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IGNORED

Zwei Fragen zum (Deko) Waffenrecht


Brudi

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Hallo liebe Waffengemeinde ich bin relativ neu hier und habe mich hier angemeldet um vielleicht jemanden zu finden der mir helfen kann meine Fragen zu beantworten. 

 

Mein Sachstand:

 

Mit dem veränderten Waffenrecht gilt doch für Altdekowaffen "Bestandsschutz" d. h ich darf eine Altdekowaffe legal besitzen und muss diese nicht anmelden oder anderweitig besonders aufbewahren. 

Nur darf ich diese nicht mehr "bewegen" d. h verkaufen oder ähnliches. Soweit so gut. 

 

So zur 1. Frage: Brauche ich denn irgendeinen Nachweis WANN ich diese Waffe erworben habe? Um zu beweisen, dass ich diese schon länger im Besitz habe? Was ist denn wenn ich eine JETZT von Privat kaufe und in die Sammlung packe? Wenn es keine Rechnungspflicht gibt kann ja jeder sagen er hat das Stück schon lange vor der Waffenrechtsveränderung gekauft und die Knifte fällt somit unter Bestandsschutz. Wärre ja lächerlich... 

 

2. Frage: Kann ich jetzt mit ner Altdekowaffe zum Büchsenmacher fahren und die Altdeko umbauen lassen um diese bspw. anschließend zu verkaufen? 

 

3. Falls ja, geht mit der Umbaumaßnahme eine Registrierungspflicht der nun Neu-Dekowaffe einher? 

 

4. Wisst ihr was da bei einer Langwaffe kostenmäßig auf mich zukommen könnte? 

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1.a)

Nachweis ist nicht notwendig, wäre aber sicherlich hilfreich.

1.b)

Wenn du jetzt eine Altsammlung kaufst und das kommt irgendwie raus, hast du halt eine gewaltige Arschkarte gezogen. Kann man nur von abraten.

 

2.)

Ein Umbau auf die aktuellen Vorgaben ist durchaus möglich.

Der zukünftige Erwerber hat aber auch die Möglichkeit, die Altedeko auf WBK zu erwerben, siehe AWaffV Paragraph 25c (3)

 

3.)

Es gibt umfangreiche Anzeigepflichten, siehe WaffG Paragraph 37d

 

4.)

Geh mal von mindestens ein paar hundert Euro aus.

 

PS: Altedkowaffen müssen wie Salutwaffen und erlaubnisfreie Waffen aufbewahrt werden, das heißt mindestens ein festes, verschlossenes Behältnis, siehe AWaffV Paragraph 25c (4)

 

 

Setz dich am besten mit der Fa. Niedermeier in München in Verbindung, die sind auf sowas spezialisiert. 

 

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vor 12 Stunden schrieb Brudi:

2. Frage: Kann ich jetzt mit ner Altdekowaffe zum Büchsenmacher fahren und die Altdeko umbauen lassen um diese bspw. anschließend zu verkaufen? 

Hallo Brudi

 

das geht. Ist aber wirtschaftlich falsch.

Kleines Beispiel: Die AKs wurden vor einigen Jahren von der Firma Transarms zu tausenden für 99 Euro verkauft. Gingen weg wie warme Semmel.

Wenn du die auf konform Deko umbauen lässt (mit Zertifikat) bist du sicherlich 500 Euro an den BüMa los. Und kannst die evtl. für 300 Euro an den Mann bringen.

Wäre interessant zu wissen, um welche Dekowaffen es geht.

 

Steven

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vor 43 Minuten schrieb steven:

P.S. sobald du 5 mal geschrieben hast, kannst du Persönliche Nachrichten schreiben und empfangen. Für die "delikateren" Fragen.

Wie geil ist das denn......

Top, you made my day......

 

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Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Resonanz! 

Hätte ich mir nicht gedacht, gerade bei einem eigentlich so trockenem Thema! 

Auch die Raider nochmal herzliches vergelts Gott! 

 

Irgendwie wäre mir tatsächlich ein Umbau auf eine NEU DEKO Waffe lieber...Da macht die Frau auch etwas Druck. Entweder weg oder wirklich nach neusten Standards abändern lassen, so ihre Aussage. 

Und zugegebener maßen hänge ich auch sehr an dem alten aber schönen Stück! Damit meine ich sowohl den Karabiner als auch die Frau! 


Das Beispiel mit den AKs ist interessant Steven! Aber bei mir handelt es sich um eine Mosin, den alte Russenkarabiner. Ich denke und hoffe dass da der Umbau wohl etwas günstiger ist als bei einem Maschinengewehr. Wenn ich da 200 reinhängen muss ist das ok. Bei 500 ist das natürlich wieder ne andere Sache. 

Danke auch für die Firmenempfehlung!  Mal schauen was sich da machen lässt. 

Sind immerhin schon 3 Optionen für mich die sich durch diesen Thread erschlossen haben! 

 

1. Altdeko umbauen und behalten.

2. Verkauf an einen WBK Berechtigten.

3. oder Frau überreden und alles so lassen wie es ist. 

 

Letzteres wird wohl am Schwersten. So oder so ist es mir wichtig auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen und keinen Ärger zu bekommen.

 

Was mich jetzt noch interessieren würde bezüglich der Aufbewahrung...

Mein Sammlerzimmer befindet sich stets verschlossen im Haus. Könnte ich da theoretisch so einen Karabiner an die Wand hängen? Oder muss der weiterhin verschlossen im Safe im abgeschlossenen Zimmer bleiben? Ich brauch unbedingt Platz. Da das Teil nicht wirklich auf Langwaffen ausgelegt ist. Würde mir vieles erleichtern und auch schöner aussehen.

 

 

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Wenn du das Teil schon länger hast darfst du es behalten

wie es ist. Auch ältere Umbauten sind so ausgeführt daß

davon keine Gefahr ausgeht. Eine erneuter Umbau kostet

nur sinnlos Geld. Kauf deiner Frau besser ein Paar Schuhe.

 

Ein Safe ist nicht nötig, aber mindestens ein verschlossenes

Behältnis. Das kann ein einfacher Schrank sein, aber auch

ein Zimmer das immer verschlossen ist. Es wird aber kein

Mensch glauben daß dein Esszimmer immer verschlossen

ist - das muss schon glaubhaft sein. Dann darf es auch an

der Wand hängen.

 

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vor 34 Minuten schrieb Brudi:

Sind immerhin schon 3 Optionen für mich die sich durch diesen Thread erschlossen haben! 

 

1. Altdeko umbauen und behalten.

2. Verkauf an einen WBK Berechtigten.

3. oder Frau überreden und alles so lassen wie es ist

Option 4:

Du gehst in einen Schützenverein, machst ein Wochenende Sachkundeschulung, gehst jeden Monat einmal zum schießen und nach einem Jahr kannst du eine gelbe WBK beantragen. 

Dann kannst du dir auch einen scharfen Russen ins Haus holen. 

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Ja top was soll man da noch sagen, mir wurde hier eigentlich alles beantwortet was ich wissen wollte. Und das binnen kürzester Zeit! 

Das mit dem Schützenverein habe ich schonmal begonnen. Problem hierbei ist, dass ich einfach keine Motivation finde das ganze durchzuziehen. Das ist einfach so, da fehlt mir einfach das nötige Interesse an Waffen. 

Die eine Mosin reicht mir völlig. 

Mein Sammelgebiet sind andere Militaria... 

 

Vielen Dank euch allen hier! 

 

 

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vor 17 Minuten schrieb WOF:

Ein Safe ist nicht nötig, aber mindestens ein verschlossenes

Behältnis.

Die Dinger heißen "Dekowaffen", weil man die zur Dekoration nimmt, z.B. im Wohnzimmer über dem Kamin.

Wo ist der Sinn einer Dekowaffe, wenn die in einem Schrank eingeschlossen ist?

Zumindest sollte es (oder ist es vielleicht auch?) erlaubt sein, die fest an die Wand zu schrauben oder mit einem Vorhängeschloß an der Wand zu sichern.

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vor 4 Minuten schrieb Mittelalter:

Du bist hier seit 22 Jahren angemeldet und fragst nach Sinnhaftigkeit im Waffenrecht? 

Ich gehe mal davon aus, daß von den tausenden Dekowaffen, die vor 30 oder 40 Jahren in jedem besseren Teppichladen als Deko verkauft wurden, sich der größte Teil auch heute noch in Wohnzimmern oder Bars an der Wand befindet.:rolleyes:

Welcher Normalbürger kennt schon solche schwachsinnigen Feinheiten im Waffenrecht oder macht sich überhaupt Gedanken darüber?

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vor 16 Minuten schrieb thomas.h:

Ich gehe mal davon aus, daß von den tausenden Dekowaffen, die vor 30 oder 40 Jahren in jedem besseren Teppichladen als Deko verkauft wurden, sich der größte Teil auch heute noch in Wohnzimmern oder Bars an der Wand befindet.:rolleyes:

Welcher Normalbürger kennt schon solche schwachsinnigen Feinheiten im Waffenrecht oder macht sich überhaupt Gedanken darüber?

 

Ist natürlich auch wieder so ein Ding... Ich jedenfalls kann mich jedoch an kein Wirtshaus erinnern in welchem NOCH eine Dekowaffe hängt. Mittlerweile haben da viele schon "aufgeräumt". 

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Verschlossenes Behältnis muss sein. Ein Behältnis ist nicht dazu bestimmt, durch Menschen betreten zu werden. Ein verschlossener Raum reicht also nicht.

Siehe auch hier:

https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-diebstahl-im-besonders-schweren-fall-243-stgb/

 

Du könntest versuchen eine Ausnahme bei deinem für dich zuständigen Amt zu beantragen:

 

AWaffV

Paragrap 13

(6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

 

 

Welche Vorbehalte hat denn deine Frau?
So, wie die Waffe jetzt ist, entspricht sie gültigem Recht und kann nicht einfach mit ner Bohrmaschine und etwas Spucke reaktiviert werden.

Vielleicht können wir etwas Schützenhilfe leisten.

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vor 44 Minuten schrieb thomas.h:

Die Dinger heißen "Dekowaffen", weil man die zur Dekoration nimmt, z.B. im Wohnzimmer über dem Kamin.

Wo ist der Sinn einer Dekowaffe, wenn die in einem Schrank eingeschlossen ist?

 

Der Gesetzgeber, in seiner unendlichen Weisheit, hat sie deswegen ja auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen genannt. Altedekos gelten rechtlich übrigens explizit als Schusswaffen nach Paragraph 1 WaffG.

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vor 1 Stunde schrieb Brudi:

2. Verkauf an einen WBK Berechtigten.

 

 

 

 

PS:
Jeder, auch jemand ohne WBK, kann eine Erwerbsberechtigung für Altdeko (also auf WBK beantragen), man muss dazu weder Bedürfnis noch Sachkunde nachweisen.

Lediglich Mindestalter 18 Jahre sowie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind Voraussetzung. In dem Zusammenhang muss dann auch die Aufbewahrung dargelegt werden.

Bearbeitet von Raiden
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vor 2 Stunden schrieb WOF:

Faire Hilfe ohne daß man sich selbst ausliefern muss.

Wir wissen beide worum es geht- oder wen möchtest du für blöd verkaufen?

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vor 3 Stunden schrieb WOF:

Faire Hilfe ohne daß man sich selbst ausliefern muss.

 

Hallo WOF

 

ist mir eine Herzensangelegenheit.

Kleines Beispiel wo ich einem User hier aus dem Forum so half.

Es ist jetzt über 10 Jahre her, da bekam ich einen Anruf. Eine ältere Dame, deren Mann 7 Jahre vorher verstorben war, hatte immer noch seine Waffen im Keller im Tresor. Sie bat mich um Hilfe. Ich sichtete die Waffen, verglich sie mit der WBK und stellte fest, dass einige davon nicht eingetragen waren. Um die nicht eingetragenen Waffen zu identifizieren fragte ich hier im Forum nach und bekam sehr schnell Auskünfte. 

Eine Waffe, (Wehrmachts-Scheiben Büchse) war illegal. Chapmen setzte sich mit mir in Verbindung und bat mich, die Waffe zu legalisieren und er würde sie dann kaufen. Ich legalisierte die Waffe (war einfach, der SB war nicht der Mensch, der alles vernichten lies) und vermittelte sie ihm zu einem sehr kleinen Preis.

Sowas macht mir halt spaß, ist vollkommen legal und erhält das ein oder andere Schätzchen für die Nachwelt.

 

Steven

 

Bearbeitet von steven
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vor einer Stunde schrieb Raiden:

Verschlossenes Behältnis muss sein.

 

Nein, es muss mindestens ein verschlossenes Behältnis sein.

Ohne weitere Bestimmung - ein zugeklebter Pappkarton reicht.

Ein verschlossener Raum ist höherwertig und daher zulässig.

 

 

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vor einer Stunde schrieb tissi:

1.Glasscheiben in der Tür.

2. Innenbeleuchtung.

3.Sie befinden sich im besten Deutschland aller Zeiten

😄

und aus 3. folgt 

 

4. Die FDGO würde sofort implodieren wenn das ganze unbrauchbar gemachte Altmetall nicht auch noch weggeschlossen wäre. 

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