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Händler mit "eGun-Service" für Kauf, Verwahrung, Weiter-Verkauf?


Qnkel

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Moin,

 

kennt jemand einen Händler, der Service rundum eGun direkt anbietet, falls man dort was von privat kauft und erstmal aufbewahren muss, bis die WBK wieder frei ist oooder (gerade jetzt ein Fall) wenn ein privater eine Waffe mit Wechselsystem verkauft, wo man nur das Wechselsystem möchte, dass der Händler das Paket annimmt, mir das WS weiter leitet und die Puste ankauft/weiter verkauft?

 

Werde auch mal meinen Händler fragen, aber der hat mit eGun direkt nichts am Hut und ich weiß nicht, ob er dann Bock hat sich mit dem Verkäufer auseinander zu setzen wegen Zusendung, Überlassen etc.

 

Vielleicht gibt es ja Dienstleister, die das direkt im Portfolio haben.

 

Danke. 

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Ich habe das schon gemacht. Also privat gekauft, und dann bei meinem Händler eingelagert.

 

Mit eGun muss er das gar nichts machen.

 

Du ersteigert die Waffe bei eGun, und teilst dem Verkäufer mit dass die Waffe nicht direkt zu Dir, sondern zuerst an den Händler geht. Der Verkäufer schickt sie zum Händler, und meldet seiner Behörde die Überlassung an den Händler. Für den Verkäufer ist das, als hätte er an den Händler verkauft.

 

Wichtig ist dass Du das vorher mit Deinem Händler geklärt hast. Die machen das schon, aber im Zeitalter von NWR2 oder nicht mehr kostenlos.

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vor 33 Minuten schrieb Fyodor:

Also privat gekauft, und dann bei meinem Händler eingelagert.

Nicht ganz das, was OP vorhat, er will nur das WS haben, d.h. der Händler soll die Waffe quasi kaufen und ihm nur das WS überlassen, den Rest dann auf eigene Rechnung weiterverkaufen. Nicht böse gemeint, aber als Händler würde ich dir einen Vogel zeigen. :D Oder alternativ einen Preis nennen, den du als unverschämt empfinden würdest.

 

Wenn es nur um die Einlagerung geht, ist das was Anderes, dann läuft das wie von Fyodor beschrieben, mehr wirst du nicht finden.

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Er kann die Waffe ja beim Händler zum Weiterverkauf lassen. Je nach Waffe liegt die dort "im Auftrag", oder der Händler kauft sie ihm ab.

 

Dass aber der Händler bei eGun mit bietet, im Auftrag, und dann auf einen Teil der Ware sitzen bleibt, das wird nicht funktionieren.

Edited by Fyodor
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Ich habe das schon gemacht. Also privat gekauft, und dann bei meinem Händler eingelagert.

 

Dito. Muss der Händler eben mitspielen. Meiner hat das gegen einen minimalen Obulus gemacht.

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Du ersteigert die Waffe bei eGun, und teilst dem Verkäufer mit dass die Waffe nicht direkt zu Dir, sondern zuerst an den Händler geht. Der Verkäufer schickt sie zum Händler, und meldet seiner Behörde die Überlassung an den Händler. Für den Verkäufer ist das, als hätte er an den Händler verkauft.

 

Ich habe die Waffe sogar im Auftrag des Händlers beim Verkäufer abgeholt/bezahlt, beim Händler registrieren lassen und mit einem Leihschein vom Händler dann direkt wieder mitgenommen. Wenn alle Beteiligten mitspielen geht das.

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vor 34 Minuten schrieb drummer:

 

Dito. Muss der Händler eben mitspielen. Meiner hat das gegen einen minimalen Obulus gemacht.

 

 

Ich habe die Waffe sogar im Auftrag des Händlers beim Verkäufer abgeholt/bezahlt, beim Händler registrieren lassen und mit einem Leihschein vom Händler dann direkt wieder mitgenommen. Wenn alle Beteiligten mitspielen geht das.

Das alles für einen minimalen Obolus?

Das sind mitunter 1,5 bis 2 h Arbeitsaufwand. 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Nicht ganz das, was OP vorhat, er will nur das WS haben, d.h. der Händler soll die Waffe quasi kaufen und ihm nur das WS überlassen, den Rest dann auf eigene Rechnung weiterverkaufen. Nicht böse gemeint, aber als Händler würde ich dir einen Vogel zeigen. :D Oder alternativ einen Preis nennen, den du als unverschämt empfinden würdest.

 

Wenn es nur um die Einlagerung geht, ist das was Anderes, dann läuft das wie von Fyodor beschrieben, mehr wirst du nicht finden.

 

Ich hab nirgends gesagt, dass der Händler die Waffe kaufen oder für mich ersteigern soll.

 

Entweder nimmt der Händler die Waffe in Zahlung (meinetwegen deutlich unter Marktpreis) und macht sein Gewinn daran oder er verkauft sie in meinem Auftrag weiter abzüglich Provision. Der Händler soll da ja nicht leer ausgehen. 

 

Natürlich werde ich bei egun Käufer etc.

Aber wenn der Verkäufer es verlangt, muss der Händler ja mindestens seine WHL an den Verkäufer als Nachweis senden.

 

Die Idee, dass der Händler mich als Transporteur nach §12 beauftragt und ich sie hole und bei ihm einlager, hatte ich auch schon.

 

Vielen Dank für alle Antworten. 

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Deswegen ist es gut, wenn man einen Händler seines Vertrauens (am besten vor Ort) hat und gerne die Geschäftsbeziehungen pflegt. D. h.: Auch mal ein paar Euro mehr ausgeben, anstatt immer den günstigsten Anbieter zu wählen.

 

@ Qnkel

Solltest du niemanden vor Ort haben, würde ich mit "Waffen Bock" oder "Waffenverwertung" Kontakt aufnehmen, ich denke, die sind für die Dienstleistung aufnahmebereit.

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