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Hand Stopp anbringen?


Kenobi

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Hallo zusammen, 

 

wollte mal nachfragen wie es sich mit einem Hand Stopp verhält. Und zwar geht es um meine AR15 M4FL Sport. Würde gern den kleinen Hand Stopp anbringen, aber bin mir nicht sicher ob das erlaubt ist, oder ich wegen dem poplig len Ding extra einen neuen BKA Bescheid brauche. In der Disziplin die ich schieße sind jegliche Griffe am Vorderschaft verboten, jedoch ein Hand Stopp nicht.(BDMP) Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen das man wegen diesem kleinen Ding jetzt wieder einen Bescheid braucht. Das wäre ja richtig mies. 

Kennt sich zufällig einer aus mit dem Thema oder hat selber einen Hand Stopp in Verwendung? 

 

Hand Stopp: https://ibb.co/HKcWj3p

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vor 14 Minuten schrieb Suerlaenner:

Auch PP1 orientiert sich an EPP, daher bei mir würde es heißen abbauen oder DQ. 
 

Im Zweifel immer den Bundesreferenten befragen

Hab ich ja und er meinte wäre ok, mir geht es aber darum ob ich wegen sowas wieder einen BKA Bescheid brauch oder nicht? 

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vor 3 Minuten schrieb Kenobi:

mir geht es aber darum ob ich wegen sowas wieder einen BKA Bescheid brauch oder nicht? 

 

Eine Frage die abschließend nur das BKA beantworten kann. Schreib denen doch einfach mal ne freundliche Email. Mit Glück kriegst Du von denen, ohne die Bearbeitungsgebühr für nen neuen Bescheid, eine Aussage, daß diese Anbauteile grundsätzlich keinen Einfluß auf den optischen Anschein haben bzw. vom BKA nicht betrachtet werden, vergleichbar Optiken auf der Waffe.

Bearbeitet von Bounty
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vor 44 Minuten schrieb Kenobi:

Hab ich ja und er meinte wäre ok, mir geht es aber darum ob ich wegen sowas wieder einen BKA Bescheid brauch oder nicht? 

 

vor 44 Minuten schrieb Kenobi:

Im Zweifel immer den Bundesreferenten befragen

 

schriftlich geben lassen und bei bedarf im wettkampf vorlegen.

soll dann mal einer behaupten das das nicht erlaubt wäre wenn es der bund. referent genehmigt hat!

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vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

soll dann mal einer behaupten das das nicht erlaubt wäre wenn es der bund. referent genehmigt hat!

 

Bleibt aber die Frage ob sich der Bundesreferent in dieser Frage soweit aus dem Fenster lehnen will, in einer Thematik, die eben hoch subjektiv ist...

Bearbeitet von Bounty
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vor 2 Stunden schrieb Kenobi:

Hab ich ja und er meinte wäre ok,

Oh, das finde ich interessant.  Für welchen Landesverband hast Du gefragt?

 

Ansonsten kannst Du auch den Handschutz montieren, ein Foto machen, dem BKA schicken und unverbindlich fragen,

ob das auf den bestehenden Feststellungsbescheid eine Auswirkung hätte. 

Ich habe damals verschiedenen Anbauteile an meine HERA 9mm PCC temporär (!!) für ein Foto drangebaut

und vorab dem BKA zur Begutachtung zugesandt. Das ging ganz formlos per E-Mail. Dabei schauen,

dass die Bilder gut werden und der Hintergrund neutral ist.

 

Als das prinzipielle O.K. vom BKA kam, habe ich offiziell den kostenpflichtigen Feststellungsbescheid beantragt, was auch gut geklappt hat.

 

 

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Bounty:

Eine Frage die abschließend nur das BKA beantworten kann


Genau so, hier wirst Du nichts verbindliches bekommen, da gerade das Thema Anschein doch etwas komplexer ist.

 

vor 3 Stunden schrieb Kenobi:

mir geht es aber darum ob ich wegen sowas wieder einen BKA Bescheid brauch oder nicht?


Im Zweifel ja, gerade bei Deiner Lauflänge unter 42 cm, versuche Dich doch mal in die Thematik des Anscheinest einzulesen, ich schaffe es nicht und ganz ehrlich, habe auch keinen Bock dadrauf

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vor 33 Minuten schrieb geissi:

Oh, das finde ich interessant.  Für welchen Landesverband hast Du gefragt?

 

Ansonsten kannst Du auch den Handschutz montieren, ein Foto machen, dem BKA schicken und unverbindlich fragen,

ob das auf den bestehenden Feststellungsbescheid eine Auswirkung hätte. 

Ich habe damals verschiedenen Anbauteile an meine HERA 9mm PCC temporär (!!) für ein Foto drangebaut

und vorab dem BKA zur Begutachtung zugesandt. Das ging ganz formlos per E-Mail. Dabei schauen,

dass die Bilder gut werden und der Hintergrund neutral ist.

 

Als das prinzipielle O.K. vom BKA kam, habe ich offiziell den kostenpflichtigen Feststellungsbescheid beantragt, was auch gut geklappt hat.

 

 

 

 

 

Wie funktioniert das mit dem Feststellungsbescheid beantragen? 

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Blöde Frage: Wofür braucht man den Handstopp, was man nicht auch mit einem Stück Rail oder einer angeschraubten QD-Aufnahme machen kann?

Als Indexpunkt für den Anschlag gibt es so viele Möglichkeiten...

 

Ich mein, soll jeder an seine Kanone bauen was er will, aber mir erschließt sich der sportliche Sinn bei PP1 Rifle da jetzt nicht. Vor allem, weil man die Waffe im Voranschlag bei den Zeitserien ja eh schon richtig hält und man die Stützhand ja gar nicht vom Schaft nehmen muss.

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vor 3 Stunden schrieb Kenobi:

Wie funktioniert das mit dem Feststellungsbescheid beantragen? 

Formlos per E-Mail mit aussagekräftigen Bildern im Anhang. Es gibt dann eine Rechnung. Nach ein paar Wochen kommt dann der Bescheid per Post.

Damit es da keine Überraschungen gibt (im Falle eines negativen Bescheids), unbedingt vorher mit guten Bildern und Beschreibung klären, ob das Vorhaben prinzipiell

Erfolg haben kann. Bei positiver Einschätzung, kann man mit der Beantragung loslegen.

 

Die Entscheidung liegt rein bei der Einschätzung des BKA und es zählt immer der Gesamteindruck. Das alles ist natürlich nur relevant, wenn eine der "bösen" Eigenschaften zutrifft: Hülsenlänge und/oder Lauflänge zu kurz (< 16" Lauf / <40mm Hülse) und der generelle Eindruck der äußeren Form einer vollautomatischen Kriegswaffe entsteht (z.B. AR-Style).

Eine AR 15 im Kaliber .223 Rem und 16" Lauflänge hat also kein Problem. Hingegen eine AR in 9mm PCC mit 13.5" Lauf ist da voll mit drin, das gilt auch für KK-Halbautomaten.

 

Insbesondere relevant sind dann Lochschaft (geht eigentlich nie), Schubschaft (geht oft), Mündungskomponente (fraglich), Zweibein (sollte klappen), Magazinlänge (nicht Kapazität).

Komischerweise ist es wiederum völlig egal, was für eine Zieloptik montiert ist, obwohl diese das Gesamtbild maßgeblich beeinflussen kann.

Ziel ist, dass die Waffe vom Verbot für das sportliche Schießen nicht betroffen ist. Es gibt also keine Erlaubnis, sondern das Verbot greift nicht.

 

In meinem Bescheid steht z.B. drin, dass zwar einige Merkmale einer Kriegswaffe vorhanden sind, der Gesamteindruck aber immer noch so ist, dass die Waffe vom Verbot vom sportlichen Schießen nicht erfasst ist.

Bearbeitet von geissi
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vor 16 Minuten schrieb geissi:

Ich habe gerade unseren Landesreferenten BDMP (LV BW) gefragt

Naja, in BaWü gab es da ja ein paar recht unrühmliche "eigene Interpretationen" der Sportordnung - im direkten Widerspruch zum VP Sport und Bundesreferenten. Manches wurde inzwischen durch den LV korrigiert, aber nicht alles.

Von daher würde ich auf diese Aussage nicht allzu viel geben und beim Bundesreferenten anfragen wenn man es genau wissen will.

 

Der Handstopp ist schon länger ein Thema und kommt gerade bei EPP carbine regelmäßig wieder hoch. Wenn man das nämlich mit einem Einlegeschaft schießt, verbrennt man sich bei einigen Modellen ziemlich die Finger ohne Vordergriff. Manche Modelle sind ohne Griff auch einfach nicht handhabungssicher.

Auf der deutschen Meisterschaft hat man das Problem natürlich erkannt und die Verwendung von Griffen/Handstops bei EPP carbine mit Einlegeschäften nicht nur erlaubt, sondern sogar darum gebeten. In BaWü weigert sich der Referent das zuzulassen, obwohl es ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 

Ich gehe mal davon aus, dass das bei der nächsten Änderung der Sportordnung gerade gezogen wird.

 

 

vor 12 Minuten schrieb geissi:

Insbesondere relevant sind dann Lochschaft (geht eigentlich nie)

Wie kommst du da drauf? Der Lochschaft war lange Zeit eine der wenigen Möglichkeiten sicher KEINEN Anschein zu erwecken - siehe SL8.

Oder meinst du vielleicht einen Vorderschaft mit Löchern? Bei denen scheint das BKA wirklich einen Beißreflex zu haben.

 

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vor 25 Minuten schrieb pulvernase:

Ich gehe mal davon aus, dass das bei der nächsten Änderung der Sportordnung gerade gezogen wird.

 

Wäre zu begrüßen

 

vor 25 Minuten schrieb pulvernase:

Oder meinst du vielleicht einen Vorderschaft mit Löchern?

 

Ja, ich meine den typischen AR-Vorderschaft mit Lüftungsöffnungen. Den bekommt man beim BKA nicht durch.

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