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IGNORED

Die nächste Amnestie?


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb JRH:

wenn ein alleinstehender Legaler Waffenbesitzer der keine Verwandten hat verstirbt, dann sieht doch eigentlich nur der Entrümpler

Nein. Jeder mit Waffen- und/oder Sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen ist beim EMA gekennzeichnet. Wenn jemand verstirbt geht ne Meldung ans EMA und von dort aus von Amts Wegen automatisch an die Waffenbehörde 

Geschrieben

Regelt das Nachlassgericht. Im Idealfall sind deren Leute die ersten (nach dem Versiegeln durch die Polizei), welche bei Verstorbenen ohne Erben die Wohnung betreten, sichten und nach Abschluss der Ermittlungen zum Entrümpeln freigeben. Das kann schon mal Monate dauern.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schopy:

Regelt das Nachlassgericht. Im Idealfall sind deren Leute die ersten (nach dem Versiegeln durch die Polizei), welche bei Verstorbenen ohne Erben die Wohnung betreten, sichten und nach Abschluss der Ermittlungen zum Entrümpeln freigeben. Das kann schon mal Monate dauern.

 

und dann werden die Waffen abgeholt und eingelagert?

bis ein Erbe ermittelt wird.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb schopy:

...und in der Zwischenzeit SOLLTEN die Waffen an einem sicheren Ort eingelagert werden. Bei uns ist es die Waffenbehörde.

Ich habe z.Z. , mal wieder, eine Erbwaffe in der " vorübergehenden Verwahrung " . Amt ist informiert. Geht immer dann, wenn ein Ende der Verwahrung ab zzu sehen ist und geht auch über die 4 Wochen der leihe hinaus. Hatte das bei der Abwicklung eines Nachlasses schon über Monate so, bis die letzte Waffe ein Heim gefunden hatte. Geht über § 12, Abs. 1, Nr1, B Waffengesetz und ( § 38 Nr.1 e des Artikel 1 ( WaffG) des WaffrNeuRegG)

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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wenn jemand verstirbt geht ne Meldung ans EMA und von dort aus von Amts Wegen automatisch an die Waffenbehörde 

Da muss ich , nach eigenen Erfahrungen( nein, nicht mit dem sterben) lächeln. So SOLLTE es sein........................hab selber schon mehrere Fälle , auch in jüngster Zeit, erlebt, wo gearde diese Meldung nicht kam. Ging von 3 jahren bis über 12 Jahre, wo die LWB verstorben waren. Bei dem Fall von 12 Jahren war mittlerweile auch die Frau verstorben und kein Mensch wusste wo dem seine, mehrere , Kurzwaffen abgeblieben sind. Juckte die Behörde nicht wirklich, das wird wohl einfach weggebucht.......................................

Geschrieben

Beim Tod meines Onkels Anfang des Jahres klappte es. Meine Tante rief auf mein Anraten 3 Tage nach dem Versterben dort an, da wusste der SB schon Bescheid. Er war aber super! Meine Tante sollte erstmal in Ruhe alles andere erledigen. Keine Frist gesetzt oder so. Er wünschte noch viel Erfolg bei der Suche nach dem Schlüssel für den Tresor. Ein paar Wochen später fand sie tatsächlich zufällig den Schlüssel und alles weitere wurde total unkompliziert erledigt.

Geschrieben

Ich habs auch so erlebt. "Warum sollten wir der Witwe noch die Kosten für Erb-WBK aufbürden, wenn sie ohnehin alles verkaufen will" So der Tenor der Behörde. Ich habe für sie die zahlreichen Jagdwaffen verkauft und alle waren zufrieden. So kanns auch, nein so müsste es gehen.

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