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IGNORED

Onlinekurse zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Schießstandaufsicht) - vollkommen ausreichend?


Sebastians

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Hallo Leute,

 

Es gibt ja einige Online-Kurse zur Standaufsicht, z.B.

https://lsek-industries.de/shop/dienstleitungen/onlinekurse-ausbildungen/onlinelehrgang-zur-verantwortlichen-aufsichtsperson-standaufsicht/

 

Ziemlich überteuert, klar.

Aber sind diese Online-Kurse ausreichend um rechtlich zur Standaufsicht "befähigt" zu sein?

 

Die verantwortliche Aufsichtsperson wird zwar an verschiedenen Stellen genannt aber nichts wirklich konkretes:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__10.html

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__11.html

 

Da steht nur, dass der Jagd-/Schießsportverband die Ausbildung übernehmen kann.

Nur eine Registrierung beim Verein ist lt. Gesetz notwendig.

Insofern wäre so ein Kurs nicht mal beschränkt auf DSB oder BDS, die sich teilweise nicht gegenseitig anerkennen und wo die "Befähigung" nach dem Ausscheiden erlischt(?).

 

Natürlich kann es immer sein, dass der Verein oder Verband nur seine eigenen Kurse anerkennt...ist schließlich eine Einnahmequelle...

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vor 25 Minuten schrieb Sebastians:

Weiß ich, da ist aber noch von einem praktischen Teil (örtliche Einweisung an den Schießstätten) die Rede

Also ich habe einen Aufsichtslehrgang in meinem DSB-Stammverein absolviert, ohne Urkunde/Teilnahmebescheinigung aber mit Registrierung in den Vereinsunterlagen. Bei diesem Lehrgang war eine Begehung aller vorhandenen Stände mit Erklärung der Fluchtwege, Standort Sanikasten, Safetyzone, Zulassungsaushänge etc. dabei. Dieser Lehrgang würde mir für BDS-Schießstätten nix nützen

 

Dann einen zweiten, in Bezug auf Sicherheitsfragen wesentlich umfangreicheren Aufsichtslehrgang beim BDS ohne konkreten Bezug zu einer Schießanlage aber mit Eintrag in den BDS-Mitgliedsausweis. Diesen Eintrag muß ich gelegentlich vorzeigen , z.B. wenn ich alleine als "Gast" schießen möchte. Dieser Lehrgang würde auch beim DSB anerkannt- die lokalen Gegebenheiten sollte man aber immer kennen.

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Ob sowas "ausreichend" ist oder nicht muss man beim Verein selber nachfragen.

Wie schon selber erkannt ist das gesetzlich nicht weiter definiert und damit gibt es keine gesetzlichen vorgaben und keine amtlich anerkannten Urkunden oder sowas. Theoretisch würde eine Sachkunde vermutlich schon ausreichend sein. Es gibt allerdings natürlich vereine und/oder Verbände denen dies nicht ausreicht, die unbedingt Ihre Sportordnung als Bibel verkaufen wollen, die ein bisschen Geld verdienen wollen oder aus sonstigen Gründen einen bestimmten Nachweis verlangen. Dies ist dann aber Vereins oder Verbandsintern, darum kann Dir letzten Endes nur der Verein bei dem Du Aufsicht führen willst oder musst sagen was genau sie von Dir verlangen und ob dieser Onlinelehrgang ausreichend ist.

Bei mir im Verein macht die Sachkunde bei den meisten z.B. einer aus dem Verein, der schreibt dann auf die Urkunde für die Sachkunde ebenfalls die Aufsicht mit drauf da dies normaler Bestandteil seines Unterrichts ist. Ich habe die Sachkunde bei einem unabhängigen gemacht, für den waren Sportordnungen kein Thema und die hälfte von den Leuten auf dem Lehrgang waren z.B. auch Leute aus dem Sicherheitsgewerbe denen Sportordnungen vollkommen egal sind. Hier wurde das eine oder andere rechtliche beleuchtet und dann wurde eine Urkunde darüber ausgestellt, wie gesagt komplett ohne eine Sportordnung anzusprechen. Wenn nun der Verein allerdings unbedingt will das die Aufsicht die Sportordnung kennt wird dies vermutlich nicht ausreichend sein. Dies ist aber keine gesetzliche sondern eben eine Vereinsinterne geschichte, die einen sehen das weniger Eng und die anderen machen aus solchen Themen gerne auch mal ein Machtspielchen...

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Bei uns im verein kam einer vom BDS und hat an einem Nachmittag seinen Sermon zur " Verantwortlichen Aufsicht  " abgelassen. Wir sind per se ein DSB Verein mit ca 90 Mann starker BDS Gruppe. Der Zettel wird aber gegenseitig anerkannt. Das war 2015. Mittlerweile ist der Zettel Teil der meisten Sachkundelehrgänge. Auch externe Zettel von kommerziellen Anbietern werden bei uns annerkannt. Also fast alles wo "Aufsicht " draufsteht.................................

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Beim BDS macht die Schulungen der jeweilige Ausbildungsleiter des LV oder ein von ihm dazu beauftragter Ausbilder. Nähe regelt die Ausbildungsordnung des BDS.

 

Für die Lehrer gibt es beim BDS vom Bundesausbildungsleiter hergestellte, brandneue Schulungsunterlagen und ein aktualisiertes Handout für die Teilnehmer.

Bei Einhaltung des formalen Weges bekommt der Geschulte dann einen Ausweis/Nachweis-Aufkleber in seinen BDS-Ausweis. 

 

Einen solchen Ausweiseinkleber gibt es - beim BDS - nicht für Schulungen anderer Verbände; dennoch wird die Qualifikation (Lizenzen) als vAP beim BDS anerkannt. 

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