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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb ForecaztDead:

der Sohn hat alles falsch gemacht.

Nein. Der Berechtigte.

Zitat

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:

Gängige Praxis bei einigen Behörden und alles andere als unbekannt.

 

Ich zitiere mich mal selbst:

 

Absolut vermeidbar…

Genau so ist es. Meine Mutter hat 0,0 Zugriff auf meinen oder den Schrank meines Vaters.

An die Kombination kommt man nur ran, wenn jeweils einer von uns beiden verstirbt, die liegt nämlich schön im Bankschließfach.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Colt S.:

Hallo,

der Sohn hat zwar den Fehler begangen, allerdings erst nach dem man  (Behörde) aufgefordert hat den Schlüssel zu holen.

Das wäre ja noch in Ordnung gewesen den Schlüssel zu holen, aber ihn auf zu fordern so nun schließen sie mal auf war sehr böswillig, die hätten die Möglichkeit gehabt zu einem anderen Zeitpunkt nochmals aufzutauchen oder hätten den Tresor im Beisein des Sohnes selbst zu öffnen und anschließend wieder zu verschließen.

Das hier beim Begehen dieser Unzuverlässigkeit die Behörde eine erhebliche Schuld trägt dürfte wenn man es logisch betrachtet sicher sein.

Gruß Colt S.

Die Behörde hat in Form der Kontrolle erkannt das offensichtlich unberechtigte Zugang zu den Waffen haben und dann korrekt gehandelt. Wo soll das Problem sein, außer dem großen „ Behörde in HDH ist böse“ im Kopf??

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

 

 

Nicht verfügbar .....

Sorry, habe beim Einstellen der Anlage einen Fehler gemacht, werde nachliefern.

Auch ich mache Fehler, sorry nochmals.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb raze4711:

Der Unterschied zwischen  ..... jetzt holen sie mal den Schlüssel bei ihrer Mutter , und ....kein Problem , ich hole schnell den Schlüssel bei meiner Mutter sind gewaltig. 

 

 

Beide führen aber ins Unheil.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Colt S.:

Der Bekannte ist mir seit mehr als 40 Jahren bekannt und ich weis genau das er nicht geflunkert hat oder die Unwahrheit erzählt.

Man kann hier natürlich auch gemein sein und fragen. Wie kann es sein, dass ein dir Bekannter so wenig Ahnung hat und so einen groben Fehler begeht, bläut man solche Sachverhalte seinen betroffenen Bekannten nicht sofort ein?

Geschrieben

Ich meinte damit.... jetzt holen sie mal den Schlüssel bei ihrer Mutter . 

Dann kommt er nicht nach , und alles ist gut. 

 

Bei .... kein Problem , ich hole den Schlüssel bei meiner Mutter .

Dann ist der Behörde klar , daß er ohne Problem Zugriff auf die Waffen hat .

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ForecaztDead:

Man kann hier natürlich auch gemein sein und fragen. Wie kann es sein, dass ein dir Bekannter so wenig Ahnung hat und so einen groben Fehler begeht, bläut man solche Sachverhalte seinen betroffenen Bekannten nicht sofort ein?

Hallo, 

leicht erklärbar, der hat von Waffenrecht leider keine Ahnung, er ist nicht mal ein Erbe von Waffen, einen Schießstand von innen hat er auch noch nicht gesehen, also total Ahnungslos.

Ich konnte ihn diesbezüglich nicht vorher Briefen, hatte keine Ahnung das sich in seiner Familie nun Waffen aus einer Erbschaft befinden,

Von der ganzen Angelegenheit habe ich erst erfahren nachdem es daran ging was kann man nun mit den Waffen machen.

Ich hatte ihn fast 20 Jahre nicht mehr gesehen.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Gängige Praxis bei einigen Behörden und alles andere als unbekannt.

Das kann ich nicht glauben.

Eine Geschichte aus 1001 Nacht :  " Wie verarsche ich einen Bürger "

.Ich persönlich kenne keine Behörde, die so verfährt. -- Was nichts besagen will --. Behörden-Mitarbeiter, mit denen ich es bisher in meinem Leben zu tun hatte, waren immer offen, freundlich und korrekt.

Ich habe in meinem Leben mit einigen Behörden zu tun gehabt, daher kann ich mir solch ein Verhalten einer Behörde einfach nicht vorstellen. Es spricht gegen alle meine Erfahrungen.

Sollte der hier geschilderte Vorgang mit dem Schlüssel wirklich so vorgefallen sein - was ich bezweifle - , würde ich das natürlich dem Vorgesetzten, in der Regel der Landrat, mitteilen.

Der Landrat ist eine gewählte Person. Es läßt sich in diesem Falle auch über die Parteien Einfluß auf solche Vorgänge nehmen.

Aber wie gesagt, ich kann mir solches Handeln für durch unsere Behörden hier nicht vorstellen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Pikolomini:

Ich persönlich kenne keine Behörde, die so verfährt

Meine bisher für mich zuständigen - wissentlich - waren auch nicht so. Dennoch hat man das von anderen so immer wieder mal gehört. Daher sind meine - und deine - Erfahrungen nicht maßgebend.

vor 3 Minuten schrieb Pikolomini:

Behörden-Mitarbeiter, mit denen ich es bisher in meinem Leben zu tun hatte, waren immer offen, freundlich und korrekt.

Die Erfahrung kann ich voll bestätigen und unterschreiben. Auch beim Thema Waffen.

vor 4 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich habe in meinem Leben mit einigen Behörden zu tun gehabt, daher kann ich mir solch ein Verhalten einer Behörde einfach nicht vorstellen. Es spricht gegen alle meine Erfahrungen.

Gegen meine auch. Aber ich bin ein umgänglicher Mensch und bin auf den Behörden mit denen ich regelmäßig zu tun hab, ein gern gesehener Gast. Daher haben die Behörden auch keinen Grund, mir Steine in den Weg zu werfen. Sie bekommen was sie brauchen und ich ebenfalls. Aber wie heißt es immer so schön: wie es in den Wald ruft…. Behörden können auch anders! Kenne und weiß ich quasi aus erster Hand.

vor 8 Minuten schrieb Pikolomini:

Der Landrat ist eine gewählte Person. Es läßt sich in diesem Falle auch über die Parteien Einfluß auf solche Vorgänge nehmen.

Wird er nicht. Und es wird dir nix nutzen. Der Ball war schon im gegnerischen Tor. Wenn es so war wie beschrieben: einen realen Sachverhalt passend umschreiben? Ganz dünnes Eis mit verdammt heissen Socken! Wenn ich Landrat wäre, würde ich dich an die Waffenbehörde verweisen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:
vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

Der Landrat ist eine gewählte Person. Es läßt sich in diesem Falle auch über die Parteien Einfluß auf solche Vorgänge nehmen.

Wird er nicht.

Da hast Du recht. Ich habe mich ungenau ausgedrückt. Er ist ein Sog. " Wahlbeamter " und wird duch " Kreitage " gewählt.

Zur Wahl aufgestellt wird er in der Regel durch die Parteien.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Pikolomini:

Das kann ich nicht glauben.

Eine Geschichte aus 1001 Nacht :  " Wie verarsche ich einen Bürger "

.Ich persönlich kenne keine Behörde, die so verfährt. -- Was nichts besagen will --. Behörden-Mitarbeiter, mit denen ich es bisher in meinem Leben zu tun hatte, waren immer offen, freundlich und korrekt.

Ich habe in meinem Leben mit einigen Behörden zu tun gehabt, daher kann ich mir solch ein Verhalten einer Behörde einfach nicht vorstellen. Es spricht gegen alle meine Erfahrungen.

Sollte der hier geschilderte Vorgang mit dem Schlüssel wirklich so vorgefallen sein - was ich bezweifle - , würde ich das natürlich dem Vorgesetzten, in der Regel der Landrat, mitteilen.

Der Landrat ist eine gewählte Person. Es läßt sich in diesem Falle auch über die Parteien Einfluß auf solche Vorgänge nehmen.

Aber wie gesagt, ich kann mir solches Handeln für durch unsere Behörden hier nicht vorstellen.

 

Das ist ein Standardfall 08/15 aus der Sachkundeprüfung.

Es wird zumindest davor gewarnt, dass so ein Szenario passieren kann.

Es wird ja nicht nur geprüft, ob die (richtigen) Wummen und Muni ordnungsgemäß verstaut sind, sondern auch wer Zugang hat. Eine Prüfung eben, und kein Höflichkeitsbesuch.

Wenn der Berechtigte zu Hause ist, kann ja so ein Szenario gar nicht entstehen. Die bettlägerige 90-Jährige als Berechtigte ist ja mal eher eine Spezialsituation.

Wenn der Berechtigte aber nicht zu Hause ist, dafür aber andere Personen, dann kommt mir die Frage, ob nicht jemand von denen mal eben den Schrank aufmachen könnte, nicht weit hergeholt vor.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb raze4711:

Was ist jetzt so spektakulär , an dem Antrag der Akteneinsicht , und der Antwort der Behörde ? 

Ich sehe da nichts auffälliges . 

Hallo,

es ist doch schon mehr wie merkwürdig, ich habe den Antrag gestellt auf Akteneinsicht, der wurde von mir hier auch eingestellt.

Für mich ist es befremdend wenn man über einen Monat braucht um "rumzueiern" wie in dem darauf folgenden Schreiben.

Es dürfte wohl klar sein das ich Akteneinsicht haben will in der gesamten Akte, sonst hätte ich dieses entsprechend geschrieben das ich nur einen Teil der Akte anschauen möchte.

Außerdem hätte der Verfasser des Anwortschreibens durchaus eine entsprechende Antwort geben können ob die Akteneinsicht möglich ist oder nicht.

Falls nicht werde ich dann einen Anwalt entsprechend bemühen, die Akteneinsicht wird auch gegen Widerstände der Behörde vorgenommen werden.

In dem Gespräch welches am 08.12.2021 statt gefunden hat wurde mir per "Zufall" eine Aufstellung vorgelegt welche an das VG Stuttgart gerichtet war, dem nach hat die Behörde auch die Wechselkomponenten als eigenständige Waffen aufgeführt. Als ich nachgefragt habe ob ich diese Aufstellung als Kopie bekommen könnte hat man gleich abgewiegelt das sich um eine interne Liste handelt nur für den Dienstgebrauch.

Wenn man solche Antworten bekommt wird man doch die "Alarmglocken" läuten hören wenn man bei klarem Verstand ist.

Gewiss für einen außenstehenden ohne diese Information ist es nicht möglich etwas auffälliges zu entdecken, aber wenn man den Widerruf vom 04.01.2011 genau gelesen hat dürfte man zumindest etwas skeptisch sein das hier sicherlich nicht alles mit "rechten Dingen" zugegangen ist.

Gruß Colt S.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb raze4711:

Wieso rumeiern. Deine Akte ist anscheinend so dick , daß die Behörde wissen will , in was davon du Einsicht haben willst . 

Ganz normaler Vorgang. 

Sorry,

mich interessiert es nicht wie dick die Akte ist, ich will meine komplette Akte einsehen.

Ich sehe es ehr so, damit die Akte besser manipuliert werden kann, man könnte ja aufgrund des Umfangs der Akte etwas gravierendes vergessen zu entfernen.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ASE:

Das Urteil, das du vermutlich garnicht gelesen hast, hat folgenden Tenor:

 

- Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Sowohl nach altem Recht auch als nach  neuem Recht -> Wer hätte das ahnen können, angesichts der Tatsache, das die Formulierung nicht geändert worden sind.

 

@drummer kann halt nicht lesen und fängt deswegen an hier jeden zu beleidigen, der ihm in seiner substanzlosen Kraftmeierei mit Fakten belästigt. 

 

Fakten (§14 Abs.3 WaffG):

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe
 1.   mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
 2.   mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.
Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

Nirgendwo ist der Satz "für Waffen über dem Grundkontingent gelten die Regeln für den Erwerb auch für den Besitz" zu finden! Auch sind die Regeln für den Erwerb nicht mit der eigenen Waffe zu erfüllen!!!

 

vor 14 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Damit war der Drops gelutscht, als er den Schlüssel hatte. Wer sagt denn, dass die Behörde da war und der Junior nicht unter einem Vorwand so an die Waffen wollte? 
 

Da gibt es null Spielraum. Auch nicht für die Behörde. Unbefugt ist unbefugt und bleibt unbefugt… 

 

Wer von der Behörde eine Erlaubnis zum (vorübergehenden) Erwerb (zum Zweck der Waffenkontrolle) bekommt handelt nicht unbefugt!

 

vor 14 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Das einzig richtige wäre gewesen, nicht zu wissen wo der Schlüssel ist und die Behörde nicht mal rein zu lassen. Mit dem Verweis, dass der Berechtigte nicht da ist. Weil bei Abwesenheit ist die Behörde nämlich gar nicht berechtigt, freien Eintritt zu verlangen.

 

Das ist richtig! In Heidenheim würde ich sogar noch Bild- und Tonüberwachung der Privaträume und jeweils einen Zeugen mehr als die Behördenmitarbeiter mitbringen vorschlagen. Und ausserdem jeden Schritt sofort von den Behörden und Zeugen bestätigen und abzeichnen lassen.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb raze4711:

Der Unterschied zwischen  ..... jetzt holen sie mal den Schlüssel bei ihrer Mutter , und ....kein Problem , ich hole schnell den Schlüssel bei meiner Mutter sind gewaltig.

 

Exakt! Das erste ist eine Aufforderung (die von der Behörde kommend durchaus als Erlaubnis zum vorübergehenden Erwerb zwecks Waffenkontrolle gewertet werden kann) und das zweite ist eine klare Unzuverlässigkeit, wenn die Mutter den Schlüssel rausrückt.

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