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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


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Geschrieben
Gerade eben schrieb raze4711:

Du warst doch nicht dabei .... aber bist sicher , daß die Mitarbeiter kriminell sind?

 

Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde!!!

 

"IN DEM VON MIR BESCHRIEBENEN FALL"!!!!!!

Geschrieben

Was für ein  Fall ? 

Wohl nicht der Fall von Colt. Da warst du nicht dabei . 

 

Und wo stand geschrieben , daß die Mitarbeiter der Waffe Behörde die Freunde das Kontrollierten waren ?

 

Du verwechselst da was . 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb drummer:

 

Ich war nicht dabei, aber sollte der Sohn den Schlüssel seiner Mutter auf Aufforderung (= Befehl) der Behördenmitarbeiter bekommen haben (also nicht "kam problemlos immer an den Schlüssel ran"), dann ist der Fall klar:

 

 

Ja. Und zwar nicht nur einen Fehler. In dem oben von mir beschriebenen Fall sind die entsprechenden Behördenmitarbeiter kriminell!

 

Welche Befehlsmacht hat ein Behördenmitarbeiter?

Der Sohn darf keinen Zugriff auf die Waffen haben, hatte er aber. Da muss man nicht groß diskutieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb ForecaztDead:

Welche Befehlsmacht hat ein Behördenmitarbeiter?

 

Er ist stellvertretend für die Behörde für die Umsetzung des WaffG verantwortlich. Wenn der Sohn also ermächtigt wird, den Tresorschlüssel zu "erwerben", dann muss das rechtlich gesehen in Ordnung sein.

 

Wenn natürlich von dieser Behörde nur Heimtücke und Gemeinheiten zu erwarten sind, dann muss man sein Vorgehen entsprechend anpassen. D.h. Waffenkontrollen nur noch mit Ausweis und gerichtlich bestätigten Urkunden. Alles wird mit Kamera/Ton und mit eigenen Zeugen abgewickelt. Jeder Schritt wird dokumentiert und sofort Gegengezeichnet. Ohne diese Voraussetzungen kann es dann dort keine Waffenkontrolle mehr geben.

 

Für die Feinde der Schützen unter uns, die gleich kommen und alles zugunsten der "göttlichen" Behörde verdrehen wollen: Alles unter der von mir angenommennen Vorausetzung (bitte auch nachschlagen was ein Konjunktiv ist!).

Bearbeitet von drummer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb drummer:

 

Er ist stellvertretend für die Behörde für die Umsetzung des WaffG verantwortlich. Wenn der Sohn also ermächtigt wird, den Tresorschlüssel zu "erwerben", dann muss das rechtlich gesehen in Ordnung sein.

 

Wenn natürlich von dieser Behörde nur Heimtücke und Gemeinheiten zu erwarten sind, dann muss man sein Vorgehen entsprechend anpassen. D.h. Waffenkontrollen nur noch mit Ausweis und gerichtlich bestätigten Urkunden. Alles wird mit Kamera/Ton und mit eigenen Zeugen abgewickelt. Jeder Schritt wird dokumentiert und sofort Gegengezeichnet. Ohne diese Voraussetzungen kann es dann dort keine Waffenkontrolle mehr geben.

 

Für die Feinde der Schützen unter uns, die gleich kommen und alles zugunsten der "göttlichen" Behörde verdrehen wollen: Alles unter der von mir angenommennen Vorausetzung (bitte auch nachschlagen was ein Konjunktiv ist!).

Der Sohn dürfte genau genommen nicht wissen wo der Schlüssel ist, weiß er das hat er unbefugten Zugriff.

Beachtet man das Gesetz ist es unmöglich dieses Szenario überhaupt zu erzeugen.

 

Bearbeitet von ForecaztDead
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Hallo,

ja dieses wurde schriftlich im Widerruf vom 04.11.2011 vorgetragen, ich habe den kompletten Widerruf hier veröffentlicht.

Geht unter anderem aus Seite 15 in der Tabelle am unteren Ende der Seite und dem letzten Absatz der Seite eindeutig hervor.

 

Dass die Behörde das so gesehen hat, ist mir klar.

Mir ging's darum, ob in einem Schreiben von dir oder deinem Anwalt auf dieses "Missverständnis" ausdrücklich hingewiesen wurde.

 

Es 

 

 

vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Das dieses so nicht geht habe ich dem Verantwortlichen "unter die Nase" gehalten, Resultat ich wurde rausgeschmissen und mir wurde mit Konsequenzen gedroht wenn ich den Widerspruch nicht 1 zu 1 umsetzen würde.

Zu dem Zeitpunkt ist das Kind bereits mehrfach in den Brunnen gefallen.

 

 

Kannst du bei Gelegenheit die beiden Eilenscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofes einstellen? Vielen Dank vorab!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb drummer:

Ich finde es Amüsant, wie Du hier die Behörden und Gerichte in ihrem Unrecht verteidigst und hier neuartige Gründe erfindest. Richter? Beamter? Angestellter im öffentlichen Dienst? Stockholm Syndrom? Ich weiss es echt nicht, aber wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr!

 

 

LOL, du schwurbelst hie den kompletten Thread zu, kommt da evtl noch etwas substanzielles oder  nur Heissdampf?

 

Ob die Behörde in  ihren Einlassungen manchen Quark geschrieben hat ist vor de Hintergrund des VGH Urteils völlig nebensächlich. ( Und vor dem Hintergrund, daß die Gegenseite auch manchen Quark geschrieben hat: Verbände hoheitlich beliehen, Behörde darf Bedürfnisbescheinigungen nicht hinterfragen und so ein Blödsinn)

 

Das Urteil, das du vermutlich garnicht gelesen hast, hat folgenden Tenor:

 

- Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Sowohl nach altem Recht auch als nach  neuem Recht -> Wer hätte das ahnen können, angesichts der Tatsache, das die Formulierung nicht geändert worden sind.

 

Was sich geändert hat, ist der referenzierte Absatz 2, weswegen heute nicht mal mehr Schiessnachweise gefordert werden, wenn die 10 Jahre überschritten sind. Der VGH musst aber nun mal nach altem Recht urteilen und deswegen die nicht vorgelegten Schießnachweise berücksichtigen. Das passt jetzt gerade denen nicht, die am lautesten "Bananenrepublik!11!!1Elf" schreien, also diejenigen, die das Recht stets nach ihrer Bequemlichkeit verbogen sehen wollen, wie in einer Bananenrepublik eben üblich...

 

 

 @drummer kann halt nicht lesen und fängt deswegen an hier jeden zu beleidigen, der ihm in seiner substanzlosen Kraftmeierei mit Fakten belästigt.  

 

Was er nicht begreift ist, das der GG gerade wegen solcher Vorgänge das Gesetz geändert hat,  weil das Problem entstanden war, da sein zuvor geschriebenes Gesetz plötzlich wörtlich gelesen und umgesetzt wurde, was für Groß-Besitzer dann zum Problem wurde.  Aber jeder der das gut findet, das man den Behörden jetzt haarklein ausdiktiert hat, wie es schon a) immer gemeint war und dabei b) noch die Zahl der Schießtermine nicht halbiert sondern durch 3 geteilt hat (4/6 statt 12/18) und nach 10 Jahren explizit vom Schießpflicht entbunden hat,   im Gegenzug nunmehr aber die konsequente Prüfung des Bedürfnisses verlangt,  hat natürlich das Stockholmsyndrom..    Für mich war das die beste Änderung des WaffG für Sportschützen seit seiner Einführung. Was glaubst du wäre  losgewesen, wenn die Behörden 2019 losgelegt hätten und Schießnachweise von den Altmitgliedern der Schützenvereine gefordert hätten. Sehr übersichtliche Mitgliederlisten wäre das Resultat gewesen. Und wo jetzt das Scheissproblem ist, mit seinen Wettkampfwaffen im Jahr 1-2 Wettkämpfe zu schießen, das kann mir keiner Erklären. Wenn du nur Waffen sammeln willst, warum beantragst du keine Rote? 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ForecaztDead:

Der Sohn dürfte genau genommen nicht wissen wo der Schlüssel ist, weiß er das hat er unbefugten Zugriff.

Beachtet man das Gesetz ist es unmöglich dieses Szenario überhaupt zu erzeugen.

 

 

 

Nicht diskutieren , er war dabei . Wenigstens in der Fantasie 😄

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb raze4711:

 

90 , Bettlägerig , Erbin , und den Schlüssel dazu sicher verwahrt. 

Der Sohn kam schon mal problemlos ran. 

Wer hat jetzt den Fehler gemacht ? 

 

Die Behörde ? 

Hallo,

der Sohn hat zwar den Fehler begangen, allerdings erst nach dem man  (Behörde) aufgefordert hat den Schlüssel zu holen.

Das wäre ja noch in Ordnung gewesen den Schlüssel zu holen, aber ihn auf zu fordern so nun schließen sie mal auf war sehr böswillig, die hätten die Möglichkeit gehabt zu einem anderen Zeitpunkt nochmals aufzutauchen oder hätten den Tresor im Beisein des Sohnes selbst zu öffnen und anschließend wieder zu verschließen.

Das hier beim Begehen dieser Unzuverlässigkeit die Behörde eine erhebliche Schuld trägt dürfte wenn man es logisch betrachtet sicher sein.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb raze4711:

 

 

Nicht diskutieren , er war dabei . Wenigstens in der Fantasie 😄

Was heißt hier nicht diskutieren?

Der Fall hat sich so ereignet, da brauchts keine Fantasie.

Der Bekannte ist mir seit mehr als 40 Jahren bekannt und ich weis genau das er nicht geflunkert hat oder die Unwahrheit erzählt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb P22:

 

Dass die Behörde das so gesehen hat, ist mir klar.

Mir ging's darum, ob in einem Schreiben von dir oder deinem Anwalt auf dieses "Missverständnis" ausdrücklich hingewiesen wurde.

 

Es 

 

 

Zu dem Zeitpunkt ist das Kind bereits mehrfach in den Brunnen gefallen.

 

 

Kannst du bei Gelegenheit die beiden Eilenscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofes einstellen? Vielen Dank vorab!

Hallo,

der Anwalt hat diesbezüglich nichts verlauten lassen, weder in seinen Schreiben an mich noch hat er mir den Widerruf vom 04.01.2011 zukommen lassen.

Ich konnte erst diesbezüglich nach dem  08.12.2021 reagieren, musste aber erst das Urteil mit dem Widerruf entsprechend vergleichen und verdauen.

Frage meinerseits, wie sollte ich reagieren können während die Sache vor Gericht verhandelt wurde wenn man mir die hierzu nötigen Informationen vorenthalten hat?

Was meinst du mit den beiden Eilentscheidungen?

Ich habe lediglich die Endurteile welche du bereits eingestellt hast.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ForecaztDead:

Welche Befehlsmacht hat ein Behördenmitarbeiter?

Der Sohn darf keinen Zugriff auf die Waffen haben, hatte er aber. Da muss man nicht groß diskutieren.

Hallo,

hätte man den Sohn nicht aufgefordert den Schlüssel von seiner Mutter zu holen wäre es auch nicht dazu gekommen.

Er hatte vor her gegenüber den Behördenmitarbeitern bekannt gegeben das seine Mutter bettlägerig wegen Krankheit ist.

Wieso wurde der Sohn aufgefordert das er den Schlüssel sich von seiner Mutter aushändigen lässt?

Wenn alles seinen richtigen Gang gehabt hätte, wäre es angesagt gewesen das die Mitarbeiter gesagt hätte, wir schauen zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorbei, der neue Tresor ist ja von außen sichtbar einen Blick ins Innere machen wir zu einem späteren Zeitpunkt.

So wie der Fall allerdings abgelaufen ist hat man hier den Sohn und die Mutter entsprechend bösartig verladen.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

Frage meinerseits, wie sollte ich reagieren können während die Sache vor Gericht verhandelt wurde wenn man mir die hierzu nötigen Informationen vorenthalten hat?

 

Wie oben bereits ein anderer User geschrieben hatte, wird man von seinem Anwalt in der Regel über die aktuelle Situation unterrichtet und erhält Kopien aller (relevanten) Schreiben der Behörde und des Gerichts. Und natürlich von den Schriftsätzen des eigenen Anwalts.

 

 

vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

Was meinst du mit den beiden Eilentscheidungen?

Ich habe lediglich die Endurteile welche du bereits eingestellt hast.

Es wurde im Widerrufsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet. Dagegen wurde von deinem Anwalt (?) wohl ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Stuttgart gestellt, welches diesen abgelehnt hat. In der Beschwerdeinstanz hat der VGH BW eurem Antrag stattgegeben, wo spätestens dein Anwalt aufgrund des Vertretungszwangs aufgetreten sein muss.

 

Hierzu muss es folglich einen Beschluss des VG Stuttgart und einen weiteren des VGH BW geben. Die Beschlüsse sollten dir in Kopie vorliegen. Sie werden mit Aktenzeichen und Datum im Urteil des Hauptsacheverfahrens des VG Stuttgart genannt. Die Beschlüsse im vorläufigen Rechtsschutz habe ich in den einschlägigen Datenbanken nicht finden können, weshalb ich mich freuen würde, wenn du diese hier anonymisiert einstellen könntest. Danke!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ForecaztDead:

Welche Befehlsmacht hat ein Behördenmitarbeiter?

Der Sohn darf keinen Zugriff auf die Waffen haben, hatte er aber. Da muss man nicht groß diskutieren.

Hallo,

normaler Weise keine, aber stell dir doch mal vor was unbedarfte Leutchen machen wenn ein Behördenmitarbeiter sich entsprechend äußert, da kommt bei vielen die Obrigkeitshörigkeit voll durch, hinterfragen tun doch die Wenigsten, hier greift doch immer das Eine ist schon recht ist ja eine Behörde.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb P22:

 

Wie oben bereits ein anderer User geschrieben hatte, wird man von seinem Anwalt in der Regel über die aktuelle Situation unterrichtet und erhält Kopien aller (relevanten) Schreiben der Behörde und des Gerichts. Und natürlich von den Schriftsätzen des eigenen Anwalts.

 

 

Es wurde im Widerrufsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet. Dagegen wurde von deinem Anwalt (?) wohl ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Stuttgart gestellt, welches diesen abgelehnt hat. In der Beschwerdeinstanz hat der VGH BW eurem Antrag stattgegeben, wo spätestens dein Anwalt aufgrund des Vertretungszwangs aufgetreten sein muss.

 

Hierzu muss es folglich einen Beschluss des VG Stuttgart und einen weiteren des VGH BW geben. Die Beschlüsse sollten dir in Kopie vorliegen. Sie werden mit Aktenzeichen und Datum im Urteil des Hauptsacheverfahrens des VG Stuttgart genannt. Die Beschlüsse im vorläufigen Rechtsschutz habe ich in den einschlägigen Datenbanken nicht finden können, weshalb ich mich freuen würde, wenn du diese hier anonymisiert einstellen könntest. Danke!

Hallo,

ich werde diese Bearbeiten und dann entsprechend einstelle, ich bin aber der Meinung das es sich hier um die Urteile handelt.

Ob es sich um das handelt welches du haben möchtest weis ich leider nicht.

Bezüglich der Verhandlung vor dem VGH Mannheim habe ich von meinem ehm. Anwalt nur ein Schreiben erhalten, bin der Meinung es handelt sich um das Endurteil.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Colt S.:

Das wäre ja noch in Ordnung gewesen den Schlüssel zu holen, aber ihn auf zu fordern so nun schließen sie mal auf war sehr böswillig

Damit war der Drops gelutscht, als er den Schlüssel hatte. Wer sagt denn, dass die Behörde da war und der Junior nicht unter einem Vorwand so an die Waffen wollte? 
 

Da gibt es null Spielraum. Auch nicht für die Behörde. Unbefugt ist unbefugt und bleibt unbefugt… 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Damit war der Drops gelutscht, als er den Schlüssel hatte. Wer sagt denn, dass die Behörde da war und der Junior nicht unter einem Vorwand so an die Waffen wollte? 
 

Da gibt es null Spielraum. Auch nicht für die Behörde. Unbefugt ist unbefugt und bleibt unbefugt… 

Hallo,

es wäre nicht passiert wenn die Aufforderung durch die Behördenmitarbeiter vorher nicht gewesen wäre, nun holen sie mal den Schlüssel.

Richtig gewesen wäre wenn die Behördenmitarbeiter von sich aus aufgrund der Gegebenheiten einen anderen Termin vereinbart hätten.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

es wäre nicht passiert wenn die Aufforderung durch die Behördenmitarbeiter vorher nicht gewesen wäre, nun holen sie mal den Schlüssel.

Richtig gewesen wäre wenn die Behördenmitarbeiter von sich aus aufgrund der Gegebenheiten einen anderen Termin vereinbart hätten.

Gruß Colt S.

Richtig wäre gewessen wenn der Sohn gesagt hätte er hat keine Ahnung wo der Schlüssel ist. Ganz einfach.

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Colt S.:

es wäre nicht passiert wenn

Hätte hätte hätte…

 

Das einzig richtige wäre gewesen, nicht zu wissen wo der Schlüssel ist und die Behörde nicht mal rein zu lassen. Mit dem Verweis, dass der Berechtigte nicht da ist. Weil bei Abwesenheit ist die Behörde nämlich gar nicht berechtigt, freien Eintritt zu verlangen. Wer das seinen Angehörigen heute noch nicht beigebracht hat und so seine Berechtigungen verliert hat es nicht anders verdient.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ForecaztDead:

Richtig wäre gewessen wenn der Sohn gesagt hätte er hat keine Ahnung wo der Schlüssel ist. Ganz einfach.

Hallo,

alles Sch...e gelaufen, wäre der richtige Weg gewesen ganz klar aber hier die Forderung aufstellen, holen sie mal den Schlüssel ist .....!

Ist auf jeden Fall hinterlistig.

Gruß Colt S.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Colt S.:

Hallo,

der Sohn hat zwar den Fehler begangen, allerdings erst nach dem man  (Behörde) aufgefordert hat den Schlüssel zu holen.

Das wäre ja noch in Ordnung gewesen den Schlüssel zu holen, aber ihn auf zu fordern so nun schließen sie mal auf war sehr böswillig, die hätten die Möglichkeit gehabt zu einem anderen Zeitpunkt nochmals aufzutauchen oder hätten den Tresor im Beisein des Sohnes selbst zu öffnen und anschließend wieder zu verschließen.

Das hier beim Begehen dieser Unzuverlässigkeit die Behörde eine erhebliche Schuld trägt dürfte wenn man es logisch betrachtet sicher sein.

Gruß Colt S.

 

Ich war nicht dabei. Du warst nicht dabei ..... objektive  Meinungsbildung ist in dem Fall genau so unmöglich , wie in deinem. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Colt S.:

Ist auf jeden Fall hinterlistig.

Gängige Praxis bei einigen Behörden und alles andere als unbekannt.

 

Ich zitiere mich mal selbst:

vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wer das seinen Angehörigen heute noch nicht beigebracht hat und so seine Berechtigungen verliert hat es nicht anders verdient.

 

Absolut vermeidbar…

 

€dit: das soll kein Aufruf zur Lüge sein. Die Angehörigen dürfen so oder so natürlich kocht wissen wo der Schlüssel / wie die Zahlenkombination ist.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Colt S.:

Hallo,

alles Sch...e gelaufen, wäre der richtige Weg gewesen ganz klar aber hier die Forderung aufstellen, holen sie mal den Schlüssel ist .....!

Ist auf jeden Fall hinterlistig.

Gruß Colt S.

 

Nein, nichts ist hinterlistig. Gesetzt ist in dem Fall Gesetz, der Sohn hat alles falsch gemacht.

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