Zum Inhalt springen
IGNORED

Langwaffenerwerb auf Jagdschein gedeckelt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gestern rief mich ein Bekannter (Jäger) an, ob ich das schon gehört hätte:

Die Waffenbehörde in Schweinfurt hätte den Erwerb von Jagd-Langwaffen für Jäger auf max. 15 Stück gedeckelt.

Dabei bezieht sich die Behörde angeblich auf ein Gerichtsurteil.

Ist so eine Vorgehensweise auch von anderen Waffenbehörden bekannt?

Und hat jemand von so einem Gerichtsurteil schon mal was mitbekommen?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb thomas.h:

Die Waffenbehörde in Schweinfurt hätte den Erwerb von Jagd-Langwaffen für Jäger auf max. 15 Stück gedeckelt.

Dabei bezieht sich die Behörde angeblich auf ein Gerichtsurteil.

Und? Wer es sich gefallen lässt muss eben mit leben.

Geschrieben

Sicher, dass du dein Bekannter das richtig verstanden hat?

Nicht 15 LW für Jäger sondern eher 10 Waffen auf gelb für Sportschützen?

 

Ich kenne die Behörde in SW (Stadt, nicht Kreis) eigentlich als vorbildlich, wäre mir neu, dass die Eigenmächtigkeiten veranstalten.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb lrn:

Höchstens das Bedürfnis hinterfragen.

Was (noch)  im gültigen Jagdschein begründet ist. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Sebastians:

Ich kenne die Behörde in SW (Stadt, nicht Kreis) eigentlich als vorbildlich, wäre mir neu, dass die Eigenmächtigkeiten veranstalten.

Dito... Mein Nachbarlandkreis... Bis auf die Tatsache, dass die wohl die 2/6 Regel auch nicht korrekt zählen, aber das ist ja angeblich in ganz Ufr abgesprochen... 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb thomas.h:

Die Waffenbehörde in Schweinfurt hätte den Erwerb von Jagd-Langwaffen für Jäger auf max. 15 Stück gedeckelt.

Dabei bezieht sich die Behörde angeblich auf ein Gerichtsurteil.

Ist so eine Vorgehensweise auch von anderen Waffenbehörden bekannt?

Antesten was geht, würde ich es nennen!

 

Ich hoffe Dein Bekannter hat Eier und knickt nicht ein.

Geschrieben (bearbeitet)

 

 

Grundsätzlich ja, aber grenzenlos eben nein. Hatten wir neulich erst an anderer Stelle. Vollkommen unbeschränkter Erwerb unter kompletter Außerkraftsetzung des Bedürfnisprinzips ist eine Mindermeinung in der Literatur, auch wenn das in der Praxis stillschweigend oft so gehandhabt werden wird.

 

Ein Recht darauf gibt es nicht. Erst kürzlich mußten die Sportschützen die leidvolle Erfahrung machen, weil es einer übertrieben und dann auch noch durch alle Instanzen eingeklagt hatte. Folge: Erwerbe auf gelbe WBK jetzt gesetzlich auf 10 beschränkt, für alle.

 

Zum Fall der Schweinfurter Behörde kann man ohne Details wenig sagen, aber um den genannten Sportschützenfall einmal hypothetisch auf den Jäger zu übertragen: Wenn ein Jäger beispielsweise bereits 15 im wesentlichen vergleichbare Gewehre K98 im Kaliber 8x57 besitzt und nun ein weiteres erwirbt, kann die Behörde durchaus den Zweck (Jagd?) und damit das Bedürfnis (erforderlich?) hinterfragen. Ein Jagdschein ist eben keine verkappte Sammlererlaubnis.

 

Edit: Jetzt kann ich kein Zitat mehr einfügen - ich bezog mich auf chapmens Beitrag.

Bearbeitet von lrn
Geschrieben (bearbeitet)

Richtig. D.h. im Umkehrschluss auch, wenn der Jäger den Erwerb einer weiteren Waffe nachvollziehbar begründen kann, gibt es keine rechtliche Handhabe der Behörde den Eintrag abzulehnen. Sollte eine Behörde dies auch nichtigem Grund (schon 15 Waffen vorhanden) doch versuchen, geht der Weg über den rechtsmittelfähigen Bescheid und die hoffentlich - z.B. über die Verbandsmitgliedschaft vorhandene - Rechtschutzversicherung.

 

Ein Hinweis für eine gute Begründung: Tierwohl geht vor der Befindlichkeit eines übereifrigen Behördenmitarbeiters. D.h. ein Jäger kann nicht dazu gezwungen werden, Tieren unnötiges Leid zuzufügen, nur weil eine Behörde ein willkürliches Limit durchsetzen möchte.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb drummer:

Richtig. D.h. im Umkehrschluss auch, wenn der Jäger den Erwerb einer weiteren Waffe nachvollziehbar begründen kann, gibt es keine rechtliche Handhabe der Behörde den Eintrag abzulehnen.

Korrekt. Betonung liegt auf nachvollziehbar begründen. Dann ist das sicher kein Problem, denn eine feste Grenze gibt es aus gutem Grund nicht, zumindest solange nicht einer eine herbeiklagt.

 

Dazu gehört aber nicht:

vor 12 Minuten schrieb drummer:

Tierwohl geht vor der Befindlichkeit eines übereifrigen Behördenmitarbeiters. D.h. ein Jäger kann nicht dazu gezwungen werden, Tieren unnötiges Leid zuzufügen, nur weil eine Behörde ein willkürliches Limit durchsetzen möchte.

Denn das ist pauschales Gefasel, keine Begründung.

 

vor 12 Minuten schrieb drummer:

Sollte eine Behörde dies auch nichtigem Grund (schon 15 Waffen vorhanden) doch versuchen, geht der Weg über den rechtsmittelfähigen Bescheid und die hoffentlich - z.B. über die Verbandsmitgliedschaft vorhandene - Rechtschutzversicherung.

Wie oben gesagt. Ob der Grund nichtig ist, kann man nicht pauschal sagen, ohne zu wissen, worum es konkret geht.

 

Daß eine Behörde sich einfach so eine pauschale Deckelung einfallen läßt, das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

 

Ich vermute eher, da wird auf Antragstellerseite ein virtuoser "Spezialist" zu Werke sein, nicht bei der Behörde... Und als Latrinenparole in 5. Generation wird dann eine Deckelung draus. Das ist allerdings nur eine Vermutung, wie gesagt.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich wollte jetzt keinen Roman zum Thema schreiben. Natürlich gehört in die Begründung z.B. rein, dass keine Waffe im passenden Kaliber oder mit der passenden Optik für die Jagdsituation vorhanden ist. Wild potentiell krank zu schiessen, nur um die Anzahl der Waffen zu begrenzen ist jedenfalls rechtlich unzulässig.

 

Klar ist auch, wenn bereits 15 98er im gleichen Kaliber mit identischer Visierung, Abzug, Lauflänge und Schäftung vorhanden sind, dann wird es beim 16. 98er etwas schwieriger mit der Begründung.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb lrn:
vor 31 Minuten schrieb drummer:

Tierwohl geht vor der Befindlichkeit eines übereifrigen Behördenmitarbeiters. D.h. ein Jäger kann nicht dazu gezwungen werden, Tieren unnötiges Leid zuzufügen, nur weil eine Behörde ein willkürliches Limit durchsetzen möchte.

Denn das ist pauschales Gefasel, keine Begründung.

Es gibt mit Sicherheit Behördenmitarbeiter die grundsätzlich was gegen Waffen haben und denken sie kennen sich besser aus als der Jagdscheininhaber.

Ob diese dann aber dem Jäger keine 16. Waffe eintragen ist die andere Frage (verschießen sie doch Flintenlaufgeschosse aus einer ihrer 15 Bockflinten).

Von daher ist da schon ein bisschen was dran, zumindest hypothetisch.

 

Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:

Wozu braucht ein Jäger eigentlich 15 Langwaffen?

Jehova.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb drummer:

Klar ist auch, wenn bereits 15 98er im gleichen Kaliber mit identischer Visierung, Abzug, Lauflänge und Schäftung vorhanden sind, dann wird es beim 16. 98er etwas schwieriger mit der Begründung.

Seit wann muss man was Begründen, wenn auf JJS gekauft wird?

Stilblüten einer Behörde. Ich hatte solche Anmaßungen schon öfters vor den Latz geknallt bekommen. Hat sich meist schnell in Wohlgefallen aufgelöst, wenn man eine Begründung mit Unterschrift wollte......:sla:

 

Klar das ich das auch so sehe, aber wer mit 400 98ern meint glücklich zu sein.....

Er nimmt nicht einen mit, wenn er 6feet under ist.

Geschrieben

Es wurde ja nach einem Urteil gefragt. Eine kurze Recherche ergab folgendes:

 

In einem Verfahren vor dem OVG Niedersachsen (11 ME 344/10) ging es wohl tatsächlich um eine "Grenze" von 15 Langwaffen, weil die Kreisjägerschaft angegeben hatte, daß ein Jäger bei umfangreicher Jagdausübung bis zu 10-15 Langwaffen benötige.

 

Wohlgemerkt, das bedeutet nicht eine generelle Deckelung auf 15 Stück, weil das Gesetz eben gerade keine zahlenmäßige Begrenzung vorsieht. Wohl aber muß man ggf. ein Bedürfnis darlegen können.

 

Hier gibt es einen Artikel dazu, der auch auf das von mir angesprochene Eigentor bei den Sportschützen eingeht:

https://wildundhund.de/391-jvg-begrenzung-des-waffenbesitzes-durch-die-hintertuer/

Vielleicht glaubt Ihr dem Verfasser und der Quelle ja mehr als mir...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Valdez:

Seit wann muss man was Begründen, wenn auf JJS gekauft wird?

Stilblüten einer Behörde. Ich hatte solche Anmaßungen schon öfters vor den Latz geknallt bekommen. Hat sich meist schnell in Wohlgefallen aufgelöst, wenn man eine Begründung mit Unterschrift wollte......:sla:

Generell solltest Du - dank Bedürfnisquatsch - auf Nachfrage schon begründen können, warum Du eine Waffe gekauft hast. Ist normalerweise auch kein Problem, weil Du als Jäger praktisch verpflichtet bist, in jeder Situation das passende Werkzeug zu nutzen.

Geschrieben

Flinte 12, 16, 20, jeweils eine mit offener Visierung und eine mit Rotpunkt, vielleicht noch verschiedene Schäftungen, verschiedene Chokebohrungen (nicht jeder will dauernd Chokes schrauben, falls die Waffe das überhaupt hergibt)

Das wäre locker das erste halbe Dutzend. Optimiert für Wild am Boden oder in der Luft (meinetwegen Rollhase und Tontaube)

 

Schwaches Kaliber für Raubwild, dazu noch ein rasantes.

Diverse stärkere Kaliber angepasst an das zu bejagende Wild und die Jagdsituation, zB Schaftmaterial, Entfernungen, Ansitz oder Pirsch (Gewicht)

Für Schalldämpfer optimierte Kaliber

Nachtglas, Glas mit Nachtsichtvorsatz, Drückjagdvisierung.

Mehrlader für Sauenjagd, evtl. auch halbautomatisch.

Leichter Stutzen für die Bergjagd, entsprechend eingeschossen (Berghoch und Bergrunter...)

Großwildkaliber für den Urlaub

Drilling(e)

BBF

usw. usf.

 

Darf´s noch ein Fisch zum Menu sein? Oder kommt jetzt die Frage, ob dann nicht 20, 25, 30 die Obergrenze sein sollte?

 

 

 

 

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wozu braucht ein Jäger eigentlich 15 Langwaffen?

Ach das WO-typische Stöckchen.

Hoffentlich springt keiner drüber.

 

Ja für den Jäger reicht ein Drilling völlig, von der Wiege bis zur Bare. Mehr braucht es nicht.... Den Kugellauf eigentlich auch nicht....sorry grün geht auf Schmachtphone nicht.

 

 

Edit: Leider zu spät....

Bearbeitet von chr
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Geschrieben

Versuch ich mal:

Verschiedene Flinten mit Stahlschrotbeschuss (an Gewässern) und ohne Stahlschrotbeschuss (bessere Wirkung).

Verschiedene Kugellangwaffen in verschiedenen Kalibern für Raubwild, schusshartes Schwarz- und Muffelwild, Niederwild, Hochwild und wehrhaftes Wild im Ausland

Verschiedene Kugellangwaffen für kürzere und weitere Distanzen, Weitschuss usw.

Verschiedene Kugellangwaffen für Drückjagd, Nachsuche usw.

Alles mit verschiedenen Visierungen, Leuchtpunktvisieren, Zielfernrohren, neuerdings auch welche mit NVG für die Nachtjagd usw.

 

Bestimmt habe ich noch einiges vergesse.

Wobei natürlich "brauchen" der völlig falsche Ansatz ist, darum wohl der Antoine einen Beitrag über dir.😉

Es geht dabei um Lebewesen und Kompromisse gehen zu deren Lasten.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich jage in einem spannenden Revier,

 

hier kann man selektiv auf eine Wildart mit entsprechender Waffe jagen, oder verschiedene Kombinierte zur Jagd auswählen falls auch andere Wildarten erwartet werden.

Es soll auch Jäger geben, die zusätzlich im Ausland waidwerken, Nachsuchen, und dem jagdlichen Übungsschießen fröhnen.

 

Da kommen ganz schnell 20-30 Waffen zusammen. Bei mir zwar nicht, kann aber ganz schnell gehen.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben

Danke. Nun versteht das auch ein Nichtjäger.

 

Schön aber zu wissen, wie Dekadenz hier lebt. Da fragt man ganz normal und sofort Mimimi… hab ich wohl einen wunden Punkt getroffen.

 

Braucht euch nicht wundern. Bei der Art und Weise sind die Jäger die nächsten.

 

Herzlichen Dank an die sachlichen Antworten - dem Rest… naja. Denkt euch was.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.