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IGNORED

Büma-arbeiten ohne Zulassung


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Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Proud NRA Member:

und das auch nur, wenn sie noch geplant sind und sich der Erfolg durch eine Anzeige noch abwenden lässt (§138 StGB für Details).

Ich habs nicht gewusst. Danke.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Kanne81:

Person2 hätte m.E. ausreichend zu tun sich um ihre eigenen schweren charakterlichen Mängel zu kümmern, die scheinen viel schwerwiegender zu sein als möglicherweise Person2 selbst bewusst!

Auch bei der Unterscheidung/Priorisierung von wichtig/unwichtig bzw. geht mich nix an gibt es - nennen wir es einfach so - "viel Potential".

 

Cheers

 

 Person 2 hat Straftaten mutmaßlichen Straftaten eines offensichtlichen Waffenbesitzers Kenntnis erlangt, wieso stellt das charakterliche Mängel dar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Joseg:

 Person 2 hat Straftaten mutmaßlichen Straftaten eines offensichtlichen Waffenbesitzers Kenntnis erlangt, wieso stellt das charakterliche Mängel dar.

Selbstverständlich sind alle hier im Forum ganz begeistert, wenn man als mündiger Bürger Verantwortung für sich und seine Umwelt übernimmt und auch mögliche Straftaten meldet, wie z.B. die illegale Müllentsorgung durch Flüchtlinge in deutschen Wäldern, den Drogenhandel von Flüchtlingen vor deutschen Schulen, die sexuelle Belästigung von deutschen Frauen in deutschen Städten durch Flüchtlinge, illegaler Waffenhandel an deutschen Bahnhöfen durch Flüchtlinge etc.

 

Ausnahmen dürfen hingegen nur dann gemacht werden, wenn es um Waffen geht. Und um Deutsche. Da  muß man dann einfach mal zusammenhalten und die Fresse halten und sich um seinen Kram kümmern, auch wenn es einem schwerfällt, eine mögliche Straftat im Waffenrecht zu akzeptieren und sich hier im Forum über mögliche Vorgehensweisen zu informieren.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb highlower:

Selbstverständlich sind alle hier im Forum ganz begeistert, wenn man als mündiger Bürger Verantwortung für sich und seine Umwelt übernimmt und auch mögliche Straftaten meldet,

Nun, da ergibt sich doch in den von Dir gewählten Beispielen schon eine Abgrenzung. Betreibt jemand sichtbaren Betäubungsmittelhandel vor der Schule, dann kann ich mich z.B. daran stören, dass das öfter zu Revierstreitigkeiten führt, bei denen auch Unbeteiligte zu Opfern werden. Da scheint es mir legitim, etwas dagegen zu unternehmen, auch wenn ich eigentlich der Ansicht bin, dass sich jeder zudröhnen darf, wie es ihm beliebt. Auch den mutmaßlichen Verkauf an Minderjährige kann man in dieser Situation legitim als störend empfinden. Wenn dagegen jemand in einer Weise an seiner Kanone rumdremelt, bei der eine Gefährdung von Standnachbarn oder dergleichen extrem unwahrscheinlich scheint, was geht mich das an? Da könnte man einer Denunziation schon ungute Motive unterstellen. Mit der Nationalität des Betreffenden hat das jedenfalls für mich nichts zu tun. Selbst wenn ich so eine Gefährdung sehen würde, wäre wohl Ansprechen erstmal vernünftiger.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Rene2109:

Gewinde schneiden für Zielfernrohrmontag gibt keinen Neubeschuss.

was natürlich falsch ist - wird dir jedes Beschussamt bestätigen

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Joseg:

wieso stellt das charakterliche Mängel dar.

Würdest du nicht verstehen... Offensichtlich die gleichen Symptome.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb AWO425:

Dann sollte Person 2 sich um seine eigenen Sachen kümmern. Manchmal ist es nicht gut, zu viel zu wissen. Dann kommt man auf komische Gedanken.

 

Eben!

„si tacuisses, philosophus mansisses“

 

Ich kenne einige vom Schlage der Person 1. Na und!

Interessiert mich nur an Rande. Nur so viel, dass ich keine Waffe kaufe welche gewisse Merkmale aufweist, ohne sie vorher einer intensiven visuellen Prüfung zu unterziehen.

Beispielsweise 08ten mit Palmen auf dem Kniegelenk oder goldenen Siegelringe (Palme & Initialen) von Offizieren des Afrikacorps.

 

Gruß

Frank

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb boarhunter416:

was natürlich falsch ist - wird dir jedes Beschussamt bestätigen

Gewinde für Schaldämpfer ja. Gewinde für Zielfernrohr nein. Du darfst auch gerne bei jedem Beschussamt anrufen, die werden Dir das bestätigen. Ich kenne die Antwort. Der Bohrer kommt fürs Gewinde nicht einmal in die Nähe vom Lauf.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Hailofbullets:

zu machen ist also charakterlich erster Güte?

Das hat im ganzen Thread niemand behauptet. Ohne Worte. Lass dir helfen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Rene2109:

Du darfst auch gerne bei jedem Beschussamt anrufen, die werden Dir das bestätigen.

 

vor 9 Stunden schrieb Rene2109:

Der Bohrer kommt fürs Gewinde nicht einmal in die Nähe vom Lauf.

Das der Lauf nicht das einzig höchstbeanspruchte Teil bei einer Waffe ist wird dir jedes BA bestätigen- auch bei Anruf.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__3.html

 

Der TS gibt zur Art der Waffe nichts an, lediglich die schwammige Aussage "Systemgehäuse" und "Naziüberbleibsel" - da gibts einiges.

Prominentes Beispiel wäre das 98er System mit nachträglich angebrachter Seitenmontage. Die Systemhülse ist ein höchstbeanspruchtes Teil und unterliegt somit nach Veränderung dem Beschussgesetz.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Na da klappt doch meine Glaskugel........

Interessantes Thema selbst ohne Betrachtung der Waffen- und Beschussrechtlichen Seite.

Egun Auktionen bieten in dem Bezug laufend Anschaungsmaterial, von "so blöd kann man nicht sein" bis "wow, da weiss einer was er macht".....

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Hailofbullets:

Charakterliche Mängel...aha. Jemand, der bewusst Waffen fälscht nur um damit Kohle zu machen ist also charakterlich erster Güte?

 

Und bezüglich Denunziant...musste kurz gähnen. 

Da gähnst du völlig zu Recht: Lass nur mal einen dieser charakterlichen Oberchecker selber in die Lage kommen, dass ihnen so ein auf alt getrimmer Nazi-Schrott (oder eine andere nicht gesetzeskonform bearbeitete Schußwaffe) angedreht wird, und dass dann ausgerechnet denen dann irgendwas recht übles mit dem Ding passiert... das Geschrei möchte ich dann lieber nicht hören, vor allem dann nicht, wenn sich im Nachhinein rausstelllt, dass es da wohl auch noch jemanden weiteren gegeben hat, der davon wusste, aber wider besseren Wissens nichts gesagt hat.

 

Meiner Meinung nach hast Du alles richtig gemacht, und ich finde Deine Einstellung und Dein Verantwortungsgefühl diesbezüglich sehr lobenswert und vorbildlich!

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)

Halbwegs fachgerecht ausgeführt dürfte die nachträgliche Anbringung der Bohrungen für eine Seitenmontage  weniger den Sicherheitsaspekt beeinträchtigen, die rechtliche Seite aussen vor.

Den möglichen vorsätzlichen Betrug sehe ich wesentlich relevanter.

Dieser "Nazischrott" wird sehr gut bezahlt.........aber zum Glück ist der überwiegende Teil der nachträglichen Änderungen nachweisbar, insofern es vor Gericht gehen sollte. Leider scheuen die meisten "übers Ohr gehauenen" diesen Weg, selbst wenn es nur um die Rückerstattung des Kaufpreises geht.

Bearbeitet von chapmen

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