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IGNORED

Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Schuß


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Verkauf ins Ausland ist erlaubt, wenn der Versand direkt erfolgt.

 

Die Ausfuhrbestimmungen Deutschlands und die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes sind zu berücksichtigen.

 

Gemäss zoll.de darfst Du sie frei in die Schweiz senden. Der Import in die Schweiz ist ebenfalls frei, weil es nach Schweizer Gesetz keine wesentlichen Waffenteile sind. Der Import ist im Schweizer Gesetz nicht geregelt und daher frei.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Speedmark:

mit zu meiner Behörde

Was willst du denn damit bei deiner Behörde? Die stellt dir doch (hoffentlich) das Antragsformular zur Verfügung. Nach Ausfüllen und Abgabe bekommst dann eine Bestätigung und die steckt in meiner WBK-Kladde.

 

Umgekehrt wird aus der Fragerei hier ein Schuh: hast "du" nicht gemeldet, muss das Magazin in einem 0er/1er lagern.

Geschrieben

Ich hätte ja nie gedacht, dass aus meiner Frage eine solche angeregte Diskussion entsteht. 
Vielen Dank für die rege Teilnahme und den Tipp, dass ich die Magazine evtl. weiter nutzen kann. Dass wäre natürlich das beste. Erworben habe ich die Magazine zum Großteil schon vor über 10 teilweise sogar 15 Jahren. Aber auf jeden Fall alle vor 2017.
 

Und im schlimmsten Fall in die Schweiz verkaufen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb RalfPW:

Ich hätte ja nie gedacht, dass aus meiner Frage eine solche angeregte Diskussion entsteht. 
Vielen Dank für die rege Teilnahme und den Tipp, dass ich die Magazine evtl. weiter nutzen kann. Dass wäre natürlich das beste. Erworben habe ich die Magazine zum Großteil schon vor über 10 teilweise sogar 15 Jahren. Aber auf jeden Fall alle vor 2017.
 

Und im schlimmsten Fall in die Schweiz verkaufen. 

Ich habe ein 20er G-Mag welches auf 10 Schuss begrenzt ist bei meiner Behörde gemeldet.

Hab mir per Email schriftlich versichern lassen, dass ich dieses Magazin weiterhin sportlich und jagdlich nutzen kann.

Lass dir im Zweifel auch einfach etwas schriftlich geben.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich frage mich wie gehandhabt wird, wenn z.b. Magazine die vor 2017 gekauft wurden  und man keine Rechnung mehr hat , beim BKA angemeldet werden ? Denn wenn ich die Anmelde vor dem 01.09. dieses Jahr dann kann ich sie ja nicht nach diesem Datum gekauft haben. Deshalb ist eine Rechnung eigentlich unsinnig. Oder geht es da wie immer. Logisch muß es nicht sein, der SB bestimmt wie er will, wie so oft. Eine Rechnung muss auch da vorhanden sein. Wenn man die dann ,trotz teuerem Tresor , eingetragen bekommt wäre doch gut und ein Hintertürchen das man nutzen könnte. Aber logisch denken geht in Deutschland nicht, nur ideologisch. Deshalb ist das nur Wunschdenken. 

Geschrieben

Ich meine wenn ich Magazine die ich vor 2017 gekauft habe , als gekauft nach dem 13.06.2017 deklariere. Und behaupte das ich für diese Magazine , gekauft nach dem 13.06.2017 , keine Rechnung mehr habe. Aber vor dem 01.09. dieses Jahr anmelden will. Natürlich mit BKA Genehmigung. 

Geschrieben

Wenn man nicht beweisen kann das man die Magazine vor dem besagtem Datum gekauft hat und man sie behalten will, wenn auch mit BKA Genehmigung. Und da es noch nicht nach dem 01.09 dieses Jahr ist braucht man auch keine Rechnung. 

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