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IGNORED

30er Magazin für HK33


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Geschrieben

Hallo

 

irgendwie blicke ich beim Hickhack der Magazine nicht durch.

Ich habe mir 2013 auf Rote ein H&K33 von Niedermeier gekauft. Irgendwie ist mir das Magazin abhanden gekommen.

Wie bekomme ich ein neues Mag? Voreintrag sollte ja nicht nötig sein. Der legale Besitz der Waffe müsste doch genügen?

Kann mich jemand erleuchten?

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Das Magazin ist mittlerweile ein verbotener Gegenstand.

 

Wenn kein Altbesitz geltend gemacht werden kann: Ausnahmegenehmigung für Erwerb und Besitz eines neuen Magazins beim BKA beantragen. Nach Erhalt der Ausnahmegenehmigung einen Berechtigten suchen, der ein solches Magazin besitzt und dessen Ausnahmegenehmigung ein Überlassen erlaubt.

 

Irgendwelchen Schmu würde ich damit mit Rücksicht auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht treiben.

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben (bearbeitet)

Erleuchten sicher nicht, aber mein Bauchgefühl sagt mir, Du brauchst ab 01.09.2020 eine Ausnahmegenehmigung des BKA zum Erwerb und Besitz. In wie weit die Begründung "ich bin Sammler und habe doch bereits ein zugehöriges Gewehr" sticht bleibt mal spannend, insbesondere weil Du ja auf der einen Seite das Sammelgebiet hast, auf der anderen, da Du ja als Sammler normalerweise nicht schießen kannst oder musst (bzw. das Sammeln keine Munitionserwerbsberechtigung begründet) und daher man auch argumentieren könnte, es geht auch ohne. Eine Definitionsfrage, ob die Erlaubnis zum Erwerb weiterer Waffen (Deines Sammelgebietes) auch automatisch den Erwerb von nun verbotenen Gegenständen (Magazinen) beinhaltet. Spielt womöglich auch ne Rolle, ob die Waffe selbst verbotener Gegenstand ist...

 

Du bist möglicherweise der Erste, der sich aus dem Gebüsch traut und das BKA damit malträtiert...

Spannend...

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

Noch eine Gedanke von mir. Seit dem 1.09.20 sind die magazine ja pfui. Nicht das dir noch jmd. Da ein strick dreht, dass du den Verlust erst jetzt anzeigst der natürlich vor dem 01.09.20 stattgefunden hat. 

Geschrieben (bearbeitet)

Man könnte natürlich auch ein Antrag stellen, das Sammelgebiet zu erweitern. Anstelle z.B. "Deutsche Selbstladegewehre mit Rollenverschluss (einschl. Kriegswaffen)" in "Deutsche Selbstladegewehre mit Rollenverschluss (einschl. Kriegswaffen) und Magazine (einschl. verbotener Waffen)".

Bleibt das Kompetenzgerangel, wer Dir für was die Genehmigung gibt...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
Am 23.12.2020 um 19:52 schrieb HangMan69:

mir wäre neu, dass es "echte" 30iger hk33 mags gibt!i

 

Gibt es, von MKE...

 

Ist aus Stahl im "klassischen" HK 33 look. Ich habe mir das 2010 extra für mein MKE T43 bestellen lassen.

War nicht gerade billig, aber die originalen 25er von HK waren ja im Preis schon immer regelrecht pervers...

Geschrieben
Am 23.12.2020 um 18:47 schrieb kulli:

Noch eine Gedanke von mir. Seit dem 1.09.20 sind die magazine ja pfui. Nicht das dir noch jmd. Da ein strick dreht, dass du den Verlust erst jetzt anzeigst der natürlich vor dem 01.09.20 stattgefunden hat. 

Da man für die Anmeldung bis zum 01.09.2021 Zeit hat, spielt es keine Rolle, wann das Teil verlorengegangen ist. Diese Sorge wäre also unbegründet.

 

Als Sammler hat Steven meines Erachtens gute Chancen, ein Ersatz-Magazin mit BKA-Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo

 

nochmal auf das Magazin für die H&K33:

ich telefoniere mir einen wolf. Hat jemand einen Tipp, woher ich ein "großes" Magazin für die H&K33 herbekomme? Ausnahmegenehmigung würde ich erhalten. Aber wer hat so ein Teil?

 

Steven

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