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IGNORED

Kontaktbeschränkung - Verstand gegen Herz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Marder:

Ich würde mir keine Sorgen machen, Entenrupfen ist Nahrungsmittelherstellung.

 

Meinst du die Winzer können jetzt ohne Helfer die Trauben für den Eiswein ernten?

Die Teichwirte ohne Helfer ihre Fischweiher fischen??

Ich sehe darin keine Probleme, ich weiß nur nicht wie das Glühweintrinken für den Nachbarn ankommt und was er wie der Behörde meldet.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb JägermitHut:

Das ist keine Rechtsgrundlage eine WBK zu verweigern.

Darum gehts nicht. Es geht um das was davor geschieht.

Theorie und Praxis unterscheiden sich eben, auch wenn es in einem Forum gerne anders dargestellt wird.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich sehe darin keine Probleme, ich weiß nur nicht wie das Glühweintrinken für den Nachbarn ankommt und was er wie der Behörde meldet.

Naja, solange die sich nicht komplett Vollsaufen und nach der Arbeit noch 3 Stunden rumhocken und saufen sehe ich da auch kein Problem.

Geschrieben

Ich sehe überhaupt kein Problem. Das Virus ist nur in der Freizeit aktiv, auf der Arbeit ist man immun. Jetzt muss nur noch abgeklärt werden ob die Arbeit bei den Schwiegereltern zur Freizeit gehört oder zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft. Könnte ja sein das die Schwiegereltern einen Bauernhof haben und Selbstständig sind. Dann ist man immun. Und es kommt kein Ordnungsamt. Andernfalls ist man unzuverlässig. Und kann erwischt werden. Denunziantentum ist wieder in. Man ist wieder stolz auf sich und hat das Gefühl für die Sicherheit was getan zu haben. Also, ganz wichtig. Zu welcher Arbeit zählt das? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Darum gehts nicht. Es geht um das was davor geschieht.

Theorie und Praxis unterscheiden sich eben, auch wenn es in einem Forum gerne anders dargestellt wird.

Dann musst zu zeigen, wer der Herr im Haus ist.  Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch. Verwaltungsklage, Schadensersatzklage oder du lässt dich eben mobben. Gibt genug Loser, die alles mit sich machen lassen. Am besten dem SB den Rasen mähen, zur Weihnachtsfeier einladen, sich zur Schnecke machen lassen, in der Hoffnung, dass alles gut wird.😉 Auch ein SB ist ein Mensch und geht den Weg des geringsten Widerstandes. Er macht es mit denen, die es mit sich machen lassen. Ich habe meine Waffenbehörde nur einmal verklagt. Seitdem ist Ruhe. Nur einmal. Hatte noch so viel schönes vorbereitet.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben

Jetzt mal etnsthaft. Schlimm fände ich :

bin im besoffenen Kopf im Puff eingeschlafen und jetzt ist meine Glock weg und zusätzlich hat das meine Frau mitbekommen.

 

Und jetzt mal zum ernsthaften Teil:

 

OWI s sind doch ein ganz normaler Vorgang, die  auch Waffenbesitzern ständig passieren können. Mal an einen Baum gepinkelt, Halteverbot, Blitzer.

Da ist doch nichts dabei.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb JägermitHut:

Dann musst zu zeigen, wer der Herr im Haus ist.  Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch. Verwaltungsklage, Schadensersatzklage oder du lässt dich eben mobben. Gibt genug Loser, die alles mit sich machen lassen. Am besten dem SB den Rasen mähen, zur Weihnachtsfeier einladen, sich zur Schnecke machen lassen, in der Hoffnung, dass alles gut wird.

Tolle Sprüche die zur Sache nichts beitragen, aber du hast natürlich Recht. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Kulli

 

Ich weiß nicht von welchen Schulen Du solche Erkenntnisse hast,

In der Schule die mein Sohn besucht tragen alle Kinder eine Maske, auch

während des Unterrichts, Eltern dürfen die Schule nicht betreten,

da werden keine Masken heruntergerissen....

Wo lebst DU ?

Bearbeitet von ALBA
Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb chapmen:

Tolle Sprüche die zur Sache nichts beitragen, aber du hast natürlich Recht. 

 

Es ist die Realität. Du gehst den Weg des vorauseilenden Gehorsams, der nie enden wird. Ich habe von meiner Behörde noch nichts bekommen, was über das Maß hinausgeht.

 

Bei der vierten Kurzwaffe, einfach so, auf Jagdschein, könnten wir über Goodwill reden. Das ist bei meiner Behörde aber nicht so. 

 

Ich verlange vom SB, dass er sich an Gesetze hält. Du nicht. Das hat mit Sprüchen nichts zu tun.

 

Und es hat sehr wohl was mit der Sache zu tun. Ein Bußgeld ist kein Grund eine WBK abzulehnen. Wenn du deinen SB so erzogen hast, dass du schon seine Schikanen fürchtest, hast du etwas falsch gemacht. In dem Forum müssen ja Anfänger nicht die Fehler, derer wiederholen, die seit Jahrzehnten etwas falsch machen und daher glauben: Das ist eben die Praxis.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb JägermitHut:
vor 56 Minuten schrieb chapmen:

 

 

Schwanzvergleich meiner Verfahren gegen das Land NRW? Lass es.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb JägermitHut:

Ich verlange vom SB, dass er sich an Gesetze hält. Du nicht. Das hat mit Sprüchen nichts zu tun.

Und nochmals - hat nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe.

Der SB hat sich ebenso wie ich an geltendes Recht und die damit einhergehende Rechtssprechung zu halten.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb JägermitHut:

Und es hat sehr wohl was mit der Sache zu tun. Ein Bußgeld ist kein Grund eine WBK abzulehnen.

Könntest du bitte zitieren wo ich etwas von einer WBK Ablehnung geschrieben habe? Sachlich bleiben.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb JägermitHut:

In dem Forum müssen ja Anfänger nicht die Fehler, derer wiederholen, die seit Jahrzehnten etwas falsch machen und daher glauben: Das ist eben die Praxis.

Völlig richtig. Ihnen jedoch zu suggerieren  das Recht sei stets auf Seite des "LWB" ist falsch.

 

Nicht alle sind solch tolle Hechte wie diejenigen die es in Foren vorgeben das sie es seien.

 

Aber- jeder ist seines Glückes Schmied.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb JägermitHut:

„Schwanzvergleich“? Puh, bist du ordinär. Auf jeden Fall kannst du nicht viel gewonnen haben, sonst würdest du nichts „von der Praxis“ erzählen.

Nee, nicht ordinär. Ich passe mich lediglich an.

Ein von dir "gewonnenes" Verfahren hast du ins Feld geführt.........

 

 

Geschrieben

Also 😉 jetzt mal wieder Alle runterkommen.

Unser Tun ist privat. Ich helfe meinen Schwiegereltern.

Falls ein Nachbar das Ordnungsamt ruft, zahlen wir im Schlimmsten Fall eine Strafe für eine Ordnungswidrigkeit.

 

Das habe ich so raus gelesen 😉

 

Vielen Dank euch

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JägermitHut:

Hupsi, wenn „Bund“ durch „Reich“ und „Grundgesetz“ durch „Reichsverfassung“ ersetzt hat man das Ermächtigungsgesetz von 1937. Fällt beim Lesen gar nicht auf.😅 Ist der Originaltext von 1937 mit den besagten kleinen Änderungen.

Was für ein geist- und sinnloser Beitrag.

 

PS: So, nun will ich aber auch auf die Ignore-Liste!  :headbang:

 

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