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IGNORED

Waffe Kat B gekauft in WBK steht aber Kat C


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Geschrieben

Hallo zusammen,

folgende Frage: Habe heute meine WBK bekommen und bin dann quasi sofort los um mir meine vorher gekauften Waffen (VRF + Pistole) beim Händler abzuholen. Nach Abholung wollte ich dann sofort das Erwerbsanzeigeformular für die Behörde ausfüllen. Dabei stellte ich mit erschrecken fest: Die VRF ist in der WBK mit Kat C eingetragen. Laut Waffenblatt vom Händler habe ich aber eine VRF Kat B gekauft. Ich habe mir das Waffenblatt im Laden nicht angeschaut und mir über die Kat in der WBK nicht wirklich Gedanken gemacht (sehr dämlich). Ich habe damals beim Erstantrag lediglich VRF angegeben. So. Ich will das jetzt nicht auf SB oder sonstwen schieben - ich muss da wohl sagen als Neuling und Erstwaffenbesitzer habe ich da wohl einen Fehler begangen. Ich habe das zugegebenermaßen auch nicht richtig geschnallt was ich nun beim Erstantrag eintragen muss (X-Waffe etc.) Wirklich beantworten konnte mir das damals keiner. Wenn ich das jetzt alles richtig verstehe habe ich jetzt hier eine Waffe die ich so nicht haben dürfte. Denn es ist wie gesagt eine Kat B VRF und ich habe den Voreintrag VRF Kat. C. 

Klar ist, ich rufe morgen sofort bei der Behörde an und melde das / Frage was ich nun zu tun habe. Ich frage mich jetzt: Hätte der Händler mir die VRF überhaupt geben dürfen? Was blüht mir? WBK direkt futsch? Quasi heute erhalten morgen abgeben? Denn Unwissenheit/Unachtsamkeit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Hat da wer Erfahrung? Danke für Antworten. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Ted79:

...

Nun stürz Dich mal nicht gleich von der nächsten Brücke.

Du hast also mit einer grüne WBK mit Voreintrag für eine Kat. C VRF eine Kat. B VRF erworben und aktuell in deiner tatsächlichen Gewalt?

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Bulldog:

Nun stürz Dich mal nicht gleich von der nächsten Brücke.

Du hast also mit einer grüne WBK mit Voreintrag für eine Kat. C VRF eine Kat. B VRF erworben und aktuell in deiner tatsächlichen Gewalt?

 

So ist es. Steht im Waffenschrank. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ronon79:

 

Klingt als hätte sich die Behörde mit der Kategorie vertan. Eine Wichsflinte Kat C gibts doch gar nicht!?

was auch immer eine Wichsflinte sein soll...

Geschrieben

Vielleicht hat er die Verkaufsmeldung noch nicht abgeschickt.

Ich denke das es sich hier um einen Schreibfehler der ausstellenden Behörde handelt.

Mach Dich nicht verrückt, sowas klärt sich auf und du wirst nicht an die Wand gestellt dafür.

Oder hast Du heimlich irgendwo ein 11er Magazin dazu versteckt, dann ist es aus und vorbei...

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Ted79:

...Nach Abholung wollte ich dann sofort das Erwerbsanzeigeformular für die Behörde ausfüllen. Dabei stellte ich mit erschrecken fest: Die VRF ist in der WBK mit Kat C eingetragen. ...

Ich hatte mal gehört, daß die Händler gar nicht mehr eintragen sollen, nur die Behörde nach der Erwerbsanzeige. Dehalb unter Anderem auch das ganze Brimborium mit der NWR-ID. Kann da einer der hier mitlesenden Händler mal eine verbindliche Auskunft geben?

 

mfg

Harry

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Ronon79:

 

Klingt als hätte sich die Behörde mit der Kategorie vertan. Eine Wichsflinte Kat C gibts doch gar nicht!?

Doch 

und viele Behördenprogramme bringen die zuerst, B muss ausgewählt werden

 

fast 50% der Voreinträge müssen wir ändern lassen.... natürlich BEVOR wir ne Waffe überlassen🙈🙈. allein diese Woche schon 3 Stück 🤷🏻‍♂️
 

 

Da hat der Kollege Mist gebaut, richtig Mist 

 

 

 

so sieht dann so ne tolle Änderung aus : 😂😂

 

 

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Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ALBA:

gibt es überhaupt C Rep Flinten ?

 

vor 3 Minuten schrieb Bulldog:

Ruf morgen früh den Verkäufer an.

 

 

 

vor 2 Minuten schrieb Bulldog:

Vielleicht hat er die Verkaufsmeldung noch nicht abgeschickt.

Ich denke das es sich hier um einen Schreibfehler der ausstellenden Behörde handelt.

Mach Dich nicht verrückt, sowas klärt sich auf und du wirst nicht an die Wand gestellt dafür.

Oder hast Du heimlich irgendwo ein 11er Magazin dazu versteckt, dann ist es aus und vorbei...

😂Nein

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Dynamite Harry:

Ich hatte mal gehört, daß die Händler gar nicht mehr eintragen sollen, [...]

Wer sagt denn, dass der Händler was eingetragen hat? Der Voreintrag lautet auf Kat. C und der Waffenbrief des Händlers weist eben eine Kat. B-Waffe aus.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Ich hatte mal gehört, daß die Händler gar nicht mehr eintragen sollen, nur die Behörde nach der Erwerbsanzeige. Dehalb unter Anderem auch das ganze Brimborium mit der NWR-ID. Kann da einer der hier mitlesenden Händler mal eine verbindliche Auskunft geben?

 

mfg

Harry

Voreintrag wird C sein

 

eingetragen wird nix mehr 

Geschrieben

Mal Klartext 

 

händler anrufen

 

wenn die Behörde nen schlechten Tag hat, kann man das illegales Überlassen und illegaler Erwerb nennen

 

 

also Kontakt zum Händler suchen, schleunigst 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Wer sagt denn, dass der Händler was eingetragen hat? Der Voreintrag lautet auf Kat. C und der Waffenbrief des Händlers weist eben eine Kat. B-Waffe aus.

So ist es

Geschrieben
Gerade eben schrieb CZM52:

Voreintrag wird C sein

 

eingetragen wird nix mehr 

ok, das dröselt es auf, danke für die Auskunft. Sollte man allerdings schon beim Voreintrag drüber stolpern.

 

Ich kenne z.B. auch eine manchmal ausgeübte Vorgehensweise, daß man mit bestätigter Erwerbserlaubnis des Verbandes die Waffe kauft und dann mit Kaufvertrag und Bestätigung zum Amt fährt und Voreintrag und Eintrag zeitgleich erledigt.

Ist rechtlich wasserdicht, allerdings sollten dann solche Fehler seitens der Behörde nicht passieren.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Dynamite Harry:

 

Ist rechtlich wasserdicht, allerdings sollten dann solche Fehler seitens der Behörde nicht passieren.

 

mfg

Harry

Naja, hab gerade so nen Fall, Behörde hat heute die Waffe eingetragen, mit Datum 29.10

 

auch Mist, Waffe  steht noch hier 

 

auch da hat die Behörde Mist gebaut 

 

auch doof 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Dynamite Harry:

ok, das dröselt es auf, danke für die Auskunft. Sollte man allerdings schon beim Voreintrag drüber stolpern.

 

Ich kenne z.B. auch eine manchmal ausgeübte Vorgehensweise, daß man mit bestätigter Erwerbserlaubnis des Verbandes die Waffe kauft und dann mit Kaufvertrag und Bestätigung zum Amt fährt und Voreintrag und Eintrag zeitgleich erledigt.

Ist rechtlich wasserdicht, allerdings sollten dann solche Fehler seitens der Behörde nicht passieren.

 

mfg

Harry

ich sehe das nicht als Behördenfehler. Ich würde sagen ich hätte das sofort checken müssen. Bin halt im Überschwang los...und habs abgeholt. Aufgefallen ist mir das wie geschrieben erst beim ausfüllen des Erwerbsformular. Daher liegt der Fehler bei mir. Vielleicht auch beim Händler. Aber das bringt mich ja nicht weiter. Beabsichtigt war das sicher nicht. Aber das wird die Behörde wohl im Zweifel nicht interessieren. Ist jetzt auch Nebensache. Ich versuche das morgen zu klären...und werde sehen was passiert. 

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