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IGNORED

Waffe Kat B gekauft in WBK steht aber Kat C


Ted79

Empfohlene Beiträge

vor 18 Minuten schrieb CZM52:

...

 

auch Mist, Waffe  steht noch hier 

 

...

Wo ist dabei das Problem, daß die Waffe noch bei Dir steht? Du darfst sie doch besitzen als Händler.

 

Problematischer würde ich den Fall sehen, wenn ich die Waffe auf Grund des vorliegenden, bestätigten  Bedürfnisses kaufe, auf Leihschein mitnehme und dann Erwerbserlaubnis UND Erwerbsanzeige gleichzeitig machen möchte und das Schicksal grätscht mir rein auf dem Weg vom Händler zur Behörde.

 

mfg

Harry

 

 

Bearbeitet von Dynamite Harry
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vor 11 Minuten schrieb Ted79:

ich sehe das nicht als Behördenfehler. Ich würde sagen ich hätte das sofort checken müssen. ...

Natürlich war das ein Fehler der Behörde. Von Dir als Anfänger, bitte nicht falsch verstehen, kann man nicht erwarten, einen falschen Eintrag in der WBK sofort als solchen zu erkennen.

 

mfg

Harry

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vor 1 Minute schrieb Dynamite Harry:

Natürlich war das ein Fehler der Behörde. Von Dir als Anfänger, bitte nicht falsch verstehen, kann man nicht erwarten, einen falschen Eintrag in der WBK sofort als solchen zu erkennen.

 

mfg

Harry

Dein Wort in Gottes Ohr

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vor 1 Minute schrieb CZM52:

Problem das die Behörde 29.10 im NWR hinterlegt und es keine passende, zeitgerechte Händlermeldung gibt

 

ok, dann verstehe ich das Problem, allerdings sollte sich das in Zusammenarbeit mit dem Erwerber regeln lassen, sonst bewegt er sich ja auch im illegalen Bereich.

 

mfg

Harry

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vor 58 Minuten schrieb Ted79:

Hallo zusammen,

folgende Frage: Habe heute meine WBK bekommen und bin dann quasi sofort los um mir meine vorher gekauften Waffen (VRF + Pistole) beim Händler abzuholen. Nach Abholung wollte ich dann sofort das Erwerbsanzeigeformular für die Behörde ausfüllen. Dabei stellte ich mit erschrecken fest: Die VRF ist in der WBK mit Kat C eingetragen. Laut Waffenblatt vom Händler habe ich aber eine VRF Kat B gekauft. Ich habe mir das Waffenblatt im Laden nicht angeschaut und mir über die Kat in der WBK nicht wirklich Gedanken gemacht (sehr dämlich). Ich habe damals beim Erstantrag lediglich VRF angegeben. So. Ich will das jetzt nicht auf SB oder sonstwen schieben - ich muss da wohl sagen als Neuling und Erstwaffenbesitzer habe ich da wohl einen Fehler begangen. Ich habe das zugegebenermaßen auch nicht richtig geschnallt was ich nun beim Erstantrag eintragen muss (X-Waffe etc.) Wirklich beantworten konnte mir das damals keiner. Wenn ich das jetzt alles richtig verstehe habe ich jetzt hier eine Waffe die ich so nicht haben dürfte. Denn es ist wie gesagt eine Kat B VRF und ich habe den Voreintrag VRF Kat. C. 

Klar ist, ich rufe morgen sofort bei der Behörde an und melde das / Frage was ich nun zu tun habe. Ich frage mich jetzt: Hätte der Händler mir die VRF überhaupt geben dürfen? Was blüht mir? WBK direkt futsch? Quasi heute erhalten morgen abgeben? Denn Unwissenheit/Unachtsamkeit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Hat da wer Erfahrung? Danke für Antworten. 

Was steht denn auf der Bedürfnisbescheinigung vom Verband und in Deinem Antrag für den Voreintrag? Wenn da immer Kat.B steht und die Behörde daraus ein Kat.C gemacht hat, wird das amtlich geändert und gut ist. Ob der Händler eins auf die Mütze kriegt kann ich nicht sagen, er hätte dir das Ding aber definitiv nicht in die Hand drücken dürfen. Wenn Du eine Kat. C VRF beantragt hast und eine Kat.B kaufst, wäre das schon eher problematisch.

Bearbeitet von switty
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Ich hatte das dahingehend verstanden, daß eine Waffe erworben, aber der Erwerb nicht rechtzeitig behördlich angezeigt wurde seitens des Käufers und die Waffe nicht an den Erwerber übergeben wurde.

 

Somit konnte keine Meldung seitens des Händlers erfolgen.

 

mfg

Harry

 

PS: Bitte diesen Beitrag als Antwort für @Bulldog verstehen

Bearbeitet von Dynamite Harry
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vor 1 Minute schrieb switty:

Was steht denn auf der Bedürfnisbescheinigung vom Verband und in Deinem Antrag für den Voreintrag? Wenn da immer Kat.B steht und die Behörde daraus ein Kat.C gemacht hat, wird das amtlich geändert und gut ist. Ob der Händler eins auf die Mütze kriegt kann ich nicht sagen, er hätte dir das Ding aber definitiv nicht in die Hand drücken dürfen. Wenn Du eine Kat. C VRF beantragt hast und keine Kat.B kaufst, wäre das schon eher problematisch.

habe da keine Angabe zu gemacht. Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. Einfach weil ich das garnicht geschnallt hab. 

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vor 11 Minuten schrieb Dynamite Harry:

...allerdings sollte sich das in Zusammenarbeit mit dem Erwerber regeln lassen, sonst bewegt er sich ja auch im illegalen Bereich.

 

mfg

Harry

...vom Erwerber ist doch alles erledigt, nur der Händler hat nach so einer Aktion den Schwarzen Peter und hat unnötigen Ärger/Arbeit.

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vor 9 Minuten schrieb Ted79:

habe da keine Angabe zu gemacht. Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. Einfach weil ich das garnicht geschnallt hab. 

...ruf morgen sofort den Verkäufer an, wenn er die Verkaufsmeldung noch nicht ans NWR abgesetzt hat soll er das auch nicht tun. Bring die Waffe zurück und melde dich wegen dem falschen Voreintrag bei deiner Behörde. Mach Dich nicht verrückt...

Bearbeitet von Bulldog
Rechtschreibgeschrubsel
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vor 7 Minuten schrieb Ted79:

habe da keine Angabe zu gemacht. Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. Einfach weil ich das garnicht geschnallt hab. 

Hm, beim LV8 des BDS wird immer die Kategorie mitbescheinigt, das ist dann Depperlsicher. So wie du es beantragt hast ist es letztlich nicht präzise spezifiziert, was natürlich nicht gut ist und es tendenziell eher Diskussion geben könnte. Egal wie Dein Fall ausgeht, ich würde künftig immer noch die Kategorie mit beantragen.

 

In den X-Waffe Kategorien gibt es tatsächlich Kat. B VRF und Kat. C VRF, die unterscheiden sich durch die Lauflänge.

 

https://www.xrepository.de/api/xrepository/urn:xoev-de:bmi:standard:xwaffe_1.0:dokument:Anlage_D:datei:Spezifikation_XWaffe_1.0_Anlage_D_Waffenarten.pdf/daten

 

 

 

Bearbeitet von switty
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vor 3 Minuten schrieb CZM52:

@Ted79 

Und die Frage des Richters lautet „aber sie sind doch Sachkundig?“

Also meine WS ist noch nicht so lange her. Wir haben das Thema der Kategorien nicht behandelt. Aber wie ich schon mehrfach schrieb: Ich will hier keine Absolution. Ich sehe den Fehler bei mir. Ich versuche das wie gesagt zu klären und trage um Zweifel die Konsequenzen. Ich bin zwar Anfänger und habe direkt nen fetten Bock geschossen, aber auch Erwachsen und werde im Zweifel für meine Dämlichkeit gerade stehen. So isset. Also Danke für die Antworten. Ich werde das morgen klären und sehen was ich tun muss/kann. 

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vor 8 Minuten schrieb Bulldog:

...ruf morgen sofort den Verkäufer an, wenn er die Verkaufsmeldung noch nicht ans NWR abgesetzt hat soll er das auch nicht tun. Bring die Waffe zurück und melde dich wegen dem falschen Voreintrag bei deiner Behörde. Mach Dich nicht verrückt...

Genau. Schnellstmöglich -so früh es geht- mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

Ich gehe mal davon aus, dass die Meldung im register schon raus ist, aber da müsste man noch rückgängig machen können, solange keiner weitergearbetet hat.

Daher so schnell als geht.

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vor 9 Minuten schrieb Ted79:

... Im Bedürfnis steht nix von Kat B oder Kat C. Lediglich VRF 12/76. Mehr nicht. Auch beim Antrag bei der Behörde habe ich keine Kat angegeben. ...

 

Das hängt sich eben etwas daran auf, wo und über welchen Verband Du beantragt hast. Ich persönlich habe zur Zeit z.B.  noch einen Bedürfnisantrag laufen für einen 12/76 Halbautomaten. Wurde über den DSB beantragt und ist noch in unserem "Grundkontigent" von "2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen", wird also problemlos durchgehen, obwohl ich mit den Kurzwaffen einiges über dem Grundbedürfnis bin.

 

Bei der Beantragung des Bedürfnisses wird hier definitiv nicht nach der Kategorie der beantragten Waffe gefragt, das verifiziert das Amt und trägt entsprechend ein.

 

mfg

Harry

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Das hängt sich eben etwas daran auf, wo und über welchen Verband Du beantragt hast. Ich persönlich habe zur Zeit z.B.  noch einen Bedürfnisantrag laufen für einen 12/76 Halbautomaten. Wurde über den DSB beantragt und ist noch in unserem "Grundkontigent" von "2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen", wird also problemlos durchgehen, obwohl ich mit den Kurzwaffen einiges über dem Grundbedürfnis bin.
 
Bei der Beantragung des Bedürfnisses wird hier definitiv nicht nach der Kategorie der beantragten Waffe gefragt, das verifiziert das Amt und trägt entsprechend ein.
 
mfg
Harry
Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

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vor einer Stunde schrieb ALBA:

gibt es überhaupt C Rep Flinten ?

glatter Lauf Kategorie B

gezogener Lauf Kategorie C

 

früher konnte man eine VRF mit gezogenen Lauf auf die Gelbe WBK kaufen ohne Bedürfnis, wenn ich mich nicht irre

D.H. VRF Kat. C gehört eigentlich in die Gelbe WBK, oder ?

Bearbeitet von Zelde
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vor 2 Minuten schrieb Zelde:

früher konnte man eine VRF mit gezogenen Lauf auf die Gelbe WBK kaufen ohne Bedürfnis, wenn ich mich nicht irre

D.H. VRF Kat. C gehört eigentlich in die Gelbe WBK, oder ?

Es dürfte jeder Verband mittlerweile klargestellt haben, das VRF mit gezogenen Läufen sportlich nicht zugelassen sind. Insofern nicht über Gelb erwerbbar. Hier der Auszug aus dem BDS Langwaffen Sporthandbuch:

 

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vor 7 Minuten schrieb **Peter**:

Für welche Disziplin beim DSB bekommst Du ne halbautomatische Flinte?

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
 

Einfach 3.10 Trap.

 

Oder ST 3.2.4 Repetier- oder Selbstladeflinte, 50 m, deckt sogar die Pumpe ab, wenn man entsprechend wohnortmäßig gemeldet ist.

 

DSB ist nicht per se Scheiße ...

 

 

mfg

Harry

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