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IGNORED

Gattling Gun in 9 mm Para


mühli

Empfohlene Beiträge

Geht halt nur zu zweit, einer dreht die Kurbel und einer wechselt die 10er Glock-Magazine. Ich bin der an der Kurbel, das mit den Magazinen ist mir zu stressig. Man will ja Spaß haben beim Schießen. 😉

 

PS: Beim LR bin ich lieber der am Spektiv - ist anspruchsvoller. 🙂

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vor 10 Minuten schrieb Waffen Tony:

Warum soll man das nicht einfach zum Spaß kaufen dürfen?

 

Welches waffenrechtliche Bedürfnis wäre das denn?

 

Sportlich fällt mir keine Begründung ein.

 

Jäger werden, wenn sowas oft genug auf Jagdschein gekauft wird schon auch noch beschränkt werden.

 

Sammler wo das rein passt dürften extrem wenige, wenn überhaupt ein einziger, in Deutschland sein.

 

Und "haben wollen" ist bei uns nunmal kein anerkanntes Bedürfnis.

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Mal rechnen... 

7500 Euro - 19% DE-Märchensteuer=6075 EUR = 6500 CHF, +7.7% CH-Märchensteuer = 7000 CHF

Import in die Schweiz durch Waffen Bock an Stampfli = 200CHF

Strafregisterauszug, Erwerbsschein =70 CHF, macht zusammen 7270 CHF. Somit spart man beim Import gegenüber dem Kauf in CH (9350)= 2080CHF. 

Genug um für 2000CHF Munition dafür zu kaufen und für 80CHF noch was für die Frau zu Weihnachten zum besänftigen zu besorgen... 

 

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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

§18er WBK

WHE

Dass es Möglichkeiten gibt habe ich ja nicht bezweifelt, insbesonders die WHE. Für den gewöhnlichen Waffenbesitzer sehe ich aber keine Möglichkeit. Und dass sich die Händler das untereinander im Kreis verkaufen kann ich mir auch nicht vorstellen.

 

Vor allem das "nur zum Spaß" ist in Deutschland ohnehin nicht vorgesehen.

Bearbeitet von Fyodor
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Hm. Mehrläufige Einzellader Kurzwaffe.

Was konkret verhindert den Erwerb für Sportschützen?

Jäger aktuell problemlos.

Die "Sondersachen" sowieso.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Dass es Möglichkeiten gibt habe ich ja nicht bezweifelt, insbesonders die WHE. Für den gewöhnlichen Waffenbesitzer sehe ich aber keine Möglichkeit.

 

Vor allem das "nur zum Spaß" ist in Deutschland ohnehin nicht vorgesehen.

Deine Frage : "

Welches waffenrechtliche Bedürfnis wäre das denn?"

Darauf bezog sich meine Antwort.

 

Nur zum Spass ist immer öfter die Begründung hinter der WHE.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

In welcher Disziplin welchen Verbandes ist diese Waffe zugelassen?

HAst du umgekehrt geschuat, ob das nicht geht?
Ich habs bewusst so formuliert.

Das war nicht um Ping Pong zu spielen.

 

Auch hebelt es ja die anderen Bedürfnisse auch nicht aus.

Bearbeitet von Gast
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vor 49 Minuten schrieb steven:

Hallo Wolfgang

 

mach mir nicht den Mund wässerig. Sonst musst du mir ein 5. Gutachten schreiben.

 

Stefan

 

Ist doch kein Vollautomat, daher kein großes Problem. Schwieriger wird's mit der Hotchkiss-Revolverkanone (wegen dem Kaliber und der Geschosse). Gemeinsames technisches Merkmal ist das drehende Laufbündel - hat historische Vorläufer. Siehe Jagdliche Wender, Bündelrevolver etc.

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Na da sind wir ja fast beim Begriff "Neo Klassiker" - bei denen gibts wenigstens noch historische Vorbilder.

 

"Nachbauten von Waffen mit drehendem Laufbündel" - der Sammelplan sollte übersichtlich sein.

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Nee, wir müssen uns schon an die WaffVwV halten, daher Originale!  :)

 

Wir wollen doch nicht so ein Sammelthema beantragen: "Handfeuerwaffen, deren Modelle in Deutschland bei Militär und den staatlichen Institutionen verwendet wurden und die vor dem 07.05.1945 konstruiert wurden (ausgenommen Waffen, die unter das KWKG fallen)"

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