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IGNORED

3. Kurzwaffe


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Geschrieben
Gerade eben schrieb BBF:

Und hast du weitere Schritte unternommen?

 

Welche Schritte hätten das sein sollen bzw. können?!

Einem senilen (obwohl gar noch nicht alt) Deppen kommst Du nicht mit logischen Argumenten.

 

Ein dritter Dachverband ...

 

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HBM:

nicht möglich gewesen, da nicht notwendig.

Ich habe z.B. einen Rev. .38 genehmigt bekommen, obwohl ich bereits einen .357/.38 habe.
Warum? Als Ersatzwaffe, wenn mein .357er streikt. Geht alles, wenn man Wettkämpfe vorweisen kann.
(Der .38er ist mir einfach so zugelaufen; sollte ich das arme Eisen wieder in die Eiseskälte der Verschrottung wegschicken???)

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb callahan44er:

..., das macht der BDS nicht!

Das kann ich bestätigen.

Ich habe zuerst 2 KK-Wechselsysteme gehabt (für eine Glock 17L das Uhl-System und für eine CZ das Sport 3 WS).

Dennoch habe ich vom BDS 2 weitere KK-Pistolen (einmal mit Optik, einmal offen) genehmigt bekommen, weil die beiden KK-WS nicht zählen.

Und einen KK-Revolver gab es dann auch noch.

 

Geschrieben

Also wenn man über 1002 z.B. eine USP Elite in .45 Auto mit Wechselsystem 9mm Expert hat, bekommt man noch eine Waffe

für 1001 und IPSC Standard ? Oder wenn man über 1011 eine Glock 17C mit Wechselsystem 17 MOS hat, bekommt man noch

eine für Production und anschließend für Production Optics ? Wohl kaum !

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Siggi Ramone:

ber 1011 eine Glock 17C mit Wechselsystem 17 MOS hat, bekommt man noch

eine für Production und anschließend für Production Optics ?

Defintiv, denn die 17C ist nicht in Production zugelassen und Wechselsysteme sind in Production auch nicht zugelassen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.3.2020 um 18:09 schrieb Micha176:

Vor ein paar Jahren der RSB ....

 

Würde mich nicht wundern, denn der RSB fordert gerne mehr als der Gesetzgeber.

 

Siehe Begründung für Bedürfnis nach § 14 Abs 3 WaffG (Bedarf über Grundkontigent)... Gesetzgeber fordert "regelmäßige Wettkampfteilnahme" auf "unterster Vereinsebene" , sogar explizit "insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher [...] Ebene stattfindet" (WaffVwV 14.3). Der RSB dagegen fordert mindestens Kreisebene (Meisterschaften oder Ligawettkämpfe). Entweder man traut im Gegensatz zum Gesetzgeber den eigenen Mitgliedsvereinen nicht (mit gewisser Berechtigung), oder man will halt mit Biegen und Brechen die Kreismeisterschaften/-Ligen mit Bedürfniserhaltern/-erlangern füllen. Vermutlich ne Mischung aus beidem.

 

Ob der Zuständige beim RSB für Bedürfnisbescheinigungen Wechselsysteme bei der Betrachtung der Erforderlichkeit berücksichtigt werde ich ihn mal bei nächster Gelegenheit interviewen - könnte für mich auch relevant werden wenn ich mal meine reinrassige SpoPi gegen ein anderes Modell tauschen möchte, ich aber für die .32er für DSB 2.45 auch noch ein .22lr Wechselsystem habe... könnte dann zum Problem werden.

Bearbeitet von Parallax
Geschrieben

Also ich hab im DSB in RP auch nochmal eine Bedürfnisbescheinigung für ne .22er bekommen, obwohl ich ein WS in .22 für meine SIG P220 habe. Und erst kürzlich eine Bedürfnisbescheinigung für eine. 32 auto/7,65 Browning... 

Das wäre dann meine 5. Kurzwaffe im DSB neben .22, .357, 9x19 und .45 auto. Allerdings schieße ich mit allen regelmäßig KM... 

 

Gruß, 

Lochstanze 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Lochstanze:

Also ich hab im DSB in RP auch nochmal eine Bedürfnisbescheinigung für ne .22er bekommen, obwohl ich ein WS in .22 für meine SIG P220 habe. 

 

Ein WS ist ein WS, und keine Waffe.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Lochstanze:

Also ich hab im DSB in RP auch nochmal eine Bedürfnisbescheinigung für ne .22er bekommen, obwohl ich ein WS in .22 für meine SIG P220 habe.

 

"DSB in RP" wäre also RSB, ergo unterschrieben von Herr Bender? Wann war das grob?

Bearbeitet von Parallax
Zitat aufs Relevante gekürzt

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