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IGNORED

2x 9mm auf JJS?


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Christian 555:

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Ja. Ist klar.
Der Jäger, welcher eine ((Pistole 9x19 ohne Munerwerbsstempel (vermutlich, aus Erbe oder so...)) besitzt,
hätte mit dem Erwerb von 9x19 für die SLB, die Möglichkeit, die Pistole zu verwenden.
Also, keine Erwerbserlaubnis.
Unabhängig davon, ob er selber 9x19 auf Grund seiner Wiederladeerlaubnis herstellen dürfte. (Darf er tatsächlich ?????????????)

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb GEB:

Das ist der Fall, wenn der Jäger im Einzelfall nachweist, dass er im Besitz einer Langwaffe ist, die diese doppelfunktionale Munition benötigt, und soweit sichergestellt ist, dass die Munition vom Jäger nur mit dieser Waffe für Jagdzwecke verschossen wird. Die ausschließliche Verwendung der doppelfunktionalen Munition in einer Langwaffe zu Jagdzwecken ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Jäger gleichzeitig im Besitz einer Pistole ist, mit der dieselbe Munition verschossen werden kann.

Das ist ja mal deutscher Schwachsinnsbürokratismus at it's best. Wie soll er denn anhand dieses Urteils den Nachweis für den Besitz der Langwaffe bringen, ohne die WBK vorzuzeigen? Und noch besser: wie soll er nachweisen, dass er nicht gleichzeitig auch eine entsprechende Kurzwaffe hat (z. B. auf einer anderen WBK)?

 

Vielleicht bekommt man in Süddeutschland oder an anderen Orten Kurzwaffenmunition auf Jagdschein und ohne die WBK vorzuzeigen. Das halte ich aber nach wie vor für nicht gesetzeskonform, auch wenn ich eine gesetzliche Regelung diesbezüglich begrüßen würde.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

lr

du weißt schon für was "lr" steht, oder?!? geht schon immer auf jj!!!

der händler der das nicht macht ist anscheinend "nicht sehr an geschäften interessiert"!!

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb LTB:

Vielleicht bekommt man in Süddeutschland oder an anderen Orten Kurzwaffenmunition auf Jagdschein und ohne die WBK vorzuzeigen. Das halte ich aber nach wie vor für nicht gesetzeskonform, auch wenn ich eine gesetzliche Regelung diesbezüglich begrüßen würde.

In Bayern ist dies seit 1993 durch ein Schreiben des IM klar geregelt.

Geschrieben

Um dem ganzen Galama mit Jagdschein oder WBK oder andere WBK beim Munitionskauf aus dem Weg zu gehen lasse ich mir grundsätzlich für alle Waffen den Stempel setzten. Egal ob Lang- oder Kurzwaffe und auch egal ob ich schon einen im gleichen Kaliber auf der gleichen oder einer anderen WBK habe. Auf die paar Kröten kommt es beim Waffenkauf meiner Meinung nach nicht an, man kann immer ohne JS einkaufen gehen und falls man mal was verkauft, muss man nicht rumjonglieren falls man den entsprechenden Munitionserwerb für mehrer Waffen genutzt hat.

.... und der Eintrag sieht nicht so kastriert aus :-)

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Geschrieben

Das ist ja unser Problem was wir alle haben, die einen tragen es so ein, die anderen tagen es nicht ein und mit anderen Behörden muss man ständig

vor Gericht. Angeblich soll ja alles in der EU gleich sein ist es aber nicht, jede Regierung, jeder Politiker, alle Kreise, jeder Behördenfutzi wirklich jeder

einzelne kocht seine eigene Suppe und bei einer Behörde sagte mir einer wenn man da nicht in einen Anzug ankommt lehnt diejenige fast alles ab,

man man man. Bin gespannt was noch alles auf uns zukommen wird und eins ist klar ziehen die Sportschützen, Jäger Sammler, Vereine, 

Verbände usw. nicht bald an einem Strang wird es noch ungemütlicher für uns werden ! Ich weis werden wir wohl nie erleben da der eigene Egoismus 

bei vielen der Politiker, Behörden usw. groß geschrieben wird.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kulli:

In Bayern ist dies ... durch ein Schreiben des IM ...geregelt.

Echt?

Ich mußte hier in NRW meinem SB den Fangschußgeber 6,35 vorzeigen, um einen Eintrag zu bekommen.

 

P.S. Wundere Dich bitte nicht über die Pünktchen in dem Zitat, ich möchte nur nicht wg. Vollzitat angemault werden.

Geschrieben

Ja die Willkür bzgl. Umsetzung ist schon traurig. Hab mit meiner Behörde eigentlich Glück. Aber bei dem was man hier teilweise liest rollt es einem schon die Zehnägel auf.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb rwlturtle:

Echt?

Ich mußte hier in NRW 

Ja. Gilt für 9 Para, 45 ACP, 357/38 und 44 Mag. 45 LC weiß ich gerade nicht.

7.65 br, 9 kurz, 6.35, 357 Sig und 40 S&W sind natürlich raus. 

Aber die obigen 4 Kaliber sollte man als Jäger eh als Langwaffe besitzen!

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Am 12.3.2020 um 17:20 schrieb LTB:

Das ist ja mal deutscher Schwachsinnsbürokratismus at it's best. Wie soll er denn anhand dieses Urteils den Nachweis für den Besitz der Langwaffe bringen, ohne die WBK vorzuzeigen? Und noch besser: wie soll er nachweisen, dass er nicht gleichzeitig auch eine entsprechende Kurzwaffe hat (z. B. auf einer anderen WBK)?

 

Vielleicht bekommt man in Süddeutschland oder an anderen Orten Kurzwaffenmunition auf Jagdschein und ohne die WBK vorzuzeigen. Das halte ich aber nach wie vor für nicht gesetzeskonform, auch wenn ich eine gesetzliche Regelung diesbezüglich begrüßen würde.

Man tut sich leichter, wenn man das Gesetz korrekt zur Kenntnis nimmt.

Es wird nirgends etwas zu Kurzwaffen- oder Langwaffenmunition verlangt. Daher ist das auch entbehrlich.

Das Gesetz sagt:

Zitat

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

Eine Langwaffe in 9mm Luger erfordert die passende Munition. Das wäre Muntion für Langwaffen.

 

Der Rest leigt in der Verantwortung des Sachkundigen. Wie immer.

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