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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Josef Maier:

Mal ehrlich: Die Strafe wäre wahrscheinlich doch bei jedem von uns vergleichbar. Was UNS nur weh tun würde, wäre der Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. 

 

Das genau ist doch das ganze Problem des Waffenrechts:

Abgesehen vom Verlust der Zuverlässigkeit sind die Strafen für illegalen Waffenbesitz doch lächerlich. Wer aber ohnehin ein krimineller Drecksack ist, der interessiert sich auch nicht dafür, wenn er beim nächsten WBK-Antrag einen ablehnenden Bescheid bekommt. In anderen Worten: Illegaler Waffenbesitz ist nur für legale Waffenbesitzer ein Problem. Diesen Widerspruch konnte der gesamte deutsche Staat doch noch nie auflösen. 

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Harry Callahan:

Mal ehrlich: Die Strafe wäre wahrscheinlich doch bei jedem von uns vergleichbar. Was UNS nur weh tun würde, wäre der Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. 

 

Das genau ist doch das ganze Problem des Waffenrechts:

Abgesehen vom Verlust der Zuverlässigkeit sind die Strafen für illegalen Waffenbesitz doch lächerlich. Wer aber ohnehin ein krimineller Drecksack ist, der interessiert sich auch nicht dafür, wenn er beim nächsten WBK-Antrag einen ablehnenden Bescheid bekommt. In anderen Worten: Illegaler Waffenbesitz ist nur für legale Waffenbesitzer ein Problem. Diesen Widerspruch konnte der gesamte deutsche Staat doch noch nie auflösen. 

Möchtest Du härtere Strafen bei Verstößen gegen das Waffenrecht?

Sonderrechte für Waffenbesitzer?

Keinerlei Einschränkung für Waffenbesitz?

 

Geschrieben

Eine nachhaltige Entkriminalisierung des deutschen Waffenrechts, wäre sehr sinnvoll, weshalb es sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben wird. :closedeyes: Welche materielle Bedeutung haben denn isolierte Verstöße gegen das Waffenrecht für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? :teu38: Genau, gar keine. Nur durch sich selbst sind diese Taten bzw. Versehen formell relevant. Erst in Verbindung mit einer anderen, i.d.R. einer Gewaltstraftat, bekommt ein Verstoß gegen das Waffenrecht seine materielle Relevanz.

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb golem-0815:

"Keinerlei Einschränkung...."

 

Volljährig, keinerlei Vorstrafen, paßt.

Das könnte dann aber für einen gestrauchelten Waffenbesitzer wieder Probleme geben.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Joseg:

Möchtest Du härtere Strafen bei Verstößen gegen das Waffenrecht?

Sonderrechte für Waffenbesitzer?

Keinerlei Einschränkung für Waffenbesitz?

 

Wenn Du mich so fragst, würde ich eine 1:1 Übernahme des zweiten Verfassungszusatzes und der Shall-issue-Regelung befürworten. 

Aber ich wollte eben nur auf ein Problem hinweisen - nicht mehr und nicht weniger. Und ja - wenn das Gesetz überhaupt einen Sinn haben soll, dann müsste der Täter bei Verurteilung wegen illegalem Waffenbesitz eben eine spürbare Strafe bekommen. Gilt übrigens für fast alle Straftaten. Aber es ist ja wichtiger, dass wir konservative Kommentare im Internet verfolgen. Worte tun weh....

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Mausebaer:

Eine nachhaltige Entkriminalisierung des deutschen Waffenrechts, wäre sehr sinnvoll, weshalb es sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben wird. :closedeyes: Welche materielle Bedeutung haben denn isolierte Verstöße gegen das Waffenrecht für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? :teu38: Genau, gar keine.

 

Nur wenn das Verbot durchgesetzt wird, hat die Erlaubnis einen Sinn. 

 

(Disclaimer: Wenn die Autoren juristischer Grundlagebüchern diesen Satz zitieren möchten, dann ist die Erlaubnis für einen geringen Betrag einzuholen. Anfragen bitte per pm)

Geschrieben

Diesen Tanz um Vorstrafen kann ich eh nicht so richtig verstehen. :huh:

  • Täter, die auch nach Verbüßen ihrer Strafe eine Gefahr darstellen und sei es auch nur Anlagebetrug oder Handtaschentrickdiebstahl, kommen unbefristet in die Sicherheitsverwahrung.
  • Der Vollzug der Strafe soll resozialisieren. D.h. wer seine Strafe verbüßt hat, soll sozial wieder genauso sein gut wie jemand, der nie eine Tat beging
  • Eine Strafe, die nicht resozialisiert, darf nicht vollzogen werden.

Also ist es entweder völlig Worscht , ob jemand vorbestraft ist oder nicht, oder dass ganze Strafsystem funktioniert nicht und wäre daher in seiner jetzigen Form abzuschaffen.

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mausebaer:

 

  • Der Vollzug der Strafe soll resozialisieren. D.h. wer seine Strafe verbüßt hat, soll sozial wieder genauso sein gut wie jemand, der nie eine Tat beging
  • Eine Strafe, die nicht resozialisiert, darf nicht vollzogen werden.

Also ist es entweder völlig Worscht , ob jemand vorbestraft ist oder nicht, oder dass ganze Strafsystem funktioniert nicht und wäre daher in seiner jetzigen Form abzuschaffen.

Hast Du die grüne Markierung vergessen? 

Die Resozialisierung klappt nicht - ausweislich der Rückfallquoten. Die Strafe soll eine Strafe sein und Täter möglicherweise abschrecken - wobei auch das regelhaft scheitert. Mord hat die härteste Strafe, die unser System bietet. Die Aufklärungsquoten sind enorm hoch. Praktisch muss jeder, der einen Mord begeht, damit rechnen, die härteste Strafe unseres Systems zu bekommen. Würde Abschreckung funktionieren, dürfte es also keinen Mord geben. 

Also bleibt übrig, die Bevölkerung vor gewissen Menschen zu schützen - leider oft nur temporär. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Harry Callahan:

Nur wenn das Verbot durchgesetzt wird, hat die Erlaubnis einen Sinn. 

 

...

Quatsch,

 

Du kannst das System von Nutzungsausschluss und Entgelt nicht einfach auch auf staatliche Verbote und Erlaubnisse anwenden. Hinter den Konzepten stehen systematische Vorstellungen, die wenn sie nicht real existieren, so doch wenigstens als zu erreichende Ziele dienen. So wie hinter dem Konzept von Nutzungsausschluss und Entgelt ein marktwirtschaftliches Konzept steht, so steht offiziell bei uns hinter staatlichen Verboten und Erlaubnissen die Idee eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats. Der Sinn einer Erlaubnis, bedarf hierbei des Sinns des Verbotes. Eine mangelnde Durchsetzung eines Verbots hingegen, macht die Erlaubnis nicht sinnlos, sondern nur unbedeutend. Ein nicht funktionierender Nutzungsausschluss macht das betroffene Gut jedoch zu einem freien Gut, dessen Bereitstellung anders als durch das Erheben von Entgelten finanziert werden muss. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Harry Callahan:

Interessant ist auch, dass niemand schreibt, wem die Waffe nun gehört. Und dass ein .22er Derringer zur legalen Selbstverteidigung durch ein Leibwächterteam genutzt wird, konnte wahrscheinlich noch nicht einmal ein Anwalt dem Richter erzählen, ohne rot zu werden oder mit dem Lachen anzufangen. 

 

 

Wenn ein Gegner keine Schusswaffe hat, ist man mit so einem NAA in der Hosentasche nicht schlecht bewaffnet. 

Man kann ihn wirklich immer und überall unsichtbar in der Hosentasche mitführen, er ist blitzschnell gezogen, kann nahezu unsichtbar in einer großen Hand versteckt werden, hat 5 Kugeln die sich geschätzt 15cm in den Gegner bohren und er ist rostfrei.

Außerdem ist es nach einer Notwehrhandlung einfacher zu erklären, dass es keine Tötungsabsicht (Notwehrüberschreitung) gab.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Hast Du die grüne Markierung vergessen? 

Nein.

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Die Resozialisierung klappt nicht - ausweislich der Rückfallquoten.

Das einzige Ziel unseres Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Wenn keine Resozialisierung erfolgt, dann darf auch die Strafe nicht vollzogen werden.

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Die Strafe soll eine Strafe sein

Also Negatives verstärken und Positives entziehen - darauf ist aber der Strafvollzug nicht ausgerichtet. Darüber hinaus enthält Strafe keine Information, welches Verhalten erwünscht ist. Bestenfalls kann Strafe zur Unterdrückung eines gezeigten Verhaltens führen. Dafür muss jedoch unter Berücksichtigung des SORKC-Modells eine entsprechende Verknüpfung von gezeigten Verhalten und Strafe entstehen.

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

und Täter möglicherweise abschrecken - wobei auch das regelhaft scheitert.

Strafe kann nicht abschrecken, weil sie bei der Tat präsent sein müsste, um einen Schreck auszulösen.

 

Bestenfalls kann eine mögliche Strafe bei geplanten Straftaten als Risikokosten in einem ex-ante Kosten-Leistungs-Vergleich berücksichtigt werden. Tatsächlich gibt es Erkenntnisse, dass dieses in einigen Bereichen der OK auch geschieht. Wobei die die klassischen Bewertung das Produkt der Integrale für Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhe und Eintrittszeitraum ist.

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Mord hat die härteste Strafe, die unser System bietet.

Jein,

die Art der Strafe ist gleich, aber die Leben der Menschen sind es nicht. Während man bei Geldstrafen mit dem Tagessatzkonzept das zu kompensieren versucht, fehlt das bei lebenslanger Freiheitsstrafen komplett. Für einige, wenige Menschen hat so ein durchorganisiertes Leben fast ohne Eingenverantwortung für sich eher etwas von paradiesischen Zuständen.

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Die Aufklärungsquoten sind enorm hoch. Praktisch muss jeder, der einen Mord begeht, damit rechnen, die härteste Strafe unseres Systems zu bekommen.

Warum sind die Aufklärungsquoten so hoch? :teu38:

 

Weil fast alle Morde nicht oder wenig geplant sind oder weil Mängel bewusst in Kauf genommen werden. Die größte Schwäche der meisten Morde liegt in der Täter-Opfer-Beziehung. Selbst wenn zum eigentlichen Täter keine Beziehung besteht, so besteht sie dann oft zum Auftraggeber des Täters. Ist die Täter-Opfer-Beziehung anonym, wie z.B. bei vielen Wohnungseinbruchs- und KFZ-Diebstählen, der Täter qualifiziert bemüht gewesen, wenig Spuren zu hinterlassen, und der Auftraggeber des Täters keine Person oder kleine Personengruppe sondern eine größere Organisation ohne individuelle Vorteile durch den Mord, ist eine Aufklärung ohne Beweise von der Organisation oder den Tätern selbst praktisch unmöglich.

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Würde Abschreckung funktionieren, dürfte es also keinen Mord geben. 

Abschreckung funktioniert, aber nicht durch Strafe.

 

  • Abschreckung durch sichere, gegenseitige Vernichtung hielt Warschauer Packt und NATO jahrzehntelang vom heißen Krieg ab.
  • Abschreckung durch wirksame Verteidigung und eventuell wirksam eingreifende Zeugen hält Straßenräuber von ihren Taten ab
  • Abschreckung ...

 

vor 18 Minuten schrieb Harry Callahan:

Also bleibt übrig, die Bevölkerung vor gewissen Menschen zu schützen - leider oft nur temporär. 

Dafür wäre die Sicherheitsverwahrung da.

 

Falscher Schluss durch falsche Annahmen? :unsure2:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Diesen Tanz um Vorstrafen kann ich eh nicht so richtig verstehen. :huh:

  • Täter, die auch nach Verbüßen ihrer Strafe eine Gefahr darstellen und sei es auch nur Anlagebetrug oder Handtaschentrickdiebstahl, kommen unbefristet in die Sicherheitsverwahrung.
  •  

Dazu passend wegen Verwahrung ein kürzlich bei uns https://www.blick.ch/news/schweiz/bern/taeter-michael-m-erschlug-und-schaendete-im-hafturlaub-die-zehnjaehrige-doris-w-maisfeld-moerder-von-erlach-wird-verwahrt-id15743338.html aktueller Fall.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb callahan44er:

50000.- sind bei ihm ein Witz. Das merkt der gar nicht!

Das soll er ja auch gar nicht. Der § 153a StGB ist quasi ein Fluchtweg für Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht. So etwas kommt normalerweise auf den Tisch, wenn denen der Fall wegschwimmt, die aber weil sie sich bereits zu sehr und zu öffentlich positioniert haben oder zu sehr davon überzeugt sind, dass der (potentielle) Beschuldigte schuldig ist,  das Verfahren nicht einfach so einstellen wollen.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Das soll er ja auch gar nicht. Der § 153a StGB ist quasi ein Fluchtweg für Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht. So etwas kommt normalerweise auf den Tisch, wenn denen der Fall wegschwimmt, die aber weil sie sich bereits zu sehr und zu öffentlich positioniert haben oder zu sehr davon überzeugt sind, dass der (potentielle) Beschuldigte schuldig ist,  das Verfahren nicht einfach so einstellen wollen.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Und die gerechte Strafe für den Untertan der das Spiel mitmacht statt sich zu wehren.

Geschrieben

@Joseg: Sich vor Gericht wehren ist schwierig und der tatsächliche Ausgang ungewiss. Im Jahr 2015 gab es bei 739.487 Verurteilten nur 26.950 Freigesprochene*. Das entspricht 27,4:1. Nun male Dir mal aus, wie attraktiv bei solchen Zahlen eine Einstellung gegen Geldauflage ist.

Du weißt vorher nicht, welchen Richter Du bekommst und tatsächlich wird von Richtern zu häufig irgendetwas gesund-argumentiert, wo ein normaler Mensch sagt, das kann nicht sein...

Anders als zB ein Arzt, der auch in  lebensbedrohlichen und zeitkritischen Situationen für alle seine Entscheidungen voll haftet, unterliegt der Richter für alle seine ohne wirkliche Zeitnot wohldurchdachten Handlungen und Urteile so gut wie garkeiner Haftung. Die einzige Ausnahme gibt es dort für dümmlichen und gröbsten Vorsatz. Alles Andere wird hingenommen. Auch gröbste Fehlurteile, die Leute jahre- oder auch jahrzehntelang ungerechtfertigt wegsperren. Hier sehe ich eine drastische Haftbarkeits (monetär) und Strafbarkeitslücke in unserem Recht.

 

frogger

 

* Professor Dr. Jörg Kinzig & Dr. Wolfgang Stelly - Der Freispruch: Vermeidbarer Irrtum oder Reibungsverlust der Gerechtigkeit?
https://www.strafverteidigervereinigungen.org/Schriftenreihe/Texte/Band 41/Kinzig&Stelly_32_65_41SchrStVV.pdf

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb frosch:

@Joseg: Sich vor Gericht wehren ist schwierig und der tatsächliche Ausgang ungewiss. Im Jahr 2015 gab es bei 739.487 Verurteilten nur 26.950 Freigesprochene*. Das entspricht 27,4:1. Nun male Dir mal aus, wie attraktiv bei solchen Zahlen eine Einstellung gegen Geldauflage ist.

 

Malen ist nun wirklich nicht meine Stärke, denken will ich auch nicht weil es im Forum immer welche gibt die das besser können und sogar wissen was ich denke.

 

 Wieviele Anzeigen werden in welchen Fällen denn vorher von der Staatsanwaltschaft eingestellt weil eben kein Fleisch dran ist?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb frosch:

@Joseg: Sich vor Gericht wehren ist schwierig und der tatsächliche Ausgang ungewiss. Im Jahr 2015 gab es bei 739.487 Verurteilten nur 26.950 Freigesprochene*. Das entspricht 27,4:1. Nun male Dir mal aus, wie attraktiv bei solchen Zahlen eine Einstellung gegen Geldauflage ist.

...

Das liegt aber auch gerade an der deutschen Strafprozessordnung. Ein Hauptverfahren in Folge einer Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft muss durch das Gericht eröffnet werden. Das Gericht darf dieses aber nur eröffnen, wenn es zu der Ansicht gelangt ist, dass der Beschuldigte seiner Ansicht nach ausreichend wahrscheinlich schuldig ist.

 

Kurz: Wenn das Gericht ein Hauptverfahren eröffnet, dann hält es den Beschuldigten für schuldig.

 

Psychologisch ist dieses Vorgehen sehr bedenklich. Das Gericht hat sich mit der Eröffnung des Hauptverfahrens bereits öffentlich festgelegt, dass es den Beschuldigten für schuldig hält. Ein Freispruch wäre eine Belastung des Selbstwert des Gerichts. Diese Situation entspricht praktisch perfekt der Situation der Ufo-Sekte in Leon Festingers Buch zur Entdeckung der Kognitiven Dissonanz (Festinger, L., Riecken, H., & Schachter, S. (2017). When prophecy fails: A social and psychological study of a modern group that predicted the destruction of the world. Lulu Press, Inc.). Aus psychologischer Sicht müsste das Gericht, das das Hauptverfahren eröffnete, stets als befangen gelten, da es sich bereits durch die Eröffnung öffentlich dahingehend positioniert hat, dass der Beschuldigte schuldig sei und daher zum Schutz seines Selbstwert ein Interesse daran hat, dass der Beschuldigte im Hauptverfahren auch schuldig gesprochen wird.

 

Eine mögliche Lösung wäre, dass kein Gericht die Hauptverfahren führen darf, die es eröffnet hat, und die Hauptverfahren randomisiert anderen Gerichten zugewiesen werden. :gutidee:

 

Euer

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer

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