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IGNORED

Mitglieder nach Austritt melden?!?


HangMan69

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vor 55 Minuten schrieb HangMan69:

... , ich soll mich nur für ihn "schlau machen"!

 

jaja, - geh weg du Feigling, lass mich hintern Baum ... :021:

es weiß jeder das gemeldet werden muß- ob GSt oder SLG-Leiter ist egal

also kann sich jeder einen anderen/neuen  Sandkasten wählen in dem er in Zukunft spielen möchte

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vor 1 Stunde schrieb Tauri:

mein Gott HangMan! Stell dich doch nicht dümmer als du bist!

Alle SLGen, ob alt oder neu, ob e.V. oder nicht, sind VEREINE i.S. des BGB und des WaffG !

Mithin haben die SLGen ausscheidende Mitglieder der Waffenbehörde zu melden. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob sie weiter im BDMP Mitglied sind oder nicht. 

Verstehe nicht, dass du über diese seit Jahren bekannte und geltende Regel so ein Fass aufmachst!?

dem würde ich vollinhaltlich zustimmen ...

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"melden macht frei"

bevor ich mir als BDS Gruppen Sprecher(kein Verein!!! wie bei Euch)

irgendwas an's Knie nageln lass melde ich die ausgeschiedenen der Behörde.

so what?

wo ist Euer Problem?

Angst als Anschwärzer darzustehen?

oder was ist der Hintergrund?

ich verstehe es nicht, vielleicht erleuchtest Du mich.........

 

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@Hangman

 

hast Du ne gute Rechtschutzversicherung ?

Ich meine nur, eine für Verwaltungsrechtschutz, die Dich dann in Schutz nimmt

wenn Du von der Polizei gefragt wirst warum Du Deinen Aufgaben nicht gerecht wurdest....

Wie kann man sich nur so bköd anstellen, sorry aber was DU hier treibst ist Kinderkacke

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vor 11 Stunden schrieb baer42:

wo ist Euer Problem?

Vor ein paar Tagen gab es im Forum die gleiche Diskussion auch schon mal; der Forist @Bautz machte imo sehr interessante Ausführungen zum Thema Datenschutz. Zusammengefaßt aus dem Gedächtnis: Der Vorstand hat die Wahl, in den braunen Haufen mit dem Datenschutz zu greifen oder in den mit dem Waffenrecht. Datenschutz sei "teurer".

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vor 14 Stunden schrieb HangMan69:

ich soll mich nur für ihn "schlau machen"!

@Jens.M. hat das entscheidene schon geschrieben!

 

Ordnungen und Richtlinien des BDMP e.V.

 

Zitat

§ 4 Schießleistungsgruppen

Die Schießleistungsgruppen (SLG‘n) bilden den Kern des Vereinslebens. Sie sind Schießsportverein im Sinne der §§ 14, 15 Waffengesetz.

...

Die Satzungen der SLG‘n müssen die Satzung des BDMP e. V. und seine Ordnungen anerkennen und dürfen diesen nicht widerspreche

 

§ 15 WaffG Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

Zitat

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

Da gibt es keinen Spielraum

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vor 2 Stunden schrieb 12M18:

@Hangman

 

hast Du ne gute Rechtschutzversicherung ?

brauch ich in diesem fall nicht, da ich nach wie vor NICHT der slg leiter bin der das schluss endlich entscheidet ob gemeldet wird oder nicht!!!

 

vor 12 Stunden schrieb baer42:

wo ist Euer Problem?

es gibt ja keins! wir wollten nur mal abchecken ob eine meldung NOTWENDIG ist oder nicht!

 

vor 2 Stunden schrieb 12M18:

Wie kann man sich nur so bköd anstellen, sorry aber was DU hier treibst ist Kinderkacke

nöö...

denn anscheinend hast du nicht alle meine postings gelesen/verstanden!!

 

 

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vor 4 Minuten schrieb bigtao-7:

§ 4 Schießleistungsgruppen

Die Schießleistungsgruppen (SLG‘n) bilden den Kern des Vereinslebens...

das ist IMMER noch falsch!

in dem § steht:

Zitat

Die Schießleistungsgruppen (SLG‘n) bilden den Kern des VERBANDSlebens...

hab ich weiter oben aber schon mal korrigiert!

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vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

hab ich weiter oben aber schon mal korrigiert!

Und die Korrektur war falsch!

Ihr habt ne SLG gegründet und damit...

Zitat
Die Satzungen der SLG‘n müssen die Satzung des BDMP e. V. und seine Ordnungen anerkennen und dürfen diesen nicht widerspreche

Also ist die SLG nach §15 WaffG in der Pflicht!

 

Nochmal der Link zum aktuellen Register 5 Ordnungen und Richtlinien des BDMP e.V

 

image.thumb.png.0e3a7af3c09d57f269ce144ea94f6b60.png

 

Sicher das ihr im BDMP seid?

Bearbeitet von bigtao-7
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Nun ich währe mit der Meldung und dem genauen Wortlaut sehr vorsichtig.Vorallem wenn mit keine unterschriebene Information des slg Mitgliedes zum Datenschutz vorliegt.Bei uns macht sich die Waffenbehörde des Lanskreises damit frei.

Das kann sonst richtig teuer werden .

Und ich habe schon Meldungen gesehen die mit Wortern wie ...Wegfall des Bedürfnisses etc gespikt waren.Das ging nicht gut aus.

Macht Euch doch mal fundiert beim RA schlau...Was könnte passieren wenn ich nicht melde....

 

Bearbeitet von threeseven
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Du meldest einfach das der- oder die die-jenige   zum 31.12 20XX

ausgetreten ist.

Nicht mehr aber auch nicht weniger!!!!! (und das ganze schriftlich nix am Telefon oder so!!!!)

Was die Behörde damit macht ist deren Sache.

Du bist damit Deiner Verpflichtung nachgekommen und damit gut.

Vom Datenschutzrechtlichen gibt es da überhaupt nx womit man sich da rein reitet.

 

von einem der in diesem Bereich arbeitet.

 

Bearbeitet von baer42
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vor 9 Stunden schrieb Delta*Kilo:

Un woher weiß Bautz oder alzi, dass das ausgetretene Mitglied keine WBK hat?  

Ohne diesen Faden ganz gelesen zu haben ...

 

In dem anderen Faden ging es darum "inaktive" Mitglieder zu melden. Da gibt es keinen Zweifel darüber, ob das gesetzliche Kriterium "ausgetreten" erfüllt ist - ist es nicht.

 

Aber ob Du als Vorstand weißt, ob das Mitglied eine WBK (als Sportschütze) hat oder nicht, ist Dein Problem.

Bearbeitet von Gast
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Am 1.2.2020 um 15:01 schrieb HangMan69:

Wir (BDMP-SLG) die KEIN e.V. sind, haben zum Jahresende einige Mitglieder der SLG "verloren"!

Seid ihr überhaupt ein Verein? Ob e.V. oder nichtrechtsfähiger Verein ist egal, aber Verein sollte schon sein.

Ansonsten trifft Euch keine Verpflichtung nach dem WaffG und fehlt euch eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung nach dem WaffG.

 

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Am 1.2.2020 um 15:49 schrieb Ulli S:

Wir weisen die Mitglieder sowohl beim Ein - als auch beim Austritt darauf hin, das wir bei WBK - Inhabern den Austritt an die Behörde melden.

Nur dass ecuh so ein Hinweis keine datenschutzrechtliche Grundlage verschafft.

Motto: Ich weise dich daraufhin, dass ich rechtswidrig deine Daten an einen Dritten weitergebe. - Es hilft euch nicht. Kommt ihr an einen der den Datenschutz genau nimmt, könntet ihr ein Problem bekommen.

 

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vor 1 Minute schrieb Bautz:

Seid ihr überhaupt ein Verein?

gute frage!

wir sind halt eine slg, die zu zeiten gegründet worden ist, als slgs eben noch kein e.v. wurden...

uns gibt es schon seit ca. 20 jahren, da hat noch keiner von e.v. gesprochen, und der nachträglichen aufforderung seitens des bdmp sind wir nicht nachgekommen, da nicht verpflichtend...

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vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

ns gibt es schon seit ca. 20 jahren, da hat noch keiner von e.v. gesprochen, und der nachträglichen aufforderung seitens des bdmp sind wir nicht nachgekommen, da nicht verpflichtend...

Ein Verein muss nicht eingetragen sein. Ihr könnt auch ein nichtrechtsfähiger Verein sein.

Agiert ihr wie ein Verein? Gibt es bei euch eine Mitgliedschaft?, Gibt es eine Satzung? Gibt es etwas wie eine Vereinsführung? Dann seid ihr rechtlich ein Verein, wenn auch ein Verein der selbst nicht rechtsfähig ist.

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Gerade eben schrieb Bautz:

Agiert ihr wie ein Verein? Gibt es bei euch eine Mitgliedschaft?, Gibt es eine Satzung? Gibt es etwas wie eine Vereinsführung? Dann seid ihr rechtlich ein Verein, wenn auch ein Verein der selbst nicht rechtsfähig ist.

dann sind wir wohl ein verein wie du in hier beschreibst...

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vor 1 Minute schrieb bigtao-7:

Deshalb hat es der BDMP in seiner Satzung geklärt

Kann der BSDMP das mit Wirkung nach außen?

Kann ein nichtrechtsfähiger Verein wirksam Mitglied eines Verbandes werden?

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