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IGNORED

Mitglieder nach Austritt melden?!?


HangMan69

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Moin, moin,

 

folgende Frage zur Situation:

 

Wir (BDMP-SLG) die KEIN e.V. sind, haben zum Jahresende einige Mitglieder der SLG "verloren"!

Dies haben wir natürlich dem BDMP gemeldet.

 

Nun die Frage:

 

Müssen wir diese EX-Mitglieder den jeweiligen Behörden melden, obwohl bei Allen sichergestellt ist, dass sie weiterhin (zumindest) im BDMP Mitglieder bleiben?!?

 

Aussage aus der BDMP-Geschäfststelle: "Ja, müsst ihr auf jeden Fall melden"!

 

Ist das wirklich so?!?

 

Danke im Voraus...

Bearbeitet von HangMan69
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Korrekt. Der Austritt von Mitgliedern mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist der Behörde durch den Verein mitzuteilen.

"§ 15 Absatz 5 nimmt den schießsportlichen Verein in die
Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder zu melden. Zuständige Behörde
im Sinne des § 15 Absatz 5 ist die Waffenbehörde, in deren
Bezirk der Inhaber der WBK seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat. Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so
meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA
und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des
Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses
Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen
hat, wie weiter zu verfahren ist. Die Meldepflicht ist auch bei
der Auflösung eines schießsportlichen Vereins zu beachten."

Bearbeitet von Ulli S
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Ist die SLV ein "Verein"?

Falls nicht, ist der BDMP direkt zuständig. (vgl. Direktmitglieder, beispielsweise im BDS)

 

Gibts im BDMP überhaupt eigenständige Vereine? Die Landesverbände sind dies ja nicht (im Ggs. zu DSB und BDS).

 

 

 

Achtung Stoplerfalle: Datenschutz! Wer als Verein pauschal einfach ALLE ausgeschiedenen (auch hier Achtung! nicht die ausscheidenden) Mitglieder an die zuständige Behörde (Achtung auch hier: nur an die für das Mitglied zuständige Behörde!) meldet, kann sich ganz schön in die Nesseln setzen. Das WaffG und die entsprechende Vorschrift gilt nur für WBK-Inhaber!

Bearbeitet von alzi
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Das ist richtig. Wir weisen die Mitglieder sowohl beim Ein - als auch beim Austritt darauf hin, das wir bei WBK - Inhabern den Austritt an die Behörde melden.

Text der Mitteilung ist dann in der Regel etwa "

Ausscheiden eines Mitgliedes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

Herr/ Frau  xyz, geb. am aa.bb.ccc, scheidet mit Wirkung vom 31.12.2019 aus unserem Verein aus."

 

Der / die Betroffene bekommt dann in der Regel innerhalb von einigen Woche eine Aufforderung der Behörde, mitzuteilen wie es schießssportlich weitergehen soll. Wenn geantwortet wird, das man keine Pläne hat, kommt die Aufforderung, die Waffen innerhalb einer Frist zu veräussern.

 

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vor 41 Minuten schrieb Ulli S:

Ist die SLV ein "Verein"?

Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach

wie ich ja schrieb:

Wir sind eben KEIN Verein, sondern eine SLG (aus alten Zeiten!)! NUR aktuell neu eröffnete SLGs beim BDMP sind zwangsweise Vereine (e.V.)!

 

vor 25 Minuten schrieb alzi:

Falls nicht, ist der BDMP direkt zuständig.

seh ich auch so...

Bearbeitet von HangMan69
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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

Moin, moin,

 

folgende Frage zur Situation:

 

Wir (BDMP-SLG) die KEIN e.V. sind, haben zum Jahresende einige Mitglieder der SLG "verloren"!

Dies haben wir natürlich dem BDMP gemeldet.

 

Nun die Frage:

 

Müssen wir diese EX-Mitglieder den jeweiligen Behörden melden, obwohl bei Allen sichergestellt ist, dass sie weiterhin (zumindest) im BDMP Mitglieder bleiben?!?

 

Aussage aus der BDMP-Geschäfststelle: "Ja, müsst ihr auf jeden Fall melden"!

 

Ist das wirklich so?!?

 

Danke im Voraus...

Interessant finde ich hier folgendes: Du schreibst die BGst an oder telefonierst mit ihnen und stellst Deine Frage.

Die Antwort die Du erhälst, scheint nicht zu passen, also fragen wir in einem Forum nach, wo Du zehn unterschiedliche Meinungen erhalten wirst. Ist nicht böse gemeint!

 

Ich mag nun durchaus falsch liegen, bin aber der Meinung, auch die Alt-SLGn waren angehalten eine e.V. zu werden. Es gab wohl nur ganz wenige SLGn, die hiervon nicht betroffen waren. Wie gesagt, hier mag ich mich irren.

 

Wenn ich das nun rein aus SLG Sicht betrachte:

Es gibt zwei Primärkonstellationen:

Das Mitglied beendet seine Mitgliedschaft in der SLG und dem BDMP. In diesem Fall wird der BDMP die Meldung an die Behörde vornehmen und der SLG Leiter wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Meldung an die Behörde erfolgt ist. Diesen Fall hatte ich einmal in meiner SLG.

 

Das Mitglied beendet seine Mitgliedschaft in der SLG. Weis der Vereinsvorstand immer, ob das scheidende Mitglied im BDMP verbleibt? Das mag in Deinem Fall so sein, hast Du ja geschrieben, aber eben nicht immer.

 

Welchen Weg würde ich gehen? Ich würde ganz einfach meine Waffenbehörde konsultieren. Die können Dir alle Grundlagen liefern, die Du benötigst. Sie können Dir sagen, wie es in Eurem Fall, keine e.V. aus Behördensicht zu erfolgen hat, mit allen Rechtsgrundlagen dazu. Wenn dieser Aussage auch kein Glauben geschenkt wird, bleibt immernoch der Gang zu einem fachkundigen Juristen für Verwaltungsrecht, der die Frage garantiert beantworten kann.

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vor 20 Minuten schrieb gunvlog:

bin aber der Meinung, auch die Alt-SLGn waren angehalten eine e.V. zu werden

aber eben nicht verpflichtet dem nachzukommen!

 

vor 21 Minuten schrieb gunvlog:

Interessant finde ich hier folgendes: Du schreibst die BGst an oder telefonierst mit ihnen und stellst Deine Frage.

Die Antwort die Du erhälst, scheint nicht zu passen, also fragen wir in einem Forum nach

die antwort "passt" deshalb nicht, weil auf das "wir sind aber KEIN e.V." nicht eingegangen wurde!

 

ein austritt aus einer/unserer slg bedeutet eben NICHT, dass die Mitgliedschaft im BDMP beendet wird!

Diese MUSS extra/seperat beim BDMP direkt gekündigt werden!

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Du bestätigst aber nicht nur die Mitgliedschaft sondern auch die regelmäßige TEilnahme an den

Trainingseinheiten....

Also Austritt aus der SLG,oder dem Verein, muß gemeldet werden.

Tust Du das nicht machst Du was verkehrt

egal ob Du das hören willst oder nicht

 

Frank

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vor 34 Minuten schrieb 12M18:

Du bestätigst aber nicht nur die Mitgliedschaft sondern auch die regelmäßige TEilnahme an den

Trainingseinheiten....

das fällt für die ehemaligen nu aber weg! die bekommen also keine mehr und können somit über diesen weg auch keine nachweise beibringen!

 

was sollen wir da also melden?!?

wenn sie erneut eine waffe beantragen wollen, dann nur mit nachweisen eines anderen vereins/anderen slg...

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vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

wie ich ja schrieb:

Wir sind eben KEIN Verein, sondern eine SLG (aus alten Zeiten!)! NUR aktuell neu eröffnete SLGs beim BDMP sind zwangsweise Vereine (e.V.)!

 

seh ich auch so...

§ 4 SchießleistungsgruppenDie Schießleistungsgruppen (SLG‘n) bilden den Kern des Vereinslebens.Sie sind Schießsportverein im Sinne der §§ 14, 15 Waffengesetz.

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vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

Interessant finde ich hier folgendes: Du schreibst die BGst an oder telefonierst mit ihnen und stellst Deine Frage.

Die Antwort die Du erhälst, scheint nicht zu passen, also fragen wir in einem Forum nach, wo Du zehn unterschiedliche Meinungen erhalten wirst. Ist nicht böse gemeint!

...das sehe ich ebenso.

Die G-Stelle sagt "ja, bitte an die Behörde melden". 

Warum machst Du nicht einfach die Meldung? Ist doch kein Verrat an ehemaligen Schieß-Kumpanen, sondern eigentlich eine gängige Sache, wenn jemand einen Verein (und das ist eine SLG, egal ob e.V. oder nicht) verlässt.

Und es ist egal, ob die Ex-Mitglieder weiterhin einem Verband angehören. Das liegt ja dann nicht mehr in Deinem Kontrollbereich.

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vor 1 Stunde schrieb Jens.M.:

§ 4 Schießleistungsgruppen... bilden den Kern des VereinsVerbandslebens

das ist der § aus dem bdmp handbuch

 

§14, abs. 2 waffengesetz...

handelt von waffenerwerb...

 

hab nix gefunden, dass besagt: wir müssen ausgeschiedene slg mitglieder (die im bdmp mitglied bleiben) bei der behörde melden...

2020-02-01 20_39_45-BDMP Handbuch 03_2008 - Ordnungen.pdf.jpg

Bearbeitet von HangMan69
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Auch alte SLG des BDMP (nicht eingetragen) sind natürlich Vereine im Sinne des BGB, nur eben nicht rechtsfähig. Mal direkt von den Seiten des BDMP zitiert:

 

I. SLG'n in der Rechtsform "nicht eingetragener Verein" :

 

Es handelt sich hierbei um eine Rechtsform, die sich in der Gründerzeit des BDMP e.V. und den seither gewachsenen Strukturen bundesweit ausgebildet und im BDMP e.V. als großem und bundesweit präsentem Schießsportverband in dieser Form auch durchaus bewährt hat. Dabei handelt es sich aber keinesfalls um einen nur "losen Zusammenschluss von interessierten BDMP-Schützen", sondern auch nach altem Recht um eine durch Satzung, gesetzliche Vertretung und Organisationsstruktur geprägte Vereinsform, deren Voraussetzungen in einem strukturierten Verfahren zur Anerkennung als Schießleistungsgruppe im BDMP e.V. eingehend geprüft wurden.

 

https://www.bdmp-sportschuetzen-info.de/startseite/eine-slg-gründen/

 

 

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mein Gott HangMan! Stell dich doch nicht dümmer als du bist!

Alle SLGen, ob alt oder neu, ob e.V. oder nicht, sind VEREINE i.S. des BGB und des WaffG !

Mithin haben die SLGen ausscheidende Mitglieder der Waffenbehörde zu melden. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob sie weiter im BDMP Mitglied sind oder nicht. 

Verstehe nicht, dass du über diese seit Jahren bekannte und geltende Regel so ein Fass aufmachst!?

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