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IGNORED

Mitglieder nach Austritt melden?!?


HangMan69

Empfohlene Beiträge

Auf die Gefahr hin, §15 Abs. 5 wiederholt zu zitieren:

 

Zitat

5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

 

Das ist erstens selbsterklärend und zweitens darf man als Verein (nicht nur "e.V") durchaus die Mitglieder auch mal fragen, ob sie eine WBK haben. Wird als Antwort "Nein" gegeben, dann erledigt sich der Fall von selbst.

 

Wenn das Mitglied trotz "Nichtvorhandenseins" einer WBK auf dem Stand mit Waffen erscheint, ist die Aufsicht gefragt.

 

Nach meiner Meinung in sich unstrittig und irgendwie auch nicht würdig überhöht diskutiert zu werden.

"Präventive" Meldungen an die Behörde können gewaltig daneben gehen, da sind wir uns bestimmt einig.

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vor einer Stunde schrieb Gruger:

Wenn das Mitglied trotz "Nichtvorhandenseins" einer WBK auf dem Stand mit Waffen erscheint, ist die Aufsicht gefragt.

Bei einem Verein, der so viel Mitglieder hat, dass diese sich einen eigenen Stand leisten können, ist es extrem unwahrscheinlich, dass diese Informationen (insb. unter der Geltung des Datenschutzes) allen beteiligten Personen - insbesondere z.B. den Aufsichten - vorliegen.

 

Wer sowas schreibt, ist entweder in einen Verein, der Kandidat für den Goldenen Verdienstorden imeni "Feliks Dzierzynski" ist, oder hat keine Ahnung.

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Am 8.2.2020 um 23:57 schrieb Sal-Peter:

Bei einem Verein, der so viel Mitglieder hat, dass diese sich einen eigenen Stand leisten können, ist es extrem unwahrscheinlich, dass diese Informationen (insb. unter der Geltung des Datenschutzes) allen beteiligten Personen - insbesondere z.B. den Aufsichten - vorliegen.

Wenn jemand ohne WBK mit einer " schwarzen Waffe " auf einem Stand auffällt oder was passiert möchte ich da nicht Aufsicht gewesen sein

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