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IGNORED

Schießstätte für Vollautomaten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Die BArtSchV verbietet das auch für anderes als Wild (und übrigens noch mit der alten, unveränderten 2-Schuss Magazinregelung) ;)
 

Zitat

7.

mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, oder unter Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern,

Beides ist aber für die Sachlage vollkommen belanglos.

Das wird an anderen Stellen geregelt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Also, wer z.B. als "zivile" Firma eine KWKG in den letzten 2 Jahren genehmigt bekam, hatte meist eine Genehmigung ueber Erwerb, da stand dann z.B. "Zu Testzwecken drin".

Dazu gab es ein zweites Dokument, welches den Transport regelt und hier steht z.B. drin "Schiessen und Erprobung auf behördlich zugelassenen Schiessständen" und weiter:

"...nach §27 Absatz 1 . Auf Schiesständen privater Betreiber unter AUsschluss der Oeffentlichkeit.."

"...ausserhalb der Öffnungszeiten für Sportschützen und Vereine"...

"Sollte dies nicht der Fall sein, darf kein anderer Schiessstandnutzer Zugriff auf die Kriegswaffen haben"

 

Dies sind alles Einzelgenehmigungen und somit muss jeder das in "SEINE" reinschauen, was gilt.

 

Das gleiche gilt im Uebrigen auch fuer verbotene Gegenstände und deren BKA Genehmigung.

Einige beinhalten nur das Besitzen, andere auch  das schiessen.

Hier gelten obige Regeln ebenfalls, nur etwas anders formuliert.

 

Frueher musste jede einzelne Fahrt "angemeldet" werden....

 

VG

 

Micha

 

Geschrieben

Also als ich noch in DE wohnte, kamen regelmässig die Damen und Herren von der Polizei vorbei um bei uns normal auf dem 25 Meter Stand zu üben, sowohl mit Pistole als auch mit MP5. 

Wir hatten einige Polizisten im Verein und die haben immer paar Kollegen mitgebracht. 

Und so ziemlich jeder der da anwesend war hat mindestens einmal auch mit der MP Spass gehabt 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich liebe diese Details, vielen Dank!

 

Zu den Genehmigungen:

Gab es da nicht noch einen Unterschied zwischen "nur Vollauto" (nur verboten) und Kriegswaffe?

Ja, es gibt einen kleinen Unterschied. 

Die einen genehmigt das BKA, die anderen das Wirtschaftsministerium. 

Geschrieben

Da er nicht gesagt hat, wo, kann ich die Royal Range USA in Nashville wärmstens aus eigener Erfahrung empfehlen.

 

Zu annehmbaren Preisen kann man dort vollautomatisch Horror-Clowns und Zombies wegrotzen.

 

Konnte dort mich mit einem M4, einer MP5SD und der Traumwaffe FN P90 austoben (mit Schalter auf Frieden natürlich). Herrlicher Spaß und sehr moderne und riesige Anlage.

Geschrieben

Nochmals vielen Dank an (fast) alle, die hier geschrieben haben, mir hat es sehr geholfen.

 

EkelAlfred, wie ich bereits schrieb, nimmst du deinen Namen meiner Ansicht nach zu ernst. Das ist natürlich deine Sache und geht mich nichts an. Aber wir hier sind nicht Else und zumindest ich möchte auch nicht so behandelt werden. Deine Kommentare waren sinnfrei oder sogar falsch, denn offenbar dürfen in Deutschland Privatpersonen mit Vollautomaten schießen. In keinem Fall waren sie witzig oder auch nur gelungen sarkastisch, was sie evtl. seien sollten.

Daher habe ich eine Bitte: Würdest du bitte in Zuknft die Beiträge, die ich eröffne, von deinen Kommentaren verschonen?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schnuffi:

, es gibt einen kleinen Unterschied. 

Es gibt noch einen:

 

Bisher konnten verbotene Vollautomaten durch einfachen Umbau zu zivilen Halbautomaten werden, bei Kriegswaffen mussten Lauf und Verschluss neu gefertigt werden.

 

In Zukunft ist das egal, da sind alle ehemaligen Vollautomaten verboten, egal ob vorher nur verboten oder Kriegswaffe, und egal ob auf Halbautomat umgebaut oder nicht.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Es gibt noch einen:

 

Bisher konnten verbotene Vollautomaten durch einfachen Umbau zu zivilen Halbautomaten werden, bei Kriegswaffen mussten Lauf und Verschluss neu gefertigt werden.

 

In Zukunft ist das egal, da sind alle ehemaligen Vollautomaten verboten, egal ob vorher nur verboten oder Kriegswaffe, und egal ob auf Halbautomat umgebaut oder nicht.

Für den Umbau auf Halbautomat stimmt es. Aber der Umbau auf Repetierer, ist nach meiner Lesart, noch erlaubt. Damit wird das Niedermeier M16SG illegal ab Datum, das M16Rep nicht.

Geschrieben
Am 18.1.2020 um 19:12 schrieb andreas59:

Hallo allerseits,

gibt es besondere Auflagen für einen Schießstand, um dort mit einem Vollautomaten zu schießen? Oder hängt die Erlaubnis lediglich an der Geschossenergie, egal ob Repetierer, Halb- oder Vollautomat?

Vielen Dank

Andreas

Also in Nevada und Texas benötigst du nicht mal einen Schießstand, geht auch auf Privatgelände.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Qnkel:

Damit wird das Niedermeier M16SG illegal ab Datum

Illegal ist irreführend.

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