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Bedürfnisbescheinigung >> Geltungsdauer


Gerry

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Der leitende Regierungsdirektor Giebeler weiß schon das seine Ausführungen von jeder gelben WBK ad absurdum geführt werden ? Oder das er mit der Begründung jemand der grüne UND gelbe WBK hat nie mehr einen Voreintrag machen könnte....

Genau so ein Scheiss wie Wechselsysteme im Tresor als Waffe  zählten. Weil wesentliche Teile einer Waffe der Waffe gleichgestellt sind. Hätte bedeutet das man in einen 30 Kg schweren B Tresor hätte zusammengebaut 5 KW lagern können, aber keine 2 in Lauf, Verschluss und Griffstück zerlegte , weil 6 wesentliche Waffenteile, aber nur max 5 Waffen zugelassen waren. Zumindest diesen Unsinn hat man ja geregelt. Das Schreiben oben ist aber Brandaktuell , Juli 2019. Macht halt jeder wie ER denkt das es richtig ist. Aber den Voreintrag mit Erwerb gleich zu setzen ist nicht nur Hanebüchen, das ist Schwachsinn.

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vor 1 Stunde schrieb Philipp:

Gar keinen! Du KÖNNTEST ja zwei einfach so auf gelb kaufen und hast dann immer noch den Voreintrag...

Darum geht es ja. Auf der einen Seite, grüne WBK , sieht er den Voreintrag gleichgesetzt mit Erwerb. Wer daneben noch die gelbe WBK hat,der hat, bei leerer gelber WBK, ja quasi NOCH 8 Voreinträge offen. Und da die 2/6er Regel auf die Person bezogen ist und nicht auf die Erlaubnis kann er nicht bei grüner WBK den Voreintrag, der 1 Jahr Gültigkeit hat, schon als Erwerb zählen und die freie Möglichkeit des Erwerbs über gelb völlig ausser acht lassen.

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vor 12 Stunden schrieb PetMan:

Der leitende Regierungsdirektor Giebeler weiß schon das seine Ausführungen von jeder gelben WBK ad absurdum geführt werden ? Oder das er mit der Begründung jemand der grüne UND gelbe WBK hat nie mehr einen Voreintrag machen könnte....

Genau so ein Scheiss wie Wechselsysteme im Tresor als Waffe  zählten. Weil wesentliche Teile einer Waffe der Waffe gleichgestellt sind. Hätte bedeutet das man in einen 30 Kg schweren B Tresor hätte zusammengebaut 5 KW lagern können, aber keine 2 in Lauf, Verschluss und Griffstück zerlegte , weil 6 wesentliche Waffenteile, aber nur max 5 Waffen zugelassen waren. Zumindest diesen Unsinn hat man ja geregelt. Das Schreiben oben ist aber Brandaktuell , Juli 2019. Macht halt jeder wie ER denkt das es richtig ist. Aber den Voreintrag mit Erwerb gleich zu setzen ist nicht nur Hanebüchen, das ist Schwachsinn.

Ich habe mal gegen das PP Duisburg geklagt, weil mir ein Voreintrag während 2/6 verweigert wurde. Die Waffe befand sich in NL und wenn man mir den VE erteilt hätte, hätte ich den Vorgang für den Export bereits starten können. Somit hätte ich die Waffe rechtzeitig zur Meisterschaft gehabt. So musste ich den Start mit einer Leihwaffe schießen, was nicht so gut war. Außerdem wurde meine Klage von einer Richterin am VG Düsseldorf abgelehnt. Ich hätte die Klage auch nicht zurückziehen können und dann mit einem negativen Urteil vor der ersten Instanz verloren. So gab es aber nicht mal ein Urteil und selbst wenn: Urteile sind immer EInzelfallentscheidungen, die sich auf genau diesen einen Fall beziehen. Ich habe die Waffe dann nach Ablauf der 2/6 mit Voreintrag geholt, da wenn ich weiter geklagt hätte, der Klagegrund weggefallen wäre. Letzten Endes müsste ich also einen Voreintrag für eine Waffe haben wollen, die ich eigentlich gar nicht haben will, das ablehnen lassen und bis zur höchsten Instanz klagen. Was für eine sinnlose Scheiße.

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Eine gleichartige Argumentation ist vielen Behörden zu eigen. Ein ehemaliger SB hat mir das auch so verkauft. Zum Zeitpunkt der Eintragung des Voreintrages trüge auch er die Verantwortung dafür, dass dieser Voreintrag unmittelbar genutzt werden könne (also auch kein 2/6 dagegen spricht). Er hat mir zwar immer den Voreintrag gemacht, auch bei laufendem "2/6". Im letztgenannten Fall hat er aber zusätzlich auch einen Bescheid erteilt, dass der Voreintrag erst ab "TT.MM.JJJJ" gültig ist. Das steht natürlich nicht in der WBK, aber bei Verstoß geht das dann nur zulasten des WBK-Inhabers, nicht zulasten des SB.

 

Deine gedachte Vorgehensweise...

vor 2 Stunden schrieb Gruger:

Mit der Argumentation aus dem Schreiben hole ich mir 2 Voreinträge, erwerbe 2 Waffen auf gelbe WBK und geh direkt shoppen auf Grün, da ich ja die ausdrückliche Erlaubnis dazu habe. Genial!

ist der Behörde insofern völlig gleichgültig, da dieser vorsätzliche Verstoß gegen 2/6 ausschließlich auf deine Kappe geht.

 

Dass das natürlich letztlich alles Haarspalterei ist, ist völlig klar. Ich mache aber auch keinem SB einen Vorwurf, wenn er nur zum Selbstschutz arbeitet. Insbesondere, wenn er wie oben beschrieben eine pragmatische Lösung hat. Auch bei den SB gibt es genug, die selbst mit der Haltung der Vorgesetzten oder übergeordneten Behörden unzufrieden sind, aber natürlich auch nicht den Kopf hinhalten wollen (genauso wie es auch notorische Waffenhasser unter den SB gibt)...

 

 

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vor 7 Stunden schrieb blackys:

Deine gedachte Vorgehensweise...

ist der Behörde insofern völlig gleichgültig, da dieser vorsätzliche Verstoß gegen 2/6 ausschließlich auf deine Kappe geht.

2/6 geht immer auf deine Kappe, das ist ja der eigentliche Witz dabei.

 

Dann eben gentlemanlike die Voreinträge holen und 1 Tag danach die Gelbe WBK mit den soeben gekauften Waffen zum Abstempeln vorlegen.

Da die Voreinträge 1 Jahr gültig sind, kommt der Schütze nicht ins schwitzen. Ggf. aber der obige SB.

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