Ich habe mal gegen das PP Duisburg geklagt, weil mir ein Voreintrag während 2/6 verweigert wurde. Die Waffe befand sich in NL und wenn man mir den VE erteilt hätte, hätte ich den Vorgang für den Export bereits starten können. Somit hätte ich die Waffe rechtzeitig zur Meisterschaft gehabt. So musste ich den Start mit einer Leihwaffe schießen, was nicht so gut war. Außerdem wurde meine Klage von einer Richterin am VG Düsseldorf abgelehnt. Ich hätte die Klage auch nicht zurückziehen können und dann mit einem negativen Urteil vor der ersten Instanz verloren. So gab es aber nicht mal ein Urteil und selbst wenn: Urteile sind immer EInzelfallentscheidungen, die sich auf genau diesen einen Fall beziehen. Ich habe die Waffe dann nach Ablauf der 2/6 mit Voreintrag geholt, da wenn ich weiter geklagt hätte, der Klagegrund weggefallen wäre. Letzten Endes müsste ich also einen Voreintrag für eine Waffe haben wollen, die ich eigentlich gar nicht haben will, das ablehnen lassen und bis zur höchsten Instanz klagen. Was für eine sinnlose Scheiße.