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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln


webnotar

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vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Das BVerwA kann deshalb keine Sportordnung in anderer Sprache genehmigt haben. Darf die Behörde gar nicht!

Fallen hierunter auch ins Deutsche übertragene Regelwerke, die englische Begriffe ohne entsprechende Übersetzung (etwa in einem Glossar) oder ganze Textpassagen in Englisch enthalten?

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Was soll diese Frage?

 

Du meinst z. B. die deutsche Fassung des IPSC-Regelwerks mit den englischen Begriffen?

 

Schon einmal darüber nachgedacht, dass es nicht für jedes fremdsprachiges Wort ein deutsches gibt?

 

 

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Vielleicht könnte man die Spekulationen in soweit auflösen als es sich um eine genehmigte SpO handelt (20 Seiten stark) in der alle wesentlichen Dinge geregelt sind ( vielleicht nicht im jeweiligen als wichtig empfundenen Detaillierungsgrad) und nach der seit Jahren ohne ernsthafte bekannte Probleme (zumindest keine real existenten sondern theoretisch evtl. vorhandene, bzw. denkbare Konstellationen), die eben auf ein ergänzendes Regelwerk referenziert aber in sich ausreichend ist bzw. bisher war.

 

Natürlich kann man immer optimieren  aber ich finde man sollte keine Baustellen entwickeln wo keine Not besteht.

 

Das ist aber mein persönliches subjektives Empfinden.

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Also entweder ist DEUTSCH die Amtssprache, dann ist sie auch vollständig und ausnahmslos zu verwenden, oder man lässt anderssprachige Begriffe und sogar vollständige Formulierungen und Textpassagen zu, dann aber bei allen, und nicht nur bei sich selbst.

Bearbeitet von H.S.
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Habe ich dich richtig verstanden? Weil in den Sportordnungen von z. B. IPSC oder Speed Steel nur die Kommandos nicht ins Deutsche übersetzt worden sind, ist dies für den BDMP e. V. die Rechtfertigung auf Übersetzungen ihrer internationalen Sportordnungen ganz zu verzichten?


Das wäre eine interessante These!

 

 

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Nein, weil Du nur das verstehst, was Du verstehen willst...

Ich halte eine dynamische Verweisung auf ein ausländisches Regelwerk, welches der Genehmigungsbehörde (und auch den Schützen die es in der Praxis anwenden sollen) zum Genehmigungszeitpunkt wohl auch nicht in einer amtlichen Übersetzung vorliegt/vorlag, ja dem Grunde nach für zumindest fragwürdig (und diese Frage wurde hier ja auch anfänglich diskutiert), zumindest wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieses nur insoweit anzuwenden ist, als es nicht geltendem deutschen Recht zuwider läuft.

Du hast hier dann im Laufe der Unterhaltung auf den Grundsatz "Amtssprache ist Deutsch" abgezielt, und nur daraufhin habe ich mir die Frage erlaubt, ob denn die in meinen Augen übermäßige Verwendung englischer Begriffe (zu denen es sehr wohl deutsche Pendants geben dürfte, auch wenn es „uncool“ wäre diese zu nutzen) oder sogar vollständige Sätze bzw. erklärende Bildunterschriften in Englisch in einem Regelwerk in deinen Augen diesem Grundsatz nicht zuwider laufen. Ich bin im Übrigen auch gegen die missverständliche Vermischung von Begriffen… wie sie etwa am Beispiel der ROs (was ja grundsätzlich jede Aufsicht ist) immer wieder zu Kontroversen führt…

Was Du daraus machst, ob Du in der Lage bist über den Tellerrand deiner BDS-FanBoy-Blase zu schauen, ob es dir um den Schießsport an sich oder nur darum geht einen anderen Verband zu diskreditieren, dass alles habe ich nicht gefragt, weil es mir auch egal ist, weil es nicht das Niveau ist auf dem ich gewillt bin zu diskutieren.

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vor 18 Stunden schrieb Joe07:

man könnte auch sagen, dass sie genehmigt haben ohne zu wissen was genehmigen! 

Seit wann spielt es eine Rolle, ob eine Behörde weiß was sie tut?

Das Ding ist genehmigt und Niemand der dagegen etwas tun könnte, was ein sehr sehr kleiner Kreis ist, der weder Dich noch WebNotar enthält, hat etwas daggegen getan oder plant etwas dagegen zu tun. Solange das so ist, ist schießen nach dieser Sportordnung sportliches Schießen, ob es jemand passt oder nicht.

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Am 17.10.2019 um 06:22 schrieb Joe07:

in den Sportordnungen von z. B. ..... Speed Steel nur die Kommandos nicht ins Deutsche übersetzt worden sind, ....

Das sollte gerade so nicht sein (vgl. Sp 07.04.01)

Bitte prüfe Deine Annahme nach Lektüre von Ziffer 8 des Regelwerkes (Sp 08.02). Gern nehme ich als dafür Verantwortlicher Hinweise entgegen, um allfälligen Korrekturbedarf zu erkennen. Ich arbeite jedes Jahr an der Optimierung und freue mich über konstruktive Kritik und aktive Mitwirkung.

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Schießen die dann nicht nach Sportordnung? In den Videos hört man immer englische Kommandos.
ICh fand das befremdlich, da es ja kein internationales Regelwerk ist.

 

Bearbeitet von Gast
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Es passt hier nicht ganz rein, aber es ist denke ich dennoch eine gute Gelegenheit auf den folgenden Passus in der DSU Sportordnung hinzuweisen (und ich bin der Meinung, dieser gehört so oder so ähnlich in jede gute Sportordnung):

 

Zitat

Unter Trainingsschießen ist nicht nur das Schießen kompletter Disziplinen zu verstehen. Vielmehr fallen hierunter auch alle Übungen, die dem Erreichen von Teilzielen dienen (z.B. Kontrolle der „Horizontalen“, der „Vertikalen“ wie auch das Erreichen kleiner Schussgruppen.

 

Etwas, was waffenrechtlich als schießsportliches Training klassifiziert ist, kann man ja so nebenbei auch in eine geordnete Liste eintragen und wer da ganz oben steht, der ... ja, der steht dann eben oben.

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Der Grund für diese Klarstellung ist ja weniger das Gesellschaftsschießen, sondern weil es die inhaltsgleiche Diskussion wie hier im Thread auch bei der Frage gibt, ob man im Training wirklich nur Disziplinen 1:1 im Ablauf so wie in der Sportordnung genehmigt schießen darf, oder auch andere Übungen, die aber so eben nicht als Disziplin existieren.

 

Solche Fragen kommen eben, wenn man meint, man müsste alles bis ins letzte Detail regeln. Da stinkt das Gesetz vom Ministerium her und man kann den Schützen, die hier natürlich teilweise übervorsichtig reagieren, nicht wirklich einen Vorwurf machen.

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