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IGNORED

Salutgewehr ohne BKA-oder sonstige Stempel - illegal??


mako

Empfohlene Beiträge

Aber auch WaffG:

 

Erlaubnisfreier Umgang:

Anlage 2, Abschnitt 2, UA 2, Ziffer 1.6:


Schußwaffen, die vor dem 01.04.76 entsprechend den Anforderungen

des § 3 der 1. Verordnung zum Waffengesetz vom 19.12.72

(BGBl. I S. 2522) verändert worden sind.

 

Ab 01.04.76 gab es dann die BKA Raute.

Bearbeitet von Olt d.R.
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vor 26 Minuten schrieb mako:

Hallo

 

Gibt es rechtmäßig umgebaute Salutwaffen, die keinen BKA- bzw Beschußamtstempel tragen? Oder sind solche Umbauten ( und damit der Besitz ) illegal??

Wie müssen Salutumbauten aktuell gekennzeichnet sein?

 

Gruß mako

 

 

Hallo mako

 

geben tut es die. Sind aber illegal. Nach 1972 bzw. 1976 wurden einige Teile sehr behutsam umgearbeitet. Da gibt es eine .30M1 Carbine, die Staniolpapier (Alufolie) im Lauf verpresst hat. Selbst gesehen. Mit einer amtlichen Bestätigung, dass die Waffe Zur Dekowaffe umgebaut wurde.

Solche Salutwaffen, wie von dir angefragt, gibt es, vom Verkauf (zumindest bei Egun) würde ich aber dringend abraten.

 

Steven

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vor 53 Minuten schrieb BlackBull:

Sind irgendwo Ferien?

Hallo BlachBull

 

was soll das?

Mako hat eine Frage gestellt, die nicht einfach zu beantworten ist. Es gibt diese Salutwaffen. Und sie sind nicht legal.

Es gab einige BüMas und auch sonstige, die wild rumgebastelt haben. Und diese Produkte sind noch vorhanden.

Wenn jemand so was hat oder jemanden kennt, der so was hat, ist es doch vernünftig, hier zu fragen.

Das Teil in einer Verkaufsanzeige zu platzieren wäre keine gute Idee.

 

Steven

 

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vor 12 Stunden schrieb mako:

Ich hab grade das hier gefunden:

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/res/5056C9E24B2AECAFC1258019003DA18D/$file/Bro_Waffenkarte_2016_endg.pdf

Hier ist der BKA-Stempel als Kennzeichnung gar nicht aufgeführt

Das ist offensichtlich ein (peinlicher) Fehler. Siehe WaffG, Anlage 1, Punkt 1.5:

Zitat

 

1.5 Salutwaffen
Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die u. a. für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

[...]

- der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;

 

 

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vor 14 Stunden schrieb steven:

Hallo BlachBull

 

was soll das?

Mako hat eine Frage gestellt, die nicht einfach zu beantworten ist. Es gibt diese Salutwaffen. Und sie sind nicht legal.

Es gab einige BüMas und auch sonstige, die wild rumgebastelt haben. Und diese Produkte sind noch vorhanden.

Wenn jemand so was hat oder jemanden kennt, der so was hat, ist es doch vernünftig, hier zu fragen.

Das Teil in einer Verkaufsanzeige zu platzieren wäre keine gute Idee.

 

Steven

 

Steven, sicher nett gemeint, aber du hast es nicht ganz verstanden.

 

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Warum sollten sie es nicht tun, wenn sie damit beauftragt werden und nach aktuellen Regeln unbrauchbar machen ? Problematisch gestaltet sich aber ggf. der Schritt danach (Vorlage der Waffe beim Beschussamt in Ulm zur Zulassung mit Prüfstempel). Das würde ich als Betroffene lieber vorab abklären.

 

Grüßle SBine

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