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Lohnt sich der BDMP für mich?


Gast

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Ich hatte neulich mal die Möglichkeit eine Art Schnuppertag bei einer großen Schiessanlage des BDMP zu genießen und bin von einigen Disziplinen wirklich angetan.

Insbesondere die unterschiedlichen Anschlagsarten bei den Kurzwaffendisziplinen sind genau das was ich zwischen den Statischen Geschichten und dem IPSC bräuchte.

 

Jetzt habe ich über den DSB bereits 5 Kurzwaffen die ich nicht nach BDS Reglement verwenden darf und 7 Kurzwaffen über den BDS.

Tatsächlich kann ich diese Kurzwaffen in relativ vielen BDMP Disziplinen nicht schießen( aufgrund technischer Modifikationen die in anderen Verbänden zulässig sind. 

Wenn ich Gefallen am BDMP finde, habe ich eine Chance weitere Kurzwaffen befürwortet zu bekommen oder ist das bei 12 bzw bald 13 aussichtslos ?

Ich habe Alsfeld in näherer Umgebung sowie PBurg.

 

Auch bin ich durch die Verbandstechnischen Querelen die hier immer wieder angesprochen werden irritiert, tangieren die mich als Mitglied das "nur" schießen will ? 

besten Dank 

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vor 19 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Auch bin ich durch die Verbandstechnischen Querelen die hier immer wieder angesprochen werden irritiert, tangieren die mich als Mitglied das "nur" schießen will ? 

Welch DSB Kurzwaffen darf man denn nach BDS Reglement nicht verwenden?

 

vor 23 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Auch bin ich durch die Verbandstechnischen Querelen die hier immer wieder angesprochen werden irritiert, tangieren die mich als Mitglied das "nur" schießen will ? 

Solange du brav dein Geld überweist und nicht durch nervende Fragen bezüglich der Verwendung des selben auffällst, wirst du davon nicht tangiert.

 

Bearbeitet von BBF
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vor 35 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Tatsächlich kann ich diese Kurzwaffen in relativ vielen BDMP Disziplinen nicht schießen( aufgrund technischer Modifikationen die in anderen Verbänden zulässig sind. 

da würde mich mal interessieren welche das wohl sind. Kann sich ja vorwiegend nur um Dienstwaffen handeln.

 

vor 36 Minuten schrieb CrassusCaudati:

habe ich eine Chance weitere Kurzwaffen befürwortet zu bekommen oder ist das bei 12 bzw bald 13 aussichtslos ?

das kommt darauf an. Nämlich darauf, ob die vorhandenen KW für eine Disziplin des BDMP genutzt werden können. Grundsätzlich bekommst du die Befürwortung, wenn deine anderen Waffen nicht zulässig sind, du das entsprechend begründest und die geforderten Wettkämpfe nachweisen kannst.

 

vor 38 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Auch bin ich durch die Verbandstechnischen Querelen die hier immer wieder angesprochen werden irritiert

Querelen kommen von einigen, sagen wir mal, ewig Unzufriedenen, Besserwissern, Selbstdarstellern, beleidigten Ehemaligen..., die meinen, dieses auch in die Öffentlichkeit tragen zu müssen.

Als "normaler" Schütze bekommst du das nicht mit und es interessiert die "normalen" Schützen auch nicht 

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5 DSB Kurzwaffen die du im BDS nicht schießen darfst? kann ich mir so gar nicht vorstellen.

 

Und 7 BDS Waffen die im BDMP nicht gehen; na ja SA Revolver oder du hast am original Schlitten gefräst?

 

Wie lief es denn beim BDS als du mit 5 DSB Waffen eingestiegen bist. Da galten ja dann auch schon sehr gesteigerte Befürwortungsviraussetzungen.

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vor einer Stunde schrieb CrassusCaudati:

Auch bin ich durch die Verbandstechnischen Querelen die hier immer wieder angesprochen werden irritiert, tangieren die mich als Mitglied das "nur" schießen will ? 

Die Frage hab ich mir bei unserer SLG-Gründung auch gestellt, als "nur-Schütze" muss ich sagen dass da bei mir noch nichts angekommen ist, dafür war die LM PP1/NPA Bayern Nord mit einer meiner schönsten Wettkämpfe weil (menschlich und organisatorisch) einfach alles gepasst hat. Meine SLG ist auch ne lustige Truppe, das reicht mir...

vor 55 Minuten schrieb BBF:

Welch DSB Kurzwaffen darf man denn nach BDS Reglement nicht verwenden?

Die, die das DSB Maximalgewicht ausreizen, die sind im BDS idR 100g zu schwer.

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vor einer Stunde schrieb CrassusCaudati:

Auch bin ich durch die Verbandstechnischen Querelen die hier immer wieder angesprochen werden irritiert, tangieren die mich als Mitglied das "nur" schießen will ?

Ich schieße seit 18 Jahren sehr aktiv und mich tangiert es nicht.

 

Was die Waffen angeht: es wird mit Sicherheit Überschneidungen geben, alleine wenn es heisst ".. beliebige Pistole/Revolver in 9Luger/38Sp..."

ABER: es gibt auch viele Spezialitäten, zB bei Bianchi, EPP oder PPC 1500, dort ist sehr genau definiert wie die Waffe beschaffen sein muss, "... unverändert... Abzugsgewicht... Lauflänge... Griff... Visierung..." usw.

Bis zu Ausnahmegenehmigungen für Revolver unter 3" Lauflänge

 

Abgesehen davon: es finden sehr viele kleine Matches statt, ohne Siegerehrung/Medaillen usw, nur für die Ranglisten. Sind offiziell anerkannte wettkämpfe, kosten sehr oft nur einen einstelligen Betrag als Startgeld und machen einfach Spaß.

https://www.bdmp.de/anmeldung/

 

 

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Nun denn, die Mitgliedschaft im BDMP sollte kein Problem sein.

Führunszeugnis nicht älter als 6 Monate.

Als Einzelmitglied keine Bedürfnisse für grüne WBK nur gelbe WBK.

Aufnahmegebühr 75.00€, Jahresbeitrag 75.00€.

Dann solltest Du folgendes mal lesen: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/januar/Dienstwaffenliste.01-2019__1_.pdf

Selbstverständlich ist auch folgendes zu beachten: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Register_8.pdf

Hier ein Link zur Sportordnung: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/Sportordnung_BDMP.pdf

 

Ich hoffe es hilft Die bei Deiner Endscheidung.r

 

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vor 48 Minuten schrieb kulli:

5 DSB Kurzwaffen die du im BDS nicht schießen darfst? kann ich mir so gar nicht vorstellen.

 

Und 7 BDS Waffen die im BDMP nicht gehen; na ja SA Revolver oder du hast am original Schlitten gefräst?

 

Wie lief es denn beim BDS als du mit 5 DSB Waffen eingestiegen bist. Da galten ja dann auch schon sehr gesteigerte Befürwortungsviraussetzungen.

Wenn deine DSB-Kurzwaffen einen Sportgriff mit Handballenauflage haben kannst du sie beim BDS nicht benutzen. ?

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vor 15 Minuten schrieb sonnyboy:

Nun denn, die Mitgliedschaft im BDMP sollte kein Problem sein.

Führunszeugnis nicht älter als 6 Monate.

Als Einzelmitglied keine Bedürfnisse für grüne WBK nur gelbe WBK.

Aufnahmegebühr 75.00€, Jahresbeitrag 75.00€.

Dann lasse ich das Feld im Aufnahmeantrag mit der SLG einfach frei oder gibt es da einen gesonderten Aufnahmeantrag?

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vor 14 Minuten schrieb kulli:

Dann lasse ich das Feld im Aufnahmeantrag mit der SLG einfach frei oder gibt es da einen gesonderten Aufnahmeantrag?

Nein gibt es nicht. Ohne Mitglietschaft in einer SLG hast Du keine Möglichkeit ein Bedürfnis für eine KW zu bekommen.

Der SLG Leiter muss Deinen Bedürfnisantrag bescheinigen. Du musst mindestens 2 Monate Mitglied im BDMP (in einer SLG) sein und dann mindestens

2 Trainingstermine mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nach der Sportordnung des BDMP geschossen haben.

Die Schießnachweise der anderen Vereine, in denen Du geschossen hast ( 12 oder 18 mal innerhalb eines Jahres) können

anerkannt werden.

Da Du aber schon ausreichend mit KW versorgt bist (relativ gesehen) wirst Du schon glaubhaft machen müssen, dass eine weitere Kurzwaffe notwendig ist

für eine Disziplin beim BDMP.

Nachtrag:

sieh hier:https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2019/Register_5.pdf

 

Bearbeitet von sonnyboy
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vor 9 Minuten schrieb sonnyboy:

Nein gibt es nicht. Ohne Mitglietschaft in einer SLG hast Du keine Möglichkeit ein Bedürfnis für eine KW zu bekommen.

Der SLG Leiter muss Deinen Bedürfnisantrag bescheinigen. 

Bin nicht der Threadstarter!

Mir geht es nur um die Möglichkeit der gelben WBK als Einzelmitglied im BDMP ohne Verein und den Ablauf.

Das grün nicht geht hattest du ja bereits geschrieben!

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vor 1 Minute schrieb kulli:

Bin nicht der Threadstarter!

Mir geht es nur um die Möglichkeit der gelben WBK als Einzelmitglied im BDMP ohne Verein und den Ablauf.

Das grün nicht geht hattest du ja bereits geschrieben!

Sorry, die Brille nicht geputzt.

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Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten ich denke ich werde nochmal Kontakt zu der Gruppe aufnehmen und mich der Herausforderung BDMP stellen.

 

Kurz auf das Waffenthema eingehend da das ja wohl für viele ein Thema ist.

IPSC Open Minor ( Frage kam warum

die 9 Para nicht auf Major geladen werden kann, Erklärung das Magazine die größere Patronenlänge nicht verkraften etc.)

IPSC Open Major 

IPSC Standard minor 

IPSC Standard major

45er im DSB weil IPSC Kanone in 40 SW

45 er für BDS zu schwer , Abzugsgewicht der Standard major Kanone zu niedrig für die K im BDS

9mm im

DSB

9mm im DSB zu schwer für BDS aber nicht für Production zugelassen.

Freie Pistole 22 mit Optik

Freie Pistole 22 ohne Optik

Abzugsgewicht der freien Pistole im BDS niedriger als SpoPi DSB

Production Knarre war zu schwer für die 9 er K Disziplin (Shadow II)

usw usf

 

Ich möchte hier aber ungern eine Beschaffungsanleitung für Knarren basteln die andere Leute dann versuchen zu kopieren es macht sich einfach bezahlt sich über Anschaffungen und die Reihenfolge Gedanken zu machen.

 

 

 

Bearbeitet von Gast
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Kleiner Nachtrag

 

Ich häufe nicht pathologisch Waffen an und ich möchte den BDMP NICHT als weitere Anlaufstelle zur Waffenbeschaffung nutzen.

Da gäbe es für mich einfachere Wege es geht mir um die Disziplinen, die Diversität und wenn es mich dann reitet und ich sage " die bockt mich" dafür noch ne Kanone zu bekommen.

Mehr nicht 

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vor 56 Minuten schrieb Tauri:

na und? Griffe sind in den meisten Fällen auswechselbar.

Genau so, wie man eine Optik ja auch an- und abbauen KÖNNTE!

Muss man aber nicht!

Du bekommst zwei gleiche Waffen, weil es Disziplinen mit und ohne Optik gibt. 

Und genauso wenig, wie es dem Schützen zuzumuten ist eine Optik an- und abzubauen, ist es zumutbar einen Griff während eines Wettbewerbs zu tauschen. 

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vor 17 Stunden schrieb sonnyboy:

 

Dazu, nur mal nebenbei:

 

Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 13 Minuten schrieb karlyman:

Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?

Gibt eine erweiterte DP-Liste sofern der Erwerb der Waffe in der eigenen WBK vor Mai 2005 stattfand. Dann darf man weiterhin in DP mitschießen.

Ob nach 2005 nochmal Waffen aus Liste flogen weiß ich nicht.

Aber das gleiche Problem (auch wenn durch Erwerb vor 2003 anders gelagert)

Was haben die Sportschützen mit 2.5 Revolver gemacht oder  BDSler mit Revolver unter 4 ? Das stand doch vor 2003 auch nicht so fest. ( das Schlupfloch mit MD <4  nützt ja nur bei vorhandenem MD Stand)

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vor 24 Minuten schrieb karlyman:

 

Dazu, nur mal nebenbei:

 

Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?

 

 

Er schießt in der offenen Klasse mit seiner Waffe, wenn er sie vor dem 01.03.2005 erworben hat und wenn dafür Wettkämpfe ausgeschrieben werden.

Wenn keine Wettbewerbe stattfinden, kann er immer noch diese Disziplin trainieren.

Bearbeitet von sonnyboy
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vor 21 Stunden schrieb CrassusCaudati:

habe ich eine Chance weitere Kurzwaffen befürwortet zu bekommen oder ist das bei 12 bzw bald 13 aussichtslos ?

Sofern Du glaubhaft machen kannst, daß die vorhandenen Waffen nicht in den neuen Disziplinen verwendbar sind, ist das kein Problem.

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Die genannte offene, erweiterte DP-Liste nützt eben nichts, wenn der Erwerb z.B. 2006 oder 2008 stattfand, und damals vorhandene, abweichende Listen (die die entsprechende Waffe ausdrücklich noch enthielten) nun als nicht mehr gültig erklärt werden.

 

Dann bliebe für Verwendung als DP/DR nur noch der Versuch eines Einzelnachweises als Dienstwaffe, und das kann in etlichen Fällen ganz schön "hartes Brot" sein.

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