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IGNORED

Lauf kürzen trotz Importeurstempel


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Geschrieben

Ich würde zusätzlich zum Schneiden eines Gewindes auch den Lauf meines DPMS Hunter etwas kürzen lassen. Nu sind da überall Zeichen drauf. Importeur, Hersteller, Jahr, alles direkt ab Mündung. Kann der Büchsenmacher die einfach an anderer Stelle neu einschlagen oder darf man da nix wegnehmen? Werde da natürlich auch fragen, wollte aber hier schonmal vorchecken...

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb NO357:

 

Ich würde zusätzlich zum Schneiden eines Gewindes auch den Lauf meines DPMS Hunter etwas kürzen lassen. Nu sind da überall Zeichen drauf. Importeur, Hersteller, Jahr, alles direkt ab Mündung. ...

 

 

Eigentlich geht es mich nix an, ich frage dennoch zur Sicherheit:

 

Es ist bekannt, daß das Entfernen von Lauflänge nach der Gasentnahme das AR-Gassystem durchaus beträchtlicher durcheinanderbringen kann!?

(Wenn ich an mein DPMS denke und daran, wo dort die angesprochenen "Zeichen" eingeschlagen sind, dann sind das mit "etwas kürzen" schon etwas mahr als ein paar Millimeter.)

 

Wenn ja und wenn die Beteiligten wissen, wie damit umzugehen ist, dann vergiß mein Posting einfach.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

 

Bearbeitet von Iggy
Ergänzung
Geschrieben

Das ist bekannt, aber nicht in welchem Ausmaß. Geplant ist, 20" auf 18" zu kürzen und es geht um 308win. Das werde ich auch noch mit dem Büchsenmacher besprechen, der berät ziemlich gut und kennt sich aus, denke ich. Kann auch sein, dass das Kürzen entfällt und nur ein Gewinde dran kommt. Eine verstellbare Gasentnahme soll aber ebenfalls verbaut werden. Ich dachte nur, ich bekomme vorher ein Meinungsbild zur rechtlichen Seite.


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb NO357:

...... dem Büchsenmacher besprechen, der berät ziemlich gut und kennt sich aus.....

Was sagt denn derjenige der die Arbeiten ausführt zur rechtlichen Seite?

Wie du angibst kennt er sich aus- also hat er solche arbeiten schon öfter ausgeführt und sollte wissen wie es läuft.........
 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb NO357:

Kann der Büchsenmacher die einfach an anderer Stelle neu einschlagen oder darf man da nix wegnehmen?

Ein Büchsenmacher kann die Kennzeichnung an eine andere Stelle übertragen. Er könnte auch die Waffe in sein Herstellungsbuch übernehmen und quasi auf dem Papier eine komplett neue Waffe erstellen. Überleg einfach mal ob ein BüMa auch einen defekten Lauf austauschen dürfte.

Geschrieben

wer auch immer den Lauf kürzt wird wohl in der Lage sein alle erforderlichen Angaben wieder

einzugravieren, ist ja schließlich genug Platz auf dem Lauf

Geschrieben

das ist keine doofe frage, klar muß der Lauf nach kürzen und gewindeschneiden zum Beschußamt

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb WOF:

Wer Schusswaffen herstellt ...

Das belastet den Besitzer also nicht.

Jaja, blabla. :rolleyes:

 

Natürlich hat das auch Auswirkungen auf den Besitzer. Insbesondere, wenn der nachträglich irgendwelche Änderungen (hoffentlich von einem Berechtigten) vornehmen und (dieser) das Ding danach (hoffentlich) neu beschiessen lässt. Denn beim Beschuss prüft das Beschussamt auch die Kennzeichnung nach §24.

 

Und die ist für eine legal besessene Waffe halt zwingend notwendig.

Dazu gehört, bei einer importierten Waffe, mittlerweile auch Herstellungsland, Einfuhrjahr und Einfuhrland, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Beauftragt ein Waffenbesitzer jemanden, das nachträglich zu entfernen und das wird bei einer Kontrolle entdeckt, kann das interessant werden.

 

Insofern ist sowohl Deine also auch maedergollas Aussage WO-typische Kurzsichtigkeit.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb German:

Und die ist für eine legal besessene Waffe halt zwingend notwendig.

Nö.

 

Man kann natürlich in jedes Gesetz nach Belieben etwas hineininterpretieren.

Deshalb gibt es Juristen die gelernt haben daß nur relevant ist was da auch

tatsächlich steht.

 

Geschrieben

Ich habe ihn mit dem Thema noch nicht genervt [emoji4]. Das kommt dann, wenn es konkret wird. Ich warte noch auf Teile... Der Mann kann ja nicht dauernd Mails schreiben wegen jedem Pipifax, muss ja auch Komps für Glocks entwickeln und weiteres...
Erste Fragen sind beantwortet und das Problem mit den Markierungen fiel mir jetzt halt noch auf...

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Geschrieben

Klar gehts zum Beschuss nach Gewindeschneiden und oder Laufkürzen...
Aber es scheint ja sinnvoll, dass der Büxer die Markings anbringen kann/muss. Sonst wäre tatsächlich ein Laufwechsel ja gar nicht möglich...

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb alzi:

mal ne doofe Frage: aber muss das Teil nicht sowieso zum Beschuß, wenn der Lauf gekürzt wird?

Wieso weißt Du das nicht, bist Du nicht sachkundig? Sachkunde bei Otto bestellt oder was?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bautz:

Wieso weißt Du das nicht, ....?

weil ich auch keine rhetorischen Fragen kenne, und Ironie mir auch total fremd ist!

 

...aber damit scheine ich nicht alleine zu sein...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wenn die Nachverfolgung von Waffen und Waffenteilen (angeblich) so wichtig ist: Warum könnte es ein Problem sein, die alten Beschriftungen zu entfernen, bzw. durch neue zu ersetzen?

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