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IGNORED

Ertteilung einer WBK theoretisch möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@mühli

 

Ja alles gut :) 

 

Hätte mir an sich schon denken können, dass die Erwähnung von Drogen und Illegalen Waffen hier nicht auf all zu großes Verständnis trifft. 

 

Naja ich werde mich einfach mal mit der Behörde in Verbindung setzen und sehen was draus wird. 

 

In meinem Verein wurde ich trotz meiner Vorgeschichte freundlich und mit „offenen Armen“ empfangen, verstehe mich super mit den Mitgliedern und kann im Sport Fuß fassen und lernen. Das ist vorerst alles was zählt. 

 

Die eigene WBK ist so oder so noch Zukunftssache. Und wenn es eben erst in 5 oder 10 Jahren so sein soll...dann ist das eben so.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb chapmen:

Selbst bei der Einstellung nach 170.2 ist die Annahme der nicht gegebenen Zuverlässigkeit möglich und wird gerichtlich gedeckt.

Wo hast Du das denn her ? In aller Regel sind solche Einstellungen nicht verwertbar. Nur die nach § 153 bzw. 153a StPO. Wurde hier auch schon diskutiert.

 

@Jack3d: wegen den Vorfällen in 2015 würde ich mit einem Antrag mal mindestens bis 2021 warten. Verbotener Waffenbesitz könnte sonst via § 5 Abs. 1 Nr. 2... WaffG zum Fallstrick werden - wobei einem das wegen der Ausnahme im BZRG vom Verwertungsverbot bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis in bedenklichen Fällen auch nach Ablauf der fünfjährigen Wohlverhaltensfrist noch auf die Füße fallen kann.

 

Mit der Führerschein-MPU kannst Du im übrigen nicht Deine persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition nachweisen, da andere Fragestellung für das Gutachten und auch etwas andere Untersuchungen dazu. Die Waffenbehörde wird deshalb von Dir wegen der Drogengeschichten ein neues Gutachten nach § 4 AWaffV anfordern, das ganz rasch mal 500 Tacken kosten kann.

 

Kostengünstiger als "Testballon" ist im übrigen normalerweise ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sprengstofflehrgang (§ 34 Abs. 2 der 1. SprengV), zu welchem die Überprüfung nach genau den selben Maßstäben erfolgt (Mindestalter allerdings 21 Jahre). Der hat auch den Vorteil, dass Du nicht alle drei Jahre erneut überprüft wirst und ein Jahr lang gültig ist.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Wo hast Du das denn her ? In aller Regel sind solche Einstellungen nicht verwertbar. Nur die nach § 153 bzw. 153a StPO. Wurde hier auch schon diskutiert.

 

 

 

 

In aller Regel- du schreibst es selbst.

Bei Bezug zu Waffen kann die Eignung zum Waffenbesitz durchaus in Frage gestellt werden. Das kann man zwar auf WO schön diskutieren und theoretisch verneinen, draussen vor der Tür siehts jedoch anders aus.

Geschrieben

Zu 99,9% scheitert das Vorhaben aber daran, dass bei solchen Einstellungen keine Tatsache besteht, auf welche man irgendwelche Bedenken stützen könnte. Genau aus diesem Grund wurde auch das Strafverfahren eingestellt.

 

In der Praxis relevant werden könnte höchstens ein im Strafverfahren festgestellter Promillewert von mindestens 1,6 BAK, denn ab dort kann die persönliche Eignung bezweifelt werden und ein amts- oder fachärztliches Zeugnis angefordert werden. In der Praxis ist dies aber bei den betroffenen Verfahren so gut wie nie der Fall, weshalb etliche Waffenbehörden da noch nicht mal in die Strafakte reinschauen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Jack3d:

@mühli

 

Ja alles gut :) 

 

Hätte mir an sich schon denken können, dass die Erwähnung von Drogen und Illegalen Waffen hier nicht auf all zu großes Verständnis trifft. 

 

 

Ne nix ist gut, lass am besten die Finger von erlaubnispflichtigen Waffen, erspart den LWB jede menge Ärger.

 

Und ne, wer Betäubungsmittel nimmt und dann noch meint, am Straßenverkehr teilzunehmen, für den hab ich kein Verständnis.

 

Verantwortungslos.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Alex:

Ne nix ist gut, lass am besten die Finger von erlaubnispflichtigen Waffen, erspart den LWB jede menge Ärger.

 

Und ne, wer Betäubungsmittel nimmt und dann noch meint, am Straßenverkehr teilzunehmen, für den hab ich kein Verständnis.

 

Verantwortungslos.

Nimm´s mir nicht übel, aber genau das sind die Dinge, die man sich von jedem anhören muss der nur hört "Drogen und Straßenverkehr" und sofort Moralapostel spielt.

 

Als ob es mir nicht bewusst wäre, dass das mehr als verantwortungslos war?! Junge Junge....

 

Wichtig ist aber nur, dass erstens niemandem was dabei passiert ist und zweitens ich aus meinen Fehlern gelernt habe. 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Alex:

für den hab ich kein Verständnis.

Genau, hängt ihn, bis ins dritte Glied!

 

vor 5 Minuten schrieb Jack3d:

Wichtig ist aber nur, dass erstens niemandem was dabei passiert ist und zweitens ich aus meinen Fehlern gelernt habe. 

Jeder hat das Recht Dummheiten zu machen. Und daraus zu lernen. Die Hälfte der begangenen "Verbrechen" waren zu dem Zeitpunkt als ich in dem Alter war noch gar keins. Schlagring oder Butterflymesser hatten bei uns an der Schule viele, ich hatte auch zwei solcher Messer (natürlich mittlerweile vernichtet und entsorgt). Das ist heute reines Papercrime ohne Opfer, darüber braucht man sich nicht aufzuregen.

 

Zum Thema Drogen: Je nach Schätzung konsumieren 15-40% der Jugendlichen mindestens einmal illegale Drogen. Der allergrößte Teil wird nie dabei erwischt. Sind die alle bis ans Lebensende unzuverlässig? Und wie willst Du das durchsetzen?

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Zu 99,9% scheitert das Vorhaben aber daran, dass bei solchen Einstellungen keine Tatsache besteht, auf welche man irgendwelche Bedenken stützen könnte. Genau aus diesem Grund wurde auch das Strafverfahren eingestellt.

 

 

Die Realität ist anders, aber behalte deine WO Brille auf.

Eine Einstellung nach 170.2 kann Zweifel an der Eignung zum Waffenbesitz begründen, was ein gewiefter SB daraus macht ist ihm überlassen. Vor Gericht und mit dem "falschen" Anwalt kann auch eine Einstellung nach 170.2 zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Jack3d:

Nimm´s mir nicht übel, aber genau das sind die Dinge, die man sich von jedem anhören muss der nur hört "Drogen und Straßenverkehr" und sofort Moralapostel spielt.

 

 

Mach dir nichts drauss. Hättest du Alkohol und Strassenverkehr erwähnt wäre man dir auf WO wohlgesonnen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Jeder hat das Recht Dummheiten zu machen. Und daraus zu lernen.

Genau DAS ist der Punkt. Gerade in Jugendjahren machen viele (da nehme ich mich selbst nicht aus) ganz gerne mal Blödsinn, befinden sich in schlechter Gesellschaft, haben mit der Trennung der Eltern zu kämpfen etc.

 

Wenn sich das über etliche Jahre wie ein roter Faden durchs Leben zieht, bin ich ganz bei der obigen Aussage von User "Alex". Wenn der Betroffene aber sein Leben ändert und die richtigen Schlüsse aus seinem Fehlverhalten gezogen hat, kann er durchaus auch wieder zuverlässig werden. Dies muss er in erster Linie durch mehrjährige Straffreiheit (und hier ergänzend durch die Gutachtenvorlage) beweisen. Dann sieht die Waffenbehörde, dass der berühmte Knopf aufgegangen ist.

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Die Realität ist anders, aber behalte deine WO Brille auf.

Eine Einstellung nach 170.2 kann Zweifel an der Eignung zum Waffenbesitz begründen, was ein gewiefter SB daraus macht ist ihm überlassen. Vor Gericht und mit dem "falschen" Anwalt kann auch eine Einstellung nach 170.2 zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.

Hier zählt aber "In dubio pro reo" und insofern kann der SB gewieft sein, wie er will und würde bei einem Gerichtsverfahren dazu eine klassische Bauchland machen. Auch da zählen nur Tatsachen. Ob das Urteil falsch war, ist im übrigen nicht Sache der Waffenbehörde. Es darf von der Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung ausgehen, sobald diese rechtskräftig geworden ist.

Geschrieben

Würde, hätte, könnte. Aber wie du meinst, mich interressiert nicht die Theorie, sondern erfolgte und bestätigte Rechtssprechung.

Geschrieben

Lest vielleicht nochmal den Eingangspost. Es gab keine Verurteilungen. Es gab keine Strafen nach Tagessätze, Freiheitsentzug oder sonstige Auflagen. Zumindest lese ich das hier heraus, kann ja sein, daß das nur eine stromlinienförmige Formulierung war. Dementsprechend verbleiben nur die Ermittlungen der StA. Das ist mMn dann zwar für die Prognose heranzuziehen, aber insgesamt relativ wenig.

 

Alles nur Spekulation, es kommt ja auf das Amt und den speziellen SB an sowie auf die Akte, die dort gelesen wird. Hinweise zu Versuchsballons sind gegeben, zum Umgang mit dem SB auch, jetzt liegt es beim Thread-Ersteller, zu handeln. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Jack3d:

Wichtig ist aber nur, dass erstens niemandem was dabei passiert ist

Leere Trommeln beim russisch Roulette; mehr nicht.

vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

Jeder hat das Recht Dummheiten zu machen.

Nicht auf Kosten Anderer; die nur durch Glück nicht zustandekamen.

vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Mach dir nichts drauss. Hättest du Alkohol und Strassenverkehr erwähnt wäre man dir auf WO wohlgesonnen.

Gilt nicht für mich. Bei anderen Sachen wäre ich hingegen großzügiger. Bei Personengefährdung ist Feierabend.

Geschrieben

Hallo Jack,

wenn Du alle Voraussetzungen für den Antrag einer Wbk erfüllt hast, einfach beantragen.

Auf keinen Fall vor mit der Behörde sprechen und alles wird gut.

Aus eigener Erfahrung, Gruß Harald

Geschrieben
Die Realität ist anders, aber behalte deine WO Brille auf.
Eine Einstellung nach 170.2 kann Zweifel an der Eignung zum Waffenbesitz begründen, was ein gewiefter SB daraus macht ist ihm überlassen. Vor Gericht und mit dem "falschen" Anwalt kann auch eine Einstellung nach 170.2 zum Verlust der Zuverlässigkeit führen.
Genau so ist es. Es gibt tatsächliche und rechtliche Gründe für eine Einstellung nach 170.2. Und nur tatsächliche Gründe, z.B. eine Personenverwechslung, sprechen dich zu 100% frei.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Tyr13:

Lest vielleicht nochmal den Eingangspost. Es gab keine Verurteilungen. Es gab keine Strafen nach Tagessätze, Freiheitsentzug oder sonstige Auflagen. 

Muss es auch nicht. Es reicht schon aus, wenn man zu sehr negativ bei den (Strassen)Behörden/Polizei aufgefallen ist. Ist in meiner Heimat ähnlich, da muss nicht zwingend eine Verurteilung vorliegen. Ist man bsp. polizeibekannt als Kiffer, Alki evt. Raserdelikte, in Schlägereien verwickelt gewesen etc. kann der WES (Waffenerwerbschein) verweigert werden bzw. erst nach diversen Auflagen/Sperrfrist ohne nennenswerten Vorkommnisse bis dahin etc. jenachdem. Ist in Deutschland wohl ähnlich. Der Threaderersteller wird halt jetzt evt. die Konsequenzen seiner Taten aus der Vergangenheit zu spüren bekommen. Lerneffekt ist ja bei ihm da.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

Leere Trommeln beim russisch Roulette; mehr nicht.

Da bin ich ja froh, dass mein damaliger Gutachter bei der MPU im Gegensatz zu dir der Auffassung war, dass meine Einsicht in diesem Punkt als gut zu bewerten ist. 

 

Und natürlich ist ist nur durch Glück niemand zu schaden gekommen, hat jemand was anderes behauptet? 

 

Des Weiteren ist es Interessant zu sehen wie manche Leute anscheinend der Auffassung sind, dass ich verurteilt oder ähnliches bin. 

 

Mein Führungszeugnis ist sauber! Keine Haftstrafen, Bewährungsstrafen, Geldstrafen oder ähnliches! 

 

Es wurde lediglich gegen mich ermittelt, genau so wie gegen alle anderen 5 Personen die zu dieser Zeit in besagtem Haus gewohnt haben bzw. Zugang zu den Räumlichkeiten hatten. 

 

Und letztlich finde ich, dass manche Leute hier sehr viele Vorurteile gegen mich persönlich haben, obwohl sie mich lediglich von 20 Posts in diesem Forum kennen. 

 

Ausserdem habe ich mehrmals klar und deutlich gesagt, dass ich mir MEINER Fehler bewusst bin! 

 

Da brauche ich mir wirklich meine Sprüche anhören wie „dass einem einzigen selbstlosen Menschen derart viel unverschuldetes Ungemach zugestoßen sein kann„ 

Absolut sinnlos und dazu noch falsch.

 

 

Wieso sollte ein Mensch nicht in der Lage sein sich zu ändern? 

Weil ich eine Zeit lang Cannabis konsumiert habe bin ich FÜR IMMER unzuverlässig, verantwortungslos, eine Gefährdung für die Menschheit? 

Ist doch nicht euer Ernst oder? 

 

 

 

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Jack3d:

Ist doch nicht euer Ernst oder?

Sorry, aber warum diskutierst Du hier noch rum. Du und nur Du alleine hast den Thread gestartet und jetzt heul nicht, wenn jemand Dich nicht so sieht wie Du das möchtest. Ist doch eh egal, wie hier die User über Dich denken. Du hast jetzt einige Infos bekommen und jetzt mach was draus. Wenn der Sachbearbeiter Dich auch so sieht wie die User die Du jetzt kritisierst, was machst Du dann? Und so unwahrscheinlich ist es nicht, dass Dein Sachbearbeiter Dir ein paar Sprüche sagt die Du nicht hören willst. Aber auch das ist für WO vollkommen egal und betrifft nur Dich, daher brauchst Du die Frage nicht beantworten. Es macht noch nicht mal viel Sinn, dass Du Deine Erfahrungen mit Deinem Sachbearbeiter schilderst, denn das ist eben nur ein Sachbearbeiter von vielen. Wenn Du aber exhibitionistisch veranlagt bist, was aufgrund Deiner bisherigen Beiträge durchaus sein kann, dann kannst Du natürlich auch noch erzählen, wie es weiter geht.

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Geschrieben

@HBM

 

Ich wollte lediglich klarstellen, dass manche Dinge die hier gesagt wurden nicht den Tatsachen entsprechen bzw. so ausgelegt wurden, dass sie ins eigene Bild und die eigene Argumentation passen. 

 

Aber du hast recht, es ist absolut egal was die Leute hier über mich denken. Was der Sachbearbeiter in Zukunft denken wird zählt....und dieser wird mir zu 100% Dinge sagen die mir nicht gefallen werden, aber das habe ich mir selber zuzuschreiben. Von daher "heule" ich auch nicht rum, wie du es so schön formuliert hast.

 

Ich werde auf jeden Fall zum gegebenen Zeitpunkt erzählen wie die Geschichte weiter verlief. Einfach nur falls irgendwann mal jemand über diesen Thread stolpert und hier nützliche Infos welcher Art auch immer finden kann. Dazu ist ein Forum ja schließlich da.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Jack3d:

Aber du hast recht, es ist absolut egal was die Leute hier über mich denken.

Nein, denn das ist für dich der Testballon für:

vor 4 Stunden schrieb Jack3d:

Was der Sachbearbeiter in Zukunft denken wird zählt....

Wenn du den überzeugen kannst, dass du dich geändert hast, ist alles ok für dich und du bekommst die gewünschte Erlaubnis.

Mich persönlich hast du nicht überzeugt, aber das ist für dich vollkommen folgenlos.
Sei froh, dass es Menschen wie mich gibt, die in Foren nicht nur "hurra!" brüllen, wenn jemand eine WBK anstrebt, der eine dubiose Vergangenheit hat (oder diese publik macht)  - denn das ist nicht "das wahre Leben".

Mach was draus!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sal-Peter:

Mich persönlich hast du nicht überzeugt, aber das ist für dich vollkommen folgenlos.

Ich hatte ja auch nicht direkt vor hier Leute davon zu überzeugen, dass ich mich geändert habe. Das hat sich eher im Laufe des Threads so ergeben. Ich wollte lediglich meine Geschichte so detailliert wie möglich wiedergeben und Meinungen dazu hören. Dass es auf die jetzige Situation hinausläuft hätte ich mir eigentlich denken können.

 

Es ist ja auch nicht so, dass ich jetzt auf Krampf so früh wie möglich meine WBK haben möchte. Das war eher langfristig angedacht. Momentan bin ich einfach froh, dass ich trotz meiner Geschichte im Verein gut aufgenommen wurde. Was die Zukunft bringt wird sich zeigen...

 

vor einer Stunde schrieb Sal-Peter:

Mach was draus!

Das werde ich! Und ich werde mich auch weiterhin hier im Forum beteiligen, trotz des Eindrucks welchen ich hier (vorerst) bei einigen hinterlassen habe. 

 

Ich danke allen für jegliche positive und auch negative Kritik. Kritik regt zum denken an und denken bewirkt Veränderungen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Jack3d:

 

 

Es ist ja auch nicht so, dass ich jetzt auf Krampf so früh wie möglich meine WBK haben möchte. Das war eher langfristig angedacht. Momentan bin ich einfach froh, dass ich trotz meiner Geschichte im Verein gut aufgenommen wurde. Was die Zukunft bringt wird sich zeigen...

 

 

Mich würde mal nebenher interessieren was du denn im Verein schiesst, 22 lr. 9 mm Para, 45 ACP oder was anderes und was dir denn so als erste Waffe vorschwebt bsp. 9 mm Pistole, .357 Magnum Revolver, Selbstlader etc.?

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