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IGNORED

Bei Homejacking teures Auto und Jagdwaffen erbeutet


Gast

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Nein, auch die schlimmsten Phobiker unter den Sachbearbeitern können keine frei erfundenen Regeln aufstellen, die mir das Aufbewahren von Waffen im Schlafzimmer verbieten. Regeln komisch zu interpretieren, zu dehnen bekommen manche SB hin. Aber da gibt es nichts was irgendwie dazu passen könnte, zumal im Schlafzimmer üblicherweise kein Publikumsverkehr herrscht und viele Waffenbesitzer schon allein deshalb auf die Idee kommen könnten, grade diesen Raum als besonders sicher anzusehen.

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vor 9 Stunden schrieb bumm:

Ich pflege allerdings auch einen höflichen Umgang mit meinem Sachbearbeiter und halte mich weitesgehend an bestehende Gesetze,

Ich halte mich schlicht an alle Gesetze (ich habe dann nur meine Pflicht getan, diese Tradition hat sich ja schon wiederholt bewährt in Deutschland) und im Gegenzug nehme ich keine Pralinen mit auf die Ämter. Sondern esse die selber.

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Gerade eben schrieb erstezw:

Kommt auf den Hahn an.

Wenn Du richtige A* als Nachbarn hast: DAS ist eine sehr gute Idee. Vielleicht noch ein paar Bienen dazu, nicht die 2beinigen.

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Meine Nachbarin (pensionierte Lehrerin) hatte über Jahre gleich drei Hähne, einer im Stimmbruch, einer klang wie eine verrostete Gartenpumpe aber den kleinsten, irgend so ein Zwerggockel, hörte man im ganzen Dorf.

Bearbeitet von bumm
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vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

Mein Post sollte nur ein Hinweis sein, wie das Amt Sachverhalte konstruieren kann. Rechtlich ohne Hintergrund.

 

Der letzte Satz ist aber der entscheidende für das behördliche Handeln.

Eine Rechtsgrundlage ist für die Verwaltungsbehörde Basis ihres Handelns.

Alles andere ist "Bananrenrepublik".

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vor 32 Minuten schrieb karlyman:

 

Eine Rechtsgrundlage ist für die Verwaltungsbehörde Basis ihres Handelns.

Alles andere ist "Bananrenrepublik".

Die Gerüchte sind leider nicht nur urban legends. Lüd..... Der fall letztes Jahr. Obwohl von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Der hatte allerdings dann auch keine nerven mehr dagegen zu klagen.

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vor einer Stunde schrieb erstezw:

...

 

Würde ich Hühner halten, wäre mir Protest gewiss. Haben wir in Deutschland eine Hühnerphobie?

Hühner, wären Deinen Nachbarn noch egal, solange Du sie rechtskonform und in nichtgewerblichen,  kleinen Mengen hältst. :hi:

Die Schreie eines Hahns, würden Dir da eher Proteste bescheren. Wenn das so weiter geht, werden noch Enteneier in der Küche populär. :sdb79248:

 

Dein

Mausebaer

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Die Begründung  hierfür musste ja wahrhaft abenteuerlich sein...

Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Waffenbesitzer mit entsprechend unklugen/blöden Bemerkungen der Waffenbehörde selbst die "Steilvorlage" geliefert hat.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 40 Minuten schrieb karlyman:

 

Der letzte Satz ist aber der entscheidende für das behördliche Handeln.

Eine Rechtsgrundlage ist für die Verwaltungsbehörde Basis ihres Handelns.

Alles andere ist "Bananrenrepublik".

Rate doch einmal, wofür das "B" in BRD tatsächlich steht! :teu38:

 

Behörden und Verwaltungen handeln durch deren Beschäftigte. Handelten diese Beschäftigten tatsächlich so, wie es offiziell formell verlangt wäre, wären die direkten und die mittelbaren Kosten der öffentlichen Verwaltungen sicher deutlich niedriger. :pro: Tatsächlichen bestimmen immer wieder Unkenntniss, Bequemlichkeit, Gehorsam und persönliche Vorstellungen auch das dienstliche Handeln dieser Personen. :bad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Die Begründung  hierfür musste ja wahrhaft abenteuerlich sein.

Soweit ich mich erinnern kann:

Ein Schank irgendwo (Abstellraum ?) genügend Platz für alle Waffen. Zweiter Schrank für Kurzwaffe im Schlafzimmer.

Begründung:

Er hätte  alle Waffen im großen Schrank unterbringen können. Der Schrank im Schlafzimmer eigentlich unnötig. Es sei denn, die KW im Schlafzimmer soll der SV dienen. SV ist für Sportschützen kein Bedürfnisgrund. 

Rechtlich nicht haltbar, aber die Erteilung / Beurteilung eines Bedürfnisses ist subjektiv und nicht durch gesetzliche Reglungen klar definiert.

Nochmal, das ist nicht meine Meinung, aber andere sitzen am längeren Hebel und auf hoher See... Das ist leider kein gefasel von, auch wenn ich mir das selbst noch so wünschen würde!

 

Gruß

SJ 

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vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

die Erteilung / Beurteilung eines Bedürfnisses ist subjektiv und nicht durch gesetzliche Reglungen klar definiert.

Auch hier kenne ich nicht den genauen Gesetzestext aber die Bedürfnisse sind recht eng gefasst und geklärt und oft genug in diesem Forum durchgekaut.

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Geht auch simpel:

"An der Buchenstraße brachen zwei Einbrecher eine Wohnung auf. Der sich im Ausland aufhaltende Wohnungsinhaber konnte beide Personen über eine Überwachungskamera dabei beobachten und die Polizei alarmieren. Ein 19-Jähriger und seine 15-jährige Mittäterin konnten noch in der Nähe des Tatortes mit der Beute festgenommen werden. Sie müssen sich jetzt den Fragen der Kriminalpolizei stellen."

 

https://wuppertal-total.de/blaulicht/wrs-einbruchmeldungen-seit-gestern-11

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