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IGNORED

Temporäre Waffenverbotszone


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Geschrieben
Zitat

Bahnreisende Fahrgäste dürfen Schuss- und Schreckschusswaffen, sowie Messer transportieren (i.S.d. Waffengesetzes), wenn diese in einem geschlossenen, gesicherten Behälter transportiert werden und die Bestimmungen des Waffengesetzes erfüllt sind

 

Geschrieben

Das gilt am kommenden Wochenende, 27.-29. Juli!

Komplette Verfügung:

https://www.presseportal.de/download/document/503636-180716bpoldstaallgemeinverf-gungwaffenverbotszonek-ln180727-180729.pdf

 

Der Transport von Schusswaffen und Messern im verschlossenen Behältnis bleibt für Bahnreisende erlaubt, womit nun insoweit auch die Belange von Legalwaffenbesitzern berücksichtigt wurden. Allerdings sind die übrigen "gefährlichen Gegenstände" nicht mitgenannt. Ein Jäger darf also sein AR-15 und seinen Hirschfänger verschlossen mitführen, nicht aber sein Zerlegebeil und seine Saufeder? Das wäre doch völlig unsinnig.

Allerdings gibt es noch die Formulierung unter Nr.4: "und zweckentfremdet mitgeführt wird". Soll damit doch nur darauf abgestellt werden, wenn kein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, ähnlich dem §42a Waffengesetz?

Für Nr. 4 wurde eine ganze Textpassage aus der Berliner Verfügung benutzt und um diesen kurzen Halbsatz ergänzt, womit der Text aber nun in einem völlig anderen Licht erscheint.

 

Zumindest sind "erlaubte Tierabwehrsprays" nicht betroffen.

Besondere Ausnahmen können bei der BPol Köln beantragt werden.

Das angedrohte Zwangsgeld beträgt 100 Euro.

Neu ist, dass explizit auch ein Platzverweis und die "Anregung" eines Hausverbots bzw. Beförderungsausschlusses bei der Bahn angedroht werden.

 

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Schwarzseher:

Das angedrohte Zwangsgeld beträgt 100 Euro.

Neu ist, dass explizit auch ein Platzverweis und die "Anregung" eines Hausverbots bzw. Beförderungsausschlusses bei der Bahn angedroht werden.

Hallo? Wir reden von Köln, ich kann Dir am Montag sagen, wie das abgelaufen ist, da treffe ich meine Vereinskollegen aus dem Blaulichtmilieu.

 

Mein Tip: Foto des Ministers mit Herrn Jacob, dazu das Bild eines Victorinox Classic SD und dem Rentner Ernst S. in Handschellen.

  • knight änderte den Titel in Temporäre Waffenverbotszone
Geschrieben
Am ‎24‎.‎07‎.‎2018 um 22:58 schrieb Asgard:

Wie wäre es mit einem Verbot von Fussballspielen? Keine voll gesoffenen Fanhorden= weniger Gewalt. Gewinn für den Steuerzahler der das Vergnügen so genannter Fans und den Profit maximal gewinnorientierter Fussballkonzerne zahlen muss.

Da kann man dann die Milliarden für Gehälter besser aufteilen, s. B. die Pflege besser alimentieren.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

Da kann man dann die Milliarden für Gehälter besser aufteilen, s. B. die Pflege besser alimentieren.

Ich glaube kaum, dass dir ARD so viel für eine Schalte ins Altersheim zahlt. Aber wer weiss, wenn die dort regelmäßig Meisterschaften im Teebeutelweitwurf veranstalten, könnte es klappen mit den Milliarden.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Peter P.:

Ich glaube kaum, dass dir ARD so viel für eine Schalte ins Altersheim zahlt. Aber wer weiss, wenn die dort regelmäßig Meisterschaften im Teebeutelweitwurf veranstalten, könnte es klappen mit den Milliarden.

 

Gruß,

Peter

Evtl. ein Privatsender? Aber die zahlen auch nicht die Gehälter der Fußballer.:crazy:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Aber die zahlen auch nicht die Gehälter der Fußballer.

Die zahlt auch der Staatsfunk nur von dem Geld, welches er Dir und mir unter Androhung großen Übels wegnimmt.

Geschrieben
Am 25.7.2018 um 18:06 schrieb Schwarzseher:

Das gilt am kommenden Wochenende, 27.-29. Juli!

Komplette Verfügung:

https://www.presseportal.de/download/document/503636-180716bpoldstaallgemeinverf-gungwaffenverbotszonek-ln180727-180729.pdf

"Der Transport von Schusswaffen und Messern im verschlossenen Behältnis bleibt für Bahnreisende erlaubt, womit nun insoweit auch die Belange von Legalwaffenbesitzern berücksichtigt wurden. ..."

 

Puh, da kann der Rentner Peter Pieselheimer aber jetzt froh sein, dass er sein schweizer Offiziersmesserechen, das er seit 40 Jahren als praktisches Alltagsutensil dabei hat, da im verschlossenen Behältnis transportieren darf.

 

Er ist mit dem Messerchen zwar im Rechtssinn kein Legalwaffenbesitzer, aber was soll's.

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