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Altbesitz 4mm M20 - aktueller Stand?


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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Wuni:

Die Frage ist schlecht. Dein Grundeintrag kann dann nicht mehr mit Wechselsystemen, die kleiner sind, erweitert werden, weil Du wahrscheinlich, obwohl sie frei erwerbbar wären, keine bekommst. Größer ist natürlich nur mit Bedürfnis möglich.

Wuni

Sorry, ich meinte natürlich einen Voreintrag zu einer Waffe, die ich noch NICHT besitze. Er gibt ein bestimmtes Kaliber X (z.B. 9x19) an. Ist es überhaupt möglich ein kleineres Kaliber Y (z.B. 4mmM20) zu kaufen und darauf eintragen zu lassen? Deshalb sprach ich von "Grundwaffe".

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Wuni:

Frage Deinen Sachbearbeiter.

Hallo Wuni

 

der SB wird darauf keine Rechtssichere Antwort geben können.

Wäre das nicht etwas, was unsere Dachverbände klären könnten? Ich denke, diese konvertierten Waffen wurden zu tausenden gekauft und in eine WBK eingetragen. und, wir wissen, irgendwann, wenn keiner mehr damit rechnet, wird eine Lawine losgetreten. Und die ganze Geschichte ist ziemlich verwirrend. erinnert mich an Asterix und Obelix "Das haus, was verrückte macht". Hier hätten die Dachverbände einen "Betroffenen", der sicherlich erfreut wäre, wenn dies, mit tatkräftiger Unterstützung, juristisch geklärt werden würde.

 

Steven

Geschrieben

Ich denke , also imho, das der Erwerb einer aus einer GK Waffe konvertierter 4mmM20 Waffe für einen Sportschützen heute nicht  Regel- bzw Rechtskonform möglich ist. Ausser vielleicht durch ein Erbe. Ansonsten höchstens noch Sammler oder Gutachter ( für was auch immer) . Daher sind diese Waffen ja kaum noch verkäuflich. Ausser man kann sie zurück bauen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Ich denke , also imho, das der Erwerb einer aus einer GK Waffe konvertierter 4mmM20 Waffe für einen Sportschützen heute nicht  Regel- bzw Rechtskonform möglich ist.

Hallo PerMan

 

so sieht es aus. Der Gesetzgeber hat dies geschickt (war das wirklich geschickt?) eingefädelt. Und setzt jetzt offensichtlich dazu an, die Besitzer von konvertierten 4mmM20 Waffen dazu zu zwingen, ihre Waffen zu vernichten. Und das natürlich, ohne dass der Staat eine Entschädigung zahlen muss. Dies sollten wir nicht akzeptieren.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

Der Gesetzgeber hat dies geschickt (war das wirklich geschickt?) eingefädelt. Und setzt jetzt offensichtlich dazu an, die Besitzer von konvertierten 4mmM20 Waffen dazu zu zwingen, ihre Waffen zu vernichten.

Das ist grade nicht der Gesetzgeber , sondern der SB vom TE . Der Gesetzgeber hat seinen Senf schon 2009 dazu abgegeben. Und wieder mal einen Senf der schnell schlecht werden kann, weil das Rezept sehr ungenau ist. Ein Satz bezgl Altbesitz hätte Sicherheit gebracht..........

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Wuni:

Frage Deinen Sachbearbeiter. Er wird nichts dagegen haben. Ist ja kleiner. Er wird dann natürlich auch das Kaliber in der WBK auf 4mmM20 ändern

Wuni

 

Kann ich mir nicht vorstellen, da die bescheinigte Disziplin wohl kaum mit 4mm geschossen werden kann. Es gibt spezielle 4mm Disziplinen (zB DSU), die aber eben andere Bezeichnungen tragen.
 

Zitat


Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

 

 

Hier geht es um das Erlaubnisniveau. 4mm ursprünglich ohne Nachweis eines Bedürfnisses erwerbbar. Da es sich um eine umgebaute Waffe handelt, muss nach dem Erlaubnisniveau der ursprünglichen Waffe nunmehr ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Für Sportschützen wäre dies nach §14 WaffG denkbar. Nach den Regeln für das Fortbestehen des Bedürfnisses, da die Waffe ja nunmal schon eingetragen ist (Nachweis der Besitzberechtigung). Bei Langwaffen (Repetierer/Einzellader) legt man fein lächelnd die gelbe WBK vor.

 

Bei Kurzwaffen wird es interessanter. Die grundsätzliche Möglichkeit, die Waffen sportlich zu schießen, besteht nachweislich. Die Frage ist, ob man jetzt Hochleistungs-Wettkampfschütze nach den Regeln des Verbandes sein muss, um seine 4mm Waffen behalten zu können.

 

Was spricht die WaffVwV:

 

14.3.

(...)

Eine „regelmäßige“ Wettkampfteilnahme im Sinne des § 14 Absatz 3 verlangt daher nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt.

(...)

Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten:

– Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern.
– Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten.

 

Man könnte also zum Schluß kommen, dass bei regelmäßiger Wettkampfteilnahme ("gewisse Teilnahmehäufigkeit", zB bei Vereinsmeisterschaften) die erforderlichen Voraussetzungen für den Weiterbesitz erkennbar erfüllt sind.

Eine Bescheinigung des Verbandes darf nicht angefordert werden für den vor 2009 erworbenen Altbestand.

 

 

 

(Dies alles von mir als juristischem Laien, daher bitte mit einem gewissen Abstand betrachten.)

 

 

 

 

Geschrieben

Hallo Grube

 

Hier geht es um 4 adaptierte Waffen im Kaliber 4mmM20 im Wert von 4.000 Euro.

Legal gekauft, legal besessen und jetzt geht die Behörde offensichtlich gegen den legalen Besitz vor. Wahrscheinlich hat die Behörde vor, die Waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb steven:

Wäre das nicht etwas, was unsere Dachverbände klären könnten?

Grundsätzlich ist das eine Sache fürs FWR, da stimme ich Dir zu. Denn das Thema betrift nicht nur eine Nutzergruppe, sondern mehrere, und dann ist es immer schön, wenn die Nutzergruppen nicht gegeneinander arbeiten oder "Reise nach Jerusalem" spielen, sondern sich abstimmen.


Aus sportlicher Sicht wäre es z.B. sinnvoll, wenn die vorhandenen 4mm-Disziplinen in verbandlichen Sportordnungen mit etwas Leben gefüllt werden könnten. Für die DSU habe ich das vor, mal sehen was daraus wird.

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

Hallo carcano

 

Kann ich eigentlich ein Bedürfnis für eine adaptierte 4mmM20 nachweisen, wenn der Verband mir eine 4mmM20 ein Bedürfnis bestätigt? 

Was wäre denkbar, um so eine adaptierte zu behalten, wenn die Behörde sich festbeist. Und würde das auch bei mehreren greifen?

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb stefan0303:

Wo in welcher Anlage findet man die Stelle wo die 4mm20 welche umgebaut wurden wie die Ursprungswaffe zu behandeln sind?

Ich mag mich da gerade zu dumm anstellen, finde die Stelle aber nicht.

 

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb remoso:

 

WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1

Jo, habe es gerade durch ein Urteil bezüglich einer 4mmM20 Waffe gefunden. Da wurde genau die Stelle genannt. Vielen Dank.

 

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Gerade auf eGun sind haufenweise umgebaute 4mmM20 Waffen zu finden.

Wer soll die Dinger denn kaufen? Niemand wird einen Voreintrag 9mm für eine verbastelte 4mmM20 verschwenden, eigentlich müsste der Markt doch tot sein... oder sind hier schlecht informierte Käufer welche dann später bei versuchtem Erwerb große Augen machen werden und dann praktisch auf dem Geld sitzen bleiben werden? 

 

Schade auch dass der Händler nicht deutlich schreibt, dass ein Voreintrag im Originalkaliber und nicht 4mm M20 nötig sein wird...

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