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IGNORED

Wohin mit dem Schlüssel vom Waffenschrank....


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Geschrieben

Hallo Zusammen!

Da ich es irgendwie Leid bin, meinen Schlüssel vom Waffenschrank ständig am Mann zu führen, habe ich überlegt welche Alternativen es gäbe und bin eigentlich nur darauf gekommen, das man endweder einen neuen LW/ KW Tresor mit integrierten Zahlenschloss kauft, (das sehe ich aber irgendwie nicht ein) oder eben einen KW Tresor mit integrierten Zahlenschloss. ....weil es ja durchaus Sinn macht, ein  gleichwertiges Sicherheitsbehälnis zum Tresor zu haben.

 

Da mein A/B Schrank ja noch Bestandsschutz hat, dürfte doch dann ein "A" bzw. "B" KW- Tresor ausreichen, oder? 

 

Oder ist es sogar möglich an seinem bereits vorhandenen Tresor ein anderen Schloss einzubauen?

 

Vielen Dank schon mal!

 

VG Max

Geschrieben

Auch wenn Du den Schlüssel "am Mann" trägst, verlierst Du - wenn Du schläfst - die tatsächliche Gewalt über diesen. Wenn das Amt will, kann man Dir daraus einen Strick drehen. Am besten einen kleinen Kat. 1 Schränkchen mit Zahlenschloss kaufen und man ist safe...

 

vg

Oliver

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Geschrieben

Ich habe meine Tresorschlüssel in einer kleinen Metallkasette gelegt, welche dann beim Bau meiner Garage in das Betonfundament mit eingegossen wurde.

Um die Geheimhaltung das Aufbewahrungsortes sicher zu stellen, habe ich die Bauarbeiter anschließend umgebracht!

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb götz:

Um die Geheimhaltung das Aufbewahrungsortes sicher zu stellen, habe ich die Bauarbeiter anschließend umgebracht!

Und jetzt erzählst Du es allen im WWW. Was hast Du noch vor?

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Mit Ironie und Sarkasmus hast es nicht so, oder... ?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb götz:

Ich habe meine Tresorschlüssel in einer kleinen Metallkasette gelegt, welche dann beim Bau meiner Garage in das Betonfundament mit eingegossen wurde.

Um die Geheimhaltung das Aufbewahrungsortes sicher zu stellen, habe ich die Bauarbeiter anschließend umgebracht!

Rechtlich gesehen hat ein Tresor nur die Sicherheitsstufe, die dem entspricht wo der Schlüssel aufbewahrt wird. Ist er irgendwo versteckt, hat der Tresor keinerlei Sicherheitsstufe, liegt er in einem Tresor mit niedrigerer Sicherheitsstufe, so gilt diese auch für den Tresor. Daher sind nur Tresore mit Zahlenschloss waffenrechtlich wasserdicht zu handhaben.

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb götz:

Um die Geheimhaltung das Aufbewahrungsortes sicher zu stellen, habe ich die Bauarbeiter anschließend umgebracht!

Ach, jetzt wird mir der Facharbeitermangel im Baugewerbe klar - die bösen LegalWaffenbesitzer sind schuld!

 

Mo

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb schiiter:

Das ist natürlich Unsinn.

...ach?

 

Das Problem ist, dass es kein Unsinn ist. Nur weil es nicht überall so gehandhabt wird, bedeutet das nicht, dass etwas "unsinn" ist. Und wenn das Amt einem blöd will, prüft es genau diesen Punkt.

 

Schlüsselsicherheit/ Schlüsselaufbewahrung
Bezüglich der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen finden sich im Waffengesetz bislang keine Regelungen. Nach § 36 Abs. 1, Satz 1 WaffG hat jeder, der Waffen oder Munition besitzt, Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Da die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln nach polizeilichen Erfahrungen oft nicht gewährleistet ist, sollte bei Beratungen auf die Möglichkeit des Einsatzes von mnemonischen (Anmerk. d. Red.: Gedächtniscode, d.h. Zahlenkombinationsschloss) bzw. biometrischen Verschlusssystemen hingewiesen werden.

Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:
Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!

Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:
Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.“
In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das „Spiel“ mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort „grob fahrlässig“ in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel.

 

https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Aufbewahrung_-_LKA_Bayern_-.pdf

Geschrieben (bearbeitet)

Dieser alte und nebenbei unbedeutende Schriebs ist bekannt und eben falsch.

Der erste und der zweite Satz sagt bereits alles dazu.

Was sich einzelne Menschen selbst ausdenken, spielt keine Rolle.

Dazu steht bereits auf dem Deckblatt "Empfehlung". Mehr ist es nicht.

Das GEsetz regelt was verlangt ist und kein Empfehlungsschreiben einer nichtzständigen Behörde.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb OsiLu:

Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis.

Und genau aus diesem Grund schlucken wir unsere Schlüssel Abends runter und ka.....

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

Wenn es ein normaler WS ist,er also ein Riegelwerk hat,dann ist ein auswechseln der Schlosses kein Problem.

Diese MZKs gibt es im einschlägigen Fachhandel für ca. 100 Euronen (LaGard 3330 mit Spindel 120mmLänge)

Der Umbau erfordert aber etwas an Geschick

Geschrieben



...ach?
 
Das Problem ist, dass es kein Unsinn ist.


Und wohin mit dem Schlüssel für den Schlüsseltresor? Und wohin mit dem Schlüssel für den Schlüsseltresorschlüssel?

Selbstverständlich ist das vollkommener Unfug.

Das Waffenrecht regelt das abschließend. Eine Besonderheit ist, dass in Waffenrecht (und meines Wissens nur dort) bereits die Möglichkeit die Waffe in Besitz zu nehmen als Erwerb zählt, sogar dann wenn man von Vorhandensein der Waffe gar nichts weiß.

Für die Schlüssel gilt aber nicht dass Waffengesetz. Und nach allgemeinem Recht ist für den Erwerb einer Sache (des Schlüssels) nötig: Kenntnis von der Sache, Möglichkeit des Inbesitznahme, und vor allem der Wille zur Inbesitznahme. Du musst deiner Frau nicht verheimlichen wo der Schlüssel ist. Im Sinne der Fahrlässigkeit bezüglich Waffengesetz ist es natürlich sinnvoll wenn man das nicht so macht.
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Geschrieben

Die Beschaffung eines kleinen Klasse 1 Schränklis mit mechanischen Zahlenschloß sollte kein Problem sein.

Hab sowas gebraucht bekommen, war mal der Schlüsseltresor einer Firma. Da waren die Schrankschlüssel drin, als ich noch welche hatte.

Jetzt Wertschutzraum mit Zahlkombischloß, alle Sorgen los....

 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb OsiLu:

"Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:
Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.“

 

Ganz im Ernst:

Die lassen sich über die anscheinend fehlende Sicherheit von Tresorschlüsseln aus und empfehlen biometrische Verschlusssysteme?

Was für ein Unsinn...

 

Den Biometrie-Systemen, die bezahlbar auf dem Markt sind, würde ich weniger trauen als einem diskret verwahrten Schlüssel. Schlicht, weil es nicht allzu komplizierte Methoden zur Übertwindung gibt.

 

Mit solchen Bullshit-Tiraden gegen das Schlüssel-Schloss wird m.E.  die nächste technische Verschärfungs- (und Verteuerungs-)Stufe vorbereitet, nichts anderes.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Fyodor:

Und wohin mit dem Schlüssel für den Schlüsseltresor? Und wohin mit dem Schlüssel für den Schlüsseltresorschlüssel?

 

 

Die einzig abschließende Antwort darauf lautet: "Dorthin, wo die Sonne niemals scheint"...

 

:rolleyes:

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb AWO425:

Die Beschaffung eines kleinen Klasse 1 Schränklis mit mechanischen Zahlenschloß sollte kein Problem sein.

Hab sowas gebraucht bekommen, war mal der Schlüsseltresor einer Firma. Da waren die Schrankschlüssel drin, als ich noch welche hatte.

Jetzt Wertschutzraum mit Zahlkombischloß, alle Sorgen los....

 

Eben! Ich finde das ja auch schwachsinnig, aber es gibt hierbei keine Rechtssicherheit. Und ich möchte das nicht mit einem Richter ausdiskutieren. Ergo ein Minischränkchen mit Zahlenschloss und die Seele hat ruh...

Geschrieben



Eben! Ich finde das ja auch schwachsinnig, aber es gibt hierbei keine Rechtssicherheit.


Doch, eigentlich schon. Für den Schlüssel vom Waffenschrank gelten die selben Regeln wie für den Autoschlüssel. Auch der muss vor Unbefugten sicher aufbewahrt werden.

Ansonsten müssten z.B. auch die Waffen in verschiedenen Schränken zusammen gezählt werden, wenn in einem Schrank mit Zahlenschloss der Schlüssel für den anderen Schrank aufbewahrt würde.
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Geschrieben (bearbeitet)

Du glaubst es nicht. Es gibt solche idiotische Empfehlungen. Wer 4 B-Schränke hat, m u s s den Schlüssel höherwertig verschließen :lol:

Sowas findest du auf Schützenvereinsseiten unter den ersten Ergebnissen einer Suchmaschinenabfrage.

 

Die Waffen sind vor dem Zugriff nicht Berechtigter zu schützen. Das ist alles. Wie man das umsetzt bleibt jedem selbst überlassen.

Interessant wird es sowieso erst im Schadensfall. Bis dahin ist ja nachgewiesner MAßen vor Zugriff geschützt gewesen ;)

Meine sicherste Maßnahme nennt sich nebenher Haustür.

 

Warum soll eine Langwaffe in eine A-Schrank ausreichend vor dem Zugriff geschützt sein und ein Schlüssel (für ein B-Behältnis) nicht?

Das widerspricht sich doch bereits. Einerseits als Schutz anerkannt und andererseits sollte das dann nicht so sein.

ISt so ein Schrank nun ein Zigriffsschutz oder nicht? Also!

Es bedarf jedoch nicht einmal einer solchen Klassifizierung. Es muss allg. verständig ein Schutz vor Zugriff sein. Keine Sache des WaffG und seiner Aufbewahrungsrichtlinien.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Jetzt nicht in echt, oder???

 

Wie oft kam dieser Punkt hier schon?

 

23x, 59x, 117x???

 

Vonner Suche hat der TE noch nix gehört...

 

...und wer Heiliger als der Papst sein will, bitteschön; Kauf dir einen Tresor für den Schlüssel vom Tresor für den Schlüssel vom Tresor für den Schlüssel vom Tresor. ..

 

 

Ich fass' es echt nedd'

Wochenende und manchen ist wohl stinklangweilig...

Geschrieben

Wie das wohl war, als es noch keine Zahlenschlösser gab, aber schon das gleiche Gesetz? ;)

Geschrieben

Also ich binde meinen Tresorschlüssel an einen Luftballon und lasse den Luftballon ca. 20 Meter aufsteigen. Da niemand eine so lange Leiter hat, kommt auch niemand an den Schlüssel ran. Voila, Schlüssel (und Inhalt des Tresors) ist vollkommen sicher vor unbefugtem Zugriff....

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Gast
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