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Waffenregister - 24.531 Waffen in Deutschland verloren oder gestohlen


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Geschrieben

In einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gäbe es tatsächlich keinen Grund für ein restriktives Waffenrecht. Aber wir haben es hier mit den bei den herrschenden Politikern und politischen Beamten weitverbreiteten Glaubensbekenntnissen zu tun:

  1. "Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden."
  2. "Möglichst allen Bürgern in allen Regionen ist zu verwehren, sich zu bewehren."

Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44914759.html

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Mausebaer:

In einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat

 

Der wahre Volldemokrat weiss natürlich, dass das Volk ohne seine weise und gütige Führung leider nur völlig undemokratische Dinge wollen würde, weswegen ja auch "Demokratie" eben nicht "Herrschaft des Volkes" bedeuten kann und darf, sondern "Herrschaft der Demokraten".

Geschrieben

@ED2

 

In der Mao Bibel heißt das:

"Den Volksmassen gegenüber wendet sie umgekehrt nicht die Methode des Zwangs an, sondern die der Demokratie, das heißt, sie muß ihnen die politische Betätigung gestatten, zwingt sie nicht, das oder jenes zu tun, sondern führt mit demokratischen Mitteln eine Erziehungs- und Überzeugungsarbeit unter ihnen durch."

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Mausebaer:

In einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gäbe es tatsächlich keinen Grund für ein restriktives Waffenrecht. Aber wir haben es hier mit den bei den herrschenden Politikern und politischen Beamten weitverbreiteten Glaubensbekenntnissen zu tun:

  1. "Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden."
  2. "Möglichst allen Bürgern in allen Regionen ist zu verwehren, sich zu bewehren."

3. "Waffen sind demnach Gegenstände, die dafür gemacht sind, sie gegen den Bürger zur Durchsetzung von Gesetzen einzusetzen."

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BigMamma:

3. "Waffen sind demnach Gegenstände, die dafür gemacht sind, sie gegen den Bürger zur Durchsetzung von Gesetzen einzusetzen."

In der Mao Bibel heißt das:

"Die Partei kommandiert die Gewehre, und niemals darf zugelassen werden, daß die Gewehre die Partei kommandieren. " i.V.m.

' Jeder Kommunist muß diese Wahrheit begreifen: "Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen." '

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Also was in rund 40 Jahren verschwunden ist? Glaube keiner Statistik ...

Davon sind wie viele Alt - Luftpumpen und Alt - Schreckschuß?

Wie viele davon bei Behörden? Davon wie viele Dienstwaffen und wie viele Asservate und wie viele zur Vernichtung abgegebene?

Wie viele davon falsch/unwissend vernichtet?

Wie viele davon bei Post und Paketdiensten und davon wie viele von PostBEAMTEN verursacht?

Und: Wie viele bei Waffenrechtsbehörden verschwunden? Ich und google erinnern sich spontan mal an Crailsheim (2x, 1 x offener Tresor, 1 x SB), Kusel, Heidelberg und Stuttgart (gehört vielleicht zu Zeile 3)

 

Hingegen kenne ich keinen einzigen LWB persönlich dem so was passiert ist.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Naja. Ab und zu wurden schon Waffen i Haushalten gestohlen und auch auf wilder Jagd ist manchmal was verschwunden.

Der größte Posten ist wohl die Deklarierung und was überhaupt alles in der erfassung beinhaltet war.

Das fände ich schon interessant.

Behördenwaffen sind nicht darunter, da im System nicht erfasst.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb schiiter:

Behördenwaffen sind nicht darunter, da im System nicht erfasst.

Aber private Waffen, die sich bei einer Behörde im Erholungsurlaub befinden, schon?

Geschrieben

Ja. Die sind nämlich im System-soweit korrekt eingetragen.

Ich vermute in der BUchhaltung den allergrößten Bereich.

Insgeamt ist ebenfalls offen, ob einstmals frei erwerbare -heute erlaubsnipflichtige- Waffen irgendwie eingehen.

Mir ist leider nicht bekannt, ob der Handel früher einen Nachweis führte.

Das wäre ein großes Delta zwischen verkauften und angemeldeten Waffen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb schiiter:

...

Behördenwaffen sind nicht darunter, da im System nicht erfasst.

Klares "jein".

 

Wenn die Behörde nach § 55 Abs. 1 WaffG vom § 43a ausgenommen ist, ist die abhandengekommene Dienstwaffel nicht im NWR erfasst. Ist die Behörde aber nicht nach § 55 ausgenommen wie Kreise, Städte und sonstige nicht in § 55 Abs. 1 genannte Körperschaften, dann müsste die abhandengekommene Dienstwaffel im NWR erfasst sein. :rtfm:

Zitat

§ 55
Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) 1Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

  1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
  2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
  3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
  4. die Zollverwaltung

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. 2Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

...

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb schiiter:

Mir ist leider nicht bekannt, ob der Handel früher einen Nachweis führte.

Das wäre ein großes Delta zwischen verkauften und angemeldeten Waffen.

Ab 72 bzw. ab 76 (??) Waffenhandelsbuch und Munitionshandelsbuch für einen Teil. Wann und wie oft das früher kopiert wurde hängt vom Fleiß des SB ab. Vor 72/76 ist mein Wissen leider nicht so belastbar.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Klares "jein".

 Ist die Behörde aber nicht nach § 55 ausgenommen wie Kreise, Städte und sonstige nicht in § 55 Abs. 1 genannte Körperschaften, dann müsste die abhandengekommene Dienstwaffel im NWR erfasst sein. :rtfm:

Dein

Mausebaer :hi:

Das ist widersprüchlich geregelt. Man spricht auch von lediglich privaten Waffen, Nach Gesetz aber auch juristische Personen als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Auf welche Behörden würde dies denn zutreffen?

Welche wären davon zusätzlich von statistischer Relevanz?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Stadt- und Feldpolizeien, z.T. auch noch als Ordnungsdienst der OÄ oder als Feldschütz bezeichnet. Dazu noch die Waffen der städtischen Grünflächen- und Forstämter. Es gab ja so einige Geschichten, wo im Kontext mit der NWR-Bestückung so einige Waffen -gerade Gewehre zur Schädlingsbekämpfung- der Städte und Kreise nicht mehr zu finden waren. Die Geschichte der auf dem Dienstklo vergessenen und verschwundenen P226 der Stadtpolizei Frankfurt/M. dürfte auch noch bekannt sein.

 

Leider werden keine aufgeschlüsselten Daten zu den 24.531 vermissten Waffen kommuniziert. Ich fände es schon interessant, welcher Art die Waffen sind, welchem Bedürfnis und welchem Erwerber (privat mit Bedürfnis, Erbfall, gewerblich, öffentliche Verwaltung oder öffentlicher Betrieb) sie jeweils zuzuordnen sind. :dirol:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

Au contraire!

In Relation zum jeweiligem Bestand und über die Zeit verteilt könnte das interessant sein. Interessanter wäre es selbstverständlich, wenn man auch noch die vermissten Waffen der §55-Ausnahmen mit einbezöge. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben (bearbeitet)

Interessant ist es allemal. Ich vermute aber weder relevante Bestände, noch derer hohe Verlustzahlen in diesem Bereich.

Einen Quervergleich zu den Behrödenwaffen finde ich wiederum von wenig Interesse. Es sagt eben nichts zur Sicherheit in unseren Belangen aus.

Zudem ist durchs Berichtswesen bekannt, dass tatsächlich eher sehr geringe Mengen an "55ern"  abhanden kommen und zudem innerhalb kurzer Zeit wieder auftauchen.

Ausreisser stellen immer die "größeren" Dinge dar

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8719310.html

Aber eben selten und zudem erfasst. Die sind dann auch in der Sachfahndungsdatei ausgeschrieben.

Wenn es gewollt wäre, wären diese Daten also verfügbar.

 

P.S.: Über SAP "Buchungsfehler" brauchen wir beide uns ja nicht unterhalten ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Interessant ist es allemal. Ich vermute aber weder relevante Bestände, noch derer hohe Verlustzahlen in diesem Bereich.

...

Daher ja die Relation.

 

Nominal hatte da der Brennecke schon Recht - selbst der Bestand an Kurz- und Langwaffen i.S. des WaffG der Bundeswehr ist in zahlenmäßiger Relation zu dem der Sportschützen und Jäger eher klein. Aber der Gesamtverlusst, dürfte kaum die geschätzte Menge der illegal besessen Feuerwaffen erklären. Zum anderen dürfte der Verlust legal privat von Sammlern oder Sachverständigen bessenen vollautomatischen Kriegswaffen deutlich kleiner sein als der der §55ler.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Ja. Aber so genau differenziert ergibt das eben keine reisserischen Zahlen mit denen man Bundestag und anschließend medial wild herumwedelt.

 

bschrauber, Panzer, Schiffe verschwinden wahrscheinlich leichter. Aber das ist eine andere Baustelle.

Mir erscheint aber immer noch die Zahl 24.531 Waffen -auch seit 1976- irgendwie zu hoch. Das wären irreal hohe 1000 Waffen pro Jahr.

Hier muss wirklich mal genauer nachgefasst werden. Ich befürchte jedoch, dass keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden kann.

Einfach weil man es selbst nicht weiss.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb schiiter:

Ja. Aber so genau differenziert ergibt das eben keine reisserischen Zahlen mit denen man Bundestag und anschließend medial wild herumwedelt.

Weshalb wir genau dieses und die fehlende journalistische Qualität (einfach nur nachgeplappert) bei diesem Thema stets, konkret und nachdrücklich zur Sprache bringen sollten. :bud:

Zitat

bschrauber, Panzer, Schiffe verschwinden wahrscheinlich leichter. Aber das ist eine andere Baustelle.

Mir erscheint aber immer noch die Zahl 24.531 Waffen -auch seit 1976- irgendwie zu hoch. Das wären irreal hohe 1000 Waffen pro Jahr.

Hier muss wirklich mal genauer nachgefasst werden. Ich befürchte jedoch, dass keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden kann.

Einfach weil man es selbst nicht weiss.

Das NWR ist doch ein Haufen Datenmüll. Nicht einmal auf Plausibilität sind die Daten qualitätsgesichert. Nicht einmal bei alphanumerischen Waffennummern mit nicht lateinischen Buchstaben wurde geprüft, ob alle Buchstaben in den Waffennummern als nicht lateinisch behandelt wurden. Wenn man prüfte, ob die angegebenen Hersteller denn je existierten würden denen tausenede Hersteller "K98", "Mosin-Nagant" und "Gartenflinte" um die Ohren gehustet werden. Modelle?!!! :shok: Alleine die ganzen "US Rifle Model of 1917" und "P17" wären schon :vava: , an Schreibfehler und -varianten gar nicht zu denken. Weiter mag ich mir die Daten schon gar nicht vorstellen. :mega_shok:

 

Auch wenn seit 1976 einschließlich das nur ~ 570,5 Waffen pro Jahr wären, wird diese Zahl viel zu hoch sein.

  • Viele Waffen werden ganz legal irgendwo auf WBKs stehen oder
  • offiziell vernichtet oder
  • legal ins Ausland verkauft/verschenkt worden sein und können wegen Schreibfehlern nicht erkannt werden. Da wurde halt irgendwann der Austrag verschlampt.
  • Andere werden in staatlichen Asservaten liegen - entweder auch mit Erfassungsfehlern, fehlerhaften Abgleich oder einfach ohne Abgleich. (Wenn ich an den Schaisch mit meiner beim Abel sichergestellten Waffe denke, wird da so mancher irgendwann einfach nichts mehr gemacht haben, weil einfach die Mühe nicht wert :bad: )
  • Dann werden noch einige versehendlich als verloren gemeldet worden sein - entweder weil sie in früheren Zeiten mal zu gut versteckt wurden oder weil die Erben nicht erkannten, dass die Einträge SSW und LG/LP betrafen, die sie für frei erwerbbar hielten. Daher wäre auch gut zu wissen, welche Art von Waffen als verlohren gemeldet ist.

Ich vermute, dass einschließlich eventuell 1976 bereits als verlorene Waffen erfasste Waffenfahndungen vielleicht ein Drittel der Waffen tatsächlich abhanden gekommen sind. Schließlich gab es auch einige Masseneffekte bei Einbrüchen in Schützenheimen mit Sammelverwahrung und bei Händlern.

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
Am ‎24‎.‎03‎.‎2018 um 19:49 schrieb schiiter:

Mir erscheint aber immer noch die Zahl 24.531 Waffen -auch seit 1976- irgendwie zu hoch. Das wären irreal hohe 1000 Waffen pro Jahr.

Durchschnittlich zwei Waffen pro Jahr pro Waffenbehörde? Also irreal hoch wären für mich andere Zahlen.

Geschrieben (bearbeitet)

Es kommen niemals soviele Waffen weg. Das sind fast 3 Waffen jeden Tag. Dann würde jeder von uns das statistisch im Bekanntenkreis haben. Bei den mir näher bekannten Behörden, ist aber in 10 Jahren nichts gestohlen worden.

Es kommt wirklich selten was abhanden. Buchungsfehler sind deutlich höher. Hat wohl fast jeder bei der Umstellung aufs NWR festgestellt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich habe meinen 686 einem pensionierten Polizisten abgekauft. In dessen WBK stand bei einer Walther PPK als " überlassen an : Verloren " drin. Den Rest seiner Waffen hat er wohl behalten dürfen.

Einem Schützenkameraden wurden bei einem Einbruch die Tresore geöffnet und teilweise geleert. Fast alles an langen mit Holzschaft liessen sie stehen, alles moderne und alle KW nahmen sie mit. 

Einem hier aus dem Dorf wurde mal von einem Besuch eine 08 entwendet. Mit der hat sich der Mann dann bei sich zu Hause erschossen. Im Endeffekt bekam der beklaute die 08 aber wieder zurück. Würde heute so sicher auch nicht mehr passieren.

Ansonsten habe ich im Umfeld noch nichts mitbekommen was verloren ging/gestohlen wurde.

 

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