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in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?


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Geschrieben (bearbeitet)

Wie Verhält es sich einerseits waffenrechtlich und was wäre seitens eines Händlers zu tun, um z.B. eine Pistole in 9mm Para mit einem passenden Wechselsystem in .45ACP so zu kombinieren, dass ein Sportschütze die Waffe in .45 ACP mit 9mm Wechselsystem (WS) eingetragen bekommt?

 

Den gleichen Fall gibt es auch oft z.B. wenn man eine GSP Sportpistole in .22lfB erwerben möchte und um eines der häufig angebotenen WS in .32 S&W long Wadcutter ergänzen möchte ohne gleich für beide Kaliber ein Bedürfnis beantragen zu müssen. Wäre es sinnvollerweise eine GSP in .32 könnte man ja recht problemlos ohne Voreintrag das .22 System danach holen.

 

Würde es klappen, alle gewünschten Teile (Waffe im kleinen und WS im großen Kaliber) von einem Händler übernehmen zu lassen, er deklariert die Waffe und das WS um und bietet sie dann als Waffe im großen Kaliber und WS im kleinen Kaliber an? Das kann natürlich bei Waffen mit nummerngleichem Griffstück schwierig werden, da dann nach dem hier angedachten Umbau/Neuzusammenstellung z.B. bei einer 1911er System und Griffstück der Waffe nicht nummerngleich wären und zusätzlich ein Wechselsystem mit der Nummer des Griffstücks existieren würde.

 

Sicherheitspolitisch ginge von dem ganzen Fall ja keinerlei erhöhtes Gefährdungspotential aus, es würde nur möglicherweise die mit Unterstützung von Pedanten erstellten Computerprogramme (NWR?!) überfordern, weil an solcherlei nahezu anarchisches aber erzwungenermaßen sinnvolles Vorgehen innerhalb der Verwaltung wieder keiner gedacht hat bzw. sowas ohne Not verhindert werden sollte.

Bearbeitet von Onkel
Geschrieben

Es gibt ja UHL-KK Pistolen. Die werden aus dem wechselsystem und einem Glock Griffstück geboren, das übrig geblieben ist beim Händler. 

Also unproblematisch.  Gibt ja auch langwaffen wo System und Lauf unterschiedliche nr haben. In der heutigen Zeit werden dann wohl beide nr in die wbk eingetragen .

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Onkel:

Wie Verhält es sich einerseits waffenrechtlich und was wäre seitens eines Händlers zu tun, um z.B. eine Pistole in 9mm Para mit einem passenden Wechselsystem in .45ACP so zu kombinieren, dass ein Sportschütze die Waffe in .45 ACP mit 9mm Wechselsystem (WS) eingetragen bekommt?

 

Der komplexeste Fall wäre erreicht, wenn der Schütze die 9Para hat und die .45 Auto will.

 

Waffenrechtlich wäre dann zu tun:

Verbandsbescheinigung für eine .45 Auto holen und entsprechenden Voreintrag in WBK bei Behörde beantragen.

9 Para Waffe beim Händler abgeben und austragen lassen.

Mit Voreintrag die .45 Auto erwerben und samt dem Wechselsystem in 9 Para eintragen lassen

 

Der Händler/Hersteller muss die Waffen(teile) in seinem Handelsbuch eintragen und korrekte Seriennummern vergeben. Z.B. dieselbe SN in das Blanko .45 ACP System einschlagen wie das Griffstück hat, an die SN des 9Para-Systems ein /a ergänzen.

 

Dann sollte es klappen. Da ohnehin eine Verbandsbescheinigung notwendig ist, wäre es aber ebenso einfach, direkt eine Zweitwaffe in .45 Auto zu kaufen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Tyr13:

Der komplexeste Fall wäre erreicht, wenn der Schütze die 9Para hat und die .45 Auto will.

 

Waffenrechtlich wäre dann zu tun:

...

 

Waffenrechtlich wäre zu tun:

 

Verbandsbescheinigung holen und das .45er Wechselsystem zur 9mm-Waffe voreintragen lassen. Dann erwerben und den Erwerb abstempeln lassen. Fertig.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Gruger:

 

Waffenrechtlich wäre zu tun:

 

Verbandsbescheinigung holen und das .45er Wechselsystem zur 9mm-Waffe voreintragen lassen. Dann erwerben und den Erwerb abstempeln lassen. Fertig.

Das wäre das einfachste. Aber zählt das wechselsystem dann wie eine eigenständige waffe oder wie ein wechselsystem?

Geschrieben

Was ist es? Waffe oder WS?

 

hilfreich ist natürlich trotzdem eine Absprache mit dem Bearbeiter beim Verband, nicht das der auf einmal bei der zweiten/xten Waffe „mauert“, aber gewünscht vom Schützen ist ja, das alte Bedürfnis der 9mm mit dem Bedürfnis der .45 zu ersetzen.

Geschrieben

Im Moment ist schon eine Waffe in 9mm eingetragen und gewünscht ist eine zweite Waffe, die derzeit in 9mm vorliegt.

Bei kalibergleichen, zusätzlichen Waffen spielen einige Verbände nicht mit, obwohl das deutsche Waffengesetz für Personen, die Wettkämpfe schießen, den Erwerb gestattet.

Für das Bedürfnis verlangen manche Verbände, dass man an überegionalen oder sogar internationalen Wettbewerben teilnimmt oder sogar Olympiakader ist.

Behörden verweigern sich da leider auch sehr oft, obwohl, so sehe ich das, sogar bei regionalen Wettkämpfen eine Ersatzwaffe Sinn macht.

Unproblematisch ist es aber spätestens bei Wettkampfteilnahmen ab Regionalebene aufwärts über das Grundkontingent hinausgehend eine Waffe in einem anderen Kaliber genehmigt zu bekommen.

 

Über den Sinn wurde wohl schon genug diskutiert. Darauf will ich hier nicht weiter eingehen.

 

Die angedachte Lösung war nun, zusätzlich zur vorhandenen 9mm Kurzwaffe die Ersatzwaffe dadurch erwerben zu können, indem die zu erwerbende Ersatzwaffe in 9mm zu einer .45er umdeklariert wird, was bei einem 1911er System denke ich machbar ist. Dann hätte man eine Ersatzwaffe für 9mm und könnte damit zusätzlich auch noch kostengünstiger für die .45er Wettbewerbe trainieren.

 

Das ist wohl einiges an hin- und her zu bewältigen, aber die zusätzliche Waffe war wohl insgesamt so etwas wie "Liebe auf den ersten Blick". Die alte Waffe aber auch ;-)

Den Weg den Tyr13 beschrieben hat, wäre aber einen Versuch wert.

Nun muss mein Schützenkamerad mal nach Preisen bei Büchsenmachern fragen, und ob sich diese die Arbeit vorstellen könnten bzw. ausführen würden.

Geschrieben

Gibt doch genug namhafte Hersteller die 1911er in 45 ACP mit 9mm WS anbieten. Da braucht es nur den 45er Voreintrag, der in der anderen Lösungsmöglichkeit aber auch gefordert ist. Vorteil ist das das 9mm System dann auch auf das Griffstück angepasst ist. Das 45er wird es eh sein. Eine 1911 in 9mm zu kaufen und die in eine 45er Umzuwidmen geht auch, denke aber nicht das das viel billiger wird als gleich eine Kombi in 45/9mm zu erwerben. Und einfach ein WS auf ein Griffstück setzen geht meistens, aber am besten sind angepasste WS. Rechnet man die Arbeit des Anpassens auch noch dazu kauft man besser gleich eine Kombi die aufeinander passt. Jedenfalls meine Meinung.

Geschrieben

Oder gleich die identische Waffe im anderen Kaliber - man hat dann zwei Kurzwaffen und preislich ist da zum angepassten Wechselsystem oftmals nicht mehr viel Luft.

Wer einigermaßen schießsportlich aktiv ist, hat auch mit dem Kontingent kein Problem.

Geschrieben

ich hatte mal eine 9mm PS und mir (mit entsprechender Bedürfnisbescheinigung des Verbandes) ein .45er System dafür bauen lassen. Beide Teile zählten als eigenständige Waffe. Ich wollte die Waffe komplett verkaufen und habe die 9mm beim Amt "in Einzelteile zerlegen lassen" und dann mit dem .45er System wieder "als Waffe zusammensetzen lassen". Ich hatte dann also eine .45er mit 9mm Wechselsystem. Das NWR bietet diese Möglichkeit. Allerdings musste ich das 9mm-System mit einer Nummer versehen lassen, da es vorher nicht gekennzeichnet war. Ich durfte mir die Nummer selbst aussuchen oder auch von der Behörde vorgeben lassen. Ich habe dann die Behördennummer einlasern lassen. Kosten? Weiß ich nicht mehr. Ich meine es wären nur die Ein-u. Austragungskosten angefallen. Das Lasern (sah übrigens toll aus)war ein 10er in die Kaffeekasse einer ortsansässigen Gravurfirma

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