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IGNORED

Verankerung Kurzwaffenschrank an Rigipswand


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Geschrieben

Guten Abend,

 

das ist für viele vielleicht ein leidiges Thema, dennoch bin ich bei meiner Internetrecherche auf keinen grünen Zweig gekommen.

Ich werde nächsten Monat meine WBK beantragen und bin nun auf der Suche nach einem geeigneten Waffenschrank. Unser Haus ist ein Fertigbauhaus von Allkauf. Also Holzkonstruktion mit Fermacell und Rigipsplatten. Wir haben keinen Keller und das gesamte Haus ist mit einer Fußbodenheizung und Lüftungsanlage ausgestattet (Estricht 5cm).

Aus diesem Forum konnte ich entnehmen das ein Schrank über 200kg, kein Problem wäre und sich somit mein Verankerungsproblem gelöst hätte. Leider kommt von meiner Frau immer das Argument "Wo willst du den denn hinstellen". Da sie so ziemlich alles belagert.

Und bin mir mit der doch nicht unerheblichen Last eines gefüllten Waffenschrankes über 200kg nicht wirklich sicher, ob ich da keine Schäden anrichte.

Einzige Abstellmöglichkeit wäre der 1. Stock im begehbaren Kleiderschrank. Boden bestehend aus Speerholz - Isolierung - Heizungsschlaufen - Estricht - Laminat

Jetzt wäre meine Überlegung ein Kurzwaffenschrank mit ca. 55kg. Nun meine eigentliche Frage:

Ist eine Verankerung in dieser Rigips-Fermacellwand zulässig?

Beim Hausbau hieß es damals man könne einen Flügel an die Wand hängen?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten und entschuldigung für etwaige Denk- und/oder Schreibfehler.

 

Geschrieben
Just now, Iggy said:

Ist bei 0er und Ier Schränken nicht gar keine Verankerung mehr vorgeschrieben?!?

Teilweise steht in den Datenblaettern/Herstelleranweisungen drin, dass die Schraenke verankert werden muessen - wenn man dann in einem Formular der Waffenbehoerde bestaetigen muss, dass man bei der Aufbewahrung gueltige Rechtsvorschriften und Herstellervorgaben beachtet, muss man fuer die wahrheitsgemaesse Aussage auch die Herstellervorgaben beachten...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Marvin Jenal:

@Iggy Eine Verankerung ist bis 200kg Pflicht.

...

 

Das steht WO?

 

War früher schon nicht vorgeschrieben, bei den B-Schränken,außer man wollte mehr als 5 Waffen reinpacken.

JETZT ist von Verankerung m.W. nicht mehr die Rede.

 

 

Grüße

 

Iggy

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Geschrieben (bearbeitet)

Wo bitte steht im Waffengesetz oder sonst wo das man Schränke unter 200Kg verankern muss? Wenn das in Datenblättern mancher Tresore drinsteht kauf ich halt einen anderen. Selbst die A und B Schränke mussten nicht zwingend verankert werden, warum sollen das nun 0er oder 1er? Bei den B Schränken war es nur so das man max 5 Waffen reinpacken durfte wenn unter 200 Kg. Wenn mit 200Kg Abreisgewicht verankert durften 10 rein. Also bevor mir niemand zeigen und belegen kann das nun ALLE Schränke unter 200 Kg verankert werden müssen lasse ich es.

 

Edit: Iggy war schneller fertig mit schreiben..................

 

Nur ein Bespiel bezgl Aufbewahrung, halt von Frankonia. Steht genau drin was ich und Iggy geschrieben haben

https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Ist eine Verankerung in dieser Rigips-Fermacellwand zulässig?

Zulässig ist sicher vieles, nur möglich ist etwas ganz anderes... es gibt schon Dübel, die ein hohes Abreißgewicht haben, aber wie steht es um deine Wand ?

Geschrieben

Ok, dann bin ich falsch Informiert. Mir wurde das im Schützenverein so insugeriert, dass man nach neuem Waffengesetz alle Waffenschränke unter 200kg verankern muss. Mein Nachbar wurde diesbezüglich sogar schon geprüft.

Vergiebt mir mein Unwissen.

Gibt es da vielleicht Länderspezifische Unterschiede?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Harry Callahan:

... Küchenschrank mit Geschirr haben wir so aufgehängt. Hält seit über 10 Jahren. 

Der belastet die Schraube aber auch nur auf Scherung und nicht auf Abriss... auch wird da eine passende Schiene untergeschraubt, die das Gewicht gut verteilt... beim kleinen Tresor gibt es idR genau 2 Löcher...

Geschrieben (bearbeitet)

In den Vereinen sind grade die älteren Schützenkollegen selten auf dem neusten Stand. Auch bei uns kursiert die Weisheit das man jeden Schrank verankern muss. Will man das belegt haben kommt entweder " das war schon immer so " oder sie sind beleidigt und sagen gar nix mehr ( solange man noch da ist, danach ist man ein Dummschwätzer). Bei einer Überprüfung zb eines B Schrankes wird max überprüft ob mehr als 5 Waffen drin sind und dann aufs Gewicht geschaut. Ist der IRGENDWIE verdübelt, wie wollen die das Abreissgewicht testen ? Mit einem Kuhfuss versuchen ihn ab zu bekommen ? 

Wenn dir Frankonia als Quelle nicht ausreicht, würde ich verstehen , dann such dir den Gesetzestext raus. Da wirst du NIX finden von wegen alles unter 200 Kg muss verankert werden. 

Und nein, Waffenrecht ist Bundesrecht, das SOLLTE im ganzen Land gleich gehandhabt werden. Das da manche Ämter ihr eigenes Süppchen kochen kannst du hier aber zuhauf lesen.

 

Edit: Ich sollte schneller oder weniger schreiben, P22 war schneller

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Aber Fakt ist das für mich nur 0er oder 1er Schränke in Frage kommen?

Diesbezüglich könnte ich also in einem dieser Kurzwaffenschränke bis zu 5 Kurzwaffen verwahren?

Als Sportschütze ja sowieso nur 2 bzw. 4

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb BigMamma:

Der belastet die Schraube aber auch nur auf Scherung und nicht auf Abriss... auch wird da eine passende Schiene untergeschraubt, die das Gewicht gut verteilt... beim kleinen Tresor gibt es idR genau 2 Löcher...

 

Vielleicht bei sehr Hochwertigen.

Habe erst vor nicht garzu langer Zeit wieder alte Küchenoberschränke zum Streichen entfernt (100er Schränke). Exakt 2 Schrauben, nix Schiene. Bei Schienen funktionioeren auch die Justagebeschläge net ganz so gut. ;-)

Weil die Schrauben im Gipskarton aber erkennbar ziemlich beschixxen gehalten haben, habe ich in der Tat nachträglich aus Flachstahl eine Aufnahmeschiene geschweißt, die die Last auf mehr als 2 schrauben vereilen ließen.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben

Wurde mir vor 2 Wochen wieder so beim Schießleiterlehrgang erzählt.

Bedürfnis für 2 gibt es so. Weitere 2 bei Ligaschießen.

Ist das nun auch falsch? Dann frage ich mich bei welchem Zirkus ich da gelandet bin.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Aber Fakt ist das für mich nur 0er oder 1er Schränke in Frage kommen?

Diesbezüglich könnte ich also in einem dieser Kurzwaffenschränke bis zu 5 Kurzwaffen verwahren?

Als Sportschütze ja sowieso nur 2 bzw. 4

Ja

Ja

Wieso ? Ich hab zb 6 Kurzwaffen und bin Sportschütze. Wenn du mehr Waffen als das " Grundkontingent " von 2 Kurzwaffen haben willst musst du halt Meisterschaften Schiessen. Wenn ich dann für eine neue Disziplin eine Waffe brauche und meine jetzigen in der neuen Disziplin nicht gehen( zu schwer, zu leicht, zu kurz, zu lang, Ironsigths oder Optik........) dann beantrage ich eine passende und bekomme die i.d.R. auch. Und wenns die dritte 9mm ist. Wenn die anderen zwei 9mm in der Disziplin nicht erlaubt sind brauch ich die einfach.Und bekomme sie auch.

Bearbeitet von PetMan
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