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IGNORED

Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung


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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb karlyman:

Zu 2): Hier gibt es unterschiedliche Verhältnisse. In den meisten Bundesländern kontrolliert nicht "die Polizei" (s. Berlin), sondern rein die Verwaltungsbehörde. Da kann es (mal abgesehen von den rechtlichen Gegebenheiten) schon naturgemäß kein "Umschwenken" in eine Durchsuchung geben. Die Verwaltungsbehörde hat schlicht nicht die erforderliche Befugnis. 

Die Ordnungsbehörde hat dann keinen Kotakt zur Polizei?

Wenn die etwas sehen was in den Straftatbereich fällt werden sie die Polizei mit Sicherheit rufen.

 

Geschrieben

Zu dem Thema aber noch ene Frage.
 

Wie ist das mit den Ländern in denen die Jagd auf Schwarzwild inzwischen mit lampe erlaubt ist.
Ist dort der Anbau einer/der Lampe erlaubt und bekommt man diese auf EWB grün?

Oder muss der Jäger weiterhin die Lampe seperat nutzen?

Geschrieben (bearbeitet)

in dschland sind nach wie vor solche "waffen-lampen" verboten!

wenn eine lampe genehmigt ist auf der jagd, dann nach wie vor getrennt von der waffe!!!

daher nix mit "lampe auf wbk-grün" usw...

 

also für "normal-sterbliche"...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Interressant.
Weil ich hatte eine Diskussion, der meinte sie seien mit EWB in D erwerbbar, und er, bzw, seine Firma würden selbige in D verkaufen.
Darum der Gedanke mit der Jagd.

Mir ist aber nur das absolute Verbot bekannt. Ich kenne auch keine anderen Texte.

 

Geschrieben

Also außerhalb der Norm und nur auf besondere Veranlassung.
Also auch nur nur für Verwendung und Personen die dadurch außerhalb des Waffg stehen, wie auch Polizei oder Militär.

Für jeden innerhalb des Waffg also nach wie vor illegal.

Geschrieben

Habe ich, Ausnahmen zulassen stellt die betreffende Person mitsamt der Ausnahme außerhalb des jeweiligen Gesetzes,

da die bestehenden Regelungen für den fall keine Gültigkeit mehr besitzen.

Ausnahmen bestätigen aber die Regel.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber diese Person darf doch dann erwerben?

 

mit entsprechenden Erlaubnis vom BKA

 

 

und dann sollte es, wenn also diese Person mit entsprechender Erwerbsberechtigung vom BKA erwerben darf, ja auch jemand geben der Überlassen, also umgangssprachlich „verkaufen“ darf, oder?

 

 

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Dass mit der Ausnahme von der Ausnahme eine Ausnahme gemacht werden kann ist schon klar.
Soll ja auch auch Leute geben, die tatsächich einen Waffenschein bekommen.
Mit einer Ausnahme darf ich auch in Vorgärten jagen.
Für die Personen gilt aber das Waffg in diesem Fall nicht, sie stehen außerhalb wie Polizei und Militär.

Ist aber die Ausnahme, und wird auch Ausnahme bleiben.

Für die restlichen 99,9% gilt dies aber eben nicht. Für Sportschützen schon gar nicht.
Aber genau das ist der Grund warum solche Fragen immer wieder auftauchen, bzw, mir schon Leute untergekommen sind,

die sich genau das Im Netz bestellt haben, weil sie in genau dem selben Internet gehört haben es geht ja wohl doch.

Eben dieses Erwerbsberechtigungsdingens hatte ich Anfang des Jahres bei einem Bekannten, der dann meinte, er sei

ja erwerbsberechtigt (Freie Waffe 18 J), also sei er ja für alles was mit der Waffe zu tun hätte erwerbsberechtigt.
Der hatte auch nur irgendwo mal was was von Erwerbsberechtigung gelesen.

Es wäre allerdings hilfreich, wenn man direkt dazu schreibt worum es im Einzelnen geht,

BKA Ausnahme ist erklärender als EWB, die für Normalsterbliche nie existent wird. :grin:


 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb supermeier:

Für die Personen gilt aber das Waffg in diesem Fall nicht, sie stehen außerhalb wie Polizei und Militär.

Nein, stehen sie nicht.

 

§55 bestimmt, dass das Waffengesetz auf Polizei, Bundeswehr, Zoll und oberste Landes- und Bundesbehörden sowie die Deutsche Bank nicht anzuwenden ist. Diese stehen "außerhalb".

 

Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs. 4 stehen nicht "außerhalb" des Gesetzes, sie nehmen eben nur eine explizit im Gesetz aufgeführte Ausnahmemöglichkeit von einem Verbot in Anspruch. Das ist durchaus etwas anderes.

 

Wenn Du "Diskussionen" mit irgendwem über irgendetwas hast, solltest Du Dir vorher einen besseren Überblick über die rechtlichen Grundlagen verschaffen. Dann kannst Du auch entsprechende Aussagen besser einsortieren und beurteilen.

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Geschrieben

Wenn die Regel des Gesetzes nicht gilt, dann steh ich bei dieser Regel außerhalb des Gesetzes, auch wenn der Rest für mich nach wie gilt.
Ich bin dann von dieser Regel ausgenommen, sie gilt nicht für mich.
Ist allerdings das Gleiche.

Aber ich bin ja lernfähig, und habe nie behauptet allwissend zu sein, sonst hätte ich hier keine Fragen dazu gestellt.
 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb supermeier:

Aber ich bin ja lernfähig

Ne, biste scheinbar nicht. Sonst würdest Du nicht zum fünften Mal direkt hinter einander eine jetzt schon mehrfach korrigierte falsche Aussage treffen.

 

Aber gut, wie Du magst. Gute Nacht. :drinks:

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb CZM52:

Klang in FB noch anders 

Nö, in FB habe ich mich immer auf den Sportschützen bezogen, den habe ich sogar mehrfach explicit erwähnt.
Da ich die EWB nicht kannte, bzw, die Ausnahmegenehmigung habe zeitgleich hier gefragt.
Hätte ich nicht gemacht, wenn ich zu 100% sicher gewesen wäre.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb German:

§55 bestimmt, dass das Waffengesetz auf Polizei, Bundeswehr, Zoll und oberste Landes- und Bundesbehörden sowie die Deutsche Bank nicht anzuwenden ist.

Kleine Ergänzung: gemeint ist die Deutsche Bundesbank.:cool:

 

Abs4

Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.12.2017 um 10:26 schrieb uwewittenburg:

Die Ordnungsbehörde hat dann keinen Kotakt zur Polizei?

Wenn die etwas sehen was in den Straftatbereich fällt werden sie die Polizei mit Sicherheit rufen.

 

 

Ja. Aber darum ging es nicht, es ging um ein "Umschwenken" während  der Aufbewahrungskontrolle (welche auf Grundlage von § 36 WaffG stattfindet).

Und dort, wo alleine die Verwaltungsbehörde kommt, "schwenkt" gar nichts um. Da kommt ggf. später "die Polizei". 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
Am ‎25‎.‎12‎.‎2017 um 13:28 schrieb karlyman:

Da kommt ggf. später "die Polizei". 

Nein zeitnah!

Von daher fallen ja auch viele in die "Falle"!

Wenn du schon so schlau bist probiere es doch einmal aus, dann können wir das ausdiskutieren.

Wenn die privaten Sicherheitsleute deinen Fahrschein kontrollieren wollen und sie können deine Identität nicht feststellen, oder du verweigerst dich, wird auch sofort die Polizei gerufen und nicht 1 Woche später.

Ich habe schon mehr erlebt als du nur träumen kannst.

Ob nun in Meck-Pom, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Berlin.

Durch meine IPA-Kontakte höre ich noch viel mehr.

Also nur das vorzeigen was im Rahmen der Kontrolle liegt und bleibt und nicht noch fragen ob der alte SRS Revolver ohne PTB gut genug aufbewahrt ist. (nur mal als kleines echtes Beispiel)

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb uwewittenburg:

Nein zeitnah!

Von daher fallen ja auch viele in die "Falle"!

Wenn du schon so schlau bist probiere es doch einmal aus, dann können wir das ausdiskutieren. PTB gut genug aufbewahrt ist. (nur mal als kleines echtes Beispiel)

Ich werde und brauche da nichts auszudiskutieren. Es ging nur um das "umschwenken", und das trifft es eben einfach nicht. Denn es impliziert eine Zeitnähe, oder zeitliche Unmittelbarkeit, die bei solchem Anlass (wir reden hier nicht von einem Banküberfall) einfach nicht gegeben ist.

 

Ich kenne die dortigen Verhältnisse ja nicht und weiß nicht, ob in Berlin "die Polizei" (Pol.vollzugsdienst) stets so blitzschnell bei der Stelle ist.... Aber wenn ich mir z.B. hier im süddeutschen, kleinstädtischen bzw. ländlichen Bereich vorstelle, dass der Vertreter der Verwaltungsbehörde die Polizei ruft, weil ihm etwas nicht gefällt, das er subjektiv für evtl. strafbar hält - dann stehen die PVB definitiv nicht nach einer, zwei Minuten vor der Haustür. Eher nach mind. 15 Minuten, und so lange steht dann auch der Vertreter der Verwaltungsbehörde (welcher keine Grundlage für einen längeren Aufenthalt gegen den Willen des Kontrollierten hat) auch draußen. Dass 15 Minuten (oder 20; oder auch 30, ggf. länger, je nach Auslastung der örtlichen Posten oder Reviere) eine Menge Zeit sind, ist uns allen klar.

 

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb karlyman:

Ich werde und brauche da nichts auszudiskutieren.

Das ist eben dein Schwachpunkt.

Auch wenn du weit weg wohnst und der "Kontrolletti" meint eine Panzerfaust gesehen zu haben ist auch ein Hubschrauber  schnell zu bekommen!

Andere zu unterschätzen war schon immer ein Fehler.

In Berlin sind in der Regel Vollzugsbeamte mit zur Stelle.

Bedenke aber bitte dass auch ein OA-Mitarbeiter nach der StPO ein Festnahmerecht (wie jedermann auf frischer Tat) hat.

Aber auch wenn er vor deiner Tür warten mußt kannst du ja nichts mehr wegschaffen.

Ich mache keine "Schwarzmalerei" aber ich weiß von was ich spreche.

Im Osten war ich im Einbruchsbereich und wir hatten sehr hohe Aufklärungsquoten (auch durch Statistikbetrug).

Als ich ab dem 01.10.90 (nein nicht ab 03.10.) meinen Dienst in Kreuzberg/Neukölln antreten mußte staunte ich wie schnell man bei jemandem durchsuchen konnte/durfte/mußte.

Wäre das damals so in der ehemaligen DDR möglich gewesen, wäre unsere Quote weit aus höher.

 

In deinem kleinen Ländle scheint die Welt ja auch noch in Ordnung zu sein, man kennt sich, der Schlüssel steckt noch außen an der Haustür und das Auto braucht nicht verschlossen zu werden.

Das wird sich sicher auch noch ändern, eigentlich schade.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Das ist eben dein Schwachpunkt.

Auch wenn du weit weg wohnst und der "Kontrolletti" meint eine Panzerfaust gesehen zu haben ist auch ein Hubschrauber  schnell zu bekommen!

 

Ja, klar. Oder auch die Bundeswehr....

Die Diskussion führt (in diesem Teilaspekt) jetzt nicht mehr weiter. Ich habe, so denke ich, meinen Punkt klargemacht.

Geschrieben
Am ‎24‎.‎12‎.‎2017 um 19:50 schrieb supermeier:

Interressant.
Weil ich hatte eine Diskussion, der meinte sie seien mit EWB in D erwerbbar, und er, bzw, seine Firma würden selbige in D verkaufen.
Darum der Gedanke mit der Jagd.

Mir ist aber nur das absolute Verbot bekannt. Ich kenne auch keine anderen Texte.

 

Die Dinger sind ja auch frei erwerbbar, sogar bei solchen Läden wie Frankonia oder Grube, im Jagd, Natur und Freizeitkatalog. Mit Farbfiltern zur Wildbeobachtung und dem dazugehörigen "Remote Switch" mit dem sich eine weit vorne am Besenstiel montiere Lampe einschalten läßt sobald man den Besenstiel im Anschlag hat. Nur steht bei der Universalhalterung eben "Passt an Zeltstangen, Kamerastative oder Angelständer"

Bei Frankonia wird die selbe Universalhalterung angeboten ohne weiter zu erklären was an die andere Seite der Klemme kommt. Da steht nur "Passend für Lampen mit Ø 26-30mm"

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