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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung


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Geschrieben

Trotzdem unnötig das Gesetz, weil die Polizei das auch schon vorher zur Gefahrenabwehr durfte. Ausserdem könnten Gerichte gegen einschlägig in Erscheinung getretenen Personen Waffenverbote verhängen...solche Leute dürfen dann nichtmal mehr ein Pfefferspray haben oder mit sich rumtragen.

 

Jetzt frag mal, warum man nicht erstmal davon gebrauch gemacht hat.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb götz:

Leider ist der Schuß irgendwie nach hinten losgegangen und das Gesetz wir jetzt auch mißbraucht um anständige Bürger zu drangsalieren.

 

Jedem auch nur annähernd Rechtskundigen musste das vorher klar sein.

Es gibt nicht zweierlei Auslegung einer Rechtsnorm (eine für Bevölkerungsgruppe A, eine für Bevölkerungsgruppe B). 

Daher ging da auch kein Schuss "überraschend" nach hinten los.

 

Du selbst hast einen guten Hinweis zu einer besseren Lösung gegeben - Erweiterung des Bedrohungsbegriffs.

Somit nicht Orientierung am Gegenstand, sondern am Handeln. 

Geschrieben

Sowieso schon möglich - zur Gefahrenabwehr.

 

Meiner Meinung nach ging es dabei nur um eines: Man wollte einen neuen Vergehenstatbestand schaffen, der für "vergrämung" sorgt (es soll also für die meisten möglichst unattraktiv erscheinen, solche Gegenstände zu besitzen oder zu tragen). Ausserdem werden solche Vergehen regelmässig nach §153a eingestellt, was bei einem Waffenbezug auch automatisch zur Annahme der unzuverlässigkeit führen kann.

 

Praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke nicht, dass LWB (Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse) und die Folgen, die die entsprechenden OWis für diese ggf. haben, mit in der Überlegung bei der Einhandmesser-Regelung waren. Das ist maximal "Beifang".

 

Aber das mit der Vergrämungsabsicht trifft es m.E. voll.   

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
Am 6.12.2017 um 21:56 schrieb hellbert:

Die Regelung finde ich an sich auch nicht unsinnig, weil man per Gesetz grundsätzlich an "die Bösen" dran will. Deswegen gibt es auch Ausnahmetatbestände, die eigentlich jeden vernünftigen Umgang mit Messern abdecken. Dafür, dass das Gesetz "missbraucht" wird, kann der Gesetzgeber ja Mal grundsätzlich nichts.

Na dann denk noch mal nach. Was ist denn an den Autofahreren böse, die ein Rettungsmesser in der Konsole liegen haben? Was ist denn an dem Ottonormalo böse, der ein Taschenmesser mit sich rum trägt? Weshalb wird ein Ottonormalo böse, wenn das Messer einhändig zu öffnen und feststellbar ist, wohingegen er nicht böse wird, wenn er ein Taschenmesser mit Daumennagelabbruchrille führt?

 

Das Gesetz hatte einen einzigen Hintergrund: Da war man in Berlin der Meinung, genau diese Messer aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Die vorgeschobene Begründung war der Kultstatus dieser Messer bei Jugendlichen. Und dass diese Begründung nur vorgeschoben war sieht man schon daran, dass die Vorschläge das Führen dieser Messer ab 18 oder ab 21 oder sonst was genauso ignoriert wurden, wie den Kinderwaffenschein auf das Führen dieser Messer auszudehnen.

 

Das ist doch dämlich hoch drei, dass man mit KWS eine Gaswaffe führen darf, aber kein vernünftiges Taschenmesser.

 

Am 6.12.2017 um 21:56 schrieb hellbert:

In diesem Zusammenhang sei auch nochmal drauf hingewiesen, dass die Polizei keine Bestrafung vornimmt. Sie leitet das Verfahren ein und ermittelt. Dann gibt sie das Verfahren anderen, damit die über das Endresultat entscheiden. Wenn der Entscheider die Sache anders sieht als die Polizei, wird das Verfahren eingestellt.

 

In diesem Zusammenhang sei auch noch mal darauf hingewiesen, dass es beim Führen entgegen §42a um eine Owi geht und uns vom Bundestag bzw. von so manchem Politiker im Bundestag ausdrücklich versprochen wurde, dass die Polizei hier vom Opportunitätsprinzip gebrauch machen kann (und damit wohl auch soll) und eben nicht jede Verletzung zur Anzeige bringen soll (und gemeint war wohl auch bringen wird).

 

 

Zu den anderen Fragen:

 

Im Grunde genommen ist es ganz einfach an einem Beispiel zu erklären: Jemand hat im Auto in der Konsole ein Rettungsmesser liegen, dass einhändig öffenbar und feststellbar ist. Das Führen ist so nach §42a nicht erlaubt, denn es existiert gerade kein sozialadäquater Grund dafür (wen will er denn gerade retten?). Hätte er gerade einen Unfall gehabt und bestünde die Notwendigkeit, sich mit einem Messer aus dem Gurt heraus zu schneiden, ja dann hätte er den sozialadäquten Grund und dann dürfte er das Messer auch führen. Aber eben erst ab dem Unfall und nicht vorher.

 

Dass dies keinen Sinn macht, ist ja allen klar. Aber um Sinn geht es nicht. Der Vorteil ist aber: Immer wenn ich den Leuten so das WaffG erkläre, sagen die: "Aber das macht doch keinen Sinn!" und ich antworte: "Jetzt hasst du das Waffengesetz verstanden!"

 

 

Und damit komme ich auch wieder zurück zu:

 

Zitat

Deswegen gibt es auch Ausnahmetatbestände, die eigentlich jeden vernünftigen Umgang mit Messern abdecken.

 

Wenn jemand morgens aus dem Haus raus geht, dann weiß der doch gar nicht, ob er nachmittags einen Apfel schälen will (= das Standardbeispiel der Politiker für ein erlaubtes Führen solcher Messer). Also muss er das Messer bis dahin in einem verschlossenen Behältnis führen. Das hat aber doch niemand bei sich, noch dazu wo hier latent die Frage im Raum steht, ob verschlossen nun einfach nur verschlossen oder gar abgeschlossen bedeutet.

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Geschrieben

Und wir wollen in dem Zusammenhang nicht vergessen dass es der Berliner Innensenator Körting der SPD war der die Grundlage für den ganzen Schmarrn gelegt hat. Nur für den Fall dass es hier im Forum noch Anhänger dieser Partei gibt. Wäre zwar schwer nachvollziehbar aber nicht auszuschließen. 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb 300RUM:

noch Anhänger dieser Partei gibt.

Die Partei ist inzwischen ziemlich egal. Das Personal eher. Das ist nämlich problemlos austauschbar, da vollkommen rückgratbefreit. Außer eventuell die die der Günen, die dafür ideologische Taliban sind. Auch nicht besser.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb karlyman:

Ich denke nicht, dass LWB (Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse) und die Folgen, die die entsprechenden OWis für diese ggf. haben, mit in der Überlegung bei der Einhandmesser-Regelung waren. Das ist maximal "Beifang".

 

Aber das mit der Vergrämungsabsicht trifft es m.E. voll.   

 

 

Auch wenn der Rest des Bundestages das sicher nicht beabsichtigte. Leute wie Körting sind manipulativ, die haben immer irgendwelche Hintergedanken, die sie unter anderen Vorwänden mit einschmuggeln.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb JDHarris:

Auch wenn der Rest des Bundestages das sicher nicht beabsichtigte. 

Warum haben die dann dafür gestimmt? Für so eine wachsweiche Schaizze die absehbar jeder mit einer Schirmmütze auf anders auslegen wird? Die waren doch alle geschäftsfähig und nicht etwa unter Betreuung gestellt?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb VP70Z:

Warum haben die dann dafür gestimmt? Für so eine wachsweiche Schaizze die absehbar jeder mit einer Schirmmütze auf anders auslegen wird? Die waren doch alle geschäftsfähig und nicht etwa unter Betreuung gestellt?

Passiert ja nicht nur beim WaffG.

 

In einem Bundestag, wo Gesetze wie Massenware am Fliesband produziert werden, hat kaum ein Abgeordneter noch den Überblick darüber, für was er gerade abgestimmt hat. Ein grosser Teil wird aus "Fraktionsdiziplin" durchgewunken, der andere Teil in irgendwelche Fachausschüsse deligiert. Dann kommen noch Leute wie Körting, die sich mit "ihrem Ding" ein politisches Denkmal setzen wollen. Im grunde genommmen können 3/4 aller Gesetze abgeschafft werden. Wird aber niemand tun.

Geschrieben
Am ‎05‎.‎12‎.‎2017 um 18:38 schrieb kulli:

@Commerzgandalf

Bist du als Berufswehrmann in der Eisdiele im Dienst , kein Problem. Ich glaube auch nicht das der Dienstgruppenleiter ein einschreiten seiner Polizisten erlauben würde. 

 

Bist du freiwilliger Feuerwehrmann --> assfuck 

 

 

Worauf beruht Deine Aussage?


Gruß

Geschrieben
Zitat

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Berufliches Führen hat quasi eine Generalfreigabe. Das führt dann zu der absurden Situation, dass du selbst keinen Schlagstock führen darfst. Aber du darfst einen dafür bezahlen, der hinter dir her geht und der darf dann den Schlagstock führen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb knight:

Berufliches Führen hat quasi eine Generalfreigabe.

Das führt dann zu der absurden Situation, dass du selbst keinen Schlagstock führen darfst. Aber du darfst einen dafür bezahlen, der hinter dir her geht und der darf dann den Schlagstock führen.

 

Darin zeigt sich der extreme deutsche Hang zu Institutionen, in welcher Form auch immer.

 

Dem Einzelnen/Privaten/"Hobbyisten" wird tendenziell wenig Vertrauen entgegengebracht.

Sobald er etwas jedoch "professionell", als speziell mit einer Aufgabe Betrauter, oder gar in staatlichem Auftrag "mit besonderer Mütze" tut - alles bestens. 

 

Irrational.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe damals die maßgeblichen Mitverursacher dieses Gesetzes, die Herrschaften Körting, Fograscher und Grindel angeschrieben und ihnen freundlich die Absurdität ihres Gesetzes dargelegt...

 

Die Antworten, die ich daraufhin erhalten habe, könnten mündige Bürger durchaus verunsichern.

 

Zusammengefasst wurde mir zynisch verklausuliert geantwortet: Wenn man eine Gesellschaft entwaffnen will, aber taktisch in Etappen vorgehen muss, könne nicht immer nach Logik vorgegangen werden. Das später zu erreichende Endziel wäre entscheidend.

 

Der waffenrechtliche Masterplan der etablierten Parteien will und wird den deutschen Bürger gänzlich entwaffnen. Deshalb ist eine Waffenlobby wenig hilfreich, die immer willfährig den Status Quo für super befindet (weil ja das Klientel seine Sportwaffen bisher noch behalten darf).

 

Die Narrenkaste in Berlin wartet nur auf die nächste Gelegenheit zur weiteren massiven Verschärfung des Waffenrechts. Nur das ist sicher.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Der 42a WaffG durchbricht den eigentlichen Regelungskreis des Gesetzes. Sonst geht es um Waffen, in dem um Messer. Und ein Multitool mit Einhandmesser ist nun Mal ein Einhandmesser mit anderem Kram dran. Wenn ich mir an den Flaschenöffner ein Einhandmesser mache, darf ich das auch nicht führen.
Die Regelung finde ich an sich auch nicht unsinnig, weil man per Gesetz grundsätzlich an "die Bösen" dran will. Deswegen gibt es auch Ausnahmetatbestände, die eigentlich jeden vernünftigen Umgang mit Messern abdecken. Dafür, dass das Gesetz "missbraucht" wird, kann der Gesetzgeber ja Mal grundsätzlich nichts.
 
In diesem Zusammenhang sei auch nochmal drauf hingewiesen, dass die Polizei keine Bestrafung vornimmt. Sie leitet das Verfahren ein und ermittelt. Dann gibt sie das Verfahren anderen, damit die über das Endresultat entscheiden. Wenn der Entscheider die Sache anders sieht als die Polizei, wird das Verfahren eingestellt.
Und damit nichts verloren geht, darf die Polizei sich auch straffrei irren! Sie darf nur bewusst nichts falsch machen....
 
Jawoll Herr Heßling...[emoji23][emoji52]
Geschrieben
Am 17.12.2017 um 12:34 schrieb Knalle Peng:

Der waffenrechtliche Masterplan der etablierten Parteien will und wird den deutschen Bürger gänzlich entwaffnen.

 

Beim "wollen" bin ich mir sicher, beim "werden" eher nicht.

 

Konkret zum Thema:

Als WBK-/JS-Inhaber betrachten wir hier die Rechtslage bei den Einhandmesser-Führverboten naturgemäß "enger" und sind im Zweifelsfall bestrebt, uns tunlichst dran zu halten.

Ich kenne aber nicht wenige Leute (keine WBK- oder JS-Inhaber), die auch fast 10 Jahre nach dem Verbot (01.04.2008) ihr praktisches Einhand-Klappmesser täglich als Taschenmesser dabei haben.

Der freundliche Hinweis auf die Rechtslage wird da in aller Regel mit einem Achselzucken (oder Lächeln bzw. nett "Vogel" zeigen) quittiert. 

Den meisten geht das sonstwo vorbei. Oder, anders gesagt:

Der Nutzen des praktischen Messers wird deutlich über die unwahrscheinlichen (und  selbst wenn eintretenden: geringen) Sanktionen gesetzt...

Geschrieben
Am ‎17‎.‎12‎.‎2017 um 12:34 schrieb Knalle Peng:

Ich habe damals die maßgeblichen Mitverursacher dieses Gesetzes, die Herrschaften Körting, .............(Loszinski/Wegner und Tölle)

Die Narrenkaste in Berlin wartet nur auf die nächste Gelegenheit zur weiteren massiven Verschärfung des Waffenrechts. Nur das ist sicher.

Körting war nur Kasper in der Riege.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Ich kenne aber nicht wenige Leute (keine WBK- oder JS-Inhaber), die auch fast 10 Jahre nach dem Verbot (01.04.2008) ihr praktisches Einhand-Klappmesser täglich als Taschenmesser dabei haben.

Du sagst es: Taschenmesser = IN der Tasche ist schon mal ein guter Anfang. Und da bleibt es auch.

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