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Seeschiffbewachung: mögliche Waffen dafür und Anträge


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Geschrieben

Könnt ihr vergessen.

In Deutschland muss man sogar für eine popelige Seenotsignalpistole Sachkunde nachweisen (FKN - Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel) und eine WBK besitzen.

D. h. der ganze Fackelzug mit Voreintrag bis hin zur Aufbewahrung ist erforderlich.

Die Aufbewahrung von "normalen" Schusswaffen auf einem Boot ist nur in genehmigungspflichtigen Sonderfällen erlaubt.

Geschrieben
Am 22.11.2017 um 18:35 schrieb chief wiggum:

Das Geschäft läuft international, da wird keiner so blöd sein und da irgendwas in Deutschland bei einer Hamburger Behörde beantragen.

Für Schiffe unter deutscher Flagge darf das aber kein "Internationaler" machen, ohne in Deutschland zugelassen zu sein. Es gibt allerdings nur noch eine Handvoll Schiffe unter deutscher Flagge.

 

Zu Hochzeiten der Branche in Deutschland kam ca. die Hälfte der Zulassungsanträge aus dem Ausland (darunter Niederlande, Mauritius, UK, USA, Schweiz, Singapur und Estland). Davon ist allerdings nur wenig genehmigt worden, weil man den Zulassungsprozess natürlich absichtlich kompliziert gestaltet hat.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

 

Am 22.11.2017 um 20:44 schrieb renado:

Im Prinzip ist es doch Söldnerei?

Im Prinzip ist das eine Sicherheitsdienstleistung wie viele andere auch. Und ist in Deutschland seit 2013 gesetzlich ziemlich detailliert geregelt, wie alles andere.

Am 22.11.2017 um 21:17 schrieb steven:

Hallo

 

die Probleme bei der Sicherung eines Schiffes sind manigfaltig. Eins der Größten: wie erkenne ich Piraten in einer größeren Menge von Fischerboten?

Das ist erstaunlich einfach: Die, die tatsächlich versuchen, an Bord Deines Schiffes zu kommen, sind meist keine Fischer.

 

Am 22.11.2017 um 20:44 schrieb cavalier:

Was verdient man dort? 

 

Mittlerweile kaum noch was, weil heute Griechen, Polen, Ukrainer, Philippinos, Inder und andere "Niedriglöhner" das Gros des Personals stellen. Der kleinste Teil der Reeder muss sich deutsche Unternehmen suchen, die an die 4-Mann-Minimum-Regelung im Gesetz gebunden sind. Durch die deutlich gesunkene Gefahr fährt man heute aber kostensparend oft nur noch mit 3 oder gar 2 Mann an Bord. Oder eben mit Leuten, die zu viert so viel verdienen wie einer aus dem Westen.

 

 

Am 23.11.2017 um 15:32 schrieb Computerfritze:

Könnt ihr vergessen.

Die Firmen, die sich dem o.g. Zulassungsverfahren unterworfen haben, haben das ziemlich erfolgreich hinbekommen und hatten teilweise hunderte Waffen auf deutschen WBKs. So erfolgreich, dass dann sogar die Erläuterungen zur Kriegswaffenliste geändert wurden...

 

...die Nachwehen dieses Geschäftes kann man grade auf eGun erwerben:

 

http://egun.de/market/item.php?id=6714984

 

Zugreifen, allzuviele wird's davon voraussichtlich nicht mehr geben.

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb German:

 

Das ist erstaunlich einfach: Die, die tatsächlich versuchen, an Bord Deines Schiffes zu kommen, sind meist keine Fischer.

Hallo German

 

Das ist schon klar. 

Aber so dicht sollen die Jungs nicht ran kommen. Die haben hauptsächlich AKS und RPGs. 

Vor einigen Jahren hatte ich mich mit der Problematik etwas beschäftigt. Einheitliche Aussage von Bordleuten: du siehst jede Luftmatratze. Hast aber keine Chance zu erkennen, ob Fischer oder Pirat.

 

Steven

 

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Der Fischer wird kaum hohe Motorisierung haben und auch kein Interesse haben, jemand anderem zu nahe zu kommen. Also Pirat (schlecht) oder Schmuggler/Händler (lästig). Ich warte auf die ersten Piraten mit fake AIS Signal. Und auf den ersten der sich als Behörde ausgibt. Ach ja: Schuld daran sind wir, weil wir alles leer fischen. 100 mal abschreiben!

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb steven:

Vor einigen Jahren hatte ich mich mit der Problematik etwas beschäftigt.

Und ich habe mich damit nicht nur etwas sondern recht intensiv beschäftigt.

 

vor 7 Stunden schrieb steven:

Aber so dicht sollen die Jungs nicht ran kommen. Die haben hauptsächlich AKS und RPGs.

Einheitliche Aussage von Bordleuten: du siehst jede Luftmatratze. Hast aber keine Chance zu erkennen, ob Fischer oder Pirat.

Wie dicht man die Herrschaften für eine Identifikation oder eventuelle Abwehrmaßnahmen herankommen lassen muss, bestimmt die Situation.

Wenn die eindeutige Identifikation nicht gegeben ist, weil die Gegenseite die Waffen verdeckt lässt, dann kann man nicht reagieren, ist aber auch nicht sofort in akuter Gefahr. Da spielen Distanzen eine nicht unwesentliche Rolle. Und in den betreffenden Regionen fährt man dann eben doch nicht üblicherweise im zweistelligen Meterbereich aneinander vorbei und hat so eine bestimmte Reaktionszeit um auf verdächtiges Verhalten hin entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Und nein, jede Luftmatratze sieht man auch nicht. In den relevanten Regionen hast Du sogar unter Umständen Probleme, jedes "Fischer"boot auf die üblichen Aufklärungsdistanzen durchgängig im Seegang zu sehen.

 

Der interessante Punkt ist aber, dass das Boarden selbst bei ruhiger See nicht das einfachste Manöver ist und ein bewaffnetes Schiff hier ganz klar im Vorteil ist, auch wenn der Gegner mehr oder weniger funktionsfähige Kriegswaffen mitführt. Meinem Kenntnissstand nach wurde bis heute kein Schiff geentert, das bewaffnetes Sicherheitspersonal an Bord hatte. Und die Anzahl der Schussabgaben durch das Sicherheitspersonal hält sich in erstaunlich engen Grenzen (bei zertifizierten deutschen Unternehmen liegt sie seit 2013 bei Null).

Scheinbar betreibt auch die Gegenseite eine Form von Kosten-Nutzen-Rechnung.

 

vor 4 Stunden schrieb VP70Z:

Der Fischer wird kaum hohe Motorisierung haben und auch kein Interesse haben, jemand anderem zu nahe zu kommen. Also Pirat (schlecht) oder Schmuggler/Händler (lästig). Ich warte auf die ersten Piraten mit fake AIS Signal. Und auf den ersten der sich als Behörde ausgibt.

Das ist eine ziemlich realistische Einschätzung, insbesondere zu den Schmugglern. Fake AIS Signale gab es auch schon, nur das mit der Behörde wird vermutlich aufgrund der Fahrzeugausstattung und den damit verbundenen Betriebskosten schwer.

Geschrieben

Da scheiterte man beim Verbotsversuch wohl an Feinheiten in der Definition. Die KWL verbietet Gewehre. Inwieweit die Pauschalisierung auf "Selbstladeschusswaffen" in den Erläuterungen zur KWL zulässig war, war wohl Diskussionspunkt, wenn ich das richtig verstanden habe...

Geschrieben
Am 5.12.2017 um 11:12 schrieb Computerfritze:

Hier ein schönes Beispiel aus der Praxis.

Dabei geht es nicht mal um eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung, sondern lediglich um eine Seenotsignalpistole:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=269059

Du hast es immer noch nicht verstanden.

 

Es geht hier um Seeschiffbewachung, das ist ein fest definierter Begriff, der die Tätigkeit von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschreibt, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone zur Abwehr äußerer Gefahren bewachen. Das geht es nicht um Privatjachten, Privatpersonen, Signalpistolen oder Selbstverteidigung durch die Schiffseigner selbst.

 

Hierzu gibt es eine Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen ( siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/seebewachv/ ) sowie eine Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/seebewachdv/) und es wurde der §28a WaffG eingeführt, der das Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen, siehe auch https://dejure.org/gesetze/GewO/31.html ) regelt (siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__28a.html ).

 

Im Gegensatz zu Deiner Aussage...

Am 23.11.2017 um 15:32 schrieb Computerfritze:

Könnt ihr vergessen.

...ist das also ein ziemlich klar geregeltes und sogar besser als das restliche Bewachungsgewerbe strukturiertes und kontrolliertes Umfeld, in dem zwischenzeitlich bis zu einem Dutzend Unternehmen zugelassen waren und mindestens die Hälfte davon auch in Deutschland zum Teil ziemlich umfangreiche waffenrechtliche Genehmigungen besaß.

 

Für Langwaffen, gezwungernermaßen auch Kurzwaffen (es gab' sogar Ordnungsgelder, wenn diese nicht erworben und mitgeführt wurden) und auch für so Dinge(r), wie sie in der verlinkten eGun-Auktion zu sehen sind.

 

Das sind die themenspezifischen Beispiele aus der Praxis, die zu dieser Diskussion hier gehören, denn darauf bezog sich Schwarzwälder beim Starten dieses Threads (falls die Erinnerung getrübt ist, einfach kurz in den ersten Beitrag schauen).

Du führst eine andere Diskussion.

Geschrieben

Ein Bekannter von mir hat auf einer Kreuzfahrt "in dieser Gegend" folgendes erlebt:

 

Irgendwo auf hoher See (ich nehme an ab der Grenze zu internationalen Gewässern) kommt ein anderes Boot längsseits. Eine Brücke zwischen den Schiffen wird errichtet, es kommen große verhüllte Pakete und Leute an Bord.

 

Aussage des Kapitäns: Die sind zu ihrer Sicherheit.

 

Vor Anlaufen des Hafens kam das Boot wieder längsseits, Leute und Pakete gingen von Bord.

 

Alle waren zufrieden.

 

Ermittelt eine deutsche Behörde eigentlich auch, wenn ein Pirat mit seiner AK47 auf einem deutschen Schiff rumläuft? Und wann ist der überhaupt auf dem Schiff? Wenn der schon die Enterleiter hochklettert, aber sich eigentlich noch außerhalb der Schifsswand befindet? Oder erst, wenn er mit beiden Füßen auf dem Schiff ist. Nicht dass die Piraten aus Versehen noch gegen unser WaffG verstoßen. Wundert mich ja schon, warum die deutsche Regierung den somalischen Behörden keine Amtshilfe erteilt hat und deutsche Waffensachbearbeiter dort zur Ausbildung abgestellt hat. Da hätte es ja einiges zu regeln gegeben. Da hätte sich mancher Sachbearbeiter sicher auch gefreut, wegen der "paradisischen Zustände" dort, was man alles ablehnen kann.

 

Grün war alle.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb German:

Es geht hier um Seeschiffbewachung

Ist schon klar.

Mit meinem verlinkten Beispiel habe ich nur deutlich gemacht welche Problem selbst bei der harmlosesten Waffenform zu erwarten sind.

Die Anforderungen für eine gewerbliche Seeschiffbewachung sind ungleich höher.

Du kannst nicht einfach auf Gewerbeamt gehen, 15 Euro Gebühr bezahlen, eine gewerbliche Seeschiffbewachung anmelden und 50 BMG Selbstlader kaufen gehen.

Ich hoffe Du hast nun endlich verstanden was ich mit meinen Antworten ausdrücken möchte.

Geschrieben (bearbeitet)

Da bereits der Anfangsbeitrag dieses Threads hier schon ziemlich umfangreiche Informationen zum Zulassungsverfahren enthält, verstehe ich tatsächlich und nach wie vor nicht, wofür Deine Hinweise und Beiträge, dass das ja nicht so einfach sei notwendig sind.

 

Allein die Infos von der BAFA zeigen ja schon recht eindrücklich, wie komplex und umfangreich das Antrags- und Zulassungsferfahren ist.

 

Am 22.11.2017 um 17:13 schrieb Schwarzwälder:

Wer in D zur gewerblichen Seeschiffbewachung zugelassen werden will, kann hier Anträge und Infos finden:

Bewachungsantrag

Infos der BAFA

 

Wenn einem das dann einmal bewusst ist und man sich an alle Vor- und Maßgaben hält, muss man es aber nicht vergessen wie von Dir suggeriert sondern dann bekommt man nach erfolgreicher Zulassung auch die notwendigen waffenrechtlichen Genehmigungen.

 

Davon, dass das einfach ist und man das einfach so mal machen könnte, hat hier glaube ich niemand geredet.

 

Im Übrigen hält sich in Deinem Beispiel der Herr nicht an die einfachsten Regeln des Waffenbesitzes und hat deswegen selbstgemachte "Probleme" (die auch noch einfach zu lösen wären), das hat mit "kompliziert" oder "unkompliziert" wenig zu tun.

Bearbeitet von German

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