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Verständnisfrage Lauflänge/Gesamtlänge Langwaffe


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Hallo, :hi:

 

die Definition für eine Langwaffe lautet: 

„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

 

Jetzt ist meine Frage dazu, wie die Lauflänge genau gemessen wird. Dort steht Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung. Wird also vom Stoßboden bei geschlossenem/verriegeltem Verschluss gemessen? Oder ist wirklich die Länge des Verschlusses plus Patronenlager/Lauf gemeint.

 

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vor 34 Minuten schrieb bigbore:

 

„....... deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt" ... !

 

"insgesamt" bedeutet von der Mündung bis zum hinterem Verschlussende.

Wo ist z.B. bei einer Kipplaufwaffe da der Verschluß zu Ende? Hinter der Baküle? Hinter den Schlagbolzen? Hinter den Hähnen? An der hintersten Spitze der "Tangs" (kenne das deutsche Wort nicht)? Das macht einen gigantischen Unterschied!

DSC_0124.a76ef047d8d24c03823acdf41c4ee7c8.jpg

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Und dann gibts da ja noch die ARs. ;-)

 

Bei der HERA mit 7,5"-Lauf wird/ists nur eine Langwaffe, wenn der MFD fest mit dem Lauf verbunden ist. Allerdings nicht aufgrund des nur knapp 20cm langen Laufes,  sondern aufgrund der ohne MFD fehlenden Gesamtlänge von 60 cm. Also zählt bei einem AR wohl der Verschluss incl. Verschlussträger, sonst kommt man ja (nur mit Verschlusskopf) nicht auf über 30 cm. Wobei ich nicht nachgemessen habe, da reicht mir der Feststellungsbescheid der ausgedruckt im Tresor neben der Waffe liegt.

Siehe Feststellungsbescheid_Hera_Arms_The15.pdf

 

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Das mit dem MFD ist nur eine Variante. Ein langer Schaft tuts auch.

Mit dem Verschlussträger würde ich vorsichtig bleiben.

Das kann schnell anders interpretiert werden als derzeit.

Ein FB vom BKA zum Thema Verschluss sieht das auch schon anders als das BKA wieder selbst.....unglaublich, aber wahr.

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vor 3 Stunden schrieb schiiter:

Mit dem Verschlussträger würde ich vorsichtig bleiben.

Das kann schnell anders interpretiert werden als derzeit.

Ein FB vom BKA zum Thema Verschluss sieht das auch schon anders als das BKA wieder selbst.....unglaublich, aber wahr.

So lange es für genau meine Waffe (HERA mit 7,5 Zoll Lauf) einen Feststellungsbescheid gibt

vor 3 Stunden schrieb HBM:

bin ich recht entspannt. ;-) Man muss nur echt aufpassen, welchen Lower bzw. Hinterschaft man anbringt / tauscht.

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Es gibt ein tatsächlich ernstes Problem, welches auch in der Widersprüchlichkeit des BKA erkennbar ist.

Meine persönliche Meinung ist, die Finger von 7,5" Läufen zu lassen.

Das eine ist rechtlich. Das andere ist leistungsbezogen.

Feststellungsbescheide sind nur temporäre Erscheinungen und schnell hinfällig.

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vor 20 Stunden schrieb bumm:

Vielleicht die exakte, mit Sicherheit nicht die gesetzliche.

Wie kommst Du zu dem Schluss ? Wie man auf dem o.g. Bild wunderbar sehen kann, endet der Lauf am Stoßboden. Begrenzung auf der anderen Seite ist die Mündung und dann hat man schon die Lauflänge...

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vor 13 Minuten schrieb Fyodor:

Laut dem Gesetz eben nicht immer, manchmal wird der Verschluß mitgezählt. Und da ist eben nicht immer ganz klar wo der aufhört.

 

NEIN!

 

 

Hier wird wieder alles mögliche wild gemischt.

Lauflänge ist klar STOSSBODEN bis Ende

Länge Lauf und Verschluss über 30cm ist ne ganz andere Baustelle.

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vor 12 Stunden schrieb schiiter:

Es gibt ein tatsächlich ernstes Problem, welches auch in der Widersprüchlichkeit des BKA erkennbar ist.

Meine persönliche Meinung ist, die Finger von 7,5" Läufen zu lassen.

Das eine ist rechtlich. Das andere ist leistungsbezogen.

Feststellungsbescheide sind nur temporäre Erscheinungen und schnell hinfällig.

 

Da hat er Recht.

 

vor 18 Stunden schrieb HBM:

Also zählt bei einem AR wohl der Verschluss incl. Verschlussträger, sonst kommt man ja (nur mit Verschlusskopf) nicht auf über 30 cm.

 

Ein neuer Mitarbeiter beim BKA sah' das zwischenzeitlich nämlich mal anders und eigentlich richtig und verstand mit Verschluss eben nicht wie bisher (auch in diversen Feststellungsbescheiden so verwendet) Lauf plus Verschluss plus Verschlussträger.

 

Damit liegt er waffenrechtlich eigentlich richtig. Dennoch wurde er wohl von den bisher diese Dinge bearbeitenden Kollegen überzeugt, seine Meinung zu ändern. Das war wohl weniger Aufwand als diverse Feststellunsbescheide und noch mehr Waffen zu kassieren

 

Ich bin jetzt zu faul zu messen, aber der Überstand des AR-Verschlusskopfes über die Barrel Extension hinaus müssten aus dem Kopf heraus irgendwas zwischen 6 und 7 cm sein (6,8?), d.h. alles unter 9,2 Zoll Lauflänge (incl. BE) dürfte bei einer eventuellen richtigen Messweise problematisch werden (es sei denn, man hat ein (Zentralfeuer-)Kaliber über 6,3 mm und kann es als Kurzwaffe eintragen...).

 

Die WaffVwV sagt dazu:

 

 
Zitat

 

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1
 
"Unter Verschluss im waffenrechtlichen Sinne versteht man das letzte, den Lauf bzw. das Patronen- oder Kartuschenlager abschließende Teil, das nicht weiter zerlegbar ist"

 

 
 
Bearbeitet von German
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