Zum Inhalt springen
IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


JDHarris

Empfohlene Beiträge

Das Beispiel mit der Hanfpflanze ist hier ungeeignet, weil der Anbau von Hanfpflanzen eben generell verboten ist. Waffen dagegen sind ja nicht generell verboten, sondern sie unterliegen entweder der Erlaubis oder es sind wie hier frei verkäufliche Waffen, die eben nur so aussehen. Man hat hier also einen Altagsgegenstand, der in Millionen Haushalten vorhanden ist. Deshalb hätten hier für einen Durchsuchungsbeschluss noch weitere Indizien oder Aussagen vorgelegt werden müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb JDHarris:

Das Beispiel mit der Hanfpflanze ist hier ungeeignet, weil der Anbau von Hanfpflanzen eben generell verboten ist.

 

Falsch, er ist genehmigungspflichtig, genau so wie der Waffenbesitz: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Erlaubnis/_node.html B-) #endlichauchmalklugschei$$ern

PS: 
The value entered includes a character that is not allowed such as an Emoji. -- es ey ist fast 2018, ich will meine eigenen Emojis benutzen und nicht die hier vom Forum aus 1997!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, dann weiss man ja, wer eine Erlaubnis dafür hat. Genauso wie man bei scharfen Waffen ins Waffenregister schauen kann. Hier war aber nicht erkennbar, ob die Waffe scharf ist. Man hätte auf dem Foto zumindest ne scharfe Mündung oder die Patronenkammer sehen müssen, um das beurteilen zu können. Da sie nicht von freien Waffen oder Spielzeugen zu unterscheiden war, und auch kein sonstiger besonderer Grund für ein handeln vorlag (Drohung etc) , hätte hier zunächst die Unschuldsvermutung gelten müssen.

Bearbeitet von JDHarris
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nehmen wir den ganzen Fall einfach mal auseinander. (ohne Gewähr auf Vollständigkeit)

 

 

1. Wir haben einen Bürger, der ein Foto von sich öffentlich ins Netz gestellt hat, dass auf den ersten Blick völlig normal erscheint. Es gibt keine Drohungen, keine Suizidankündigung, kein Drogendealer oder sonstigen kriminellen Zusammenhang....alles völlig normal. Im Hintergrund liegt jedoch ein Gegenstand, der etwas ungewöhnlich für so ein Bild erscheint.

 

Alles OK

 

2. Einem User, der das Bild sieht, kommt der Gegenstand im Hintergrund ungewöhnlich vor und er meldet es der Polizei. (Vielleicht war auch etwas Misstrauen oder Ärger über den als linken Politiker bekannten Einsteller mit dabei?)

 

Egal, alles soweit ok

 

3. Die Polizei nimmt die Anzeige des "besorgten Bürgers" auf und leitet sie an das zuständige Fachkommissariat weiter. Das Fachkommissariat kommt ebenfalls zu dem Ergebniss, dass das Bild ungewöhnlich ist und der Gegenstand im Hintergrund tatsächlich eine scharfe Waffe sein könnte. Die Person ist durch sein Facebookprofil namentlich bekannt, oder es wurde beim Provider die IP angefragt. Es wird eine Anfrage im Waffenregister gemacht, die negativ ausfällt - der Mann ist nicht als LWB Registriert.

 

Soweit alles ok

 

- nun könnte dieses Fachkommissariat weiterere VorErmittlungen anstellen lassen (z.b. Abfragen ans LKA, ob die Person schonmal mit dem WaffG in Konflikt kam, oder was sonst noch über die Person bekannt ist...etc. Es könnten bei Bedarf auch verdeckte Massnahmen, Zeugenbefragungen oder andere Mittel eingesetzt werden, die weitere Erkenntnisse bringen. Im einfachsten Falle, könnten Polizeibeamte einfach zum Haus des Mannes fahren und ihn selbst direkt auf das Bild ansprechen.

 

Ob und was für weitere Vorermittlungen eingeleitet wurden, ist nicht bekannt.

 

keine Ahnung, ob ok

 

4. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben, mit der Bitte um Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses. Die Staatsanwaltschaft prüft erneut, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind: um entweder sofort Anklage zu erheben, das Verfahren einzustellen oder weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft sah hier jedenfalls weiteren Ermittlungsbedarf und beantragt beim Untersuchungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss.

 

soweit ok

 

5. Ein Ermittlungsrichter prüft nun, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind, einen Eingriff in Art13 GG zu rechtfertigen und ob die Massnahme geeignet ist, die weiteren Ermittlungen zum Ziel zu führen.

 

Keine Ahnung ob noch ok (Ob nur das Foto allein vorgelegt wurde, oder dem Richter weitere Indizien bekannt waren, ist nicht bekannt). Falls dem Richter nur das Foto bekannt war und keine weiteren Indizien auf eine Straftat hindeuteten, hätte hier meiner Meinung nach das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vorrang haben müsssen. Auch war nicht gewiss, dass eine Durchsuchung der Wohnung tatsächlich zum Ziel führen würden.  Sieht halt alles nach "schnell, schnell" aus. Der Ermittlungsrichter scheint hier nicht wirklich der Aufgabe nachgekommen zu sein, eine abwägende Kontrollinstanz zwischen Polizei und Justiz zu sein.

 

6. Beamte gehen mit dem Durchsuchungsbeschluss zur Wohnung des Betreffenden und...(wir wissen jetzt nicht genau, was dort alles gemacht wurde)...finden jedenfalls heraus, dass alles ganz harmlos war und es sich um ein Spielzeug handelte.

 

7. Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt (ein Eintrag im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister bleibt mind 2 Jahre bestehen)

 

--------------------------------------------------------------------------------

Vom Ablauf her aber grundsätzlich soweit alles in Ordnung.  (meine Privatmeinung)

 

 

 

Bearbeitet von JDHarris
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 50 Minuten schrieb JDHarris:

- nun könnte dieses Fachkommissariat weiterere VorErmittlungen anstellen lassen (z.b. Abfragen ans LKA, ob die Person schonmal mit dem WaffG in Konflikt kam, oder was sonst noch über die Person bekannt ist...etc. Es könnten bei Bedarf auch verdeckte Massnahmen, Zeugenbefragungen oder andere Mittel eingesetzt werden, die weitere Erkenntnisse bringen.

Da wird noch etwas mehr gemacht, was ich aber hier nicht kommentiere.

vor 50 Minuten schrieb JDHarris:

Im einfachsten Falle, könnten Polizeibeamte einfach zum Haus des Mannes fahren und ihn selbst direkt auf das Bild ansprechen.

Du würdest sie dann ohne weiteres einlassen? Dazu habe ich mich ja schon geäußert.

80 % der User hier würden das nicht tun (o.k. ev. auch 75 %)

vor 50 Minuten schrieb JDHarris:

4. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben, mit der Bitte um Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses.

Nicht unbedingt, in der Regel um Kenntnis und weitere Entscheidung.

vor 50 Minuten schrieb JDHarris:

Die Staatsanwaltschaft prüft erneut, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind: um entweder sofort Anklage zu erheben, das Verfahren einzustellen oder weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft sah hier jedenfalls weiteren Ermittlungsbedarf und beantragt beim Untersuchungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss.

 

soweit ok

 

5. Ein Ermittlungsrichter prüft nun, ob die bisher vorgelegten Beweise ausreichend sind, einen Eingriff in Art13 GG zu rechtfertigen und ob die Massnahme geeignet ist, die weiteren Ermittlungen zum Ziel zu führen.

 

Keine Ahnung ob noch ok (Ob nur das Foto allein vorgelegt wurde,

Ihm wird die Akte übergeben so dass auch ein Gerichtsaktenzeichen angelegt werden kann.

vor 50 Minuten schrieb JDHarris:

6. Beamte gehen mit dem Durchsuchungsbeschluss zur Wohnung des Betreffenden und...(wir wissen jetzt nicht genau, was dort alles gemacht wurde)...finden jedenfalls heraus, dass alles ganz harmlos war und es sich um ein Spielzeug handelte.

 

7. Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt (ein Eintrag im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister bleibt mind 2 Jahre bestehen)

 

--------------------------------------------------------------------------------

Vom Ablauf her aber grundsätzlich soweit alles in Ordnung.  (meine Privatmeinung)

Datenpflege auf keine Straftat! Sowohl im Staatsanwaltlichen System als auch im Auskunftssystem beim LKA, hier liegen die Speicherfristen länger, darum wies ich ja schon öfter auf den formlosen Antrag auf Löschung der gespeicherten Daten an den Polizeipräsidenten.

Habe ich selbst durch, bekam schriftliche Ablehnung mit fadenscheiniger Begründung, habe dagegen geklagt und es wurde gelöscht und bekam meine WBK.

Die Waffenbehörde sichtet nicht nur die PC Einträge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb p0ddie:

Falsch, er ist genehmigungspflichtig, genau so wie der Waffenbesitz:

Nicht jeder Waffenbesitz ist meldepflichtig!

"Luftpumpen", Vorderlader, SRS-Waffen, Dolche, Säbel u.s.w.!

Es gib aber besorgte Bürger die das für meldepflichtig halten weil sie gegen den Besitz von Waffen sind.

Gibt aber auch andere Gründe, so werden Anzeigen gegen Personen, Sorgerechtsentscheidungen langwierig bearbeitet, bei Waffen gibt es dann aber kein Pardon.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Fairer Weise möchte ich der Polizei ja auch nicht den Weg verbauen, dass sie durch solche Zufälle auch mal einen Serienkiller fasst.:victory:

Auf ähnliche Weise bin ich damals mit einem Kollegen in das große Waffenlager in der Skalitzer Str. gestolpert und es gab dazu noch einige andere gefährliche Situationen, die anders hätten ausgehen können.

Gab schließlich auch schon höhere Polizeiführer die illegal Waffen sammelten, von daher weiß man eigentlich nie wohin man gerät und jeder möchte seine Familie wiedersehen, von daher kann ich es keinem verdenken dem sein Leben näher ist als die Eingangstür eines ev. illegalen Waffenbesitzers.

Die Polizei ging ja nicht aus eigener Entscheidung dort hin sondern nach einer Anzeige.

Die Grundsätze für taktisches Verhalten wurden aus Sicherheitsgründen hoch geschraubt und daran wird sich nichts mehr ändern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja...nur wenn ihr Pech habt, werden die Terroristen jetzt mit Spielzeugpistolen posieren und euch damit ganz schön auf Trapp halten. Die lachen sich jetzt schon nach jeder Grossrazzia darüber schlapp, dass der ganze Aufwand immer öfter ins leere läuft. Wieviele Razzien mit hunderten Beamten hatte es die letzte Zeit allein im Rocker Millieue gegeben...ohne eine einzige Festnahme oder Verurteilung....aber Polizisten mit Millionen neuer Überstunden.

 

Diesen Kampf wird man schon allein aufgrund der Masse verlieren.

 

Edit:Die Islamisten übernehmen jetzt auch die Taktiken der Linken aus den 70ern, die ja auch mit der Polizei spielchen gemacht haben, um sie vor allen Dingen der Lächerlichkeit preis zu geben.

Bearbeitet von JDHarris
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb JDHarris:

Ja...nur wenn ihr Pech habt, ...............

Bin seit 2012 schon nicht mehr im Rennen und da war schon vieles komplizierter.

Solche chaotischen Einsatzlagen wie auf dem Weihnachtsmarkt wundern mich gar nicht mehr, denn jeder will das Sagen haben, oder macht was er will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hätte da eine Megatolle Idee. Lasst uns einen Aufruf auf Facebook machen dass jeder also nicht nur hier aus der Gruppe sondern wirklich jeder Nutzer, sich mit einer Spielzeugwaffe fotografieren lässt und dieses eben auf Facebook veröffentlicht. Mal schauen ob wir eine Million zusammen bekommen und ob es dann eine Millionen Polizeieinsätze gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb callahan44er:

Ich hätte da eine Megatolle Idee.

 

Solche tollen Ideen sind unter anderem der Grund, warum die Polizei am Limit ist. Und seitdem solche tollen Ideen seitenlange Berichte und die Einbindung zahlloser weitere Personen erfordern, anstatt die Sache durch eine Backpfeife schnell und nachhaltig zu beenden, wird es nur noch schlimmer.

 

Man hat als Bürger nun Mal nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu zählt auch, keine Polizeieinsätze zu provozieren. Wenn ich Spielzeugwaffen so aufstellen, dass sie echt aussehen tue ich das aber genauso, wie wenn ich daheim einen Mord fingiere und ein entsprechendes Video online stellen.

Da bekomme ich auch direkt Hausbesuch und es recherchiert vorher keiner, ob ich vielleicht eine Vielausrüstung gekauft habe, nach Schauspielern gesucht habe, oder vielleicht doch vorher danach gegoogelt habe, wie Menschenfleisch schmeckt....:rofl:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kannst du so sehen. Sehe ich genau in diesem Fall wo unbeabsichtigt im Hintergrund ein Spielzeug liegt anders! Was ist das nächste? Weil ein Messer länger 12cm rumliegt in den eigenen 4 Wänden? Oder ein Einhandmesser, ob es dafür wohl ein berechtigtes Interesse gibt beim Grillen?

Polizei Einsätze wegen irgendwelcher Spielzeug Knarren nehmen Überhand. Früher gab's die RAF. Trotzdem ist keiner auf die Idee gekommen uns Kinder damals zu verhaften weil wir mit Spielzeug oder ner LuPi rumgerannt sind. Auch das Fahrtenmesser war völlig normal.

Siehe Schweiz wo seit hunderten von Jahren das Sturmgewehr unverpackt zum Schießstand getragen oder gefahren wird. Auch da regt sich jetzt Widerstand auf einmal soll das nicht mehr gehen und es muss verpackt werden. Auf manche Sachen muss man einfach mal mit dem Finger zeigen um darauf hinzuweisen dass sie total beknackt sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.9.2017 um 14:57 schrieb JDHarris:

Das und der Eintrag im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft auf das auch Waffenbehörden zugriff haben.

 

Der Eintrag bleibt 2 Jahre da drin. Sollte er irgendwann mal eine "grosse Sicherheitsüberprüfung" haben, dann wird der Eintrag da aufgeführt werden. (Siehe die de Akredditierung von Journalisten beim G7, weil die Leute da Einträge drin hatten)

Wenns nur 2 Jahre drin bleibt, dann ist Ramelow ja wieder clean. Geht ja gar nicht ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb hellbert:

Man hat als Bürger nun Mal nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu zählt auch, keine Polizeieinsätze zu provozieren. Wenn ich Spielzeugwaffen so aufstellen, dass sie echt aussehen tue ich das aber genauso, wie wenn ich daheim einen Mord fingiere und ein entsprechendes Video online stellen.

 

Also bitteschön, das Herumliegenlassen eines üblichen Gegenstandes ist doch nicht das Gleiche wie das Vortäuschen einer schwersten Straftat. Es gibt keinerlei Anzeichen für irgendeinen Vorsatz, eine Straftat vorzutäuschen. Und nein, eine Bürgerpflicht sich demonstrativ regeltreu zu verhalten und jeden Anschein zu vermeiden, daß man etwas Verbotenes tun könnte, existiert nicht.

 

Deine Vorstellung, vollkommen erlaubtes Verhalten schnell mal mit einer hoheitlichen "Backpfeife" zu korrigieren, bedarf wohl keines weiteren Kommentars.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb callahan44er:

Kannst du so sehen. Sehe ich genau in diesem Fall wo unbeabsichtigt im Hintergrund ein Spielzeug liegt anders! Was ist das nächste? Weil ein Messer länger 12cm rumliegt in den eigenen 4 Wänden? Oder ein Einhandmesser, ob es dafür wohl ein berechtigtes Interesse gibt beim Grillen?

Das sind erkennbar erlaubnisfreie Gegenstände, anders wäre es bei Schlagring, Butterfly und co.!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb JDHarris:

Wenn man einmal mit der "political correctess" anfängt, dann wird man diesen Geist auch nicht mehr los. Der Weg muss dann immer weiter gegangen werden, bis nicht das geringste Missverständnis mehr entstehen kann.

 

Es geht nicht um Mißverständnisse sondern um Machtausübung. Deswegen wird das auch bei größtmöglicher Anpassung nicht aufhören sondern schlimmer werden.

 

Der Kicker war mal der glücklicherweise erfolgreiche Versuch in Amerika (wo Dich die Polizei theoretisch nicht ohne Anlaß anhalten darf) zu behaupten, es sei ein Grund für einen Anfangsverdacht, daß sich jemand korrekt an das Tempolimit gehalten hat, denn wer keine Drogen im Auto habe mache das nicht. Genauso kannst Du damit rechnen, daß wenn die Leute jeden waffenähnlichen Gegenstand verpacken früher oder später argumentiert werden wird, daß ein verschlossenes Behältnis (gar noch ein Gitarrenkoffer!) einen Verdacht begründe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es müssen nicht immer Waffen im Spiel sein:

1. wer ruft wie bei der Polizei ein

2. wer nimmt den Anruf wie entgegen

3. welche Schlußfolgerungen werden gezogen

 

http://www.bz-berlin.de/tatort/sek-stuermt-wohnung-in-friedenau-alles-nur-ein-missverstaendnis

 

4. Tritt jemand der größeren Coolness wegen so auf, wie sich Hollywoodregisseure einen Schlägertrupp Putins oder eine mexikanische Narcobande vorstellen? Man schaue sich die Typen auf dem Bild einmal an. Privat mögen das nette Kerle sein, ich weiß es nicht, aber der Auftritt entspricht eher einem extremen Gewaltkriminellen. Die bemühen sich ja noch nichtmal darum, daß jemand in einer Streßsituation davon ausgehen würde, das sei die Polizei.

5. Führt Umstand 4. entweder zu Mißverständnissen oder auch zu durchaus berechtigtem Unmut?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.