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IGNORED

Mit der Leihwaffe in die Niederlande


Lugernullacht

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

 

Ich melde mich erstmalig in diesem Forum mit einer kleinen Frage!

Meine Frau und ich sind seit einiger Zeit Sportschützen mit Schwerpunkt Kurzwaffen.

Wie es so ist können wir uns die Waffen mit dem s.g. Leihschein gegenseitig ausleihen und nutzen.

Ein Arbeitskollege hat mich allerdings einmal zu einem Training in die Niederlande eingeladen. Als guter Ehemann haben wir meiner Frau natürlich die höherpreisigen und damit präziseren Waffen gekauft. Diese würde ich gerne nutzen.

In meinen IFP sind aber nur meine Waffen eingetragen! 

Nun die Frage! Was muss ich beachten wenn ich die Waffen meiner Frau mit über die Grenze nehmen will?

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Bin grade auf Dienstreise und hab meinen EFP nicht zur Hand. Es gibt Länder bei denen die lokale Waffenbehörde einen Stempel zur Erlaubnis rein setzt.

 

Es ist in der Regel nicht so, dass Du mit deinem EFP quer und kreuz durch die EU fahren kannst. Man muss immer die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Landes zusätzlich beachten.

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Wenn deine Frau auch einen EFP hat und ihr euch in die WBKs das gegenseitige nutzen der Waffen eintragt vielleicht? Und ja du musst eine Einladung haben oder wenn du im Ausland regelmäßig trainierst, das mit beiden Behörden abkaspern. Dazu musst du aber Mitglied drüben sein.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:

sie muss entweder mitkommen, oder die waffe muss auf deinen ifp...

 

Meiner Info nach geht oder wird das nicht mehr gemacht ... war letztes Jahr mal Thema hier auf WO.

Zudem deckt sich das mit "lebenspraktischen Erfahrungswerten".

Für den TE gilt wohl zu beachten das Frau und (ihre) Waffe mit muß ... äh hmm ... verzichte auf das Match :rolleyes:

 

Bearbeitet von 2011-Jack
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Das Vorhaben kannst du knicken, wir schiessen mit unserem Verein seit 17 Jahren in NL, du darfst nur Waffen einführen für die du Dokumente hast, die auf dich ausgestellt sind.

Für NL, brauchst du einen gültigen EFP, eine EWB und dazu einen Perso oder Reisepaß, jeweils im Orginal sowie einen Grund für deine Einreise (Einladung vom Gastgeber zum Training, Match oder Jagd)  mit Waffen.

Für NL gibt es noch die Besonderheit das die bei uns im Moment noch WBK freien Vorderladerrepliken und SP Miniaturkanonen ebenfalls im EFP eingetragen sein müssen.

Airsoftwaffen dürfen nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen eingeführt werden Infos dazu gibt es bei den entsprechendne Verbänden. Replika und Spielzeugwaffen auch farbige Kinderrevolver und Pistolen sind verboten, ebenso Blue Guns. Zu Karneval gibt es oft Ärger wenn Deutsche Kiddis als Indianer oder Cowboys mit ihren Spielzeugwaffen in die Niederlande kommen, da verstehen die Niederländer keinen Spaß.

Bei Grenzkontrollen sucht man gerne nach Reizgas, Messer und Drogen. Die Kontrollen an der Grenze zu NL sind auf beiden Seiten deutlich verstärkt worden in den letzten Jahren.

 

Christo 

 

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vor 10 Stunden schrieb callahan44er:

und ihr euch in die WBKs das gegenseitige nutzen der Waffen eintragt vielleicht?

 

die gegenseitige "Nutzung" wird Dir keine Behörde eintragen.

 

 

für eine gemeinsame Erlaubnis (sprich Berechtigung) brauchts aber ein nachgewiesenes Bedürfnis, da wirds je nach Zusammensetzung des Waffen"pools" wieder schwierig.......

 

... wegen einmal NL lohnt das nicht!

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In den FAQ zum NWR steht, dass auch Fremdwaffen in den EFP eingetragen werden dürfen.

 

Das erscheint auch rechtlich korrekt, denn Voraussetzung für die Eintragung einer Waffe in den EFP ist nach § 32 Abs. 6 WaffG lediglich, dass der Erlaubnisinhaber zum Erwerb und Besitz berechtigt ist. Wie mir von SB vorhin versichert wurde, trifft das zu und ist auch im NWR für jede Waffe eine Verknüpfung mit anderen Personen im EFP möglich. Beim Eintrag der Waffe wird diese im NWR gesucht und dann aus dem Datensatz des derzeitigen Erlaubnisinhabers gezogen. Selbst nicht wbk-pflichtige Waffen können eingetragen werden, diese allerdings ohne Erfassung im NWR und lediglich lokaler Speicherung.

 

Grüßle

SBine

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  • 4 Wochen später...
vor 17 Stunden schrieb Lugernullacht:

... in beide WBK's eingetragen....

Du meinst in beide EFP, oder ? Eine Waffe darf nicht gleichzeitig in zwei WBK als aktiv geführt werden. Gibt es einen Mitnutzer, wird der auf der Rückseite der WBK eingetragen.

 

Sonst wäre das eine unzulässige Dublette im NWR !

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Kommando zurück!

Ich habe heute meinen Antrag bei der Polizei zurück gezogen. Grundsätzlich ist es möglich die Waffen von Eheprtnern in die jeweils andere WBK zur Ausleihe einzutragen. Die Sachbearbeiterin braucht dafür aber nochmal die Bescheinigung des Bedürfnisses vom jeweiligen Verband. Verstehe ich nicht, ist mir auch zu kompliziert. Also! Antrag zurück gezogen und wieder den Leihschein ausgefüllt.  

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vor 2 Stunden schrieb Lugernullacht:

Grundsätzlich ist es möglich die Waffen von Eheprtnern in die jeweils andere WBK zur Ausleihe einzutragen. Die Sachbearbeiterin braucht dafür aber nochmal die Bescheinigung des Bedürfnisses vom jeweiligen Verband. Verstehe ich nicht, ist mir auch zu kompliziert.

 

eine Ausleihe wird nicht in der WBK eingetragen, sondern eine weitere berechtigte Person. und für eine waffenrechtliche Erlaubnis/Berechtigung (hier erlaubnispflichige Schußwaffe) brauchts nun mal ein glaubhaft gemachtes Bedürfnis. ......verstehst Du nicht? ist Dir neu? ..... aber nen Sachkundenachweis hast Du.....

 

kannst Du alles auch hier im Forum, in zig Varianten, nachlesen.....

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Mahlzeit,

 

da ich mich derzeit wieder etwas mehr mit dem EFP beschäftige und auch eben neu beantragt habe:

Es können auf jeden Fall Leihwaffen eingetragen werden. Dazu gibt es sogar extra einen Passus (dass diese nicht länger als einen Monat eingetragen werden und entsprechend befristet sind). Ich gucke daheim nochmal nach, ob das auf der zusätzlichen Info der Behörde (München) stand, oder auf dem EFP direkt.

Bearbeitet von Reimemonster
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Ah ja, jetzt sind wir richtigerweise beim EFP angelangt. Dort ist es in der Tat möglich, da in diesen alle Waffen eingetragen werden können, zu deren Besitz der Erlaubnisinhaber befugt ist. Das können auch Waffen vom Ehepartner, Jägerkumpel oder berechtigten Nachbarn sein.

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