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Lugernullacht

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  1. Kommando zurück! Ich habe heute meinen Antrag bei der Polizei zurück gezogen. Grundsätzlich ist es möglich die Waffen von Eheprtnern in die jeweils andere WBK zur Ausleihe einzutragen. Die Sachbearbeiterin braucht dafür aber nochmal die Bescheinigung des Bedürfnisses vom jeweiligen Verband. Verstehe ich nicht, ist mir auch zu kompliziert. Also! Antrag zurück gezogen und wieder den Leihschein ausgefüllt.
  2. Also,,,,, Die gegenseitige Nutzung wird nun von der Polizeibehörde in beide WBK's eingetragen. Bei der Gelegenheit werde ich den SB mal über die Lösung mit dem NWR befragen. Sobald ich ein Ergebnis habe werde ich mich wieder melden.
  3. Laut meiner netten Sachbearbeiterin im PP Köln können nur eigene Waffen im EFP eingetragen werden. Es geht aber um Leihwaffen. Also! Wie kann ich eine Waffe in den Niederlanden nutzen die nicht mir gehört?
  4. Hallo zusammen. Ich melde mich erstmalig in diesem Forum mit einer kleinen Frage! Meine Frau und ich sind seit einiger Zeit Sportschützen mit Schwerpunkt Kurzwaffen. Wie es so ist können wir uns die Waffen mit dem s.g. Leihschein gegenseitig ausleihen und nutzen. Ein Arbeitskollege hat mich allerdings einmal zu einem Training in die Niederlande eingeladen. Als guter Ehemann haben wir meiner Frau natürlich die höherpreisigen und damit präziseren Waffen gekauft. Diese würde ich gerne nutzen. In meinen IFP sind aber nur meine Waffen eingetragen! Nun die Frage! Was muss ich beachten wenn ich die Waffen meiner Frau mit über die Grenze nehmen will?
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