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IGNORED

Seltsame Auflage in gelber WBK


Kai

Empfohlene Beiträge

Sind die nicht bundesweit vernetzt?

Sprich nach Scan von WBK und Perso kann der Verkäufer doch über seinen SB abklären ob er die Waffe an xy überlassen darf.

Hat mit Datenschutz dann nichts zu tun.

 

Bis dato hat Scanner W BK gereicht.

 

Wenn ich richtig gespinxt habe hat mein SB geschaut ob beim Verkäufer alles koscher ist, warum also nicht andersrum?

 

 

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"Eigentlich" sollte mittels Vorlage der urschriftlichen WBK beim Verkäufer und dortige Eintragung - insbesondere bei verlustigen Erlaubnisurkunden - sichergestellt werden, dass eine Erwerbsberechtigung nicht für den Erwerb mehrere typgleiche Waffen genutzt wird.

 

Telefonat hin - Telefonat her! Die hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema (seltsame Auflagen) zu tuen!

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Nachtrag
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vor 10 Stunden schrieb Joe07:

" sichergestellt werden, dass eine Erwerbsberechtigung nicht für den Erwerb mehrere typgleiche Waffen genutzt wird.

Hallo Joe07

 

es ist doch strafbar, wenn du einen Voreintrag hast und mit Trickserei (Betrug) mehrere Waffen mit diesem Voreintrag kaufst. Genügt dir diese Strafbarkeit nicht? Muss es unbedingt noch dreimal bestraft werden und doppelt verboten, dies zu tun?

 

Steven

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vor 12 Stunden schrieb Joe07:

"Eigentlich" sollte mittels Vorlage der urschriftlichen WBK beim Verkäufer und dortige Eintragung - insbesondere bei verlustigen Erlaubnisurkunden - sichergestellt werden, dass eine Erwerbsberechtigung nicht für den Erwerb mehrere typgleiche Waffen genutzt wird.

 

Achso, der Händler prüft vor Eintragung des gekauften K98 die gelbe WBK auf weitere, bereits erworbene K98 und verweigert dann - bei auffinden eines bereits vorhandenen K 98 - den Eintrag? 

:rolleyes:

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Meine Ausführungen waren folgende:

vor 12 Stunden schrieb Joe07:

 

"Eigentlich" sollte mittels Vorlage der urschriftlichen WBK beim Verkäufer und dortige Eintragung - insbesondere bei verlustigen Erlaubnisurkunden - sichergestellt werden, dass eine Erwerbsberechtigung nicht für den Erwerb mehrere typgleiche Waffen genutzt wird. .... 

 

 

Und das hast du daraus gemacht:

 

vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo Joe07

 

es ist doch strafbar, wenn du einen Voreintrag hast und mit Trickserei (Betrug) mehrere Waffen mit diesem Voreintrag kaufst. Genügt dir diese Strafbarkeit nicht? Muss es unbedingt noch dreimal bestraft werden und doppelt verboten, dies zu tun?

 

Steven

 

Ich denke ich muss mich da nicht wiederholen!

 

Die Vorlage einer WBK im Original beim Verkäufer schützt

  1. den Inhaber der WBK,
  2. den Verkäufer und
  3. die Legalwaffenbesitzer und damit den Staat im Allgemeinen

vor Missbrauch von Erlaubnisurkunden.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb P22:

 

Achso, der Händler prüft vor Eintragung des gekauften K98 die gelbe WBK auf weitere, bereits erworbene K98 und verweigert dann - bei auffinden eines bereits vorhandenen K 98 - den Eintrag? 

 

 

Nö, absichtlich missverstanden und vom Thema abgelenkt. Ich dachte da - weil wir sowieso schon OT sind - an die grüne WBK. Aber auch mit der gelben WBK kann eine Menge Unsinn betreiben betrieben werden, wenn darauf gründend ohne Eintragung durch den Verkäufer Waffen verkauft werden.

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Ergänzung
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Aber mal zum Thema, ich kann ja verstehen dass man solche Einträge nicht auf der WBK möchte.

 

Zitat

"Die Gültigkeit der Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Waffen und Munition erlischt bei Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung."

Liest sich für mich wie die bereits angewandte Praktik, dass nach dem Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung,
also als verbandsloser Schütze, kein weiteres Bedürfnis für den Neuerwerb von Schusswaffen und der dazugehörenden Munition besteht.
Da steht ja "zum Erwerb von Waffen und Munition" nicht die WBK zum Besitz.

Wer den Verein oder Verband wechselt verlässt die schießsportlichen Vereinigungen ja nicht.

 

Zitat

Es dürfen nur Schusswaffen erworben werden, die nach der Sportordnung eines durch das Bundesverwaltungsamtes anerkannten Schießsportvereins zum sportlichen Schießen zugelassen sind.

Auch das ist nur eine Wiederholung bereits geltender Bestimmungen.

Es dürfen nur Waffen erworben werden, für die es in irgendeinem anerkannten Verband eine Disziplin gibt. Verband =Verein
Sprich als DSB ler darf man  eine bestimmte HA oder Repetierflinte in  (12/70 wenn ich mich nicht irre) kaufen, weil es dafür eine Disziplin beim BDS gibt aber noch lange nicht jede Flinte die z.B.ein Jäger kaufen darf.

Also das wäre meine Interpretation.
Allerdings sollten die auf einem Merkblatt zur WBK stehen nicht auf selbiger.

Bearbeitet von supermeier
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vor einer Stunde schrieb Joe07:

 

Meine Ausführungen waren folgende:

 

Und das hast du daraus gemacht

Hallo Joe07

 

in Rätseln du sprichst.

Wenn du nicht meinst, dass irgendwer auf einen Voreintrag mehrere gleiche Waffen kauft (geht doch theoretisch) dann erkläre mir, wie du es meinst.

Ich verstehe deinen Gedankengang offenbar nicht.

 

Steven

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Zitat

"Eigentlich" sollte mittels Vorlage der urschriftlichen WBK beim Verkäufer und dortige Eintragung - insbesondere bei verlustigen Erlaubnisurkunden - sichergestellt werden, dass eine Erwerbsberechtigung nicht für den Erwerb mehrere typgleiche Waffen genutzt wird.

Auch wenn jemand mehrfach kaufen würde, spätestens bei Austragen des Altbesitzers und nicht neu eintragen durch den Neubesitzer
würde doch die Behörde aufmerksam und würde jemanden vorbeischicken. ??

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vor 3 Stunden schrieb Joe07:

Aber auch mit der gelben WBK kann eine Menge Unsinn betreiben betrieben werden, wenn darauf gründend ohne Eintragung durch den Verkäufer Waffen verkauft werden.

 

Das ist wieder so eine Sicht in der sich holophobie und Sportschützensicht vereinen.

Wenn du in einer gelben WBK schon so ein Quell des Unsinns siehst, was magst du da vom Jagdschein halten? Da wird NICHTS eingetragen und ich kann trotzdem in eine Frankonia-Filiale laufen und den Laden mit allen SLB die im Laden sind verlassen, liquidität voraus gesetzt. Und dazu noch alles an LW Munition kaufen. WAHNSINN, WAS EIN UNSINN DA BETRIEBEN WERDEN KÖNNTE!

 

Wird nicht, Legalwaffenbesitzer in Deutschland sind per Definition zuverlässig, und die Praxis bestätigt das. Also hör auf so einen Schmarrn den gelben WBKS zu unterstellen.

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vor 18 Stunden schrieb steven:

Hallo Slotsipxes

 

geht es noch komplizierter?

Ich kann doch nicht dutzende male pro Jahr meine WBK mit der Post schicken. Da ist abzusehen, wenn die weg ist.

Und was ist an meiner Methode (die allgemein angewandt wird) falsch? Scan der Erwerbserlaubnis, Telefonnr. des SB, Sb darf ja oder nein sagen?

Man kann sich auch die VwV noch selbst verschärfen.

 

Steven

Hallo Steven.

Der Begriff "kompliziert" beschreibt eine Ergebnis orientierte Situation die je nach Standpunkt zutrifft oder nicht zutrifft.

Du willst es möglichst einfach und unkompliziert und ohne Risiko umgesetzt haben. Deswegen steht der Faktor "Sicherheit" aus Deiner Sicht nicht unbedingt im Vordergrund.

Fakt ist, ohne WBK - Keine Überlassung. Punkt.

Die WBK ist kein Amtliches Dokument mit dem die Identität einer Person verifiziert werden kann. Deswegen Kopie der WBK nur in Verbindung mit einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises.

Das betrifft in erster Linie Überlasser und Erwerber. Die Behörde ist da erst einmal nur noch eine zusätzliche Abssicherung.

Wenn Du einen Waffenhändler oder eine private Person findest die eine Überlassung nach deinen Vorstellungen umsetzt - ist doch ok für Dich.

Aber wenn andere lieber auf Nummer sicher gehen, dann solltest Du diese Vorgehensweise ebenso akzpetieren.

 

Im Vordergrund sollte Sicherheit stehen - für beide Seiten

 

just my 5 centavos

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Slotsipxes:

Wenn Du einen Waffenhändler oder eine private Person findest die eine Überlassung nach deinen Vorstellungen umsetzt - ist doch ok für Dich.

Aber wenn andere lieber auf Nummer sicher gehen, dann solltest Du diese Vorgehensweise ebenso akzpetieren.

 

 

Diese Sichtweise spiegelt das Problem der Sportschützen wieder. Es wird aus eigener Weltsicht vermutet dass der Waffenerwerb ein höchst regulierter Vorgang mit zig Erlaubnisebenen ist. Da muss der Verein, der Verband und die Behörde befürworten, dann muss auf Basis dieser vielschichtigen "Drittbestätigung" erworben werden und nochmals der Eintrag vorgenommen werden. Schön und gut.

Was jedoch massiv vergessen wird von EUCH Sportschützen: Es ist eine relativ absurde Sonderkonstruktion die NUR für Sportschützen existiert. Und anstatt sich zu freuen das mit der WBK Gelb für gewisse Waffen auch für Sportschützen der Erwerb "normal" gestaltet wird... schreit ihr "depperten Sportschützen", anders kann ich es nicht sagen, Zeter und Mordio wie unsicher doch alles ist.

 

Das was du als unsicher bezeichnest ist normal und vom Gesetzgeber so vorgesehen und keine "eigene Vorstellung". Wenn du als Jäger oder roter eine Waffe irgendwo beim Büma oder Schützenkameraden siehst die du gerne hättest dann fragst du nach dem Kurs, legst die EURO und nimmst mit. Egal ob Impulskauf oder sonstwas, soweit es von den verschiedenen Pappen abgedeckt ist werden so Waffen gekauft. Und wenn es die 50. Pistole für den Sachverständigen ist dann ist das eben so. Und keinen stört es, bis auf Sportschützen die gerne MEHR Anträge hätten.

 

Da kannste doch nur den Kopf auf den Tisch fallen lassen.

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vor 4 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Diese Sichtweise spiegelt das Problem der Sportschützen wieder. Es wird aus eigener Weltsicht vermutet dass der Waffenerwerb ein höchst regulierter Vorgang mit zig Erlaubnisebenen ist. Da muss der Verein, der Verband und die Behörde befürworten, dann muss auf Basis dieser vielschichtigen "Drittbestätigung" erworben werden und nochmals der Eintrag vorgenommen werden. Schön und gut.

Was jedoch massiv vergessen wird von EUCH Sportschützen: Es ist eine relativ absurde Sonderkonstruktion die NUR für Sportschützen existiert. Und anstatt sich zu freuen das mit der WBK Gelb für gewisse Waffen auch für Sportschützen der Erwerb "normal" gestaltet wird... schreit ihr "depperten Sportschützen", anders kann ich es nicht sagen, Zeter und Mordio wie unsicher doch alles ist.

 

Das was du als unsicher bezeichnest ist normal und vom Gesetzgeber so vorgesehen und keine "eigene Vorstellung". Wenn du als Jäger oder roter eine Waffe irgendwo beim Büma oder Schützenkameraden siehst die du gerne hättest dann fragst du nach dem Kurs, legst die EURO und nimmst mit. Egal ob Impulskauf oder sonstwas, soweit es von den verschiedenen Pappen abgedeckt ist werden so Waffen gekauft. Und wenn es die 50. Pistole für den Sachverständigen ist dann ist das eben so. Und keinen stört es, bis auf Sportschützen die gerne MEHR Anträge hätten.

 

Da kannste doch nur den Kopf auf den Tisch fallen lassen.

? ich bin verwirrt...................ich sehe das ganze immer aus der Sicht eines Händlers.

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vor 2 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Dann kannst du ja problemlos den Erwerb auf Gelb/JS zulassen mit Scan+Behördenanruf. Oder dich über keine Kunden freuen.

Ja klar............wa hast Du gedacht? Kein Händler ist verpflichtet etwas zu verkaufen. Wenn Du nett bist UND die notwendigen Berechtigungen hast, dann verkaufe ich. Wenn Du nicht nett bist UND die notwendigen Berechtigungen hast, dann KANN ich verkaufen.

Aber wenn ich Zweifel an Deinen Berechtigungen habe, verkaufe ich nicht. Ist doch ganz einfach. Es ist eine BRINGSCHULD des Erwerbers sich so zu legitimieren das ich als Verkäufer kein Risiko eingehen muss. Punkt!

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vor 37 Minuten schrieb Slotsipxes:

Es ist eine BRINGSCHULD des Erwerbers sich so zu legitimieren das ich als Verkäufer kein Risiko eingehen muss. Punkt!

Absolut, und genau das wird hier von Joesosntwas unterstellt als ein Risiko beim normalen Kauf von Waffen, also ohne jegliche Voreinträge einfach nur über Dokument, in dem Fall WBK Gelb. Und das ist kein Risiko, das ist normal, das solltest besonders du als Händler wissen :)

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Na dann sind wir uns doch einig:s75:

Es ging ja auch eigentlich darum das die WBK erst einmal von der Behörde "zurückbehalten" wurde, und dann fiktiv die Frage in den Raum gestellt wurde, kann ich jetzt auch ohne physikalisch vorlegbare WBK eine Waffe erwerben? Theoretisch (mit zustimmung der Behörde) ja. Die WBK ist ja nicht eingezogen, und somit das Bedürfniss noch existent. Die Eintragung macht die Behörde und die 2/6 Regelung geht zu lasten des erwerbers. Aber als Händler mach ich sowas nicht, weil die Behörden leider nicht immer Fachkundig sind und die Erwerber die Gesetze gerne zu Ihren Gunsten interpretieren. Im übrigen bin ich auch der Meinung das Wir uns das Leben nicht unnötig erschweren sollten. Leg die EWB im Original vor und gut ist.

 

just my 5 centavos

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