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IGNORED

Bearbeitungzeit erste WBK Düsseldorf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Shiva:

Hallo,

 

hat jemand eine Meinung wie lange die erste WBK in Düsseldorf dauern wird? Meinen Antrag kann ich am ersten September abgeben.

 

Viele Grüße

 

 

Seit der "GCD" da sein Unwesen treibt ist doch die Behörde spitz wie Lumpi bei Sportschützen, ich glaube das kann dauern. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Jacko5000:

Seit der "GCD" da sein Unwesen treibt ist doch die Behörde spitz wie Lumpi bei Sportschützen, ich glaube das kann dauern. 

 

Wer ist GCD? 

 

vor 8 Minuten schrieb MP%:

1. September2016 ?

 

Ähm. Ok, 04.09. :)

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb MP%:

1. September2016 ?

 

Ich habe das Eingangsposting so verstanden, dass eine Abgabe erst noch erfolgen wird und zwar jetzt im kommenden September 

vor 45 Minuten schrieb Shiva:

 

Ähm. Ok, 04.09. :)

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Shiva:

Hallo,

 

hat jemand eine Meinung wie lange die erste WBK in Düsseldorf dauern wird? Meinen Antrag kann ich am ersten September abgeben.

 

Viele Grüße

Wie wäre es damit, die dort direkt zu fragen?

Die dürften das am ehesten wissen...

Geschrieben

ACH

Du willst ihn erst abgeben-

Rechne mit 6 Wochen, scheint ziemlich normal zu sein bei Erstaustellung

 

Frank

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BlackBull:

Wie wäre es damit, die dort direkt zu fragen?

Die dürften das am ehesten wissen...

 

Hatte ich schon Dienstag was zu geschrieben (ok, anderer Thread). KWS dauert ein Jahr(!) und zur WBK wollte sich das Amt nicht äußern, gänge aber schneller. Mental bereite ich mich gerade auf 11 weitere Wartemonate vor. :yess:

 

Ich mag nicht mehr Leihwaffe schießen, will endlich meine eigene Kanone haben.

 

@Frank: 6 Wochen wären cool. Ich warte einfach mal ab.

Geschrieben

Über 6 Monate ist Anlass für Untätigkeitsbeschwerde. Und 6 Wochen sind schon obere Grenze in der Realität. Warum können wohl einige Behörden schneller als andere? Die greifen, zumindest im gleichen Bundesland, auf die gleichen Resourcen zu.

Gesendet von meinem SM-T805 mit Tapatalk

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb MP%:

ACH

Du willst ihn erst abgeben-

 

Was kann man anderes aus...

 

vor 16 Stunden schrieb Shiva:

Meinen Antrag kann ich am ersten September abgeben.

 

...herauslesen? :unsure2:

 

vor 19 Minuten schrieb Ostwestfale_LP:

Warum können wohl einige Behörden schneller als andere? Die greifen, zumindest im gleichen Bundesland, auf die gleichen Resourcen zu.

 

Manche haben mehr, manche weniger Personal.

Manche haben qualifizierteres, manche weniger geeignetes Personal.

Manche haben motiviertes, manche weniger motiviertes Personal.

Manche haben eigene Meinungen, die sie in ihre Arbeit einfliessen lassen.

 

Man stelle sich vor, solange da noch Menschen und keine Roboter sitzen, gibt es da aus vielerlei Gründen Unterschiede.

 

vor 21 Minuten schrieb Ostwestfale_LP:

Über 6 Monate ist Anlass für Untätigkeitsbeschwerde.

 

Bla, bla, bla.

 

Anlass für eine Untätigkeitsbeschwerde ist... wie überraschend... tatsächliche Untätigkeit.

Wenn in den 6 Monaten was getan wird und die Behörde die Dauer begründen kann, dann geht diese Beschwerde in's Leere.

 

Die Zahl der Vorgänge, die sich so lange hinzieht, wird sehr klein sein (die proportionale Zahl der Beschwerden darüber hoch, wer beschwert sich in Foren schon über eine zügige Abwicklung oder bedankt sich grade dafür) und wird meistens einen Grund haben, so z.B. im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung - die bedingt üblicherweise die meiste Wartezeit auf die Rückmeldung der angefragten Stellen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Leute helft mir mal, ich steh gerade auf dem Schlauch.

Wieso kann die Beantragung der WBK erst ab Tag xx (In diesem Fall September) bei der Behörde abgegeben werden?

:blink:

 

Bedürfnis ist klar, stellt der Verband frühestens nach 12 Monaten aus.

Aber wenn er das Bedürfnis schon hat, woher ergibt sich die Wartezeit für den Antrag beim Amt?

Bearbeitet von GunsRus
Geschrieben

Woher nimmst Du die Information, dass er die Bedürfnisbestätigung schon hat? Steht das im angesprochenen anderen Thread, den ich nicht kenne? Hier steht's zumindest nicht. :unsure2:

 

Aber grundsätzlich:

 

Eigentlich war es früher mal so, dass man so einen Antrag beim Vorliegen aller Voraussetzungen (also auch die notwendige Dauer der Verbandszugehörigkeit erfüllt) abgegeben hat.

 

Manch' einer kann und will aber keine 1, 2, 3 Monate warten oder braucht die Waffe dringend und meint, seinen Antrag auch vorher schon abgeben zu können oder müssen.

 

Manch' eine Behörde meint, dass das OK ist, manch' eine Behörde meint, dass das nicht geht und alle Voraussetzungen bei Antragsstellung vorliegen müssen. Der Erfolg ist also abhängig von der zuständigen Waffenbehörde und/oder dem zuständigen Sachbearbeiter.

 

Früher™ war das gefühlt aber auch kein Problem. Der Prozess der Zuverlässigkeitsüberprüfung war deutlich schlanker und die beteiligten Stellen deutlich weniger überlastet (grade durch solche Geschichten wie den unsinnigen KWS), so dass der teilweise nach Tagen durch war. Aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit heraus kann ich mich nicht an Vorgänge erinnern, die länger als ein paar Wochen gedauert haben, wenn überhaupt. Und für die paar wenigen Dinger, die sich hinzogen hatte es meistens eine Erklärung (Antrag falsch gestellt, Person... problematisch, Urlaubszeiten von irgendeiner beteiligten Stelle, irgendwas verschlampt...).

 

Heute dauern wie hier schon oft diskutiert solche Anträge teilweise Monate und nicht immer ist für den Bürger und Kunden der Grund ersichtlich, liegt meist aber an einem Amalgam der von mir im vorherigen Beitrag aufgeführten Gründe. Und wenn es in manchem Bundesland phasenweise ein einziger Mitarbeiter war, der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bearbeitet hat (und der auch mal Urlaub hat und krank wird...).

Dadurch hat es sich als durchaus zweckmäßig etabliert, mit der Waffenbehörde mal Rücksprache zu halten, ob es Möglickheiten gibt, den Prozess zwar nicht zu beschleunigen, aber etwas früher als "üblich" einzusteigen.

 

Ob diese Möglichkeit hier gegeben ist, können nur der Threadstarter und seine zuständige Waffenbehörde miteinander klären.

 

Aber wenn er das hier schon so beschreibt, gehe ich davon aus, dass der Termin im September wohl passt. Über den beschwert er sich ja auch nicht sondern fragt nach der zu erwarteten Wartezeit. Aber letztendlich kann auch die nur seine zuständige Waffenbehörde abschätzen, da helfen selbst Erfahrungswerte aus vergangenen Zeiten wenig.

Geschrieben
 
Bla, bla, bla.
 
Anlass für eine Untätigkeitsbeschwerde ist... wie überraschend... tatsächliche Untätigkeit.
Wenn in den 6 Monaten was getan wird und die Behörde die Dauer begründen kann, dann geht diese Beschwerde in's Leere.
 
Die Zahl der Vorgänge, die sich so lange hinzieht, wird sehr klein sein (die proportionale Zahl der Beschwerden darüber hoch, wer beschwert sich in Foren schon über eine zügige Abwicklung oder bedankt sich grade dafür) und wird meistens einen Grund haben, so z.B. im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung - die bedingt üblicherweise die meiste Wartezeit auf die Rückmeldung der angefragten Stellen.
 
 
Schlecht geschlafen? Oder Meckermilch getrunken?

Es ist tatsächlich so, egal wie überlastet die Behörde gerade ist oder was los ist.
Wenn du schon unqualifizierte Äusserungen los läßt so drück einfach vor dem senden . Hilft deinen Nerven und du disqulifizierst (blamierst) dich nicht cora publico.

Take Care

Gesendet von meinem SM-T805 mit Tapatalk

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Ostwestfale_LP:

Es ist tatsächlich so, egal wie überlastet die Behörde gerade ist oder was los ist.

 

Und was bringt das in der Praxis, ausser den Apparat zusätzlich zu belasten?

 

Für die überwiegende Zahl der Langläufer gibt es sachliche Gründe, die eine solche Klage in's Leere laufen lassen.

In waffenrechtlichen Themen hat die zuständige Behörde nur eingeschränkten Ermessensspielraum, dafür wird der Genehmigungs- und vor allem der Überprüfungsprozess immer weiter aufgebläht und verkompliziert. Damit gibt es genügend externe Faktoren, die eine gewünschte Entscheidung unmöglich machen und die nicht im Einfluss der beklagten Behörde liegen. Auch damit läuft sowas üblicherweise in's Leere.

 

Aber ja, da bleibt gelegentlich auch einfach mal was liegen oder es wird ge- oder verschlampt. Da reicht in fast allen Fällen aber schon eine nette Nachfrage mit Bitte um Klärung des Bearbeitungsstandes.

 

Die Rechtehaberfraktion kann natürlich gerne klagen. Das verspricht eine gute weitere Zusammenarbeit für die Zukunft. :good:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb German:

Die Rechtehaberfraktion kann natürlich gerne klagen. Das verspricht eine gute weitere Zusammenarbeit für die Zukunft. :good:

 

 

Nicht auf WO- da kann man gegen alles klagen und das beste- es wird immer im Sinne des Klägers entschieden......also zumindest so theoretisch.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Manche Dienststellen sind gar nicht so unfroh über Untätigkeitsklagen. Denn das bringt evtl. auch mal Personalplanungen, etc. auf den (öffentlichen) Prüfstand.

 

Zum Thema Dauer von Anträgern: Ich hatte einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen Wiederladelehrgang gestellt. Leider kam jemand auf die Idee das LKA mit in den Überprüfungskreislauf aufzunehmen. Ohne dort das Personal entsprechend aufzustocken. Also hat mein Antrag "etwas" länger gedauert. Das lag also nicht in der Hand meiner Behörde und wurde mir auch so ohne Nachfrage mitgeteilt.

 

Wie gesagt, auch auf Behörden arbeiten vorwiegend Menschen mit denen man sprechen kann. Das sollte man dann auch mal tun bevor man größere Keulen rausholt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb German:

Woher nimmst Du die Information, dass er die Bedürfnisbestätigung schon hat? Steht das im angesprochenen anderen Thread, den ich nicht kenne? Hier steht's zumindest nicht. :unsure2:

 

 

Das ist WO. Ich habe lange überlegt ob ich einen Roman mit allen Informationen schreibe oder nur den eigentlich mir wichtigen Aspekt. Aber letztlich läuft dann die Diskussion doch wieder über persönliche Mutmaßungen und Meinungen... :lol:

 

Die Bedürfnisbescheinigung beim BDS LV4 ist _sehr_ fix. Jedenfalls wenn man alle Unterlagen sorgfältig vorbereitet hat. Und das mit dem ersten September war auch nur ein Spruch von meiner Seite, weil dann halt meine 12 Monate rum sind. Mir geht es doch gar nicht um ein paar Tage warten. Mein Horror wäre, dass ich nach 12 Monaten gesetzlicher Wartefrist nun noch mal 12 Monate behördlicher Wartefrist hätte.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 08/18/2017 um 14:07 schrieb marieluise:

aber ist wohl viel los im moment ................warum wohl ?

 Kannst du das "warum wohl" mal erklären? Ist da was besonderes in Brandenburg??? Hatte vor dort mal Urlaub zu machen, besser nicht?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

 Kannst du das "warum wohl" mal erklären? Ist da was besonderes in Brandenburg??? Hatte vor dort mal Urlaub zu machen, besser nicht?

die leute sind wohl im moment alle etwas ängstlicher als früher so hat sich die anzahl der anträge auf wbk/ kleiner waffenschein erhöht und die mitarbeiter haben mehr zu tun damit dauerts was länger

Geschrieben
Am 18.8.2017 um 11:40 schrieb German:

 

Für die überwiegende Zahl der Langläufer gibt es sachliche Gründe, die eine solche Klage in's Leere laufen lassen.

Nein gibt es nicht. Die Abläufe sind schlecht organisiert, Personal knapp, Arbeitsbelastung hoch usw. - das sind keine, von der Rechtsprechung anerkannten Gründe, um die Bearbeitung über 3 Monate hinaus zu begründen.

Und das ist auch gut so ;)

 

Außerdem zwischen Untätigkeitsklage und "Untätigkeitsbeschwerde" differenzieren - für letztere gilt form-, frist- und in der Regel fruchtlos. 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.8.2017 um 10:23 schrieb German:

Woher nimmst Du die Information, dass er die Bedürfnisbestätigung schon hat? Steht das im angesprochenen anderen Thread, den ich nicht kenne? Hier steht's zumindest nicht.

Keine Ahnung wie der Ablauf bei euch ist.

Bei uns setzt die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis das Bedürfnis voraus, siehe § 4  Abs. 1 Nr. 4 WaffG.

 

Ergo:

Ohne Bedürfnisbestätigung vom Verband macht die Beantragung beim Amt wenig Sinn weil diese abgelehnt wird.

Bearbeitet von GunsRus
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb GunsRus:

Ohne Bedürfnisbestätigung vom Verband macht die Beantragung beim Amt wenig Sinn weil diese abgelehnt wird.

Exakt. Und weil unbegründet wäre es binnen kürzester Frist möglich den Antrag mittels Bescheid abzulehnen. Der wäre auch nicht anfechtbar und gebührenpflichtig.

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