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Aufbewahrungsvorschriften für Dienstwaffen


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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb inst200:

Ich habe diese Thema ehr unfreiwillig gestartet.

 

Mich interessierte lediglich, wie oder ob die neuen Aufbewahrungsvorschriften Einzug in die Aufbewahrungsvorschriften der Behörden für die private Aufbewahrung der Dienstwaffen halten.

 

 

Und eigentlich wolltest Du nur implizieren, dass Polizisten ("wieder mal!") bessergestellt werden als der arme, geschundene zivile Waffenbesitzer.

 

Dabei gibst Du Dir die Antwort doch selber, ohne dass Du seherische Fähigkeiten besitzen musst:

 

Gestern (zumindest in letzter Zeit, in weiter zurückliegender Vergangenheit war das in der Tat laxer gehandhabt, auch hier wurde spätestens seit 2003 verschärft) wie morgen werden die Aufbewahrungsanweisungen für Polizisten am WaffG ausgerichtet sein.

D.h. wenn bisher eine Aufbewahrung in B stattfand, ist die weiter möglich, wer seine Aufbewahrung neu nachzuweisen hat (nicht immer und überall konkret als Nachweis gefordert, wird manchmal auch. ur als Erklärung akzeptiert), der muss die neuen Standards nachweisen.

 

Und wenn doch etwas wegkommt, muss der Betroffene sich und seine Aufbewahrung erklären und der Dienstherr zieht ggf. Konsequenzen.

Aber man kann da natürlich auch wieder ein dreiseitiges Thema draus machen.

 

Die im Waffengesetz von diesem explizit ausgeschlossenen Behörden unterliegen nicht dem WaffG, dennoch ist es für sie und ihre Bediensteten - wie hier ja auch schon richtig erwähnt wurde - deutlich einfacher, sich auf bereits gesetzlich bestehende Regeln zur Aufbewahrung zu beziehen, von denen man dann ausgehen darf/kann/muss, dass sie der Gesetzgeber als ausreichend erachtet. Theoretisch kann man auch eine geringerwertige Aufbewahrung anweisen/zulassen, wenn dann was wegkommt, wird sich der Anweisende aber sehr wahrscheinlich diesbezüglich Fragen stellen lassen dürfen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb German:

 

Und eigentlich wolltest Du nur implizieren.....

Ich impliziere Garnichts..........

 

Ich habe nur Interesse geäußert; möglich dass ich sogar Betroffener bin.....?!?

 

Oh man, es ist schon interessant was und wie alles hier aus dem Ruder läuft.

 

Einfache Fragen arten zu einer Wilden Diskussion mit Anfeindungen und Unterstellungen aus. Sorry, wir zerlegen uns selber........

 

inst

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb German:

Theoretisch kann man auch eine geringerwertige Aufbewahrung anweisen/zulassen, wenn dann was wegkommt, wird sich der Anweisende aber sehr wahrscheinlich diesbezüglich Fragen stellen lassen dürfen.

Das dürfte so ein Beispiel sein, wobei die erwähnten Fachkenntnisse zum Knacken eines TPz sich meines Wissen auf das Bedienen eines Bolzenschneiders zum Entfernen des Vorhängeschlosses beschränken dürften...

 

http://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/21782445_Waffendiebstahl-aus-einem-Panzer-der-Bundeswehr-bleibt-raetselhaft.html

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb inst200:

Ich impliziere Garnichts..........

 

Einfache Fragen arten zu einer Wilden Diskussion mit Anfeindungen und Unterstellungen aus.

 

Stimmt, Dir ist nur mal wieder die Punkte-Taste auf der Tastatur unkontrolliert aus dem Ruder gelaufen...

 

Am 5.7.2017 um 10:27 schrieb inst200:

Ob das dort auch so umgesetzt wird......
 

 

Wärest Du selber Betroffener, wüsstest Du sicherlich, dass es bessere Anlaufstellen für so eine "Frage" gibt, als WO...

Bzw. mit ein kleinwenig selber nachdenken, hätte man sie nicht stellen müssen.

 

Aber hey, möglich ist natürlich alles.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb hellbert:

Das die Dienstwaffe mit nach Hause genommen wird ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand eher die extrem seltene Ausnahme als die Regel.

 

Hier ist es so, dass nahezu jeder uniformierte Polizist, den ich zu Berufsverkehrszeiten in der Bahn sehe (ich nehme da jetzt einfach mal vereinfachend an, dass die dann von bzw. zur Arbeit fahren), seine Dienstwaffe an der Seite trägt. Ausnahme sind die mit den goldenen Sternen auf der Schulter. Aber die sieht man eh recht selten.

 

vor 1 Stunde schrieb aschnuffi:

Wenn ich die Dienstwaffe nicht mit nachhause nehmen muss, brauch ich auch kein entsprechendes Behältnis und somit hat sich die Kontrolle erledigt.

 

Die Sinnhaftigkeit einer etwaigen Kontrolle bzw. einer sicheren Aufbewahrung wäre ja nicht davon abhängig, ob jemand die Waffe mit nach Hause nehmen muss, sondern ob er sie mit nach Hause nimmt. Würde man die Maßstäbe des WaffG anlegen, müsste er ja sogar vor der Erlaubnis, die Waffe mit nach Hause nehmen zu dürfen, erstmal nachweisen, dass er sie zu Hause auch sicher aufbewahren kann.

 

Das ist in etwa so wie mit dem NWR. Da wird/wurde von verschiedenen Polizeigewerkschaften und sicher auch Politikern argumentiert, dass die Polizei ja wissen müsse wenn sie zu einem Einsatzort gerufen wird, ob dort Waffen im Haus sind. Das können sie ja dann über das NWR abfragen (ja, ich weiß, ich weiß.... die haben halt nunmal so argumentiert....). Nimt man das Argument auf, fällt natürlich sofort eine Lücke auf: Wenn ein Dienstwaffenträger seine Waffe zu Hause hat (hier würde sogar "haben kann" reichen, aber es geht jedenfalls nicht um "haben muss"), dann müssten die Polizisten, wenn sie zu einem Einsatz dorthin gerufen würden, das ja genausogut wissen sollen. Ist logisch, oder? Jaaaaa, denkste. So logisch ist das dann auch wieder nicht. Die Logik ist hier keine universal geltende Wahrheit, sondern abhängig von der Perspektive.

 

Jedenfalls, wenn man die Polizeigewerkschafter, die eben noch wie oben argumentiert haben, darauf anspricht, dann reagieren die alle gleich (ist tatsächlich so). Zuerst sagen sie dir, dass die Polizei ja von sich wisse, dass da ein Polizist wohne und sie darüber nicht extra informiert werden müssten, daher würde der NWR-Eintrag ja nicht gebraucht. Da kann man dann darauf antworten, dass die Polizei ja wohl schwerlich alle Kollegen vom Zoll, der Bundeswehr, LKAs etc. kennen könne. Der letzte Polizist, mit dem ich mich etwas näher dazu ausgetauscht habe, hat 40 km Weg zur Arbeit. Da weiß die Dienststelle zu Hause auch nicht notwendigerweise, was der von Beruf ist (war in dem Fall auch noch ein anderes Bundesland). Das Wissen vor Ort kann also gar nicht in der Breite vorhandensein, wie eine Hinterlegung im NWR.

 

Ja, weißte, was man dann von denen hört? (Wieder in allen Fällen gleich, wieder vorhersagbar)?

 

Nix.

 

Ich kann es ja verstehen. Ich will auch nicht im NWR zentral abfragbar sein. Es geht mir auch nicht wirklich darum, da unbedingt die Polizisten im NWR drin zu haben. Die wären da genauso Opfer wie wir. Wo ich mir aber schon fragwürdig vorkomme ist, wenn die selben Maßstäbe zwar an andere gelegt werden, aber für sich selbst eben gerade nicht gelten sollen. Am Ende kann man da auch einfach ehrlich sein: Das Thema Waffen ist schon eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wo für die gleichen Sachverhalte verschiedene Maßstäbe angelegt werden, je nachdem ob man aus sicht des Spielregelgebers zur eigenen Mannschaft gehört, oder eben zur Konkurrenz. Das ist kein Vorwurf an Polizisten als Person, sondern an Politiker und Funktionäre als ... ach da kommt ihr schon selber drauf.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb knight:

Hier ist es so, dass nahezu jeder uniformierte Polizist, den ich zu Berufsverkehrszeiten in der Bahn sehe (ich nehme da jetzt einfach mal vereinfachend an, dass die dann von bzw. zur Arbeit fahren), seine Dienstwaffe an der Seite trägt. Ausnahme sind die mit den goldenen Sternen auf der Schulter. Aber die sieht man eh recht selten.

Die Waffe gehört ja auch zur Uniform.

Unser Polizeidirektor hatte früher vor der Dienstbesprechung immer unter den Tisch geschaut ob alle seine Abschnittsleiter(höherer Dienst mit goldenen Sternen) die Waffe an der Seite zu baumeln hatten.

Beamte in Uniform dürfen die öff. Verkehrsmittel umsonst benutzen, nur machen in Berlin die wenigsten davon Gebrauch.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb VP70Z:

Gibt es was Neues? Also abgesehen davon daß ihm vermutlich der Steuerzahler eine neue Pistole gekauft hat.

Der Steuerzahler muß keine neue kaufen denn es sind genug Reservewaffen vorhanden.

Hat er gegen die Aufbewahrungsvorschriften seines Dienstherren verstoßen wird er sie bezahlen müssen oder er hat eine Amtshaftpflichtversicherung.

Genau wie beim LWB, da zahlt ev. die Hausratversicherung.

Bei dem einen prüft der Dienstherr und bei dem anderen die Waffenbehörde ev. Verstöße, also kaum Unterschiede.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb uwewittenburg:

Bei dem einen prüft der Dienstherr und bei dem anderen die Waffenbehörde ev. Verstöße, also kaum Unterschiede.

Der eine wird in den Innendienst befördert und der andere sucht sich ein schönes neues Hobby, Hallenhalma oder so was? Stimmt, kaum Unterschiede. Und die Kohle von der Hausratversicherung braucht er für den Anwalt, weil der nicht für Brago arbeiten will?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Schon mal etwas von einer Rechtsschutzversicherung gehört?

Ich will Dich nicht mit ARB, Feinheiten wie vorsätzlich begangenen Straftaten und schon wieder dieser Brago langweilen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Der eine wird in den Innendienst befördert und der andere sucht sich ein schönes neues Hobby, Hallenhalma oder so was? Stimmt, kaum Unterschiede. Und die Kohle von der Hausratversicherung braucht er für den Anwalt, weil der nicht für Brago arbeiten will?

 

Ich will das nicht abstreiten, wer seine Dienstwaffe mit nachhause nimmt, soll diese ordnungsgemäß verwahren. Bevor ich als Sportschütze anfing, hatte ich keinen Waffenschrank und hab meine Dienstwaffe nie mit nachhause genommen.

 

Das Disziplinarrecht ist kein Spaß, wenn man die evtl. anfallende Gehaltskürzung und damit resulitierende spätere Beförderung rechnet, ist dies meist mehr als eine Strafe vom Gericht.

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb inst200:

Oh man, es ist schon interessant was und wie alles hier aus dem Ruder läuft.

Einfache Fragen arten zu einer Wilden Diskussion mit Anfeindungen und Unterstellungen aus. Sorry, wir zerlegen uns selber........

Gewöhn dich dran, dieser Herr verspritzt hier gerne sein Gift.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb knight:

Hier ist es so, dass nahezu jeder uniformierte Polizist, den ich zu Berufsverkehrszeiten in der Bahn sehe (ich nehme da jetzt einfach mal vereinfachend an, dass die dann von bzw. zur Arbeit fahren), seine Dienstwaffe an der Seite trägt. Ausnahme sind die mit den goldenen Sternen auf der Schulter. Aber die sieht man eh recht selten.

 

Trotzdem eine Minderheit im Vergleich zur Gesamtzahl an Polizisten. Das wollte ich damit sagen.

 

Selbst wenn mal eine Waffe von Polizisten wegkommt ist es fraglich, ob die Beamten, die die Sache aufnehmen, an die möglichen Verstöße nach dem Waffengesetz denken. Nicht ohne Grund gibt es bei den LKÄs extra Sachbearbeiter für Waffenkriminalität. Und die kommen eher nicht zu Einbrüchen, wo aber "klassisch" Dienstwaffen wegkommen. (Wenn sie nicht auf dem Klo vergessen werden...)

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