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Herakles

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vor 1 Minute schrieb VP70Z:

Gott bewahre! Du hast meinen Beitrag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Der Zustand davor hatte was mit Freiheit im Zusammenhang mit Waffen zu tun. Sogar in der Monarchie.

So, das gesetzlich vorghesehene Versagen eines Waffenscheins ohne Angabe von Gründen- nur mal ein Beispiel, ist also Freiheit? Du kennst ja die Gesetze, also weisst du auch in welchem dies steht.

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vor 7 Minuten schrieb P22:

Dir ist immer noch nicht ganz klar, dass DSB & Co. auf dem Feld der Selbstverteidigung und CCW rein gar nichts verloren haben? 

Daran ändert sich nichts, dass sie bisher die einzigen aus dem waffenrechtlichen Spektrum (neben Jagd usw.) mit direktem Draht in die Politik sind.

Dir ist immer noch nicht klar das bunte Videos eben keinen politischen Einfluss haben. Sicherlich wirst du mir jetzt erklären das Millionen dieses Video sehen, auf die Strasse gehen und solange demonstrieren bis ihnen ein Waffenschein ausgestellt wird......nicht wirklich, oder?

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb chapmen:

So, das gesetzlich vorghesehene Versagen eines Waffenscheins ohne Angabe von Gründen- nur mal ein Beispiel, ist also Freiheit? 

Und heute wird dem Antragsteller beschieden er sei nicht mehr als die Allgemeinheit gefährdet. Und/oder der Antrag wir mit allen Tricks schleppend bearbeitet. "Echte" mir bekannte Fälle, keine Biertischerfindungen.

Aber es ist Dein gutes Recht das heutige aktuelle Waffenrecht als gut und besser zu betrachten. Und das ist gut so!

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Falsch (bewusst?) interpretiert.

Das heutige WaffG. ist nicht besser- ebensowenig wie frühere. Aus diesem Grund ist es fatal unreflektiert die früheren als Beispiel anzuführen, insbesondere in Bezug auf die Ziele einer Waffenlobby.

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vor 15 Stunden schrieb cartridgemaster:

Erst wenn in DE 100.000 LWB geschlossen auf dem Rasen vor dem Reichstagsgebäude stehen ... ach nee, geht ja nicht.

Das Betreten des Rasens ist ja verboten.

 

CM

 

Nöh, ist nicht, aber man muss eine Bahnsteigkarte lösen.

 

 

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Der BESITZ war frei, nur der ERWERB war - teilweise - erlaubnispflichtig. Bei Exoten und KWKG mag was anderes gegolten haben, so alt um das zu wissen bin ich leider noch nicht.

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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Falsch.

Na dann erläutere doch mal was da Stand der Dinge war.

 

Mir bekannt sind:

- Langwaffen waren frei ab 18

- Kurzwaffen gab  es auf Erwerbsschein, der aber mehr oder weniger an jeden ausgestellt wurde, der nicht vorbestraft war

 

Allerdings gab es wohl ziemliche Differenzen je nach Bundesland.

 

Edith hat mir gerade geflüstert, dass bis 1972 das Reichswaffengesetz von 1938 galt. Erstaunlich, wie viel davon sich in den Fassungen von 1972/1976 und bis heute wiederfindet. Nur die guten Sachen hat man gestrichen.

Bearbeitet von erstezw
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vor 37 Minuten schrieb erstezw:

Edith hat mir gerade geflüstert, dass bis 1972 das Reichswaffengesetz von 1938 galt. Erstaunlich, wie viel davon sich in den Fassungen von 1972/1976 und bis heute wiederfindet. Nur die guten Sachen hat man gestrichen.

Zwar ot, aber....

Erstaunlich ist was sich heute noch aus dem 1928er im gültigen Gesetz findet.

Bis 1972 galt in Teilen das 1938er, "ergänzt" durch Landes- und Polizeiverordnungen- weit entfernt von " alles war frei".

Wenn man sich heute nur die "guten Sachen" aus den 1928er und 1938er Gesetz raussucht führt man sich selber ganz schnell aufs Glatteis- oder wird ganz schnell aufs Glatteis geführt. Grade im öffentlichen Diskussionen sollte man diesen historischen Vergleich vermeiden, das wird ganz schnell ein Bumerang.

Das "USA Modell" ist für einen oberflächlichen Vergleich wesentlich besser geeignet.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Edith hat mir gerade geflüstert, dass bis 1972 das Reichswaffengesetz von 1938 galt. Erstaunlich, wie viel davon sich in den Fassungen von 1972/1976 und bis heute wiederfindet. Nur die guten Sachen hat man gestrichen.

 

Es gibt dazu aus dem amerikanischen Raum allerlei ganz gute (und auch weniger gute) akademische Studien. Wollen wir es dabei bewenden lassen, daß der Zweck dieses Gesetzes nicht die bürgerliche Freiheit und das Recht auf Leben waren.

 

Eher relevant scheint mir schon, daß wir in Württemberg bis 1918 ein verfassungsmäßiges Recht auf Waffen hatten. Meine polemische aber korrekte Kurzfassung ist, daß von der Streichung des Rechts auf Waffen bis zu Hitler nur 15 Jahre gedauert hat. Das ist natürlich kein direkter kausaler Zusammenhang, aber doch eine Warnung wohin die Reise gehen kann, wenn eine Gesellschaft die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat (also freie Rede, eben Waffen, fairer Prozeß, Eigentum, usw.) gering schätzt und angebliche Kollektivinteressen wichtiger findet.

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vor 53 Minuten schrieb SC:

9.bild.jpg

 

So leid es mir um die Polizistin tut und ich ihr eine schnelle Genesung wünsche: Ist dieser Aufzug inzwischen die neue Mode für Polizisten in Deutschland? Ist es gerade so kalt, daß man Gesichtsmasken als Schutz gegen Erfrieren braucht, oder sollen die wie Palästinensertücher dem Schutz vor Sonnenbrand dienen? Jeff Cooper seelig, zu so vielen Lebensbereichen eine Quelle weiser Einsichten, hat für dieses Auftreten den Begriff "Ninja" eingeführt.

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vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

So leid es mir um die Polizistin tut und ich ihr eine schnelle Genesung wünsche: Ist dieser Aufzug inzwischen die neue Mode für Polizisten in Deutschland? Ist es gerade so kalt, daß man Gesichtsmasken als Schutz gegen Erfrieren braucht, oder sollen die wie Palästinensertücher dem Schutz vor Sonnenbrand dienen? Jeff Cooper seelig, zu so vielen Lebensbereichen eine Quelle weiser Einsichten, hat für dieses Auftreten den Begriff "Ninja" eingeführt.

Zum ersten wollen die nicht unbedingt wiedererkannt werden,es handelt sich ja auch nicht um Streifenpolizisten. Zum zweiten schützt es vor den Flashbang wenn mal eine daneben geht.

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ist dieser Aufzug inzwischen die neue Mode für Polizisten in Deutschland?

 

Ist mir auch aufgefallen.

Früher lief das SEK in Jeans+Kugelsicherer Weste und Sturmhaube auf. Heute machen die einen auf NavySeals und Speznaz :laugh:

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vor 6 Stunden schrieb erstezw:

Na dann erläutere doch mal was da Stand der Dinge war.

 

Mir bekannt sind:

- Langwaffen waren frei ab 18

- Kurzwaffen gab  es auf Erwerbsschein, der aber mehr oder weniger an jeden ausgestellt wurde, der nicht vorbestraft war

Nachdem der Nutzer chapmen statt vernünftiger Beiträge lieber nichtssagende Brocken in den Raum wirft, vielleicht um einen anderen Nutzer mit dem selben seltsamen Stil zu kopieren (wenn es gut tut...) ergänze ich mal soweit mir bekannt:

 

Jagdschein galt als WES, in Bayern bis zur 1976 Änderung, maßgeblich war der Sitz des Händlers und nicht des Käufers!

Jagdschein galt als Waffenschein, afair wurden sogar WS abgelehnt mit der Begründung vorhandener Jagdschein.

4mm Kinderspielzeug frei (geschenkt!)

Perkussionsrevolver frei.

FFW für praktisch nicht existierende Munition (zeitweise ?) frei (Nambu usw)

Dafür war die Jägerprüfung anspruchsvoll, man mußt Flinte schießen können und nicht nur abschießen. Und die Theorie war überall knackig, Prüfungstourismus gab es auch nicht.

 

Über brauchbare Ergänzungen oder auch Korrekturen kundiger Foristi freue ich mich. 

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vor 7 Stunden schrieb joker_ch:

Zum ersten wollen die nicht unbedingt wiedererkannt werden...

 

Genau, weil die ganzen bösen Gangster Schlange stehen, um sich an dem bösen Vopo, der sie verknackt hat, zu rächen... schau dir mal Fotos der ESU oder SWAT an, da siehst du keine solche Kostümierung und die haben auch schon mal mit wirklichen Gangstern zu tun... Wichtigtuerei, mehr ist das nicht...

Bearbeitet von BigMamma
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