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IGNORED

Erstaunlich was das deutsche Waffenrecht so hergibt...


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Geschrieben

Grundsätzlich ist mir ja vieles sympathisch, dass eine Gesetzeslück ausfüllt (was wurde eigentlich damals aus der 7,62x40 von Beitler? :chrisgrinst: ).

 

Aber.... das Teil wird sicherlich seine Abnehmer finden, vor allem in der Prepperszene. Es ist aber genauso ein Symptom für den Gemütszustand von Leuten, die in der "besten Demokaratie der Welt" waffenmäßig an der kurzen (und jederzeit auf 0 verkürzbaren) Leine gehalten werden.
Und die vielleicht sehen das gleichzeitig ein, so noch nicht dagewesenes, Gesellschaftsexperiment an ihnen durchgeführt wird.

Kurzum: Ein Verzweiflungsfurz des deutschen Michels, und nur bei ihm dürfte das Ding auch zu dem Preis absetzbar sein.

 

Andere kaufen sich dann zu gegebener Zeit auf dem Schwarzmarkt etwas wirkungsvolleres für den Bruchteil des Preises.
Außer es ist ein, ursprünglich mal an die Kurden geliefertes G36, das ist dann vielleicht teurer, weil krass Hecklah & Kuch.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chief wiggum:

Aber.... das Teil wird sicherlich seine Abnehmer finden, vor allem in der Prepperszene.

 

Das Ding braucht extrem viel relativ komplexe Technik (Luftpumpe, Kompressor o.ä.), ohne dabei wesentliche Vorteile gegenüber einer Armbrust zu haben.

Geschrieben

Der Vorteil gegenüber der Armbrust ist die viel höhere Kadenz.

Pfeil auflegen und schießen. Jedesmal spannen entfällt.

Ausserhalb von Disneyland ist das ein Luftgewehr mit einem

Wechsellauf für Pfeile. Das wäre aber für Krauts zu gefährlich ;)

 

Geschrieben

Da ich kürzlich auch über den "Verminator" gestolpert bin, hier der Vollständigkeit halber noch der Feststellungsbescheid des BKA zum selbst nachlesen: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Aber Luftpumpen über 7,5J sind pfui :-) Der Verminator hingegen gilt nichtmal als Anscheinswaffe ... bis damit mal einer draußen rumläuft ...

 

MfG

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb chief wiggum:

Kurzum: Ein Verzweiflungsfurz des deutschen Michels, und nur bei ihm dürfte das Ding auch zu dem Preis absetzbar sein.

 

 

Es ist auch eine lustige Idee. Wir haben bei uns auf dem Stand ein paar Leute, die regelmäßig mit dem Pferdehänger eine Kanone auf der Lafette anfahren. (Es ist dabei übrigens interessant, wie schon relativ geringe Mengen Schwarzpulverrauch in der Luft die Sicht auf ein Ziel stören--ich darf dann mit dem Präzisionsschützengewehr warten, bis im Zielfernrohr wieder etwas anderes als Grau ist.) Auch die Kanonen brauchen ihre Gesetzeslücke, weil eigentlich in Amerika Hinterlader mit gezogenen Läufen über einem halben Zoll Kaliber hundepfui sind Diese Kanonen sind mit Sicherheit teurer als der Pfeilschießer, von den Betriebskosten pro Schuß nicht zu reden. Ich würde mir für den Preis lieber noch ein AR holen, aber es gibt auch Leute, die Spaß an Exotischem haben.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb chief wiggum:

Grundsätzlich ist mir ja vieles sympathisch, dass eine Gesetzeslück ausfüllt

 

 

Ja; aber man muss leider auch feststellen, dass unser Gesetzgeber, wenn solche sog. Lücken "zu reichhaltig" genutzt werden, diese gerne schließt...

 

Irgendein poltiischer Verbotsforderer findet sich bestimmt, und auf Fakten/Relevanz kommt es hier und heute ja offensichtlich nicht mehr an.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb walthi:

Da ich kürzlich auch über den "Verminator" gestolpert bin, hier der Vollständigkeit halber noch der Feststellungsbescheid des BKA zum selbst nachlesen: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

Wobei ... das BKA verneint ein "manuelles Einbringen der Abschussenergie mittels Muskelkraft", obwohl es für das Ding anscheinend eine manuell, mittels Muskelkraft zu betätigende Pumpe gibt. Und eine Sperrvorrichtung in Form eines zu betätigenden Ventils ist ebenfalls vorhanden.

 

Ups!

 

Ich glaube, das waren nicht besonders technisch versierte Beamte am Werk. Einem Ingenieur wäre das aufgefallen.

 

 

Grundsätzlich bewegt man sich außerhalb der Schusswaffendefinition des WaffG, wenn a) kein Lauf vorhanden ist, durch den ein Geschoss getrieben wird (eine Führungsschiene wie bei einer Armbrust ist kein Lauf); b) keine Munition (Patronen/Kartuschen) verwendet wird - eine anderweitige Erzeugung heißer Antriebsgase wäre dagegen unproblematisch und c) die Antriebsenergie entweder nicht mittels Muskelkraft eingebracht wird oder, falls sie mittels Muskelkraft eingebracht wird, es keine Sperrvorrichtung gibt.

 

Das lässt viel Raum für Kreativität, z.B. druckluft- oder verbrennungsgetriebene Katapulte mit Führungsschienen.

 

 

 

Geschrieben

Na und.

Wir werden uns halt damit abfinden müssen dass

es irgendein Schießgerät frei und ohne Popanz legal

zu kaufen gibt das sich oberhalb der magischen 7.5 Joule

Grenze bewegt.

Aber in anderen EU Ländern ist es deutlich schlimmer.

Kann man dort sogar Altklamotten Militärgewehre

mit Bj. vor 1890, Einzelladerschrotflinten und KK

so ganz ohne Brimborium kaufen wie bei uns ein Luftgewehr.

 

Was damit alles passieren kann.

Noch vieeel gefährlicher als das komische Pfeilgewehr.

 

Ich finde es jedenfalls lustig wie sich Manche hier schlimmer

über ein Gaudispielzeug aufgockeln als es Grünkommunisten

oder Bildzeitung könnten.

 

Wenn es für alles mit dem man sich oder anderen Leuten

wehtun kann einen Besitzschein geben müsste,

gäbe es keine Campingmesser, Maurerhammer, Ziegelsteine

und keine Dachlatten mehr frei zu kaufen.

Und Gummispanngurte auch nicht.

 

oswald

 

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