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IGNORED

Speer, Schwert und Schild an der Wand


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Der vorgebliche "Verstoß gegen das WaffG" lässt sich dann sicher irgendwie konkretisieren, denn das ist, mit Verlaub, absolut nichtssagend.

Du gibst wohl nie auf?

Auch wenn du stur drauf drischt, wir beide ändern das hier nicht.

vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Zum 2.: Es ging hier genau um Speer, Schwert und Schild an der Wand. Im Kontext historischer, hier altrömischer, Nachbildungen. Die geraten (bei jemandem, der seine Sinne beieinander hat) noch nicht einmal in den Verdacht, verbotene Gegenstände i.S.v. Schlagring, Butterfly und Faustmesser zu sein. Hinsehen genügt.

Laß es genug sein!

vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Kommen wir mal zum Kern der Sache und gehen wir bei pilum und gladius von Waffen-Eigenschaft aus. Waffen sind vor unbefugter Benutzung und Wegnahme durch Unbefugte zu sichern. Ob sie das sind, ist genau vor Ort feststellbar, eine Mitnahme der Gegenstände selbst zur Sachverhaltsermittlung ist weder erforderlich noch sachdienlich. Es kommt auf die Sicherungs-/Aufbewahrungssituation vor Ort an.

Das komische an der Sache ist dass du keinerlei Einfluß auf dem Ablauf des Geschehens hast, 2 gleichartige Situationen an verschiedenen Orten können ein anderes Ergebnis bringen.

vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Dass für Blankwaffen und deren Sicherung vor Wegnahme andere Kriterien gelten als etwa für eine Kat.C-Feuerwaffe, brauche ich hier nicht zu vertiefen.

Das wissen die meisten hier!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb uwewittenburg:

Du gibst wohl nie auf? Auch wenn du stur drauf drischt, wir beide ändern das hier nicht.

 

 

Ich "dresche" keineswegs "stur drauf". Was für eine seltsame Auffassung, mit Verlaub. Ich nehme eine in einem Rechtsstaat ganz normale Position ein, und stelle entsprechend kritische Nachfragen.

Geschrieben

Um inhaltlich weiterzukommen:

 

Wie werden denn so in Gefilden Deutschlands, wo eine diesbezüglich eher "restriktive" Rechtsauslegung/-interpretation vorherrscht (Berlin scheint offensichtlich dazuzugehören), die Anforderungen an die wegnahmesichere Unterbringung einer Blankwaffe (sagen wir mal, vom röm. Pilum zum preuß. Säbel) gesehen? 

Und, noch interessanter, woraus rechtlich abgeleitet?

Geschrieben

Kommt Leute, ist gut. Lasst die Kirche im Dorf. Wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. :)

 

Ich bin nun schon einige Zeit in der "Middelalda"- Szene unterwegs und mit einer Ausnahme gab es keine Probleme. Die Ausnahme war keiner der mehr oder minder bewaffneten Darsteller, sondern ein übereifriger "Torposten", der am Eingang alles was nur ansatzweise nach "Waffe" aussah Kraft seiner Nudelsuppe beschlagnahmen wollte. Nur schoss der gute Mann weit über das Ziel hinaus. Der Veranstalter wollte lediglich keine scharfe Waffen (im Sinn von scharf geschliffenen Schnitt- und Hiebwaffen) auf der Veranstaltung haben. Zumal er mit Paragraphen um sich warf die er selbst nicht mal verstand. Aus Erfahrung heraus habe ich bei solchen Veranstaltungen grundsätzlich einen Ausdruck des dafür zur Anwendung kommenden 42a WaffG dabei. In Rücksprache mit dem Veranstalter war das Problem schnell gelöst.

 

Auf öffentlichen (!) Mittelalterveranstaltungen geführte Waffennachbildungen der Darsteller sind bis auf das Essmesser stumpf (abgerundete Spitzen, Schnitt-/ Schlagkante 3mm). Zudem hat sich in der Szene ein Verhaltenskodex etabliert der besagt dass Messer, Sax und Schwert grundsätzlich in der Scheide bleiben und oft noch zusätzlich mit Band/ Riemen gesichert werden. Äxte, Lanzen, Kriegshämmer sind entweder ebenfalls stumpf oder es werden die Spitzen und Klingen abgedeckt. Abends am Lagerfeuer oder in der Taverne kommt das Eisengerödel in eine verschließbare Kiste bzw. den abschließbaren Waffenständer, Vorhängeschloss dran und gut ist.

 

"Kennst du den Urknall aus dem Horn?
Kennst du den Grund für der Nordmannen Zorn?
Klar wie das Wasser aus unseren Tälern,
gelb wie reife Weizenähren.
Aus dem Fass da muss er fließen,
Damit wir Schlacht und Sieg begießen.

 

Met, Met, Met, Met, Met..."

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb karlyman:

 

 

Kommen wir mal zum Kern der Sache und gehen wir bei pilum und gladius von Waffen-Eigenschaft aus. Waffen sind vor unbefugter Benutzung und Wegnahme durch Unbefugte zu sichern. Ob sie das sind, ist genau vor Ort feststellbar, eine Mitnahme der Gegenstände selbst zur Sachverhaltsermittlung ist weder erforderlich noch sachdienlich. Es kommt auf die Sicherungs-/Aufbewahrungssituation vor Ort an.

 

So! Und von vielen unbemerkt hat das neue Gesetz, wenn es denn in Kraft tritt, eine weitere dümmliche Verschärfung gebracht:

 

§ 13 [...]

 

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,
deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Da steht nix von Schusswaffen. Und nu? wenn ich mich nicht gewaltig irre, wäre dann mit einer Anbringung an einer Wand Essig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Hephaistos:

Da steht nix von Schusswaffen. Und nu? wenn ich mich nicht gewaltig irre, wäre dann mit einer Anbringung an einer Wand Essig.

Essig nicht,

es geht trotzdem, aber eben unter engen Bedingungen(z.B. sicherer Schaukasten), die unterschiedlich ausgelegt werden.

Habe mal einige Bedingungen der Waffenbehörde an ein Museum gelesen, die waren so hoch und finanziell unzumutbar, so dass das geplante Vorhaben gecancelt wurde.

Von daher würde ich schon dafür sorgen dass bei einer Waffenkontrolle dies nicht mit kontrolliert wird, bzw. kann, auch wenn es erlaubnisfreie Waffen sind, die nicht registriert werden müssen.

Wenn dann die Waffen noch mühelos von der Wand genommen werden können, folgt ev. schnell die Begründung dass die im Haus befindlichen Kinder das ebenso könnten.

 

Nun wird gleich wieder der Entrüstungssturm losgehen.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Hephaistos:

So! Und von vielen unbemerkt hat das neue Gesetz, wenn es denn in Kraft tritt, eine weitere dümmliche Verschärfung gebracht:

§ 13 [...]

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Da wird § 13  AWaffV geändert.

 

Demnach wäre es dann, in der Tat, nichts mehr mit andübeln bzw. Befestigung mit Wandhalter.

Eine abschließbare Wand- oder Standvitrine hingegen ginge (= verschlossenes Behältnis). 

 

Kein Riesenunterschied (im Hinblick auf Präsentation), aber wieder mal ein etwas erhöhter Aufwand, und wieder eine "Salamischeibe" weniger. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ich habe mir jetzt ein Wurfaxt mit doppelter Klinge zugelegt. Wegen Familienfeier, Btl Sportfest und körperlicher Ertüchtigung der Rumpfmuskulatur. Ist das jetzt ein Sportgerät, ein Werkzeug oder eine Waffe?  

Geschrieben

Ich steh grad etwas auf dem Schlauch.

Das ist ein Link zu einem Axtwerferverein.

 

Meine Aussage bezog sich auf die Einstufung einer Wurfaxt als Waffe im rechtlichen Sinne.

 

Es gibt auch Pistolenschützenvereine, deshalb sind aber Pistolen trotzdem als Waffen eingestuft :-)

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Steinpilz:

Wurfäxte sind, soweit ich das weiß, als Waffen eingestuft.

Deshalb unterliegen sie sowohl dem Führverbot, wie auch allen anderen waffenrechtlichen Einschränkungen diesbezüglich.

Du meinst, wenn ich die Wurfaxt von A nach B im Auto transportiere muß ich sie einschließen?

Geschrieben (bearbeitet)

Du müsstest mit der Wurfaxt genau die selbe Prozedur vollziehen, wie wenn du z.B. einen Schlagstock transportierst.

 

Beides ist eine Hieb und Stoßwaffe im Sinne des Gesetzes und beides unterliegt den selben Vorschriften.

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben (bearbeitet)

Grad hab ich mal beim BKA geschaut. Da wurde tatsächlich das Thema Wurfaxt schon behandelt und ein Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Modell erstellt.

Das hatte ich irgendwann mal gelesen und bei meiner Aussage im Hinterkopf.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt.html

 

Und wenn ich nun diese Aussage aus dem Bescheid nehme "Nach Begutachtung der Wurfaxt weicht diese nach hiesiger Auffassung aufgrund ihrer Verarbeitung und Qualität von den herkömmlichen, als Werkzeug verwendeten Äxten ab."

würde ich mal tippen, daß eine Doppelaxt , wie sie auf dem Foto des Vereins zu sehen ist, ebenfalls als "weicht von einer herkömmlichen Axt ab" eingestuft wird.

 

Die Verwendung einer Wurf- oder Streitaxt war nun mal vorrangig als Waffe.

Deswegen sind ja auch Tomahawks - obwohl normale Äxte - ebenfalls zu den Waffen zu zählen.

 

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben

Mitnichten. Der Trailhawk von Cold Steel ist als Werkzeug eingestuft; der hat auf der Rückseite einen Hammerkopf. Der Tactical Hawk aus gleichem Haus ist wegen des Hakens auf der Rückseite eine Waffe.

Muss man nicht verstehen. Viele Feuerwehräxte bzw. Handbeile haben den Haken auch und laufen als Werkzeug.

Geschrieben

Hallo

 

Leute, versteht es endlich: Die Politiker wollen alles verbieten, wegsperren etc, was einen Angreifer in seinem Tun behindern oder gefährlich werden könnte. Stichwort: Täterschutz. Denn jeder kann evtl. noch ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft werden. Gewalttäter, Eigentumsumverteiler, Goldstücke etc. Und die hart arbeitende Bevölkerung, die sich, seine Lieben oder gar sein Eigentum schützen will, ist da manchmal im Wege. Also wird, alles was irgendwie zur Selbstverteidigung benutzt werden kann, entweder verboten oder so platziert, dass man es nicht einsetzen kann. und das BKA mit seinem Definitionsrecht, ist da ein willfähriger Büttel.

 

Steven

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb karlyman:

 

Und eine Saufeder?

Als Deko nur noch Fototapete. Da stirbste vor Langerweile. So ein Tod hat keiner verdient. Oder wie mein großes Vorbild Frank Drebbin in der Nackten Kanone heute morgen gesagt hat: Es gibt ehrenvolle Arten zu sterben: ohne Fallschirm aus einem Flugzeug zu springen, von einem Panzer überrollt zu werden oder von einem Watussi die Eier abgebissen zu bekommen.

Geschrieben

Ich denke bei der Art der Einstufung geht es um den ursprünglich angedachten Verwendungszweck.

 

Eine Wurfaxt wird und wurde überwiegend als Waffe benutzt.

Ein Tomahawk ebenso.

Eine Saufeder ist meiner Meinung nach grenzwertig.

Laut Definition wäre es ein Werkzeug zur Tötung von Wild.

Man müsste es hier tatsächlich drauf ankommen lassen.

 

@Asgard

Hast du irgendwas Schriftliches, was die Einstufung des Trailhawk von Cold Steel betrifft?

Oder irgendeines Tomahawks-Modells?

 

Bei Bögen haben wir noch den Vorteil, daß ein Bogen zum Glück immer noch ausschließlich als Sportgerät eingestuft wird, egal wie kräftig er ist.

Spätestens mit dem ersten Mord durch einen Compoundbogen wird sich das aber auch erledigt haben.

 

 

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