Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

IPSC-Kampfschießen und DSB!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Letztlich reduziert sich das ganze Waffenrecht eh auf eine Frage des grundlegenden Menschen- und Gesellschaftsbildes: Glaubst Du daran, daß die meisten Menschen--obwohl der Natur nach sündig--als Individuen in einer sich selber organisierenden Gesellschaft einigermaßen friedlich miteinander umgehen können, und daß Macht eine Tendenz hat, ihre Inhaber zu korrumpieren? Oder glaubst Du eher, daß der Mensch seiner Natur nach so verkommen ist, daß er nur im Zustand der Hilflosigkeit vor einem Zwingherrn zu friedlichem Verhalten fähig ist?


Ja, in der Tat. Das erste ist die grundsätzlich progressive (oder "linke") Einstellung. Das zweite die grundsätzlich konservative (oder "rechte").
Und so sind dann auch die waffenrechtlichen Schlußfolgerungen. Im ersten Fall braucht es nur eine große gemeinsame Anstrengungen, um die Gründe und Urtsachen des Bösen zu beseitigen. Also die bösen Waffen verbieten,  und alles wird gut (zumindest aber viel besser).
Im zweiten Fall legt man sich Rechenschaft darüber ab, dass der Mensch immer schon Waffen gehabt habt und sie auch immer brauchen und gebrauchen wird, und dass daran nichts a priori Schlechtes oder Böses ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Kurz: Hat Dir in der Schule Locke oder Hobbes besser gefallen?

 

Ich mag es, wenn die Dinge auf den Punkt gebracht werden. Aber manchmal ist es doch bisschen komplizierter. Gerade habe ich folgenden Artikel gelesen, den ich für einen der ganz wenigen Guten aus dieser Quelle ist halte: spiegel.de/lebenundlernen/schule/lehramtsstudentin-warum-ich-mein-referendariat-abbreche-a-1143237.html

 

Wie ein Mensch denkt und empfindet, hat viel mit Konditionierung zu tun - ín der Schule über Noten. Laut dem Artikel werden Jugendliche in deutschen Schulen zu Pawlowschen Hunden degradiert, so dass sie jedem politisch korrekten Bullshit zustimmen. Zumindest schildert der Artikel ein schlimmes Beispiel dafür. Den Schülern wird der Mut genommen, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Ganz übel. Denn das ist das Gegenteil von "sapere aude" - dem Leitspruch der Aufklärung von Immanuel Kant. Es ist Verblendung.

 

Der schlechteste meiner Lehrer damals am Gymnasium war der Geschichte-Lehrer, er war Doktor in dem Fach. Ich habe über mehrere Jahre nichts Nützliches von ihm gelernt und mich in seinem Unterricht nur gelangweilt. Dabei könnte die Geschichte dem Volk soviel Wertvolles lehren, aber die Steuerer des Systems wollen das anscheinend nicht.

 

Wie wohltuend und nützlich sind dagegen die Vorträge von Dr. Daniele Ganser aus der Schweiz! Sein Spezialgebiet ist die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Er ist auf der Seite der 99%.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb mwe:

Wie ein Mensch denkt und empfindet, hat auch mit Konditionierung zu tun - ín der Schule über Noten.

 

Na, jetzt überschätzest du aber Bedeutung und Einfluß der Schule, scheint mir!

 

vor 2 Stunden schrieb mwe:

Laut dem Artikel werden Jugendliche in deutschen Schulen zu Pawlowschen Hunden degradiert, so dass sie jedem politisch korrekten Bullshit zustimmen.

 

Die Autorin beschreibt lediglich ein effektives und kräftesparendes Verhalten der Schüler!

Ein Konflikt mit der Lehrkraft (die sie noch nicht einschätzen können) brächte außer hohem Kraftaufwand nichts. Die Schüler brauchen und wollen aber möglichst schnell möglichst gute Noten.

 

Es zeigt sich ja, daß die persönliche Meinung der Schüler von der offiziell gepredigten Linie ziemlich abweicht.

Immerhin haben sie eine! (Wobei ich bezweifle, daß sich Schüler in ein völlig unbekanntes Verhalten in späteren Jahren, deren Umstände sie nicht kennen, tatsächlich hineindenken können, aber das ist erstmal wurscht.)

 

Die Autorin schreibt zwar nirgends, in welchem Bundesland sie ihr Referendariat gemacht hat, aber ich vermute Berlin (die Autorin wird hoffentlich noch lernen, daß der Leser das nicht wissen kann, wenn sie es ihm nicht zuvor verrät). Allerdings war das in Bayern vor etwa 40 Jahren auch nicht anders. In der 9. Klasse hatten wir in Deutsch eine Erörterung zu schreiben mit der Fragestellung "Warum man Nacktbaden nicht erlauben sollte".

 

Schön, daß der Lehrer (nur noch ein Bein seit dem Wk II, aber 6 Kinder!) den Erwartungshorizont gleich in die Fragestellung miteingebaut hatte!

 

Also begann es, wie man es gelernt hatte, nämlich zunächst mit den Formalitäten (die entgegenstehenden Argumente zuerst, dann die zustimmenden) ... wie man das halt so macht.

Über die Gedanken des Einzelnen sagt das gar nichts aus.

Soll es auch nicht.

 

Zu lernen ist lediglich die Technik, auch Argumente der Gegenseite glaubwürdig vertreten zu können oder sie wenigstens zu imaginieren.

 

Im späteren Leben benötigen das z.B. Vorsitzende Richter eines Senats beim BGH, wenn sie Beschlüsse oder Urteile verkünden und vertreten sollen, bei deren Inhalten sie von den Beisitzern überstimmt wurden, hinter dessen Inhalt sie also nicht standen, ihre eigene Meinungsbildung also genau das gegenteilige Ergebnis zur Folge gehabt hätte, wenn es sich denn durchgesetzt hätte.

 

Jugendliche z.B. können auch sehr gut differenzieren, ob etwas bloß ein "Ballerspiel" ist oder die Realität.

SPD-Pfeiffer überschätzt da (wie viele in der linken Ecke) den Einfluß der Spiele.

 

Die Autorin differenziert zu wenig zwischen den einzelnen Bundesländern! (Kann sie vielleicht auch nicht, da sie noch zu jung ist.)

Frag' einen Abiturienten aus Berlin nach den o.g. Hobbes und Locke!

Er wird Dir vermutlich ganz tolle Theorien vom Überbau erzählen, kann Dir aber nicht die Lebensdaten der beiden nennen, vermutlich noch nicht mal "so ungefähr".

 

Und dann frag einen bayerischen Abiturienten! Er wird Dir eventuell die Lebensdaten genau nennen können, vermutlich auch ihre Theorien.

 

Was die beiden mit unserem heutigen Leben zu tun haben, werden sie Dir beide nicht sagen können!

Müssen sie wahrscheinlich auch nicht!

Es würde genügen, wenn sie die Fähigekeit hätten, sich schnell und effektiv in das Thema einzuarbeiten, überflüssige und Laber-Literatur aussortieren  und dann in 10 Minuten ein Referat halten könnten, das Hand und Fuß hat.

 

Die Autorin hat immerhin ein gute Erkenntnis: Sie paßt offensichtlich mit ihren Ansichten nicht in das "System". Sowas kommt vor. Gibt es öfter.

 

Allerdings zieht sie daraus den falschen Schluß, das Bildungssystem sei "S******e".

Geschrieben
Am 05/02/2017 um 01:29 schrieb MikeyMike:

 

Nein.

 

Das ist einfach ein Selbstschutz als LWB. Je umfangreicher die Prüfungen, umso sicherer kann man sein, dass der Betreffende auch geeignet ist, nach bestandenen Prüfungen voll und ganz als LWB zu taugen und keine Schande in die eigenen Reihen zu bringen und damit weitere Einschränkungen im Waffenrecht zu "rechtfertigen".

 

Je weniger schwarze Schafe unter den LWB, umso besser.

 

Ja ja, die Schande! Die können wir echt nicht brauchen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder könnte?!? Und das einfach so... Unglaublich.

 

Mal im Ernst, praktisch würde das eh keine Rolle spielen. Ich habe einen WS, und führe seltener als ich sollte. Die Waffen sind einfach zu schwer und zu unbequem. Ständig der Druck auf 4 Uhr nervt. Vor allem im Auto ist es schwierig, und dabei fahre ich ein Auto, wo ich ziemlich aufrecht sitze. Meistens führe ich ein G26, nach langem Lavieren liegt mir die am besten von allen schlechten Optionen. Manchmal wünscht man sich die gute Zeit zurück, wo das Ländler noch Geld hatte und jemand anders sich Druckstellen im verlängerten Rücken holen durfte...

 

Nach zwei Wochen hätte sich das bei den Meisten mit dem Waffenschein erledigt. Beim Rest schon vorher.

 

Ich verlängere den Schein nur wegen der Statistik, mein Beitrag damit Deutschland sicher bleibt. Gern geschehen. Alle 5 Jahre das Theater bei der Verlängerung ist schon anstrengend genug. Das Prozedere würde sich eigentlich kein normaler Mensch antun.

 

Also alles im grünen Bereich. Die Schande im großen Stil bleibt dir wohl erspart, Mikey.

 

Gruss,

Peter

 

 

Geschrieben

 

Am 5/20/2017 um 07:49 schrieb heletz:

Die Autorin schreibt zwar nirgends, in welchem Bundesland sie ihr Referendariat gemacht hat, aber ich vermute Berlin (die Autorin wird hoffentlich noch lernen, daß der Leser das nicht wissen kann, wenn sie es ihm nicht zuvor verrät). Allerdings war das in Bayern vor etwa 40 Jahren auch nicht anders. In der 9. Klasse hatten wir in Deutsch eine Erörterung zu schreiben mit der Fragestellung "Warum man Nacktbaden nicht erlauben sollte".

 

 

Das wäre ein fairer Teil 1 der Aufgabe wenn es dazu einen Teil 2 gäbe mit der Aufgabenstellung eines gleich langen Essays "Warum man Nacktbaden erlauben sollte." :lol:

 

Man könnte sich natürlich auch einen Spaß daraus machen, sich ganz besondere Argumente für das Verbot des Nacktbadens einfallen zu lassen. Z.B. könnte man sicher argumentieren, daß zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sicher auch das Nacktbaden einschließe, zumindest wo es die meisten Leute nicht stört--aber andererseits der Anblick potenter Penes und starker Muskeln alten, impotenten Männern solche Minderwertigkeitskomplexe einjagen könnte, daß sie davon berufsunfähig würden, was nicht tragbar sei, und weswegen das Nacktbaden dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zum Trotz verboten werden müsse. (Das deckt sich übrigens mit einer amerikanischen Gerichtsentscheidung zum Verbot normalgroßer Magazine: Das Gericht hat zugestanden, daß die Verbotsbefürworter kein einziges Sachargument bezüglich der Gefährlichkeit solcher Magazine liefern konnten und daß die Verfassung den Besitz solcher Magazine schütze--aber schon das psychologische Leid der Leute, die wissen, daß die schlimmen Magazine legal seien, sei eine hinreichende Rechtfertigung für das Verbot. "If it has no other effect, Highland Park's ordinance may increase the public's sense of safety." )

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Peter P.:

...Ich habe einen WS, ... Meistens führe ich ...

Ich verlängere den Schein nur wegen der Statistik, mein Beitrag damit Deutschland sicher bleibt. Gern geschehen. Alle 5 Jahre das Theater bei der Verlängerung ist schon anstrengend genug. Das Prozedere würde sich eigentlich kein normaler Mensch antun.

Deutscher WS ohne fest eingetragene Waffe und dann 5 (fünf) Jahre Laufzeit ... ja ja. Oder doch Schulferien?

Trollfütterung.jpg

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb VP70Z:

Deutscher WS ohne fest eingetragene Waffe und dann 5 (fünf) Jahre Laufzeit ... ja ja. Oder doch Schulferien?

Trollfütterung.jpg

 

 Ja ja, man schließt gerne von sich selbst auf andere, nicht wahr? Es gibt mehr unter der Sonne, als was einem VP70Z unvorstellbar ist.

 

Die, die mich hier im Forum persönlich kennen, wissen was ich mache. Beim Rest interessiert es mich ehrlich gesagt kein Stück, ob sie meine Beiträge lesen oder für glaubhaft halten. Aber beleidigen lasse ich mich nicht.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Peter P.:

Ja ja, man schließt gerne von sich selbst auf andere, nicht wahr? Es gibt mehr unter der Sonne, als was einem VP70Z unvorstellbar ist.

Es geht um die Angabe "Alle 5 Jahre das Theater bei der Verlängerung ". Da ein Waffenschein ausnahmslos höchstens auf drei Jahre ausgestellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Waffenschein, einen Schreibfehler oder um eine Lüge.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Bautz:

Es geht um die Angabe "Alle 5 Jahre das Theater bei der Verlängerung ". Da ein Waffenschein ausnahmslos höchstens auf drei Jahre ausgestellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Waffenschein, einen Schreibfehler oder um eine Lüge.

 

Oder vielleicht handelt es sich auch um mehr als ein Dokument. Es könnten welche mit sehr kurzer Laufzeit von Wochen, und welche mit längerer Laufzeit von Jahren dabei sein. Es könnten gewerbliche Erlaubnisse, und eine persönliche Erlaubnis dabei sein. Manche sind vielleicht sogar Recht weit gefasst, aber an eine bestimmte Tätigkeit mit einem ganz bestimmten Kunden gebunden. Manche davon laufen regelmäßig ab, und werden dann neu beantragt, wenn das Bedürfnis sich wieder einstellt. Wer weiß das schon... Ist ja das Internet, und jeder hat ja schließlich einen Abschluss bei der Google-Universität.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Peter P.:

Oder vielleicht handelt es sich auch um mehr als ein Dokument. Es könnten welche mit sehr kurzer Laufzeit von Wochen, und welche mit längerer Laufzeit von Jahren dabei sein. Es könnten gewerbliche Erlaubnisse, und eine persönliche Erlaubnis dabei sein. Manche sind vielleicht sogar Recht weit gefasst, aber an eine bestimmte Tätigkeit mit einem ganz bestimmten Kunden gebunden. Manche davon laufen regelmäßig ab, und werden dann neu beantragt, wenn das Bedürfnis sich wieder einstellt. Wer weiß das schon... Ist ja das Internet, und jeder hat ja schließlich einen Abschluss bei der Google-Universität.

Sowas sind Ausreden eines Ertappten. Meine zweite Alternative ist damit ausgeschlossen. Da zur ersten Alternative nichts kam bleibt vorerst die dritte - Lüge - übrig. Der Wortlaut des § 10 WaffG ist hinsichtlich der Geltungsdauer eines Waffenscheins sehr klar und unmissverständlich formuliert. Mehrere Dokument mit überlappenden Laufzeiten würden allenfalls zu "Theater" in kürzeren Abständen führen, da eine längere Gültigkeitsdauer als drei Jahre für Waffenscheine ausgeschlossen ist.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Bautz:

Sowas sind Ausreden eines Ertappten. Meine zweite Alternative ist damit ausgeschlossen. Da zur ersten Alternative nichts kam bleibt vorerst die dritte - Lüge - übrig. Der Wortlaut des § 10 WaffG ist hinsichtlich der Geltungsdauer eines Waffenscheins sehr klar und unmissverständlich formuliert. Mehrere Dokument mit überlappenden Laufzeiten würden allenfalls zu "Theater" in kürzeren Abständen führen, da eine längere Gültigkeitsdauer als drei Jahre für Waffenscheine ausgeschlossen ist.

 

Du kennst dich ja mächtig gut aus. Und bist schnell dabei, anderen Leuten unflätiges anzuhängen. Aber das ist okay, ist ja schließlich das Internet, und du würdest dich ja so auch im RL aufführen.

 

Was findest du denn bei Google in Anlage 2 (zu Paragraph 2 Abs. 2 bis 4) Waffengesetz, Abschnitt 1?

 

Gruß,

Petee

Geschrieben

Wird ein bisschen OT hier...

 

Also ich auch: Kennt Ihr den hier,

Sie: "kommst Du ins Bett Schatz ?"

Er: "Nein, geht jetzt nicht, da ist im Internet einer, der hat UNRECHT"

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Peter P.:

Was findest du denn bei Google in Anlage 2 (zu Paragraph 2 Abs. 2 bis 4) Waffengesetz, Abschnitt 1?

Nichts was sich auf § 10 Absatz 4 beziehen würde und/oder auf das sich § 10 Absatz 4 bezieht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bautz:

Nichts was sich auf § 10 Absatz 4 beziehen würde und/oder auf das sich § 10 Absatz 4 bezieht.

Schade, ich hatte gehofft du würdest jetzt über verbotene Waffen und die "eindeutige und unmissverständliche Formulierung der Vorschriften zu einem absoluten Besitzverbot" schreiben.

 

Dann hätte ich eine Analogie bemüht, und der Thread wäre weitergegangen. So stehen wir jetzt ein bisschen in einer Sackgasse.

 

Könntest du mir bitte den Gefallen tun, und über das eindeutig formulierte Besitzverbot schwadronieren, damit wir hier weiterkommen, und ich einen Analogschluss ziehen kann?

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Peter P.:

Schade, ich hatte gehofft du würdest jetzt über verbotene Waffen und die "eindeutige und unmissverständliche Formulierung der Vorschriften zu einem absoluten Besitzverbot" schreiben.

 

Deine Annahme § 40 WaffG wäre mir nicht geläufig ist schon beleidigend.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Bautz:

Deine Annahme § 40 WaffG wäre mir nicht geläufig ist schon beleidigend.

 

Niemand ist perfekt ;-)

 

Also, pass Mal auf: ich stelle keine Erlaubnisse ins Internet, weil du da nicht hingehören. Außerdem muss ein bisschen Strafe für dich schon sein, wenn du andere als Lügner hinstellt.

 

Stattdessen mache ich ein Bild von einer "verbotenen" Waffe oder zwei, und lade es hier oder sonst wo rauf. Mit diesem Thread ausgedruckt im Hintergrund, damit ganz klar ist, dass es tatsächlich ein echtes Bild vom Peter ist. Strafe für dich, weil du leider sowas niemals auch nur aus der Ferne sehen kannst. Belustigung für alle anderen, weil sie dann eine schönes Foto angucken können.

 

Der Analogschluss ist, dass es Leute gibt, die tatsächlich waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen, die du oder der VP70Z zwar für unmöglich halten, die es aber trotzdem gibt - auch wenn das zunächst unfassbar scheint.

 

Du musst aber leider bis zum Wochenende warten. Ich bin gerade unterwegs, um zum Bruttoinlandsprodukt beizutragen.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Peter P.:

Der Analogschluss ist, dass es Leute gibt, die tatsächlich waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen, die du oder der VP70Z zwar für unmöglich halten, die es aber trotzdem gibt - auch wenn das zunächst unfassbar scheint.

Die Erlaubnis für eine verbotene Waffe - egal ob zum Besitz oder zum Führen - wird nicht durch einen Waffenschein erteilt. Ein Bild einer verbotenen Waffe - Deine oder nicht - ist deshalb kein Beleg dafür, dass Du einen Waffenschein besitzt der eine Gültigkeit von mehr als drei Jahren hat.

 

Und wenn Du mal die Glubbschäuglein aufmachst, dann kannst Du lesen, dass mein Post von 16:17 Uhr genau drei Alternativen läßt. Erste Alternative - das Papier mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ist kein Waffenschein - obwohl es zum Führen einer Schusswaffe berechtigt. Zweite Alternative - Schreibfehler - hast Du selbst du ausgeschlossen. Dritte Alternative - Lüge - wäre es streng genommen auch, wenn Alternative 1 wahr wäre.

vor 13 Minuten schrieb Peter P.:

Strafe für dich, weil du leider sowas niemals auch nur aus der Ferne sehen kannst.

Da ich nicht zu den waffenvernarrten und waffenverliebten WO-Teilnehmern zähle ist das Bild keine Strafe. Vermutlich werde ich es nicht einmal wahrnehmen. Aber nur zu, es gibt bestimmt ein paar in Satz 1 genannte, die schon jetzt sabbern und eine Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Die Erlaubnis für eine verbotene Waffe - egal ob zum Besitz oder zum Führen - wird nicht durch einen Waffenschein erteilt. Ein Bild einer verbotenen Waffe - Deine oder nicht - ist deshalb kein Beleg dafür, dass Du einen Waffenschein besitzt der eine Gültigkeit von mehr als drei Jahren hat.

 

Und wenn Du mal die Glubbschäuglein aufmachst, dann kannst Du lesen, dass mein Post von 16:17 Uhr genau drei Alternativen läßt. Erste Alternative - das Papier mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ist kein Waffenschein - obwohl es zum Führen einer Schusswaffe berechtigt. Zweite Alternative - Schreibfehler - hast Du selbst du ausgeschlossen. Dritte Alternative - Lüge - wäre es streng genommen auch, wenn Alternative 1 wahr wäre.

Da ich nicht zu den waffenvernarrten und waffenverliebten WO-Teilnehmern zähle ist das Bild keine Strafe. Vermutlich werde ich es nicht einmal wahrnehmen. Aber nur zu, es gibt bestimmt ein paar in Satz 1 genannte, die schon jetzt sabbern und eine Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben.

 

Vielleicht liest du es nochmal, dann verstehst du vielleicht die Bedeutung von Verlängerung und das es mehr als eine Möglichkeit für die Gestaltung von Erlaubnissen gibt.

 

Ich poste hier keine Scans, auch wenn du es gerne hättest, damit du sowas Mal sehen kannst. Wenn dir der Analogschluss nicht gut genug ist, dann ist mir das ehrlich gesagt egal.

 

"Waffenvernarrt" und "waffenverliebt" - ist das wieder so eine Annahme von dir, diesmal als Unterstellung gegen WO Benutzer? Das Vokabular ist ja bekannt. Du solltest Mal versuchen, etwas weniger in andere Leute hineinzuinterpretieren.

 

"Glubschäuglein"... Du solltest auch echt versuchen, nicht so schnell ausfallend zu werden.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Peter P.:

Ich poste hier keine Scans, auch wenn du es gerne hättest, damit du sowas Mal sehen kannst.

Du kannst hier posten was der Forenbetreiber zuläßt. Es interessieren mich weder Bilder noch Scans.

Du  hast versucht zu renommieren - das ging gründlich schief -  und VP70Z hat Dir gesagt, was Du da schreibst kann nicht stimmen. Seither versuchst Du einen nachzulegen aber das klappt auch nicht.

Schreib nur weiter so.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Bautz:

Du kannst hier posten was der Forenbetreiber zuläßt. Es interessieren mich weder Bilder noch Scans.

Du  hast versucht zu renommieren - das ging gründlich schief -  und VP70Z hat Dir gesagt, was Du da schreibst kann nicht stimmen. Seither versuchst Du einen nachzulegen aber das klappt auch nicht.

Schreib nur weiter so.

 

Interessante Wahrnehmung. Ich sehe das etwas anders... Ich habe sehr viele Beispiele gegeben, warum alles, was ich sage, stimmen kann. VP70Z hat das wohl verstanden. Da ist er dir ein bisschen voraus. Du kannst ja Mal Paragraph 55 lesen. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf, welche weitergehenden relevanten Erlaubnisse ausgestellt werden können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

Vielleicht geht dir dann auch ein weiteres Licht auf, warum ich keine Dokumente poste, oder meine (waffenrechtlichen) Bedürfnisse in der Öffentlichkeit diskutiere. Falls nicht: der Forenbetreiber und deren Vorstellungen haben damit gar nichts zu tun.

 

Du hast dich hier ein bisschen in etwas verrannt.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die Blumen, aber die Privilegien des 55 sind kein Waffenschein, deswegen gab ich Dir contra. Daß da alles geht ist klar, an der Quelle saß der Knabe (Der bessere Schiller) Dafür kann ich beim rasieren in den Spiegel schauen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Peter P.:

Du kannst ja Mal Paragraph 55 lesen. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf, welche weitergehenden relevanten Erlaubnisse ausgestellt werden können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Aber Erlaubnisse nach §55 sind doch eben genau keine "Waffenscheine" sondern anderweitige Dokumente, oder verstehe ich da jetzt was falsch. Ich kenne zwar bisher nicht viele Waffenscheine, zumindest für einzelne Personen, aber die werden alle maximal für drei Jahre ausgestellt. Wobei ich mir mal den Waffenschein von Bundestagsabgeordneten (falls das ein Waffenschein ist und keine "Ersatzbescheinigung" oder was auch immer) zeigen lassen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb HBM:

Aber Erlaubnisse nach §55 sind doch eben genau keine "Waffenscheine" sondern anderweitige Dokumente, oder verstehe ich da jetzt was falsch. Ich kenne zwar bisher nicht viele Waffenscheine, zumindest für einzelne Personen, aber die werden alle maximal für drei Jahre ausgestellt. Wobei ich mir mal den Waffenschein von Bundestagsabgeordneten (falls das ein Waffenschein ist und keine "Ersatzbescheinigung" oder was auch immer) zeigen lassen.

 

Das stimmt. Statt Waffenschein könnte man auch "Ersatzbescheinigung äquivalent zu einem Waffenschein" sprechen. Aber das spielt in der Praxis keine Rolle, ausser dass es Knoten in die Zunge macht.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb VP70Z:

Danke für die Blumen, aber die Privilegien des 55 sind kein Waffenschein, deswegen gab ich Dir contra. Daß da alles geht ist klar, an der Quelle saß der Knabe (Der bessere Schiller) Dafür kann ich beim rasieren in den Spiegel schauen.

 

Du hast Recht, die Option hätte ich präziser ausdrücken sollen. WS ist halt ein griffige Formel für eine Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe.

 

Wogegen ich mich stemme ist die Behauptung, dass es "so etwas niemals nicht geben kann" und ich dann als Lügner betitelt werde.

 

Gruß,

Peter

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Peter P.:

Das stimmt. Statt Waffenschein könnte man auch "Ersatzbescheinigung äquivalent zu einem Waffenschein" sprechen. Aber das spielt in der Praxis keine Rolle, ausser dass es Knoten in die Zunge macht.

Lächerliche Unterschiede zwischen WS und 55 für Großkopferte oder darf ich Bonzen schreiben:

Gebühren, Sachkunde, Bedürfnis/Gefährdung, Aufbewahrung, Aufbewahrungskontrolle, öffentliche Veranstaltung, mehrere Waffen gleichzeitig oder im beliebigen Wechsel, Gültigkeitsdauer und Versicherungsnachweis. Was habe ich auf die Schnelle vergessen?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.